Common use of Teillieferungen Clause in Contracts

Teillieferungen. XXXXX ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Verzug bei einer Teillieferung befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Abnahme und Zahlung für die restlichen Lieferungen. Waren, deren Lieferung durch den Käufer oder dessen Unfähigkeit zur Entgegennahme der Lieferung verzögert wird, können durch ROSEN auf Gefahr des Käufers und der Pflicht zur Zahlung aller Fracht-, Lager- und sonstiger Kosten in diesem Zusammenhang eingelagert werden. Teillieferungen können durch ROSEN getrennt in Rechnung gestellt werden.

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