Teilzeitarbeit. Für teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen nach § 5 Abs. 2 Z. 1 gilt
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Samples: Kollektivvertrag Für Die Arbeitnehmerinnen Der Universitäten, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Teilzeitarbeit. Für teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen Arbeitnehmerlnnen nach § 5 Abs. 2 Z. 1 gilt
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Samples: Kollektivvertrag