Common use of Teilzeitarbeit Clause in Contracts

Teilzeitarbeit. (1) Nicht voll berufstätige Tierarzthelferinnen erhalten von dem Gehalt, das für vollberufstätige Tierarzthelferinnen festgelegt ist, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten Teilzeit entspricht, und zwar pro Stunde 1/173tel des jewei- ligen Monatsgehaltes. Die Änderung des Stundensatzes von 1/167tel auf 1/173tel darf bei nicht voll berufstätigen Tierarzthelferinnen/Tierarztfach- helferinnen, die am 01.07.2005 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nicht zur Absenkung des Gehaltes führen.

Appears in 3 contracts

Samples: Tarifvertrag Zur Betrieblichen Altersversorgung Und Entgeltumwandlung, www.tieraerztekammer-schleswig-holstein.de, www.tierarzt-saar.de

Teilzeitarbeit. (1) Nicht voll berufstätige Tierarzthelferinnen erhalten von dem Gehalt, das für vollberufstätige Tierarzthelferinnen festgelegt ist, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten Teilzeit entspricht, und zwar pro Stunde 1/173tel des jewei- ligen jeweiligen Monatsgehaltes. Die Änderung des Stundensatzes von 1/167tel auf 1/173tel darf bei nicht voll berufstätigen Tierarzthelferinnen/Tierarztfach- helferinnenTierarztfachhelferinnen, die am 01.07.2005 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nicht zur Absenkung des Gehaltes führen.

Appears in 1 contract

Samples: Manteltarifvertrag Für Tierarzthelferinnen/Tierarzthelfer1 Zwischen

Teilzeitarbeit. (1) Nicht voll berufstätige Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferinnen erhalten von dem Gehalt, das für vollberufstätige Tierarzthelferinnen Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin festgelegt ist, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten Teilzeit entspricht, und zwar pro Stunde 1/173tel des jewei- ligen jeweiligen Monatsgehaltes. Die Änderung des Stundensatzes von 1/167tel auf 1/173tel darf bei nicht voll berufstätigen TierarzthelferinnenTiermedizinische Fachangestellte/Tierarztfach- helferinnenTierarzthelferin, die am 01.07.2005 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nicht zur Absenkung des Gehaltes führenfüh- ren.

Appears in 1 contract

Samples: www.ltk-hessen.de

Teilzeitarbeit. (1) Nicht voll berufstätige Tierarzthelferinnen erhalten von dem Gehalt, das für vollberufstätige Tierarzthelferinnen festgelegt ist, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten Teilzeit entspricht, und zwar pro Stunde 1/173tel des jewei- ligen jeweiligen Monatsgehaltes. Die Änderung des Stundensatzes von 1/167tel auf 1/173tel darf bei nicht voll berufstätigen Tierarzthelferinnen/Tierarztfach- Tierarztfach-helferinnen, die am 01.07.2005 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nicht zur Absenkung des Gehaltes führen.

Appears in 1 contract

Samples: www.tierarzt-saar.de