Teilzeitarbeit. Nicht vollbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen erhalten von dem Gehalt, das für vollberufstätige Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen festgelegt ist, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten Teilzeit entspricht, und zwar pro Stunde 1/167 des jeweiligen Monatsgehaltes. Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:
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Teilzeitarbeit. Nicht vollbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen erhalten von dem Gehalt, das für vollberufstätige Medizinische FachangestellteFachangestell- te/Arzthelferinnen festgelegt ist, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten vereinbar- ten Teilzeit entspricht, und zwar pro Stunde 1/167 des jeweiligen MonatsgehaltesMonatsgehal- tes. Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:
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