Common use of Transportmittel Clause in Contracts

Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.

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Samples: www.robert-mueller.com

Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.

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Samples: production.virado.de

Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzeneinzu- setzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.

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Samples: www.tvm.nl

Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel Beför- derungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie - falls erforder- lich – erforderlich - gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLASSO-LAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.

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Samples: www.allianz-esa.de

Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-DTV- Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich erforderlich – gemäß International Interna- tional Safety Management Code (ISM-ISM- Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges gülti- ges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.

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Samples: www.lvm.de

Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel Beför- derungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.

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Samples: www.veronica-flying.de

Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen des- sen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzeneinzu- setzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie - falls erforder- lich – erforderlich - gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLASSO-LAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.

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Samples: www.allianz-esa.de