Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
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Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
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Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzeneinzu- setzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
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Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel Beför- derungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – - falls erforder- lich – erforderlich - gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLASSO-LAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.
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Samples: www.allianz-esa.de
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-DTV- Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich erforderlich – gemäß International Interna- tional Safety Management Code (ISM-ISM- Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges gülti- ges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
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Samples: www.lvm.de
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel Beför- derungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.
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Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen des- sen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzeneinzu- setzen, die für die Auf- nahme Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – - falls erforder- lich – erforderlich - gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLASSO-LAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.
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