Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
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Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, soweit er auf des- sen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzeneinzu- setzen, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – - falls erforderlich – - gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLASSO-LAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel Beför- derungsmittel einzusetzen, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – - falls erforderlich – - gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLASSO-LAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-DTV- Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforderlich – gemäß International Interna- tional Safety Management Code (ISM-ISM- Code) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges gülti- ges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
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Samples: Transportversicherung
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel Beförderungs- mittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Beförderungsmittel Beför- derungsmittel einzusetzen, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen Vorausset- zungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegtvor- liegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsiehtvor- sieht.
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Samples: Güterversicherung
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Aufnahme Auf- nahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforderlich erforder- lich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifiziert zertifi- ziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
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Samples: Güterversicherungsbedingungen
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzeneinzu- setzen, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
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Samples: Gütertransportversicherung