Umfang der Leistung. Der Versicherer leistet den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von 3 Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 Euro.
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Umfang der Leistung. Der Versicherer leistet den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von 3 Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 EuroEUR.
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Umfang der Leistung. Der Versicherer leistet den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von 3 Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 Euro€.
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Umfang der Leistung. Der Versicherer leistet den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen Leis- tungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von 3 drei Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 EuroEUR 50.000.
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Umfang der Leistung. Der Versicherer leistet den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen Leis- tungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes Bun- desversorgungsgesetzes für den Zeitraum von 3 Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 Euro€ 50.000.
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Samples: www.allstern.com