Common use of Umfang der Leistung Clause in Contracts

Umfang der Leistung. 3.1. Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen. 3.2. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie 3.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, 3.3.2. der Information dient, 3.3.3. der Veröffentlichung und Werbung dient 3.3.4. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist, 3.3.5. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist. 3.4. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht. 3.5. Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern. 3.6. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web- Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen. 3.7. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogen. 3.8. Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber. 3.9. Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne der Zustimmung des Sprachdienstleisters - vorgenommen wurden. 3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Umfang der Leistung. 3.11.1. Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere ÜbersetzenFür den Umfang der Leistung gelten, Dolmetschen (konsekutiv und simultan)sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungenfolgenden Bedingungen. 3.2. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 3.31.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung sich, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwendet wirdverwenden will, z. B. ob sie 3.3.11.2.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen istnur der Information, 3.3.2. der Information dient, 3.3.31.2.2. der Veröffentlichung und Werbung dientWerbung, 3.3.41.2.3. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen istPatentverfahren, 3.3.51.2.4. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister Übersetzer von Bedeutung ist. 3.41.3. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den vereinbarten Zweck verwendetsie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, besteht hat der Auftraggeber keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung Ansprüche auf Schadenersatz gegen den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widersprichtAuftragnehmer. 3.51.4. Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1.) auszuführen. 1.5. Übersetzungen sind vom SprachdienstleisterAuftragnehmer, sofern nicht anders vereinbartso nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefernübermitteln. 3.61.6. Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen der Norm ISO 17100. 1.7. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie Terminologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben und – sofern dies eine geben. Dies gilt auch für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web- Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichenSprachvarianten. 3.71.8. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung Verantwortlichkeit des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogenAuftraggebers. 3.81.9. Der Sprachdienstleister Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer Dritte weiterzugeben, in . In diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeberausschließlicher Auftragnehmer. 3.91.10. Der Name des Sprachdienstleisters Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und wurde bzw. wenn keine Veränderungen an vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat. 1.11. Vom Auftragsgegenstand nicht umfasst ist die Prüfung, ob die im Rahmen der Übersetzung – ohne gewählte Wortwahl geeignet ist, die vom Auftraggeber gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen oder nicht gewünschte Rechtsfolgen auszuschließen. Eine solche Tätigkeit kann nur durch einen Rechtsberater erfolgen, der Zustimmung mit den Rechtsordnungen vertraut ist, die der übersetzte Text berührt. Es wird empfohlen sich zwecks Auswahl des Sprachdienstleisters - vorgenommen wurdenentsprechenden Rechtsberaters vor Ort an die Außenhandelsstellen zu wenden. 3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umfang der Leistung. 3.1. Der Sprachdienstleister Die Sprachdienstleisterin erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen. 3.2. Der Sprachdienstleister Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister Die Sprachdienstleisterin schuldet jedoch keinen Erfolg. Er Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass seine ihre Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister der Sprachdienstleisterin zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie 3.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, 3.3.2. der Information dient, 3.3.3. der Veröffentlichung und Werbung dient 3.3.4. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist, 3.3.5. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch den die damit befassten Sprachdienstleister befasste Sprachdienstleisterin von Bedeutung ist. 3.4. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters der Sprachdienstleisterin auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht. 3.5. Übersetzungen sind vom Sprachdienstleistervon der Sprachdienstleisterin, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern. 3.6. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister der Sprachdienstleisterin bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web- Content-Anwendungen) – diesem dieser den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen. 3.7. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister von der Sprachdienstleisterin keiner Prüfung unterzogen. 3.8. Der Sprachdienstleister Die Sprachdienstleisterin hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er sie jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber. 3.9. Der Name des Sprachdienstleisters der Sprachdienstleisterin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem dieser übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne der Zustimmung des Sprachdienstleisters der Sprachdienstleisterin - vorgenommen wurden. 3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Umfang der Leistung. 3.11.1 Unsere Leistungen umfassen Übersetzungsdienste aller Art einschließlich Vor- und Nacharbeiten (im Folgenden "Übersetzungsdienstleistungen"). Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere ÜbersetzenFür den Umfang der Leistung gelten, Dolmetschen (konsekutiv und simultan)sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungenfolgenden Geschäftsbedingungen. 3.2. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 3.3. 1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung ist verpflichtet, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwendet wirdÜbersetzungsdienstleistung verwenden will, z. z.B. ob sie 3.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,1.2.1 nur der Information 3.3.2. der Information dient, 3.3.3. 1.2.2 der Veröffentlichung und Werbung dientWerbung, 3.3.4. 1.2.3 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen istPatentverfahren, 3.3.5. 1.2.4 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister Übersetzer von Bedeutung ist. 3.4. 1.3 Der Auftraggeber darf die Übersetzung Übersetzungsdienstleistung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung Übersetzungsdienstleistungen für einen anderen Zweck verwendet als den, für den vereinbarten Zweck verwendetsie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, besteht hat der Auftraggeber keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nichtAnsprüche auf Schadenersatz gegen PURETRANS Language Services e.U., wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widersprichtin der Folge PURETRANS genannt. 3.5. 1.4 Wird der Zweck einer Übersetzungsdienstleistung PURETRANS nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzungsdienstleistung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe 1.2.1) auszuführen. 1.5 Übersetzungen sind vom Sprachdienstleistervon PURETRANS, sofern nicht anders vereinbartso nichts anderes vereinbart ist, als unformatierter Fließtext in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form einem Word für Windows-Format per E-Mail zu liefern. 3.6. 1.6 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie Terminologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister PURETRANS bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben und – sofern dies eine geben. Dies gilt auch für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web- Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichenSprachvarianten. 3.7. 1.7 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung Verantwortlichkeit des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogenAuftraggebers. 3.8. Der Sprachdienstleister 1.8 PURETRANS hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in Dritte weiter zu geben. In diesem Falle Fall bleibt er PURETRANS jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeberausschließlicher Auftragnehmer. 3.9. Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne der Zustimmung des Sprachdienstleisters - vorgenommen wurden. 3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

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Samples: Übersetzungsdienstleistungsvertrag

Umfang der Leistung. 3.1. Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzen1.1 Für den Umfang der Leistung gelten, Dolmetschen (konsekutiv und simultan)sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungenfolgenden Bedingungen. 3.2. 1.2 Der Sprachdienstleister Auftraggeber verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwendet wirdverwenden will, z. B. ob sie 3.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist1.2.1 nur der Information, 3.3.2. der Information dient, 3.3.3. 1.2.2 der Veröffentlichung und Werbung dientWerbung, 3.3.4. 1.2.3 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen istPatentverfahren, 3.3.5. 1.2.4 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister Übersetzer von Bedeutung ist. 3.4. 1.3 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den vereinbarten Zweck verwendetsie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, besteht hat der Auftraggeber keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nichtAnsprüche auf Xxxxxxxxxxxxx gegen das Übersetzungsbüro, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widersprichtin der Folge Auftragnehmer genannt. 3.5. 1.4 Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen. 1.5 Übersetzungen sind vom SprachdienstleisterAuftragnehmer, sofern nicht anders vereinbartso nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer maschinenschriftlicher Form zu liefernauf Papier im Format A 4 vorzulegen. 3.6. 1.6 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen des Punktes 6.3 der DIN 2345 („Übersetzungsaufträge“). 1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie Terminologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben und – sofern dies eine geben. Dies gilt auch für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web- Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichenSprachvarianten. 3.7. 1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung Verantwortlichkeit des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogenAuftraggebers. 3.8. 1.9 Der Sprachdienstleister Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer Dritte weiterzugeben, in . In diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeberausschließlicher Auftragnehmer. 3.9. 1.10 Der Name des Sprachdienstleisters Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und wurde bzw. wenn keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne der Zustimmung des Sprachdienstleisters - vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat. 3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umfang der Leistung. 3.1. Der Sprachdienstleister Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst Sprach- Dienstleistungen. Diese umfassen insbesondere ÜbersetzenÜbersetzungen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Schrift- und GebärdendolmetschenDolmetsch- Tätigkeiten, Lokalisierung von Websites & Software, Synchronisation], das Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer anderer, den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen. 3.2. Der Sprachdienstleister Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister Auftragnehmer schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 3.3. 1.1 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen. 1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung sich, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwendet wirdverwenden will, z. z.B. ob sie: 3.3.1. 1.2.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, 3.3.2. 1.2.2 nur der Information dient, 3.3.3. 1.2.3 der Veröffentlichung und Werbung dient, 3.3.4. 1.2.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist, 3.3.5. 1.2.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister Übersetzer von Bedeutung ist. 3.4. 1.3 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung erbrachte Dienstleistung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den vereinbarten Zweck verwendetsie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, besteht hat der Auftraggeber keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widersprichtAnsprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Auftragnehmer. 3.5. 1.4 Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.2) auszuführen. 1.5 Übersetzungen sind vom SprachdienstleisterAuftragnehmer, sofern nicht anders vereinbartso nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern(Standardformat MS Word) im Format A4 vorzulegen. Formatierungen werden üblicherweise vor Auftragserteilung besprochen. Erfolgt dies nicht explizit, werden Texte als Fließtext ohne Formatierungen geliefert. 3.61.6 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. 1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web- Web-Content-Anwendungen) – diesem den entgeltfreien Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen. 3.7. 1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung Verantwortlichkeit des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogenAuftraggebers. 3.8. 1.9 Der Sprachdienstleister Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag oder Auftragsteile an qualifizierte Subunternehmer Dritte weiterzugeben, in . In diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber. 3.9. 1.10 Der Name des Sprachdienstleisters Auftragnehmers darf nur nach vorheriger Rücksprache und nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und wurde bzw. wenn keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne der Zustimmung des Sprachdienstleisters - vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat. 3.101.11 Bei juristisch relevanten Übersetzungen (wie z.B. AGBs, Verträgen, Deklarationen, etc.) wird vom Auftragnehmer die Rechtsgültigkeit der gelieferten Übersetzungen in anderen Ländern weder erklärt noch gewährleistet. Wurde nichts anderes vereinbartDer Auftraggeber erhält auftragskonform Fachübersetzungen des Ausgangstextes. Eine allfällige Anpassung der rechtlichen Inhalte an die jeweiligen, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen landesspezifischen Rechtssysteme und Gepflogenheiten bzw. geltendes Recht, sollte und darf zur Sicherstellung der ÖNORM EN ISO 17100Rechtsgültigkeit nur von Fachjuristen des jeweiligen Landes vorgenommen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umfang der Leistung. 3.1. Der Sprachdienstleister Langswitch erbringt gegenüber dem Auftraggeber Kunden Übersetzungsdienstleistungen sowie Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen im weitesten Sinne oder allfälliger allfällige Zusatzdienstleistungen. 3.2. Der Sprachdienstleister Xxxxxxxxxx verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister Übersetzer- und Dolmetscher und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister Xxxxxxxxxx schuldet jedoch keinen Erfolg. Er Xxxxxxxxxx ist nicht verantwortlich dafür, dass seine die Dienstleistung den vom Auftraggeber Kunden gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber Kunde selbst verantwortlich. 3.3. Der Auftraggeber Kunde verpflichtet sich dem Sprachdienstleister Xxxxxxxxxx zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, mitzuteilen wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. für welches Zielland, ob sie 3.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, 3.3.2. sie der Information dient, 3.3.3. Information, der Veröffentlichung und Werbung dient 3.3.4. , für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist, 3.3.5. ist oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch den die damit befassten Sprachdienstleister befasste Übersetzerin von Bedeutung ist. 3.4. Der Auftraggeber Kunde darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, Widrigenfalls besteht keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters von Langswitch auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister Übersetzer- und Dolmetscher widerspricht. 3.5. Übersetzungen sind vom Sprachdienstleistervon Langswitch, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern. 3.6. Sofern der Auftraggeber Kunde die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister Langswitch bekannt geben und – sofern dies eine sie keine für Sprachdienstleister nicht zwingend Übersetzer- und Dolmetscher gängige Anwendung ist (z.B. wie Auto-CAD oder Web- Web-Content-Anwendungen) – diesem Anwendungen darstellt - Langswitch den Zugang zu der zur gewünschten Technologie ermöglichen. 3.7. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers Kunden und wird vom Sprachdienstleister von Langswitch keiner Prüfung unterzogen. 3.8. Der Sprachdienstleister Xxxxxxxxxx hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers Kunden mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem AuftraggeberKunden. 3.9. Der Name des Sprachdienstleisters Langswitch darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem mir übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung - ohne der Zustimmung des Sprachdienstleisters von Langswitch - vorgenommen wurden. 3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Umfang der Leistung. 3.11.1. Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere ÜbersetzenFür den Umfang der Leistung gelten, Dolmetschen (konsekutiv und simultan)sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungenfolgenden Bedingungen. 3.2. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 3.31.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung sich, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwendet wirdverwenden will, z. B. ob sie 3.3.11.2.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen istnur der Information, 3.3.2. der Information dient, 3.3.31.2.2. der Veröffentlichung und Werbung dientWerbung, 3.3.41.2.3. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen istPatentverfahren, 3.3.51.2.4. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister Übersetzer von Bedeutung ist. 3.41.3. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den vereinbarten Zweck verwendetsie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, besteht hat der Auftraggeber keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung Ansprüche auf Schadenersatz gegen den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widersprichtAuftragnehmer. 3.51.4. Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1.) auszuführen. 1.5. Übersetzungen sind vom SprachdienstleisterAuftragnehmer, sofern nicht anders vereinbartso nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefernübermitteln. 3.61.6. Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100. 1.7. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie Terminologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben und – sofern dies eine geben. Dies gilt auch für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web- Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichenSprachvarianten. 3.71.8. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung Verantwortlichkeit des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogenAuftraggebers. 3.81.9. Der Sprachdienstleister Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer Dritte weiterzugeben, in . In diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeberausschließlicher Auftragnehmer. 3.91.10. Der Name des Sprachdienstleisters Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und wurde bzw. wenn keine Veränderungen an vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat. 1.11. Vom Auftragsgegenstand nicht umfasst ist die Prüfung, ob die im Rahmen der Übersetzung – ohne gewählte Wortwahl geeignet ist, die vom Auftraggeber gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen oder nicht gewünschte Rechtsfolgen auszuschließen. Eine solche Tätigkeit kann nur durch einen Rechtsberater erfolgen, der Zustimmung mit den Rechtsordnungen vertraut ist, die der übersetzte Text berührt. Es wird empfohlen sich zwecks Auswahl des Sprachdienstleisters - vorgenommen wurdenentsprechenden Rechtsberaters vor Ort an die Außenhandelsstellen zu wenden. 3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

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Samples: General Terms and Conditions

Umfang der Leistung. 3.1. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und der Auftragnehmerin (Sprachenwerft GmbH), welche die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 1.2 Der Sprachdienstleister erbringt Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [umfasst grundsätzlich das umfasst insbesondere Übersetzen, Adaptieren, Lektorieren, Dolmetschen (konsekutiv und simultan)sowie das Projektmanagement, Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungeneventuell notwendiger Zusatzleistungen. 3.2. Der Sprachdienstleister 1.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister Gewissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 3.3. 1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit sich, die Auftragnehmerin bereits bei der Übermittlung Angebotsanfrage über den Verwendungszweck der Übersetzung, der Adaption und/oder des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilenLektorats zu informieren, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. also ob sie 3.3.1. diese ... ... für eine bestimmte Zielsprache/ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, 3.3.2. ; ... nur der reinen Information dient, 3.3.3. der bedarf; ... für eine Veröffentlichung und und/oder Werbung dient 3.3.4. verwendet wird; ... für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist, 3.3.5. oder genutzt wird; ... irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist. 3.4. 1.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei keine Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widersprichtSprachdienstleisters. 3.5. 1.6 Übersetzungen sind vom Sprachdienstleistervon der Auftragnehmerin, sofern nicht anders vereinbartnichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern. 3.6. 1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister der Auftragnehmerin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web- Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichengeben. 3.7. 1.8 Die fachliche und sprachliche sachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung Verantwortlichkeit des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogenAuftraggebers. 3.8. Der Sprachdienstleister 1.9 Die Auftragnehmerin hat das Recht, den Auftrag an entsprechend qualifizierte Subunternehmer (Fachübersetzer/Fachlektoren) weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er sie jedoch Vertragspartner ausschließliche Auftragnehmerin und Vertragspartnerin des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem AuftraggeberAuftraggebers. 3.9. 1.10 Der Name des Sprachdienstleisters der Auftragnehmerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung Übersetzung, Adaption, Lektorat beigefügt werden, wenn dies im Vorfeld mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde und der gesamte Text von diesem übersetzt der Auftragnehmerin übersetzt, adaptiert und/oder lektoriert wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne Übersetzung, der Zustimmung Adaption und/oder des Sprachdienstleisters - Lektorats vorgenommen wurden. 3.10. Wurde 1.11 Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt so gelten für die formale Gestaltung nach den die Regelungen der ÖNORM DIN EN ISO 1710015038.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen