Umfang der Leistung. Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 der EVB-IT Service-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. Abweichend von Ziffer 2.4.3 der EVB-IT Service AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. qualifiziert ist. Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung des IT-Systems beantwortet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. Abweichend von Ziffer 2.4.2 EVB-IT Service-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Abweichend von Ziffer 2.4.3 EVB-IT Service-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten in englischer Sprache. Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; nicht mehr als (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der (z.B. zweiten) Ebene erfolgt; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach (Anzahl) Minuten erfolgt. Abweichend von Ziffer 2.4.5 EVB-IT Service-AGB hat der Auftragnehmer die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter zu gewährleisten. Abweichend von Ziffer 2.4.6 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer). Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über It Serviceleistungen, Vertrag Über It Serviceleistungen
Umfang der Leistung. Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 2.3 der EVB-IT ServicePflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. Abweichend von Ziffer 2.4.3 2.3.3 der EVB-IT Service Pflege S-AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. qualifiziert ist. Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung des IT-Systems der Standardsoftware beantwortet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* Teleservice zu beseitigen. Abweichend von Ziffer 2.4.2 2.3.2 EVB-IT ServicePflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Abweichend von Ziffer 2.4.3 2.3.3 EVB-IT ServicePflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten in englischer Sprache. Abweichend von Ziffer 2.4.4 2.3.4 EVB-IT ServicePflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. Abweichend von Ziffer 2.4.4 2.3.4 EVB-IT ServicePflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; nicht mehr als (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der (z.B. zweiten) Ebene erfolgt; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach (Anzahl) Minuten erfolgt. Abweichend von Ziffer 2.4.5 2.3.5 EVB-IT ServicePflege S-AGB hat der Auftragnehmer die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter zu gewährleisten. Abweichend von Ziffer 2.4.6 2.3.6 EVB-IT ServicePflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer). Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. .
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Umfang der Leistung. Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 2.3 der EVB-IT ServicePflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. Abweichend von Ziffer 2.4.3 2.3.3 der EVB-IT Service Pflege S-AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. qualifiziert ist. Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung des IT-Systems der Standardsoftware* beantwortet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. Abweichend von Ziffer 2.4.2 2.3.2 EVB-IT ServicePflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Abweichend von Ziffer 2.4.3 2.3.3 EVB-IT ServicePflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten in englischer Sprache. Abweichend von Ziffer 2.4.4 2.3.4 EVB-IT ServicePflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. Abweichend von Ziffer 2.4.4 2.3.4 EVB-IT ServicePflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; nicht mehr als (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der (z.B. zweiten) Ebene erfolgt; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach (Anzahl) Minuten erfolgt. Abweichend von Ziffer 2.4.5 2.3.5 EVB-IT ServicePflege S-AGB hat der Auftragnehmer die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter zu gewährleisten. Abweichend von Ziffer 2.4.6 2.3.6 EVB-IT ServicePflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer). Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. .
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