Umfang der Leistung. Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen: − das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans(3.). − die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.). − die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.). − die Regelbehandlungszeit (6.). − die erforderliche Nachruhe (7.). − die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.). − weitere Arbeiten (wie Füllen der Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor- schlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
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Samples: Vertrag Nach § 125 Abs. 1 SGB V, www.aok.de
Umfang der Leistung. Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen: − - das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans(3Behandlungsplans (3.). − ) - die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.). − ) - die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.). − ) - die Regelbehandlungszeit (6.). − ) - die erforderliche Nachruhe (7.). − ) - die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.). − ) - weitere Arbeiten (wie Füllen der Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor- schlamms Moorschlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
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Samples: Rahmenvertrag Gemäß
Umfang der Leistung. Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen: − das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans(3Behandlungsplans (3.). − die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.). − die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.). − die Regelbehandlungszeit (6.). − die erforderliche Nachruhe (7.). − die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.). − weitere Arbeiten (wie Füllen der Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor- schlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
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Samples: www.gkv-spitzenverband.de