Unsere Haftung. (1) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Haftung in den Fällen leichter oder grober Fahrlässigkeit in diesem Fall auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Lieferant regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. (2) Macht der Lieferant Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung berechtigterweise geltend, haften wir in gleicher Weise ebenfalls aber begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. (3) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferant berechtigterweise Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei nicht vorsätzlichen Verletzungshandlungen ist unsere Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (4) Unberührt bleibt eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (5) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch bezüglich der persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (6) Soweit im Vorstehenden nichts Abweichendes geregelt ist, sind weitere Ansprüche des Lieferanten auf Schadenersatz ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen und wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
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Unsere Haftung. (1) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Wir haften wir ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) wegen Vorsatzes;
b) für Schäden, wobei unsere Haftung in den Fällen leichter soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit einer Ware oder grober Fahrlässigkeit in diesem Fall auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Vertragswesentliche Pflichten (KardinalpflichtenWerkleistung, für die wir eine Garantie übernommen haben, oder darauf beruhen, dass wir einen Mangel einer Ware oder Werkleistung arglistig verschwiegen haben;
c) sind Pflichtenfür Xxxxxxx, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Lieferant regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
(2) Macht der Lieferant Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung berechtigterweise geltend, haften wir in gleicher Weise ebenfalls aber begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(3) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferant berechtigterweise Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei nicht vorsätzlichen Verletzungshandlungen ist unsere Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Unberührt bleibt eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
d) für andere als die unter Xxxxxx. c) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
e) nach dem Produkthaftungsgesetz, nach der Datenschutz-Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
(2) In anderen als den in Absatz 1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von uns auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch uns oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätte voraussehen müssen.
(3) In anderen als den in Absatz 1 und Absatz 2 aufgeführten Fällen ist unsere Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
(5) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch bezüglich der persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle vertraglichen und Erfüllungsgehilfen.
(6) Soweit im Vorstehenden nichts Abweichendes geregelt ist, sind weitere Ansprüche des Lieferanten auf Schadenersatz ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen und wegen deliktischer außervertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz gegen uns unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGBvergeblicher Aufwendungen.
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Unsere Haftung. (1) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Haftung in den Fällen leichter oder grober Fahrlässigkeit in diesem Fall Die auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt istEyeEm hochgeladenen Inhalte sind Inhalte Dritter. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen Wir überprüfen diese Inhalte im technisch möglichen und uns zumutbaren verhältnismäßigen Umfang auf deren Einhaltung der Lieferant regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
(2) Macht der Lieferant Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung berechtigterweise geltend, haften wir in gleicher Weise ebenfalls aber begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(3) potentielle Rechtsverstöße. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferant berechtigterweise Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei nicht vorsätzlichen Verletzungshandlungen ist unsere Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Unberührt bleibt schließen eine Haftung für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung der hochgeladenen Inhalte entstehen, im rechtlich zulässigen Umfang aus. Das gilt auch für Links auf unsere Plattform (z.B. auf Nutzerprofile) sowie von unserer Plattform auf externe Webseiten. Wir schließen auch jegliche Haftung für ein illegales Kopieren deiner Inhalte durch Dritte aus. Wir haften jedoch unbeschränkt bei Schäden (a) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines einem unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
, (5b) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen die durch Fehlen einer von uns garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder eingeschränkt ist, gilt dies auch bezüglich der persönlichen Schadensersatzhaftung (c) die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Soweit oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden haften wir nur im Vorstehenden nichts Abweichendes geregelt istFalle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, sind weitere Ansprüche deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Lieferanten Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf Schadenersatz deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Dies gilt auch Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für Schadensersatzansprüche eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen und wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGBeiner verschuldensunabhängigen Garantie.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Fotografen
Unsere Haftung. (1) Bei schuldhafter 15.1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist, soweit es dabei auf Verschulden oder Vertretenmüssen ankommt, nach Maßgabe des Nachstehenden beschränkt. Wir haften auf Schadensersatz aus verschuldensabhängiger Haftung bzw. Haftung, die von Vertretenmüssen abhängig ist, gleich aus welchem Grund, nur
a. wenn wir, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben,
b. wenn wir Garantien abgegeben haben, für die Erfüllung dieser Garantien im vereinbarten Umfang,
c. im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungendes Lebens, wobei unsere Haftung in den Fällen leichter oder grober Fahrlässigkeit in diesem Fall auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt istdes Körpers und der Gesundheit
d. bei der einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne dieser Einkaufsbedingungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferant Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
(2) Macht . Bei der Lieferant Ansprüche auf Schadensersatz statt einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Schadenshaftung der Leistung berechtigterweise geltend, haften wir in gleicher Weise ebenfalls aber Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden vorhersehbaren und des vertragstypischen Schadens.
(3e. Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit dem Buchstaben a) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferant berechtigterweise Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei bis d) nicht vorsätzlichen Verletzungshandlungen ist unsere Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenztverbunden.
(4) Unberührt bleibt eine Haftung 15.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch bezüglich der persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Soweit im Vorstehenden nichts Abweichendes geregelt ist, sind weitere Ansprüche des Lieferanten auf Schadenersatz ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen und wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemvergeblicher Aufwendungen (§284 BGB)
15.3. § 823 BGBDie vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Haftung unserer Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Organe.
15.4. Weitergehende gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen Lieferbedingungen bleiben unberührt.
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