Unterauftragnehmer. Der Auftraggeber erteilt die Genehmigung, die für den Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Unterauftragnehmer in Anspruch zu nehmen. Die jeweils aktuell im Bereich des Auftraggeber eingesetzten Unterauftragnehmer mit den für sie jeweils einschlägigen Arbeitsbereichen/ Tätigkeiten kann der Auftraggeber dort einsehen und diese jeweilige Aufstellung auf Wunsch ausdrucken. Der Auftraggeber speichert diese Aufstellung ab bzw. druckt sie aus; die Aufstellung ist Bestandteil dieser VAV. Den dort jeweils genannten Unterauftragnehmer sind die datenschutzrechtlichen Pflichten aus dieser VAV ebenfalls auferlegt, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vereinbarung nach Maßgabe von Anlage 2 besteht, unter Berücksichtigung der dort etwa getroffenen zusätzlichen Maßgaben (vgl. Ziff. 3). Der Auftraggeber wird informiert, wenn eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung der Unterauftragnehmer oder eine sonstige Änderung im Bereich der Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Die beabsichtigten Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Information über die Änderung erheben. Ein Einspruch nach Ziff. 3 bedarf eines wichtigen Grundes. Im Fall des wirksamen Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern ihm die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung nicht möglich oder nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigen. Nicht zu den Unterauftragnehmer bzw. zu deren Leistungen hierzu gehören i.d.R. Nebenleistungen, z.B. Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen. Zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Auftraggeber-Daten sind vonseiten des Auftragnehmer auch bei solchen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
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Unterauftragnehmer. Der Auftraggeber erteilt die GenehmigungDie Einschaltung von Unterauftragnehmern ist nur zulässig, die für den Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Unterauftragnehmer in Anspruch zu nehmen. Die jeweils aktuell im Bereich des Auftraggeber eingesetzten Unterauftragnehmer mit den für sie jeweils einschlägigen Arbeitsbereichen/ Tätigkeiten kann wenn der Auftraggeber dort einsehen und diese jeweilige Aufstellung auf Wunsch ausdruckenAuftragge- ber vor der Vergabe der Auftragsleistung schriftlich zugestimmt hat. Der Auftraggeber speichert diese Aufstellung ab bzw. druckt sie aus; die Aufstellung ist Bestandteil dieser VAV. Den dort jeweils genannten Unterauftragnehmer sind die datenschutzrechtlichen Pflichten aus dieser VAV ebenfalls auferlegt, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vereinbarung nach Maßgabe von Anlage 2 besteht, unter Berücksichtigung der dort etwa getroffenen zusätzlichen Maßgaben (vgl. Ziff. 3). Der Auftraggeber wird informiert, wenn eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung der Unterauftragnehmer oder eine sonstige Änderung im Bereich der Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Die beabsichtigten Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber Auftrag- geber kann Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Information über die Änderung erheben. Ein Einspruch nach Ziff. 3 bedarf bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei einer Geset- zes- oder Vertragsverletzung, seine Zustimmung zur Unterbeauftragung widerru- fen. IDie Unterbeauftragung ist dann unverzüglich einzustellen. Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer so zu gestal- ten, dass sie den Datenschutzbestimmungen dieses Vertrages entsprechen. Er hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu überprüfen. Die Weiterleitung von Daten an den Unterauftragnehmer ist erst zulässig, wenn ein Vertrag nach diesen Auflagen abgeschlossen worden ist und der Unterauftragnehmer alle An- forderungen dieses Vertrages erfüllt hat. Bei der Unterbeauftragung sind dem Unterauftragnehmer die gleichen vertragli- chen Regelungen aufzuerlegen, wie sie für den Auftragnehmer gelten. Dem Auf- traggeber sind gegenüber dem Unterauftragnehmer die gleichen Weisungs-, Kon- troll- und Überprüfungsrechte entsprechend diesen Regelungen und dem Art. 28 DSGVO einzuräumen, wie sie gegenüber dem Auftragnehmer gelten. Dies um- fasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche An- forderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Fall des wirksamen Einspruchs kann Unterauftragsverhältnis, erforderlichen- falls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienst- leistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern ihm die Erbringung bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung nicht möglich oder nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigenAuftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Nicht zu den Unterauftragnehmer bzw. zu deren Leistungen hierzu gehören i.d.R. Nebenleistungen, z.Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Post-/TransportdienstleistungenWartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Zur Gewährleistung Der Auftragnehmer ist jedoch ver- pflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes Schutzes und der Datensicherheit Sicherheit der Auftraggeber-Daten sind vonseiten des Auftragnehmer Auf- traggebers auch bei solchen ausgelagerten fremdvergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme geset- zeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Eine Beauftragung von Unterauftragnehmern außerhalb des Gebiets der Bundes- republik Deutschland oder der Europäischen Union bzw. der Staaten des Europä- ischen Wirtschaftsraumes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig und nur soweit ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gem. Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt oder durch andere geeignete Garantien i. S. v. Art. 46 Abs. 2 DSGVO ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.
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Unterauftragnehmer. Der Auftraggeber erteilt die GenehmigungD1 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, bei der der Auftragnehmer weitere Auftragnehmer mit der ganzen oder einer Teilleistung der im Vertrag vereinbarten Leistung beauftragt. D1.1 Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die für den Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Unterauftragnehmer in Anspruch zu nehmen. Die jeweils aktuell im Bereich des Auftraggeber eingesetzten Unterauftragnehmer mit den für sie jeweils einschlägigen Arbeitsbereichen/ Tätigkeiten kann der Auftraggeber dort einsehen und diese jeweilige Aufstellung auf Wunsch ausdrucken. Der Auftraggeber speichert diese Aufstellung ab bzw. druckt sie aus; die Aufstellung ist Bestandteil dieser VAV. Den dort jeweils genannten Unterauftragnehmer sind die datenschutzrechtlichen Pflichten aus dieser VAV ebenfalls auferlegt, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vereinbarung nach Maßgabe von Anlage 2 besteht, unter Berücksichtigung der dort etwa getroffenen zusätzlichen Maßgaben (vgl. Ziff. 3). Der Auftraggeber wird informiert, wenn eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung der Unterauftragnehmer oder eine sonstige Änderung im Bereich der Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Die beabsichtigten Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Information über die Änderung erheben. Ein Einspruch nach Ziff. 3 bedarf eines wichtigen Grundes. Im Fall des wirksamen Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern ihm die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung nicht möglich oder nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigen. Nicht zu den Unterauftragnehmer bzw. zu deren Leistungen hierzu gehören i.d.R. Nebenleistungen, z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt, es sei denn der Unterauftragnehmer kann hierbei Zugriff auf personenbezogene Daten erlangen. Zur Gewährleistung Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Auftraggeber-Daten sind vonseiten des Auftragnehmer Auftraggebers auch bei solchen ausgelagerten Nebenleistungen Nebenleistungen, bei denen kein Zugriff auf personenbezogene Daten besteht, angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. D2.1 Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in Appendix 3 genannten Unterauftragnehmer unter der Bedingung, dass zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag getroffen wurde, welche diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag oder anderen Rechtsinstrument zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter gemäß Art.28 Absatz 3 DSGVO festgelegt sind, zu. D2.2 Die Auslagerung auf weitere oder ein Wechsel der bestehenden Unterauftragnehmer sind zulässig, soweit • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber 30 Tage vorab schriftlich oder in Textform anzeigt, • der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird. Abs. D2.1 gilt entsprechend. D2.3 Erfolgt kein Einspruch innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Sofern ein Einspruch erfolgt und eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich ist, wird den Parteien bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten an den Unterauftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des gesamten Hauptvertrags eingeräumt. D2.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. D3 Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der Europäischen Union/ des Europäischen Wirtschaftsraumes, gelten zusätzlich die Anforderungen des Abschnitt E. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. D1.1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
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Unterauftragnehmer. Dem Auftragnehmer ist gestattet, Unterauftragnehmer hinzu- ziehen oder zu ersetzen. Er hat den Auftraggeber von der vor- gesehenen Hinzuziehung oder Änderung eines Unterauftrag- nehmers unverzüglich schriftlich zu informieren, sodass dieser innerhalb von zwei Wochen widersprechen kann. Der Auftraggeber erteilt die Genehmigung, die für den Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Unterauftragnehmer in Anspruch zu nehmenAuftrag- geber wird diesen Einspruch nicht ohne sachlichen Grund erhe- ben. Die jeweils aktuell im Bereich des Auftraggeber eingesetzten Unterauftragnehmer mit den für sie jeweils einschlägigen Arbeitsbereichen/ Tätigkeiten kann Erhebt der Auftraggeber dort einsehen und diese jeweilige Aufstellung auf Wunsch ausdrucken. Der Auftraggeber speichert diese Aufstellung ab bzw. druckt sie aus; die Aufstellung ist Bestandteil dieser VAV. Den dort jeweils genannten Unterauftragnehmer sind die datenschutzrechtlichen Pflichten aus dieser VAV ebenfalls auferlegtinnerhalb von zwei Wochen kei- nen Einspruch, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vereinbarung nach Maßgabe von Anlage 2 besteht, unter Berücksichtigung der dort etwa getroffenen zusätzlichen Maßgaben (vgl. Ziff. 3). Der Auftraggeber wird informiert, wenn eine Änderung in Bezug auf so gilt die Hinzuziehung oder Ersetzung als ge- nehmigt. Dies gilt in gleicher Weise für den Fall, dass weitere Unterauftragsverhältnisse durch Unterauftragnehmer begrün- det werden. Bei Widerspruch des Auftraggebers, hat dieser dem Auftrag- nehmer die Ersetzung Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auf- tragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Wi- derspruchs anstelle des abgelehnten Unterauftragnehmers ei- nen anderen Unterauftragnehmer vorschlagen, oder zur Besei- tigung des Widerspruchs Maßnahmen ergreifen, welche die Be- denken des Auftraggebers ausräumen. Xxxx der Auftragneh- mer die Bedenken des Auftraggebers nicht ausräumen, darf er den betroffenen Unterauftragnehmer oder eine sonstige Änderung nicht heranziehen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrages sind die im Bereich Hauptvertrag bzw. im jeweiligen Anhang zu diesen AGB AVV Unternehmen als Unterauftragnehmer für Teilleistungen für den Auftragnehmer tätig und verarbeiten und/oder nutzen in diesem Zusammenhang auch unmittelbar die Daten des Auf- traggebers. Für diese Unterauftragnehmer gilt die Einwilligung für das Tätigwerden als erteilt. Eine zustimmungspflichtige Inanspruchnahme von Unterauf- tragnehmern liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer diese im Rahmen einer Nebenleistung, die sich nicht unmittelbar auf die Hauptleistung bezieht, beauftragt, wie beispielsweise bei Post- und Versanddienstleistungen, Reinigungsdiensten, Wachper- sonal. Der Auftragnehmer hat durch vertragliche Regelungen hierbei jedoch für die Gewährleistung der Sicherheit der Daten des Auftraggebers und des Schutzes betroffener Personen zu sorgen. Der Auftragnehmer schließt die notwendigen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer beabsichtigt istgem. Die beabsichtigten Änderungen werden Art. 28 Abs. 4 DSGVO ab. Insbesondere hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Pflichten aus diesem Vertrag auf den Unterauftragnehmer übertragen werden. Kommt ein von ihm beauftragter Unterauftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann Einspruch gegen für die beabsichtigte Änderung innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang Einhaltung der Information über die Änderung erheben. Ein Einspruch nach Ziff. 3 bedarf eines wichtigen Grundes. Im Fall des wirksamen Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern ihm die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung nicht möglich oder nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigen. Nicht zu den Unterauftragnehmer bzw. zu deren Leistungen hierzu gehören i.dPflichten dieses Unterauftragnehmers.R. Nebenleistungen, z.B. Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen. Zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Auftraggeber-Daten sind vonseiten des Auftragnehmer auch bei solchen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
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