Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben. (2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. (4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten. (5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln. (6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat. (7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 8 contracts
Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement, Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 5 contracts
Samples: Data Processing Agreement, Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Wenn und soweit der Auftragnehmer zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Unterauftragnehmer einsetzen möchte und wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Unterauftragnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Kenntnisnahme-Möglichkeit von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung Daten des Auftraggebers haben, darf der Auftragnehmer den Unterauftragnehmer nur und erst dann beauftragen und eine Kenntnisnahme von Daten des Auftraggebers ermöglichen, wenn er den Auftraggeber in Textform zulässigkonkret und im Detail über die Punkte in Punkt 7.2 informiert hat, dem Auftraggeber Gelegenheit zum Einspruch (siehe Punkt 7.3) gegeben hat und der Auftraggeber innerhalb der Einspruchsfrist keinen Einspruch erhoben hat. Der Auftragnehmer wird alle Unterauftragnehmer, welche bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der einem Unterauftragsverhältnis zu Seatti stehen, sind unter Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenaufgeführt.
(2) Der Die Information des Auftragnehmers nach Punkt 7.1 muss mindestens in konkreter und detaillierter Form enthalten:
a. die Identität des Unterauftragnehmers,
b. die spezifischen Leistungen, die der Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenerbringen soll, und
c. die Garantien bzw. Versicherungen des Unterauftragnehmers, dass dieser er die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen Bestimmungen dieses Auftrags entsprechend einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnwird.
(3) Der Auftragnehmer Auftraggeber ist verpflichtetberechtigt, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Informationen gemäß Punkt 7.2 gegen die Beauftragung eines Unterauftragnehmers in Textform Einspruch zu lassenerheben, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich soweit dies nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenwillkürlich erfolgt.
(4) Wenn und soweit dem Unterauftragnehmer Daten des Auftraggebers zugänglich werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit dem Unterauftragnehmer vor der erstmaligen Zugänglichmachung von Daten des Auftragnehmers einen Auftragsverarbeitungsvertrag schriftlich zu vereinbaren, der dem Unterauftragnehmer entsprechende Pflichten auferlegt, wie in dieser Vereinbarung geregelt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellenauf Anfrage des Auftraggebers eine Kopie des Auftragsverarbeitungsvertrags und Nachweise über die Einhaltung der sich daraus ergebenden Pflichten durch den Unterauftragnehmer zu Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer stellt durch Vereinbarung mit seinem Unterauftragnehmer sicher, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen er zur Offenlegung dieser Informationen gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist und ggfdass der Auftraggeber seine Kontrollrechte gemäß 7. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch unmittelbar gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenausüben kann.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, Ungeachtet der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Regelungen in Punkt 7.1-7.4 ist der Auftragnehmer für den Unterauftragnehmer vollumfänglich verantwortlich und haftet für die Einhaltung der Verpflichtungen des Unterauftragnehmers gegenüber dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnAuftraggeber.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen anzusehenzu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungenzählen z.B. Telekommunikationsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu LeistungenBereitstellung von Rechenzentrumsinfrastruktur, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteEntsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist gleichwohl jedoch verpflichtet, zur Gewährung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenergreifen.
Appears in 5 contracts
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Soweit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, ist dies unter folgenden Voraussetzungen zulässig: • Die Beauftragung Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet, welche für die in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) aufgeführten Unterauftragnehmer erteilt wird. • Vor der beabsichtigten Inanspruchnahme weiterer Unterauftragnehmer oder der Ersetzung bereits genehmigter Unterauftragnehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist im Voraus. Wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Tagen Einspruch gegen die Heranziehung des Unterauftragnehmers erhebt, gilt die Heranziehung als genehmigt. Im Falle des Einspruchs durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht bezüglich der gesamten Leistungsvereinbarung zu. • Der Auftragnehmer hat den die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung so zu prüfengestalten, dass dieser die sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannentsprechen. • Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab Auftraggeber ist auf schriftliche Anforderung berechtigt, Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und regelmäßig während die Umsetzung der Vertragsdauer datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Arterhalten. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegenverstehen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sindsich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenhierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten z.B. als reine Nebenleistung Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenergreifen.
Appears in 5 contracts
Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Soweit nicht bereits in der Beauftragung zu prüfenLeistungsvereinbarung festgelegt, kann der Auftragsverarbeiter weitere Unterauftragsverarbeiter (autorisierte Personen) zur Unterstützung der Datenverarbeitung gemäß dieser Vereinbarung in Anspruch nehmen. Es wird vereinbart, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannzum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsvereinbarung eingesetzten Unterauftragsverarbeiter als genehmigte Unterauftragsverarbeiter gelten. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenAuftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen so rechtzeitig über einen Wechsel des Unterauftragnehmers schriftlich informieren, dass der Unterauftragnehmer Verantwortliche dies allenfalls unter Xxxxxx eines sachlichen Grundes untersagen kann. Sofern ein konzernverbundenes Unternehmen als Unterauftragsverarbeiter herangezogen wird, gilt die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnZustimmung des Verantwortlichen als erteilt.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass Alle Unterauftragsverarbeiter unterliegen den gleichen Verpflichtungen wie der Auftragsverarbeiter im Rahmen dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß ArtVereinbarung bzw. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenmit dieser Vereinbarung zusammenhängenden Vereinbarungen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch Auftragsverarbeiter ist jederzeit gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber Verantwortlichen zur Einhaltung dieser Vereinbarung und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch damit im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, stehenden Vereinbarungen durch die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenUnterauftragsverarbeiter verantwortlich.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Auftragsverarbeitung, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste der aktuell vom Auftrag- nehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer behält sich vor, die dort abrufbaren Informationen von Unterauftragnehmern durch Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist nur mit Zustimmung der Widerspruch des Auftraggebers Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in Textform zulässigeinem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenhinreichende Garantien dafür vorsehen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierengeeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 37 30 Abs. 2 DSGVO benannt hatdokumentiert werden. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat Soweit der Auftragnehmer den durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber hierauf hinzuweisen dem Auftragnehmer hiermit die Voll- macht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Informationen dazu beizubringenEntgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, aus denen sich ergibtin seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Rechte und ggf. ergänzende Weisungen Befugnisse des Auftraggebers auch aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenweiteren Auftragsverarbeiter auszuüben.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 3 contracts
Samples: Telecommunications, Telecommunications, Telecommunications
Unterauftragsverhältnisse. (1) 7.1 Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung vorheriger gesonderter oder allgemeiner schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers in Textform zulässiggestattet, Art. Der 28 Abs. 2 DSGVO. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in dem Auftraggeber Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Außerdem muss der Anlage 2 zu Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem Vertrag angebengetroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt.
7.2 Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (2) z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
7.3 Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenvertraglich sicherzustellen, dass dieser die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannauch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
7.4 Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO).
7.5 Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während die Einhaltung der Vertragsdauer Pflichten des/der Subunternehmer(s) zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatüberprüfen. Das Ergebnis der Kontrolle Überprüfungen ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber auf Verlangen zugänglich zu übermitteln.
(3) machen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den haftet gegenüber dem Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibtdafür, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet istSubunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, einen Datenschutzbeauftragten zu benennendie ihm durch den Auftragnehmer im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.
(4) Der 7.6 Zurzeit sind für den Auftragnehmer hat sicherzustellendie im Kundenportal mit Namen, dass die Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfdem dort genannten Umfang beschäftigt. ergänzende Weisungen des Auftraggebers Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Die Genehmigung bezieht sich ausdrücklich auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der auf eine auftragsgemäße Datenverarbeitung durch Unterbeauftragte in Drittstaaten unter den Voraussetzungen des Art. 44 ff. DSGVO.
7.7 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass dem Auftraggeber eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer im Kundenportal stets zum Abruf zur Verfügung steht. Bei beabsichtigter Änderung dieser Liste in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von weiteren Auftragnehmern ergeht hierüber eine Information an den Auftraggeber, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 DSGVO entsprichtAbs. Darüber hinaus hat 2 Satz 2 DSGVO).
7.8 Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder – sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist – die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang des Einspruchs einstellen.
7.9 Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Unterauftragnehmer, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine Pflichten aus dieser Zusatzvereinbarung dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnübertragen.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 3 contracts
Samples: Zusatzvereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Zusatzvereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Zusatzvereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Subunternehmen durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Auftrag- nehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere ins- besondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer die nach § 9 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen Subunternehmer bestäti- gen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß i.S.d. § 4f BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 37 DSGVO benannt i.V.m. § 38 BDSG (neu) be- stellt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer soweit dieser gesetzlich nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(43) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten vereinbar- ten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber gegen- über dem Unterauftragnehmer Subunternehmer gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
(54) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen Die Verpflichtung des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sindSubunternehmens muss schriftlich erfolgen. Dem Auftraggeber Auf- traggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag die schriftliche Verpflichtung auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(65) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen Regelun- gen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 5 dieses Vertrages) des Auftraggebers Auf- traggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer Unterauftragneh- mer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Datenschutzvereinbarung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Subunternehmern (weitere Auftragsverarbeiter) zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung Genehmigung des Auftraggebers gestattet, Art. 28 Abs. 2 DS-GVO: Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu: Unterauftragnehmer (Firma) Anschrift/Land Leistung Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform zulässiganzeigt und der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenvertraglich sicherzustellen, dass dieser die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannauch gegenüber Subunternehmern gelten. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenVertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, dass der Unterauftragnehmer die nach was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen 28 Abs. 4 und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatAbs. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln9 DS-GVO).
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassenträgt dafür Sorge, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 37 DSGVO benannt hat32 DS-GVO sorgfältig auswählt. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten auf Anfrage zur Verfügung zu benennenstellen.
(4) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/ Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellenist jedoch verpflichtet, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen zur Gewährleistung des Datenschutzes und ggf. ergänzende Weisungen der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenbei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet; bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform) und der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Eine Beauftragung von Subunternehmern zur Erbringung der vereinbarten Leistung in Drittstaaten (außerhalb der EU/des EWR) darf nur erfolgen, wenn der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtetdie datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicherstellt. Dazu müssen die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sein (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, durch vertragliche Regelungen sicherzustellenStandarddatenschutzklauseln, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatgenehmigte Verhaltensregeln).
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenZur Datenweiterleitung müssen insbesondere die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt sein.
(8) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des/der Subunternehmer(s) wie folgt zu überprüfen: .................................................................................................................................................. Das Ergebnis der Überprüfungen ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen zugänglich zu machen.
(9) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die der ihm durch den Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang Einklang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdendem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Die Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle von Subunternehmern ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnnur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall zugelassen.
(3) Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenSubunternehmer.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen Die Verantwortlichkeiten des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber Auftragnehmers und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelndes Subunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Verantwortliche stimmt für den Fall einer Störung zu, dass der Auftragsverarbeiter Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Anspruch nimmtdem dort genannten Umfang zur unverzüglichen Behebung der Störung beschäftigt. Die Einschaltung eines Subunternehmers dient dem beiderseitigen Interesse.
(10) Zurzeit sind die in Anhang 1 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(11) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten, Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch 6.1 Der Auftragsverarbeiter arbeitet derzeit bei der Erfüllung des Auftrags mit den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben1 benannten Unterauftragnehmern zusammen, mit deren Beauftragung sich der Verantwortliche einverstanden erklärt.
(2) 6.2 Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung Auftragsverarbeiter ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannbeauftragen oder bereits Beauftragte zu ersetzen. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines weiteren Auftragsverarbeiters in geeigneter Weise informieren. Der Verantwortliche kann gegen eine beabsichtigte Änderung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung Einspruch gegenüber dem Auftragsverarbeiter erheben. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragsverarbeiter nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder einen alternativen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen und regelmäßig während mit dem Verantwortlichen abstimmen. Sofern dem Auftragsverarbeiter die Erbringung der Vertragsdauer zu kontrollierenLeistung ohne die beabsichtigte Änderung nicht zumutbar ist – etwa aufgrund von damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwendungen für den Auftragsverarbeiter – oder die Abstimmung eines weiteren Auftragsverarbeiters fehlschlägt, dass können der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen Verantwortliche und organisatorischen Maßnahmen der Auftragsverarbeiter diese Vereinbarung sowie den Hauptvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnMonatsende kündigen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet6.3 Bei Einschaltung weiterer Auftragsverarbeiter muss stets ein Schutzniveau, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass welches mit demjenigen dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden Vereinbarung vergleichbar ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) gewährleistet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch Auftragsverarbeiter ist gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenVerantwortlichen für sämtliche Handlungen und Unterlassungen der von ihm eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter verantwortlich.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Der Auftraggeber stimmt einer Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässigzu. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben. Bei einer Änderung der Unterauftragnehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber per E-Mail. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen aus wichtigem Grund gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber dieser nicht innerhalb der Frist widerspricht.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragnehmer unter der Unterauftragnehmer die Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat28 Abs. Das Ergebnis 2-4 DS-GVO zu. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Kontrolle ist vom Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: der Auftragnehmer zu dokumentieren und eine solche Auslagerung auf Anfrage Unterauftragnehmer dem Auftraggeber zu übermittelneine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem an den Unterauftragnehmer geltenund dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. 1. Nimmt der Auftragnehmer die Dienste eines Unterauftragsverarbeiters (1d.h. Unterauftragnehmer oder Subunternehmer) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, dann muss er dem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines nach der DSGVO zulässigen anderen Rechtsinstruments dieselben Datenschutzpflichten zu denen sich der Auftragnehmer in Textform zulässigdiesem AV-Vertrag verpflichtet hat, auferlegen (insbesondere im Hinblick auf die Befolgung von Weisungen, Einhaltung der TOMs, Erteilung von Informationen und Duldung von Kontrollen). Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, Ferner hat der Auftragnehmer den Unterauftragsverarbeiter sorgfältig auszuwählen, auf dessen Zuverlässigkeit zu prüfen und diese, als auch dessen Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben zu überwachen (Art. 28 Abs. 2 u. 4 DSGVO). Der Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen erklärt sich ergibtunbeschadet etwaiger Einschränkungen durch den Hauptvertrag ausdrücklich damit einverstanden, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenAuftragnehmer im Rahmen der Auftragsverarbeitung Unterauftragsverarbeiter einsetzen darf.
(4) 2. Die bereits zum Abschluss dieses AV-Vertrages bestehenden Unterauftragsverhältnisse, werden vom Auftragnehmer im Anhang 2 „Unterauftragsverhältnisse“ angegeben und gelten vom Auftragnehmer als genehmigt.
3. Der Auftragnehmer hat sicherzustelleninformiert den Auftraggeber im Hinblick auf Änderungen bei den Unterauftragsverarbeitern, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen für die Auftragsverarbeitung maßgeblich sind. Der Auftraggeber macht von seinem Recht auf Einspruch im Hinblick auf die Änderungen oder neue Unterauftragsverarbeiter nur unter Beachtung der Grundsätze von Treu und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenGlauben sowie der Angemessenheit und Billigkeit Gebrauch.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen4. Vertragsverhältnisse, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat bei denen der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten Leistungen Dritter als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die seine geschäftliche Tätigkeit auszuübenauszuüben (z.B. Reinigungs-, Bewachungs- oder Transportleistungen) stellen keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne der vorstehenden Regelungen dieses AV-Vertrages dar. Dazu gehören beispielsweise ReinigungsleistungenGleichwohl hat der Auftragsverarbeiter sicher zu stellen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- z.B. durch vertragliche Vereinbarungen oder Hinweise und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragenInstruktionen, dass angemessene Vorkehrungen hierbei die Sicherheit der Daten nicht gefährdet wird und technische die Vorgaben dieses AV-Vertrages und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die 5.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die Socialwave beispielsweise als Telekommunikationsleistungen, Post- und Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Socialwave ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, sofern und soweit dies erforderlich ist.
5.2. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen 28 Abs. 2 bis 4 DS-GVO zu. Die zu Beginn dieser Vereinbarung eingesetzten Subunternehmer sind: Host Europe
5.3. Socialwave wird die von ihm zum Einsatz als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener sorgfältig auswählen. Socialwave hat außerdem die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung und der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen durch von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer sicherzustellen.
5.4. Im Fall der Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragnehmers wird Socialwave den Auftraggeber rechtzeitig, mindestens 4 (vier) Wochen im Voraus darüber informieren. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen aus wichtigem Grund Einspruch erheben. Wichtige Gründe können etwa eine begründete Besorgnis hinsichtlich der Zulässigkeit des Unterauftragnehmers, Verdacht auf Datenschutzverletzungen, erhebliche Sicherheitsbedenken oder Verbringen von Daten getroffen hataußerhalb der EU/des EWR sein. Das Ergebnis Erhebt der Kontrolle Auftraggeber Einspruch und erfüllt der von Socialwave in Aussicht genommene Unterauftragnehmer tatsächlich nicht die Anforderungen der DSGVO und/oder dieser Anlage, ist vom Auftragnehmer der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu dokumentieren und auf kündigen.
5.5. Auf Anfrage teilt Socialwave dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetden Namen, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen die Anschrift und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließenRolle eines jeden Unterauftragnehmers per E-Mail mit, der den Voraussetzungen zur Bereitstellung des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnHotspots herangezogen wird.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist. Soweit aktuell gültige Standardvertragsklauseln auf Basis einer Entscheidung der EU-Kommission (z.B. gemäß Kommissionsentscheidung 2010/87/EU) oder Standarddatenschutzklauseln gem. Art. 46 DSGVO als angemessene Garantien eingesetzt werden, bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, zur Vornahme aller hierfür erforderlichen Handlungen sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen gegenüber dem Subunternehmer. Ferner ist der Auftragnehmer bei berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Subunternehmer auszuüben.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten als reine Nebenleistung nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten, Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/ Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Beauftragung Weitergabe von Unterauftragnehmern Aufträgen im Rahmen der in dem Auftrag vereinbarten Tätigkeiten an Subunternehmer durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits Subunternehmer nach deren Eignung sorgfältig auswählen. (sofern Subunternehmer vorhanden sind, sind sie in Anlage 2 aufgelistet) Im Hause Linear werden derzeit keine Subunternehmen eingesetzt. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und • der Auftraggeber nicht bis zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hauptauftraggebers, sämtliche vertraglichen Regelungen in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnaufzuerlegen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennendessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Erbringt der Unterauftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat EWR stellt der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sinddatenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO darGleiches gilt, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch Dienstleister im Zusammenhang mit der Erbringung Sinne von Leistungen für den Auftraggeber genutzt Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdensollen.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Der Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse berechtigt, die in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenangegebenen Unterauftragnehmer für die Verarbeitung von Daten im Auftrag einzusetzen. Der Wechsel von Unterauftragnehmern oder die Beauftragung weiterer Unterauftragnehmer ist unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen zulässig.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Falle eines geplanten Wechsels eines Unterauftragnehmers oder bei geplanter Beauftragung eines neuen Unterauftragnehmers rechtzeitig, spätestens aber 4 Wochen vor dem Wechsel bzw. der Kontrolle ist Neubeauftragung in Textform informieren („Information“). Der Auftraggeber hat das Recht, dem Wechsel oder der Neubeauftragung des Unterauftragnehmers unter Angabe einer Begründung in Textform binnen drei Wochen nach Zugang der „Information“ zu widersprechen. Der Widerspruch kann vom Auftraggeber jederzeit in Textform zurückgenommen werden. Im Falle eines Widerspruchs kann der Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zu übermittelnmit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Der Auftragnehmer wird bei der Kündigungsfrist die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen. Wenn kein Widerspruch des Auftraggebers binnen drei Wochen nach Zugang der „Information“ erfolgt, gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zum Wechsel bzw. zur Neubeauftragung des betreffenden Unterauftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass sofern der Unterauftragnehmer zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifftbetreffen, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: > Die Beauftragung Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässiggestattet. Der Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auftragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftragnehmer mit der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. > Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem / den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung Unterauftragnehmer/n so zu prüfengestalten, dass dieser die sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannentsprechen. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab > Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenÜberprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Arterhalten. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen anzusehenzu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungenzählen z.B. Telekommunikationsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu LeistungenWartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteEntsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist gleichwohl jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenergreifen.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Im Falle des Vorhandenseins eine Unterauftragsnehmers ist dieser in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Anlage 1 aufzunehmen.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: Data Processing Agreement, Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht als Unterauftragsverhältnisse sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässigAuftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
(2) Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
(3) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in Anlage 2 dokumentierten Unterauftragnehmer unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zu. Die Auslagerung auf weitere Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit • der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Textform anzeigt und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch • der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenAuftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird.
(5) Der Auftragnehmer hat Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Vorliegen aller Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnfür eine Unterbeauftragung gestattet.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, Eine weitere Auslagerung durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (Ziffmind. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatTextform).
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind Dienstleistungen anzusehen, auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
(8) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübendatenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen i. S. d. Kap. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 V DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdensicher.
Appears in 2 contracts
Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) 6.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
6.2. Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) 6.3. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) 6.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO DSG-VO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer Unterauftrag-nehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen hinzu-weisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer Unter-auftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte zu benennen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend für einen Vertreter gemäß Art. 27 DS-GVO.
(4) 6.5. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) 6.6. Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) 6.7. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 7 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart verein-bart werden.
6.8. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass Erbringt der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübendatenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO darGleiches gilt, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch Dienstleister im Zusammenhang mit der Erbringung Sinne von Leistungen für den Auftraggeber genutzt Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdensollen.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Artikel 28 Abs. 3 Satz 2 lit. D DS-GVO)
8.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
8.2. Der Auftragnehmer darf Unterauftragsnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur mit nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der unter Anlage 2 genannten Unterauftragnehmer unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zu. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig soweit die in Textform zulässigdieser Vereinbarung zugesicherten Vorkehrungen nicht unterschritten werden.
8.3. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
8.4. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenvertraglich sicherzustellen, dass dieser die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannauch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
8.5. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Artikel 28 Abs. 4 und Abs. 9 DS-GVO).
8.6. Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Artikel 29 und Artikel 32 Abs. 4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.
8.7. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenhaftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom ihm durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat im Einklang mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnvorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers in Textform auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Weitergabe von Aufträgen im Rahmen der im Auftrag vereinbarten Tätigkeiten an Subunternehmer ist zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in Subunternehmer nach deren Eignung, insbesondere auf die Anforderungen der Anlage 2 DS-GVO, sorgfältig auswählen und regelmäßig prüfen. Des Weiteren wird der Auftragnehmer mit den Subunternehmern eine dieser Vereinbarung entsprechende Vereinbarung zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannAuftragsverarbeitung vereinbaren. Der Auftragnehmer hat insbesondere informiert den Auftraggeber vorab und regelmäßig während über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern, wodurch der Vertragsdauer Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen diese Änderung Einspruch zu kontrollierenerheben. Erfolgt kein Einspruch innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe, dass der Unterauftragnehmer gilt die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnZustimmung zur Änderung als erteilt.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennendessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(4) Der Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer hat sicherzustellendie datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfwenn Dienstleister im Sinne von Abs. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform). Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung 6.1 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
6.2 Der Auftraggeber stimmt mit Unterzeichnung des AV-Vertrages der Beauftragung unter xxxxx://xxx. xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/ ersichtlichen Unterauftragnehmer zu.
6.3 Die Auslagerung auf weitere Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und • der Auftraggeber nicht innerhalb 14 Tage gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.
6.4 Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (2) z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
6.5 Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenvertraglich sicherzustellen, dass dieser die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannauch gegenüber Subunternehmern gelten. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellenAngaben so konkret festzulegen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Es ist zudem vertraglich zu regelnWerden mehrere Subunternehmer eingesetzt, dass so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtetInspektionen, auch vor Ort, bei Nebenleistungen, die Subunternehmern durchzuführen oder durch von Dritten erbracht werden, Sorge dafür ihm beauftragte Dritte durchführen zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenlassen.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den vertraglich vereinbarten Leistungen aus dem Hauptvertrag erbringt der Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers unter Einschaltung der in Textform zulässigAnlage 1 genannten Subunternehmer. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern befugt. Er setzt den Auftraggeber hiervon in Kenntnis. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Anlage 2 Einschaltung von Subunternehmern dieser entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu diesem Vertrag angebenverpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Sub- unternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.
(2) Der Auftragnehmer hat Die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung aus dem Hauptvertrag und aus allen Unter- auftragsverhältnissen findet ausschließlich in einem solchen Land statt, das vollständig und unmittelbar den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Regelungen der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannDSGVO unterliegt. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während Eine Verarbeitung in einem Drittland bedarf der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnvorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 8.1 bis 6 8.2 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische organisato- rische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleistengewähr- leisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges zustimmungs- pflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen personen- bezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. CAVE: Kann der IT-Dienstleister des Auftragnehmers im Rahmen seiner Dienstleistungen (z.B. EDV- und Software-Wartung) auch auf die Patientenkartei des Auftraggebers Zugriff nehmen, muss die nachfolgende Option für die Ermöglichung eines Unterauftragsverhältnisses zwischen Auftragnehmer und dem IT-Dienstleister vereinbart werden (Hinweis: Hier sind verschiedene Regelungsalternativen möglich. Die Parteien können ein absolutes Unterauftragsverbot vereinbaren, es kann aber auch ein Verbot mit Genehmigungsvorbehalt im Einzelfall geregelt werden. Auf letztere Möglichkeit bezieht sich der unten stehende Formulierungsvorschlag) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nur mit Zustimmung Genehmigung des Auftraggebers gestattet, Art. 28 Abs. 2 DSGVO, welche auf einem der o. g. Kommunikationswege (Ziff. 4) mit Ausnahme der mündlichen Gestattung erfolgen muss. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Außerdem muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Textform zulässigDrittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenvertraglich sicherzustellen, dass dieser die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannauch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO). Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab die Einhaltung der Pflichten des/der Subunternehmer(s) wie folgt zu überprüfen: Das Ergebnis der Überprüfungen ist zu dokumentieren und regelmäßig während der Vertragsdauer dem Auftraggeber auf Verlangen zugänglich zu kontrollierenmachen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragnehmer im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). (Hier haben die Vertragsparteien einen Gestaltungsspielraum: Entweder werden dem Auftragnehmer allgemein Befugnisse eingeräumt, Subunternehmer zu beauftragen oder dies wird von einer Einzelgenehmigung abhängig gemacht. Einigt man sich auf eine allgemeine Befugnis des Auftragnehmers zur Beauftragung von Subunternehmern, ist jede Subbeauftragung vorher durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftraggeber hat dann von Gesetzeswegen ein Recht auf Einspruch gegen diese Änderung (Art. 28 Abs. 2). Das Recht des Auftraggebers zum Einspruch ist im Vertrag ausdrücklich zu erwähnen. Da das Gesetz die Folgen dieses Einspruchs nicht regelt, wird empfohlen, hierzu vertragliche Regelungen zu finden. Wird keine Regelung getroffen, ist die Bestellung des Unterauftragnehmers, gegen den Einspruch erhoben wurde, nicht möglich.) Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO erforderlichen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatWeiterentwicklung angepasst w erden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Das Ergebnis Wesentliche Änderungen muss der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage mit dem Auftraggeber zu übermitteln.
in dokumentierter Form (3schriftlich, elektronisch) Der Auftragnehmer ist verpflichtetabstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegenerstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenauszuhändigen.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) 6.1 Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern seitens des Auftragnehmers ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens jene Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannvereinbarten vergleichbar sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurdenentsprechend dieser Vereinbarung im Unterauftragsverhältnis umgesetzt werden und dass der Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte im Umfang dieser Vereinbarung auch beim Subunternehmer wahrnehmen kann. Der Auftraggeber hat das Recht, um von dem Auftragnehmer auf Anforderung in Textform Auskunft über den Schutz wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsichtnahme in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten.
6.2 Der Auftraggeber erteilt seine allgemeine Zustimmung zur Einschaltung von Subunternehmern bei der Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Einschaltung eines Subunternehmers und gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit zum Widerspruch innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Mitteilung.
6.3 Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
6.4 Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
6.5 Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO daran den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifftsich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6.6 Die Beauftragung von Subunternehmern, die auch Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in diesem Vertrag genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
6.7 Zurzeit sind die in der Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Mit der Akzeptanz dieser Vereinbarung stimmt der Auftraggeber der Einbeziehung dieser Subunternehmer zu.
6.8 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutz- pflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftrag- geber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSub- unternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier fest- gelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durch- führen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinan- der abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumenta- tion unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist. Soweit aktuell gültige Standardvertragsklauseln auf Ba- sis einer Entscheidung der EU-Kommission (z.B. gemäß Kommissionsentscheidung 2010/87/EU) o- der Standarddatenschutzklauseln gem. Art. 46 DSGVO als angemessene Garantien eingesetzt wer- den, bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Befreiung vom Verbot der Dop- pelvertretung gemäß § 181 BGB, zur Vornahme aller hierfür erforderlichen Handlungen sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen gegenüber dem Subunternehmer. Ferner ist der Auftragnehmer bei berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus dieser Vereinba- rung gegenüber dem Subunternehmer auszuüben.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten als reine Nebenleistung nachvollziehbar sind. Die Dokumenta- tion ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Der Auftragnehmer bewahrt die Dokumen- tation über durchgeführte Prüfungen mindestens bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Beendigung der Auftragsverarbeitung auf und legt diese dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit vor.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auf- tragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunterneh- mer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäf- tigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auf- tragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispiels- weise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikations- dienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unbe- rührt.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Wenn und soweit der Auftragnehmer zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Unterauftragnehmer einsetzen möchte und wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Unterauftragnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Kenntnisnahme-Möglichkeit von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung Daten des Auftraggebers haben, darf der Auftragnehmer den Unterauftragnehmer nur und erst dann beauftragen und eine Kenntnisnahme von Daten des Auftraggebers ermöglichen, wenn er den Auftraggeber in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits konkret und im Detail über die Punkte in Punkt 6.2 informiert hat, dem Auftraggeber Gelegenheit zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in Einspruch (siehe Punkt 6.3) gegeben hat und der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenAuftraggeber innerhalb der Einspruchsfrist keinen Einspruch erhoben hat.
(2) Der Die Information des Auftragnehmers nach Punkt 6.1 muss mindestens in konkreter und detaillierter Form enthalten:
a. die Identität des Unterauftragnehmers,
b. die spezifischen Leistungen, die der Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenerbringen soll, und
c. die Garantien bzw. Versicherungen des Unterauftragnehmers, dass dieser er die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen Bestimmungen dieses Auftrags entsprechend einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnwird.
(3) Der Auftragnehmer Auftraggeber ist verpflichtetberechtigt, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Informationen gemäß Punkt 6.2 gegen die Beauftragung eines Unterauftragnehmers in Textform Einspruch zu lassenerheben, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich soweit dies nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenwillkürlich erfolgt.
(4) Wenn und soweit dem Unterauftragnehmer Daten des Auftraggebers zugänglich werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit dem Unterauftragnehmer vor der erstmaligen Zugänglichmachung von Daten des Auftragnehmers einen Auftragsverarbeitungsvertrag schriftlich zu vereinbaren, der dem Unterauftragnehmer entsprechende Pflichten auferlegt, wie in dieser Vereinbarung geregelt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellenauf Anfrage des Auftraggebers eine Kopie des Auftragsverarbeitungsvertrags und Nachweise über die Einhaltung der sich daraus ergebenden Pflichten durch den Unterauftragnehmer zu Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer stellt durch Vereinbarung mit seinem Unterauftragnehmer sicher, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen er zur Offenlegung dieser Informationen gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist und ggfdass der Auftraggeber seine Kontrollrechte gemäß 7. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch unmittelbar gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenausüben kann.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, Ungeachtet der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Regelungen in Punkt 7.1-7.5 ist der Auftragnehmer für den Unterauftragnehmer vollumfänglich verantwortlich und haftet für die Einhaltung der Verpflichtungen des Unterauftragnehmers gegenüber dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnAuftraggeber.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen anzusehenzu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungenzählen z.B. Telekommunikationsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu LeistungenBereitstellung von Rechenzentrumsinfrastruktur, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteEntsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist gleichwohl jedoch verpflichtet, zur Gewährung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenergreifen.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall zugelassen. Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den in Textform diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen. Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfendokumentiert davon überzeugt hat, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannder Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen. Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (310) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer ist verpflichtetteilt dem Auftraggeber mit, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Arterlangen ist. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellendie Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Zurzeit sind die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Anlage 2 mit Namen, Anschrift und ggfAuftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. ergänzende Weisungen Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftraggebers auch Auftragnehmers gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des ArtSubunternehmern bleiben unberührt. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 Vertrags sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Der Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz von Unterauftragsnehmern (Subunternehmer) berechtigt. Alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehenden Subunternehmerverhältnisse des Auftragnehmers sind diesem Vertrag in Textform zulässigAnlage 2 beigefügt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse Auftraggeber stellt sicher, dass die in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenangeführten Subunternehmern vor Unterzeichnung geprüft werden und das etwaige Unstimmigkeiten ggf. schriftlich beim Auftragnehmer beanstandet werden. Sollten keine Einwände durch den Auftraggeber vorliegen, so gilt die Zustimmung in den Einsatz der in Anlage 2 aufgezählten Unterauftragsnehmer mit Unterzeichnung dieses Vertrags als erteilt.
(2) Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz weiterer Subunternehmer, wird er dies dem Auftraggeber in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen, damit dieser deren Einsatz prüfen kann. Erfolgt keine Zustimmung durch den Auftraggeber, dürfen die betroffenen Subunternehmer nicht eingesetzt werden.
(3) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(34) Der Einsatz von Unterauftragnehmern aus einem sog. Drittland außerhalb der EU/ des EWR ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorgesehen. Sollten zukünftig Unterauftragnehmer aus einem Drittland eingesetzt werden, so trägt der Auftragnehmer dafür Sorge, dass die besonderen Voraussetzungen der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gem. Art. 44ff. DSGVO erfüllt sind und somit ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau bei der Datenübermittlung besteht.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(46) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(57) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) 8) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(79) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1Soweit bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ein verantwortlicher Unter- auftragsverarbeiter für die vorliegende Verarbeitung von Daten im Auftrag einbezogen werden soll, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Die Beauftragung Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Unterauftragsverarbeitern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässigVerant- wortlichen gestattet. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen bei jeder Hinzuziehung oder Änderung von Unterauftragsverhältnissen rechtzeitig vorab zu informieren. Der Verantwortliche hat das Recht, einzelnen Unterauftragsvergaben oder Änderungen zu widersprechen. Die in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben1 „genehmigte Unterauftragsverarbeiter“ aufgeführten Unterauftragsverarbeiter gelten als geneh- migt.
(2b) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung Unterauftragnehmer(n) so zu prüfengestalten, dass dieser die sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber Auf- tragsverarbeiter und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannVerantwortlichem entsprechen. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenEs müssen hinreichende Garantien dafür gebo- ten sein, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnden Anforderungen an die recht- mäßige Datenverarbeitung genügen.
(3c) Der Auftragnehmer ist verpflichtetBei der Unterbeauftragung sind dem Verantwortlichen Kontroll- und Überprüfungsrechte entspre- chend dieser Vereinbarung beim Unterauftragsverarbeiter einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Verantwortlichen, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen Auftragsverarbeiter auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Arterhalten. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen anzusehenzu verstehen, die der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter bei Dritten als reine Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungenzählen z. B. Telekommunikationsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu LeistungenWartung und Benutzerservice, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringtPrüfer, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteBewachungsdienste etc. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist gleichwohl jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei Nebenleistungenfremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Der Auftragsverarbeiter setzt Unterauftragnehmer zur Erhebung, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Verarbeitung oder Nutzung perso- nenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenSinne dieser Vereinbarung ein.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten eine/n betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter kein/e Datenschutzbeauftragte/r beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-IT- Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur Der Auftragsverarbeiter arbeitet bei der Erfüllung des Auftrags mit bereits erteilter Zustimmung des Auftraggebers Auftrag- gebers mit den in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenAnhang 1 genannten Unterauftrags- verarbeitern zusammen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser Auftraggeber erteilt darüber hinaus hiermit die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenallgemeine Genehmigung, dass der Unterauftragnehmer Auftragsverarbeiter die nach ArtDienste weiterer Auftragsverarbeiter in Anspruch nimmt. 32 DSGVO erforderlichen technischen Der Auftragsverarbeiter wird in diesem Fall die Anforderungen in Artikel 28 DSGVO, insbesondere Artikel 28 Abs. 2 und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatAbs. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln4 DSGVO, genannten Bedingungen einhalten.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetEinsatz eines Unterauftragnehmers außerhalb des EWR bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmi- gung durch den Auftraggeber, es sei denn, (i) dieser Un- terauftragnehmer befindet sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassenin einem Drittland oder Gebiet, für das die Europäische Kommission gemäß Artikel 45 DSGVO beschlossen hat, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten dieses ein ange- messenes Datenschutzniveau bietet, oder (ii) die Über- mittlung unterliegt angemessenen Garantien gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den FallArtikel 46 DSGVO, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenwie z. B. verbindliche Unternehmens- regeln (Bindung Corporate Rules) oder EU-Standardver- tragsklauseln.
(4) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wird den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuzie- hung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter mit zeitlich angemessenem Vorlauf informieren, um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Der Auftraggeber wird diese Bedenken begründen und dem Auftragsverar- beiter Gelegenheit geben, die Datenschutzkonformität der Änderung darzulegen. Sofern der Auftraggeber trotz Datenschutzkonformität der Änderung an seinem Ein- spruch festhält, ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, diesen Vertrag entsprechend der Regelung in Ziffer 10 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündi- gen. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit die ins Smart Mobility Portal eingebrachten Daten anderer Nutzer jederzeit zu löschen.
(5) Der Auftragsverarbeiter hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende er- gänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer den Unterauftragsverarbeitern gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Auftragsverarbeiter bleibt im Rahmen von Ziff. 8 13 haftbar für Verletzungen dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmtdurch eine Handlung, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System einen Fehler oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdeneine Unterlassung eines seiner Unterauftragsverarbeiter verursacht wird.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenzugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Eignung der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber vom Subunternehmer getroffenen technischen und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(6) Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtung vollständig erfüllt (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Subunternehmer).
(7) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(8) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werdenSubunternehmer gelten. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(79) Nicht als Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(10) Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 im Sinne dieses Vertrags sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Seite 5 von 14 gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO Stand: 18.05.18 beibob medienfreunde Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht er-bracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer (Subunternehmern) ist nur mit schriftlich oder in dokumentiertem elektronischem Format erfolgter Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässigzugelassen. Der Dem Auftraggeber steht im Einzelfall ein Recht zu, Einspruch gegen die Beauftragung eines po- tentiellen weiteren Auftragsverarbeiters zu erheben. Ein Einspruch darf vom Auftraggeber nur aus wichtigem, dem Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.nachzuweisenden Grund erhoben werden
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Daten- schutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennendes Subunternehmers sind eindeutig vonei- nander abzugrenzen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenEine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist nicht zulässig.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Eignung der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber vom Subunternehmer getroffenen technischen und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnorganisatorischen Maßnahmen sorgfäl- tig aus.
(6) Der Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regelndokumentiert davon überzeugt hat, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Do- kumentation unaufgefordert vorzulegen.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDie Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und so- lange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer bei teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(8) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig und an- gemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten als reine Nebenleistung nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auf- traggeber nach Aufforderung vorzulegen.
(9) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auf- tragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
(10) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 3 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunterneh- mer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang be- schäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(11) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direk- ten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen wie z.B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Wartungs- und Reinigungsleistungen sowie die Inan- spruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDa- tensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. (10)Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der in Anlage 3 genannten Subunternehmer durchgeführt. nooa ist im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von Unterauftragnehmern weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. nooa setzt den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis. nooa ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. nooa hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Kunde seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat nooa sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). nooa wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Auftragnehmer ist nur Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenseinen Subunternehmern nachweisen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenEin Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat wenn nooa Dritte mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegenDienstleistungen beauftragt, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenNebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören beispielsweise z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer nooa für den Auftraggeber erbringt, Post- erbringt und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen Wartungs- und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO Prüfleistungen stellen zustimmungspflichtige Subunternehmerverhältnisse dar, wenn die Wartung und Prüfung solche soweit diese für IT-Systeme betriffterbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Unter-Auftragsverarbeitern durch den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Verantwortlichen in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat den Unterauftragnehmer Unter-Auftragsverarbeiter sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber Verantwortlichem und Auftragnehmer Auftragsverar- beiter getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer Unter-Auftrags- verarbeiter die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen Maß- nahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer Auftragsverarbeiter zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber Verantwortlichen zu übermittelnüber- mitteln.
(3) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer Unter-Auftragsverarbeiter bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt be- nannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt Unter-Auftragnehmer be- nannt worden ist, hat der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter den Auftraggeber Verantwortlichen hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer Unter-Auftragsverarbeiter gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Rege- lungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers Verantwortlichen auch gegenüber dem Unterauftragnehmer Unter- Auftragsverarbeiter gelten.
(5) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat mit dem Unterauftragnehmer Unter-Auftragsverarbeiter einen Auftragsverarbeitungsvertrag Auftragsverarbei- tungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter dem Unterauftragnehmer Unter-Auftragsverarbeiter dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber Verantwortlichem und Auftragnehmer Auf- tragsverarbeiter festgelegt sind. Dem Auftraggeber Verantwortlichen ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Auftragsdatenverarbeitungs- vertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellensi- cherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers Verantwortlichen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer Unter-Auftragsverarbeiter gelten und entsprechende entspre- chende Kontrollrechte von Auftraggeber dem Verantwortlichen und den Aufsichtsbehörden vereinbart werdenwer- den. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer Unter-Auftragsverarbeiter diese Kontrollmaßnahmen Kontrollmaß- nahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. i. S. d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche ge- schäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen Te- lekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer Auftragsverarbei- ter für den Auftraggeber Verantwortlichen erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteBewa- chungsdienste. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener personenbe- zogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System Systemen oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. i. S. d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang Zu- sammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber Verantwortlichen genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers Verantwortlichen verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (1weitere Auftragsverarbeiter) Die beauftragen, wobei er diese sorgfältig auszuwählen hat. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung jener Unterauftragnehmer (nach- stehend Sub-Auftragsverarbeiter genannt) des Auftragnehmers zu, die unter der folgenden URL abrufbar sind: xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xx/xxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Der Auftragnehmer informiert seine Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hin- zuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter oder von Unterauftragnehmern durch Sub-Auftragsverarbeitern (im Folgen- den zusammen „Sub-Auftragsverarbeiter“) auf elektronischem Wege mindestens 14 Tage vor der Ände- rung, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, innerhalb von 14 Tagen gegen derartige Änderun- gen auf elektronischem Wege Widerspruch zu erheben, ansonsten die Heranziehung als genehmigt gilt. Nimmt der Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung einen anderen Sub-Auftragsverarbeiter in Anspruch, um bestimmte Verarbei- tungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu auszuführen, so werden diesem Vertrag angeben.
Sub-Auftragsverarbeiter im Wege einer Auftragsverarbeitervereinbarung (2AVV) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfendieselben Datenschutzpflichten auferlegt, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln(TOM) so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt.
(3a) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für wird den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Sub-Auftragsverar- beiter für die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers auch gegenüber nicht zum Einsatz bringen, (b) oder es werden Maßnahmen ergriffen, um den wesentlichen Grund für den Widerspruch des Auftragge- bers auszuräumen, (c) oder es unterbleibt die über den betroffenen Sub-Auftragsverarbeiter erbrachte Leistung, die im Falle einer bereits vorab bezahlten Vergütung zurückerstattet wird. Sollte durch den Auf- traggeber keine dieser Varianten akzeptiert werden und wurde dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs abgeholfen, kann jede Partei den Vertrag mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Artangemessener Frist außerordentlich kündigen. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz Eine Verarbeitung personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werdendurch den vom Widerspruch umfassten Sub-Auftragsverarbeiter erfolgt nicht. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen anzusehenzu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungenzählen zB Telekommunikationsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu LeistungenWartung und Benutzerservice, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteReini- gungskräfte oder Prüfer. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme ver- tragliche Vereinbarungen zu tragentreffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Insbesondere stellt der Auftragnehmer sicher, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleistenauch bei Einschaltung eines Sub-Auftragsverarbeiters die Artt. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d45ff. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet eingehalten werden.
Appears in 1 contract
Unterauftragsverhältnisse. (1) 9.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
9.2. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in der Anlage „Unterauftragnehmer“ genannten Unterauftragnehmer zu, unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO.
9.3. Die Beauftragung Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: ▪ der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und ▪ der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und ▪ eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.
9.4. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Unterauftragnehmern Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
9.5. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen. Satz 1 gilt insbesondere für Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zwischen den Vertragspartnern dieses Vertrages. Eine etwaige Prüfung durch den Auftraggeber beim Subunternehmer erfolgt nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Durch schriftliche Aufforderung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung Auskunft über die datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Auftraggebers Subunternehmers zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch Einsicht in Textform zulässigdie relevanten Vertragsunterlagen.
9.6. Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte im Rahmen einer Nebenleistung zur Hauptleistung beauftragt, wie beispielsweise bei externem Personal, Post- und Versanddienstleistungen oder Wartung. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu mit diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmttreffen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten (Avv)
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch Zurzeit sind für den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers die in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenmit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden.
(2) Der Auftragnehmer hat informiert den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber in einer angemessenen Zeit vorab über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern, wodurch der Beauftragung Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu prüfenerheben. Verweigert der Auftraggeber durch seinen Einspruch die Zustimmung aus anderen als aus wichtigen Gründen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und kann der Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen den Vertrag zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnZeitpunkt des geplanten Einsatzes des Unterauftragnehmers kündigen.
(3) Der Auftragnehmer muss Unterauftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung hinsichtlich der Erfüllung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen gewissenhaft auswählen.
(4) Ein zustimmungspflichtiges Unterauftragnehmerverhältnis liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte im Rahmen einer Nebenleistung zur Hauptleistung beauftragt, wie beispielsweise bei Personal-, Post- und Versanddienstleistungen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Arttreffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten Die Nebenleistungen sind vorab detailliert zu benennen.
(45) Der Auftragnehmer hat sicherzustellenNimmt der Auftragsverarbeiter die Dienste eines Unterauftragsverarbeiters in Anspruch, dass um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Verantwortlichen auszuführen, so werden diesem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags, der schriftlich abzufassen ist, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist , wobei insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellenhinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziffgeeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt. 8 dieses Vertrages) Sofern ein Unterauftragsverarbeiter seine hieraus resultierenden Pflichten verletzt, informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen entsprechend. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter die Verpflichtungen des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch Auftragsverarbeiters aus diesem Vertrag sowie der DSGVO erfüllt. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass Verantwortlichen für die Einhaltung der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatPflichten jenes Unterauftragsverarbeiters.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Eignung der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber vom Subunternehmer getroffenen technischen und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(6) Der Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regelndokumentiert davon überzeugt hat, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDie Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Anfrage mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist. Soweit aktuell gültige Standardvertragsklauseln auf Basis einer Entscheidung der EU-Kommission (z.B. gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) oder Standarddatenschutzklauseln gem. Art. 46 DSGVO als angemessene Garantien eingesetzt werden, bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, zur Vornahme aller hierfür erforderlichen Handlungen sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen gegenüber dem Subunternehmer. Ferner ist der Auftragnehmer bei berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Subunternehmer auszuüben.
(8) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten als reine Nebenleistung nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Anfrage vorzulegen. Der Auftragnehmer bewahrt die Dokumentation über durchgeführte Prüfungen mindestens bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Beendigung der Auftragsverarbeitung auf und legt diese dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit vor.
(9) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
(10) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(11) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) 6.1 Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Subunternehmen durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der „Anlage 2 1“ zu diesem Vertrag angeben.
(2) 6.2 Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß i. S. d. Art. 37 DSGVO benannt bestellt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden Subunternehmer bestellt ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenhinzuweisen.
(4) 6.3 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende ergänzenden Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer den Subunternehmern gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
(5) 6.4 Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer Subunternehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) 6.5 Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 5 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) 6.6 Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. i. S. d. Absätze 1 bis 6 5 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung Wartungs- und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO Prüfungsleistungen stellen zustimmungspflichtige Unterauftragsverhältnisse dar, wenn soweit die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifftbetreffen, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass vorgenannte Wartungs- und bei Prüfleistungen eine „Auftragsverarbeitung“ i. S. d. Art. 28 DSGVO darstellen.
6.7 Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es dem Auftragnehmer nicht möglich sein sollte, dem Auftraggeber die gespeicherten Daten zugänglich zu machen, so wird der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannHerausgabeanspruch automatisch an das Unternehmen Nr. 1 in der Anlage 1 für den Zeitraum von einem Monat abgetreten. Dieses Unternehmen hat sich gegen über dem Auftragnehmer vertraglich verpflichtet, Xxxxxx über die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenMöglichkeiten der Datenherausgabe und den Zeitraum eines möglichen Zugriffs zu informieren sowie den Betrieb der technischen Platform zum Datenzugriff und Datensicherung für den zuvor genannten Zeitraum sicherzustellen.
Appears in 1 contract
Samples: Lizenzbestimmungen
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbei- tungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Da- tenschutzes und der Anlage 2 Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergrei- fen.
(2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann(weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger aus- drücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Wechsel eines bestehenden Unterauftragnehmers ist zulässig, soweit: ▪ der Auftragnehmer hat insbesondere eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine an- gemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und regelmäßig während ▪ der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Unterauftragnehmer Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und ▪ eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat28 Abs. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem an den Unterauftragnehmer geltenund dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsbedingungen
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer ist nur in Anspruch nimmt, z.B. Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Reinigungsleistungen oder Bewachungsdienstleistungen. Wartungs- und Prüfleistungen stellen dann ein Unterauftragsverhältnis dar, wenn sie für IT-Systeme erbracht werden, die im Zusammenhang mit Zustimmung einer Leistung des Auftraggebers in Textform zulässigAuftragnehmers nach diesem Vertrag erbracht werden. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag angebentreffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.
a) ☐ Eine Unterbeauftragung ist unzulässig.
b) ☐ Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass in Anhang 2 bezeichneten Unterauftragnehmer unter der Unterauftragnehmer die Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 32 28 Abs. 2-4 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatmit dem Unterauftragnehmer zu. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage Die vertragliche Vereinbarung wird dem Auftraggeber zu übermittelnauf dessen Verlangen vorgelegt, wobei geschäftliche Klauseln ohne datenschutzrechtlichen Bezug hiervon ausgenommen sind.
c) ☒ Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder ☒ der Wechsel der gemäß Anhang 2 bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber in einer angemessenen Zeit, die 14 Tage nicht unterschreiten darf, vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und • der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird.
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Die Einhaltung und Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen beim Unterauftragnehmer wird unter Berücksichtigung des Risikos beim Unterauftragnehmer vorab der Verarbeitung personenbezogener Daten und sodann regelmäßig durch den Auftragnehmer kontrolliert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Artstellt dem Auftraggeber die Kontrollergebnisse auf Anfrage zur Verfügung. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibtstellt ferner sicher, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenAuftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Unterauftragnehmern wahrnehmen kann.
(4) Der Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer hat sicherzustellendie datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfwenn Dienstleister im Sinne von Abs. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ☒ ist nicht gestattet; ☐ bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Nach Art. 28 Dsgvo
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Tele- kommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Daten- trägern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss ist jedoch verpflichtet, auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung des Daten- schutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers zu ergreifen. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragsverhältnisse in Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit
a) der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und
(3b) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass nicht bis zum Zeitpunkt der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch Übergabe der Daten gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und
(5c) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO entsprichtAbs. Darüber hinaus hat 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutz- rechtlichen Pflichten aus diesem AVV auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); sämtliche ver- traglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (19.1 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. in Form von Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen oder die Entsorgung von Datenträgern in Anspruch nimmt. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmassnahmen zu ergreifen.
9.2 Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags die in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten einzusetzen. Die Beauftragung weiterer oder anderer Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist nur nach vorheriger schriftlicher Information des Auftraggebers über die Identität des Unterauftragsverarbeiters und den Gegenstand des Unterauftrags zulässig, sofern der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 10 Werktagen widerspricht. Im Übrigen gilt folgendes:
a) Die Beauftragung Weitergabe von Unterauftragnehmern durch personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Auftragnehmer ist nur Unterauftragsverarbeiter und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
b) Erbringt der Unterauftragsverarbeiter die vereinbarte Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in gemäss Ziffer 2.1 ausserhalb der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenEU/des EWR, stellt der Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtliche Zulässigkeit nach Massgabe der für die Durchführung des Auftrags geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sicher.
(2c) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenDem Unterauftragsverarbeiter sind im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten aufzuerlegen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist , wobei insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellenhinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers geeigneten technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart organisatorischen Massnahmen so durchgeführt werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatdie Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erfolgt.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die 5.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die Socialwave beispielsweise als Telekommunikationsleistungen, Post- und Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Socialwave ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, sofern und soweit dies erforderlich ist.
5.2. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Auftraggebers Art. 28 Abs. 2 bis 4 DS-GVO zu. Die zu Beginn dieser Vereinbarung eingesetzten Subunternehmer sind in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben3 gelistet.
(2) Der Auftragnehmer hat den 5.3. Socialwave wird die von ihm zum Einsatz als Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor vorgesehenen Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Eignung der von diesen getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatsorgfältig auswählen. Das Ergebnis Socialwave hat außerdem die Einhaltung der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren Bestimmungen dieser Vereinbarung und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnder anwendbaren gesetzlichen Anforderungen durch von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer sicherzustellen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art5.4. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat Im Fall der Auftragnehmer Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragnehmers wird Socialwave den Auftraggeber hierauf hinzuweisen rechtzeitig, mindestens 4 (vier) Wochen im Voraus darüber informieren. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen aus wichtigem Grund Einspruch erheben. Wichtige Gründe können etwa eine begründete Besorgnis hinsichtlich der Zulässigkeit des Unterauftragnehmers, Verdacht auf Datenschutzverletzungen, erhebliche Sicherheitsbedenken oder Verbringen von Daten außerhalb der EU/des EWR sein. Erhebt der Auftraggeber Einspruch und Informationen dazu beizubringenerfüllt der von Socialwave in Aussicht genommene Unterauftragnehmer tatsächlich nicht die Anforderungen der DSGVO und/oder dieser Vereinbarung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten wichtigem Grund zu benennenkündigen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste5.5. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungeninformiert den Auftraggeber über jeden Wechsel oder Hinzunahme von Unterauftragnehmern, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit zur Bereitstellung der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet herangezogen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) . Diese in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverhältnisse gelten als genehmigt, sofern sie in jedem Einzelfall die nachstehenden Vorgaben beachten. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor sicherzustellen, dass dieser hinreichenden Garantien dafür bietet, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, damit die Datenverarbeitung alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einhält. Vor der Beauftragung ist zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß gemäߧ 38 BDSG neu i.V.m. Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) . Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) . Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) . Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) . Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. 6.1. Nimmt der Auftragnehmer die Dienste eines Unterauftragsverarbeiters (1d.h. Unterauftragnehmer oder Subunternehmer) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, dann muss er dem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines nach der DSGVO zulässigen anderen Rechtsinstruments dieselben Datenschutzpflichten zu denen sich der Auftragnehmer in Textform zulässigdiesem AV-Vertrag verpflichtet hat, auferlegen (insbesondere im Hinblick auf die Befolgung von Weisungen, Einhaltung der TOMs, Erteilung von Informationen und Xxxxxxx von Kontrollen). Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, Ferner hat der Auftragnehmer den Unterauftragsverarbeiter sorgfältig auszuwählen, auf dessen Zuverlässigkeit zu prüfen und diese, als auch dessen Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben zu überwachen (Art. 28 Abs. 2 u. 4 DSGVO). Der Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen erklärt sich ergibtunbeschadet etwaiger Einschränkungen durch den Hauptvertrag ausdrücklich damit einverstanden, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenAuftragnehmer im Rahmen der Auftragsverarbeitung Unterauftragsverarbeiter einsetzen darf.
(4) 6.2. Die diesem AV-Vertrag zugrundeliegenden Unterauftragsverhältnisse ergeben sich aus der Anlage 2
6.3. Der Auftragnehmer hat sicherzustelleninformiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragsverarbeiters, dass wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Der Einspruch darf nur aus wichtigem Grund erfolgen.
6.4. Die Inanspruchnahme der in Anlage 2 zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aufgeführten Unterauftragsverarbeiter gilt als genehmigt, sofern die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfZiffer 6.1 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen umgesetzt werden. ergänzende Weisungen Optionale oder sonstige Optionale Auftragsverarbeiter kommen bei der Verwendung des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenstrikten Modus gemäß Ziffer 1.6 nicht zum Einsatz.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen6.5. Vertragsverhältnisse, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat bei denen der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten Leistungen Dritter als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die seine geschäftliche Tätigkeit auszuübenauszuüben (z.B. Reinigungs-, Bewachungs- oder Transportleistungen) stellen keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne der vorstehenden Regelungen dieses AV-Vertrages dar. Dazu gehören beispielsweise ReinigungsleistungenGleichwohl hat der Auftragsverarbeiter sicherzustellen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- z.B. durch vertragliche Vereinbarungen oder Hinweise und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragenInstruktionen, dass angemessene Vorkehrungen hierbei die Sicherheit der Daten nicht gefährdet wird und technische die Vorgaben dieses AV-Vertrages und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit schrift- licher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss Ver- tragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenange- ben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung Be- auftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener perso- nenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren do- kumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten eine/n betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter kein/e Datenschutzbeauftragte/r beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ver- pflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Regelun- gen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer Unterauftrag- nehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener personenbezoge- ner Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellensicherzu- stellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden Auf- sichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte Kon- trollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich vertrag- lich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Ort- Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche ge- schäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen Te- lekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteBewachungs- dienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische tech- nische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener personenbezoge- ner Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenvereinbarung Für Druck Und Vertriebsdienstleistungen
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die dort abrufbaren Informationen von Unterauftragnehmern durch Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehnten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist nur mit Zustimmung der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflichten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiertund es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber demAuftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auftraggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in Textform zulässigeinem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenhinreichende Garantien dafür vorsehen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierengeeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 37 30 Abs. 2 DSGVO benannt hatdokumentiert werden. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat Soweit der Auftragnehmer den durch z.B. EU- Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber hierauf hinzuweisen dem Auftragnehmer hiermit die Vollmacht, unterBefreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertragsschluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Informationen dazu beizubringenEntgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, aus denen sich ergibtin seinem Namen Standarddatenschutzklauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Rechte und ggf. ergänzende Weisungen Befugnisse des Auftraggebers auch aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenweiterenAuftragsverarbeiter auszuüben.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Telecommunications
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird nennt alle bereits zum bei Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenVertrag. Der Auftraggeber stimmt diesen bestehenden Unterauftragsverhältnissen durch den Abschluss des Vertrags zu. Soweit der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit einen weiteren Unterauftragnehmer hinzuziehen oder einen Unterauftragnehmer durch einen anderen ersetzen möchte, informiert er den Auftraggeber hierüber in Textform und weist ihn auf sein Recht zum Widerspruch hin. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen, gilt die Beauftragung des neuen Unterauftragnehmers als genehmigt.
(2) Der Auftragnehmer hat den jeden Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer hinreichende Garantien dafür bietet, dass er die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(54) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(65) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse des Auftraggebers (ZiffNr. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(76) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. im Sinne der Absätze 1 bis 6 5 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Subunternehmen durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftli- cher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung Be- auftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen ge- troffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer Auf- tragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser die- ser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß nach Art. 37 DSGVO benannt i.V.m. § 38 BDSG (neu) bestellt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer soweit dieser gesetzlich nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(43) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Rege- lungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer Subun- ternehmer gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
(54) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen Die Verpflichtung des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sindSubunternehmens muss schriftlich erfolgen. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag die schriftliche Verpflichtung auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(65) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellensi- cherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 5 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende ent- sprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen Kontrollmaßnah- men und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den darf weitere Auftragsverarbeiter als Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.
a) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in Anlage 3 benannten Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während unter der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat28 Abs. Das Ergebnis 2-4 DS-GVO.
b) Die generelle Auslagerung auf Unterauftragnehmer und/oder der Kontrolle ist vom Wechsel eines bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelndas konkrete Vorhaben eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform mit allen relevanten Details anzeigt und • der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich oder in Textform Einspruch gegen das konkrete Vorhaben erhebt und • der Umsetzung eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO mit dem Unterauftragnehmer zugrunde gelegt wird.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennendessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellenErbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen was generell nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltengemäß Ziffer 1. Abs. 3 dieses Vertrags zulässig ist, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform). Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Artaufzuerlegen. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(AV -Vertrag Vertragstext Seite 4 von 6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließenEine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist zulässig, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnsofern das notwendige Schutzniveau gewährleistet ist.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. (10)Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber. (11)Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt. (12)Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Eignung der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber vom Subunternehmer getroffenen technischen und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(6) Der Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regelndokumentiert davon überzeugt hat, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDer Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Absätze 1 bis 6 Die Prüfung und ihr Ergebnis sind Dienstleistungen anzusehenso aussagekräftig zu dokumentieren, die dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(8) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber.
(9) Zurzeit sind die in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnlage 2 mit Namen und Anschrift bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(10) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit Zustimmung zugelassen. Die Kontrollrechte des Auftraggebers dem Auftragnehmer gegenüber bestehen dann in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebengleicher Weise gegenüber dem Subunternehmer.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung zur Beauftragung von Subunternehmern ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit im Falle der Beauftragung von weiteren Subunternehmern vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen auch gegenüber diesen Subunternehmern gelten und überprüft die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass die Datenverarbeitung des Subunternehmers in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet und der Auftraggeber Kontrollrechte im Rahmen der dort beauftragten Leistungen gegenüber dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen Subunternehmer geltend machen kann. Die Weiterleitung von Daten ist erst nach Einwilligung des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnAuftraggebers zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist gewährleistet eine Protokollierung der Systemleistungen, insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse wenn Dritte auf das DV-System des Auftragnehmers zugegriffen haben (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatFernwartung).
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(8) Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, die wenn sich der Auftragnehmer bei dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmtnachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu so haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung (außer Fernwartung) und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. - Eine Unterbeauftragung erfolgt derzeit nicht. - Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder - der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers zulässig sind, soweit: • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und vor • der Beauftragung zu prüfen, dass dieser Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die zwischen Auftraggeber geplante Auslagerung erhebt und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 32 28 Abs. 2-4 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnzugrunde gelegt wird.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennendessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(4) Der Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer hat sicherzustellendie datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfwenn Dienstleister im Sinne von Abs. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet. Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: > Die Beauftragung Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässiggestattet. Der Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auftragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftragnehmer mit der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. > Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem / den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung Unterauftragnehmer/n so zu prüfengestalten, dass dieser die sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannentsprechen. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab > Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenÜberprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Arterhalten. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen anzusehenzu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungenzählen z.B. Telekommunikationsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu LeistungenWartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteEntsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist gleichwohl jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu gewährleistenergreifen. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.Versionsdatum: 21.06.2018
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung die allgemeine Genehmigung, weitere Auftrags- verarbeiter im Sinne des Auftraggebers in Textform zulässigArt. 28 DSGVO zur Vertragserfüllung einzusetzen. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben. Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz einverstanden.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung Beauftra- gung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen Vereinba- rungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen xxxxxxxxxx- xxxx technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen ge- troffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetinformiert den Auftraggeber, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Artwenn er eine Änderung in Bezug auf die Hin- zuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Der Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenkann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.
(4) Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus einem wichtigen datenschutz- rechtlichen Grund innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Information über die Än- derung gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftrag- nehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den Auftragnehmer nicht zumut- bar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang des Einspruchs einstellen.
(5) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltengel- ten.
(56) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer Auf- tragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenControllers im Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab Controller erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Prozessor und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Controllers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Prozessor berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Prozessors und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers Prozessor wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenJede Weiterleitung von im Auftrag des Controller verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Prozessor dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag des Controller nicht ausschließlich aus dem Gebiet der Auftragnehmer EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Prozessor teilt dem Controller mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Prozessor hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübennachvollziehbar sind. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die Dokumentation ist dem Controller unaufgefordert vorzulegen.
(10) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Prozessors, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Controller Processor Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Subunternehmer hinzuzieht. Vor Hinzuzie- hung oder Ersetzung des Subunternehmers informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb von Unterauftragnehmern durch zwei Wochen ab Kenntnis der Information über den Subdienstleister aus wichtigem Grund schriftlich beim Auftragnehmer ist nur mit Einspruch gegen den Einsatz des Subunternehmers einzulegen. Erfolgt kein Einspruch innerhalb der genannten Frist, gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenEinsatz dieses Subdienstleisters.
(2) Der Auftragnehmer hat Subunternehmern sind vertraglich mindestens die Datenschutzverpflichtungen auferlegt, die in den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Ein- sicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier fest- gelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durch- führen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinan- der abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunterneh- mer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der dort genannten Umfang beschäf- tigt und durch den Voraussetzungen Auftraggeber genehmigt. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnAuf- tragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 Vertrags sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispiels- weise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikations- dienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unbe- rührt.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer ist nur in Anspruch nimmt, z.B. Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Reinigungsleistungen oder Bewachungsdienstleistungen. Wartungs- und Prüfleistungen stellen dann ein Unterauftragsverhältnis dar, wenn sie für IT-Systeme erbracht werden, die im Zusammenhang mit Zustimmung einer Leistung des Auftraggebers in Textform zulässigAuftragnehmers nach diesem VERTRAG erbracht werden. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag angebentreffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannhiermit gem. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO erforderlichen technischen die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) hinsichtlich der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten (Sub-Unternehmer) hinzuzuziehen. Die jeweils aktuelle Übersicht der weiteren Auftragnehmer wird durch den Auftragnehmer folgender Webseite veröffentlich und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatist dort für den Auftraggeber jederzeit in aktualisierter Form abrufbar: Darüber hinaus kann die Liste der weiteren Auftragnehmer (Subunternehmer) durch den Auftraggeber jederzeit schriftlich oder per E-Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx angefordert werden. Das Ergebnis Optional kann der Kontrolle ist Auftraggeber aktiv vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage über Änderungen der Liste der weiteren Auftragnehmer (Subunternehmer) informiert werden. Hierzu bedarf es nachfolgend der Angabe einer generischen E-Mail-Adresse: Die zuvor genannte Informationspflicht entfällt, wenn keine E-Mail-Adresse angegeben ist oder die oben genannte E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist. Die jeweils individuell vertragliche Vereinbarung mit den weiteren Auftragnehmern (Subunternehmer) kann dem Auftraggeber zu übermittelnauf dessen Verlangen vorgelegt werden, wobei geschäftliche Klauseln ohne datenschutzrechtlichen Bezug hiervon ausgenommen sind.
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Die Einhaltung und Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen beim Unterauftragnehmer wird unter Berücksichtigung des Risikos beim Unterauftragnehmer vorab der Verarbeitung personenbezogener Daten und sodann regelmäßig durch den Auftragnehmer kontrolliert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Artstellt dem Auftraggeber die Kontrollergebnisse auf Anfrage zur Verfügung. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibtstellt ferner sicher, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenAuftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Unterauftragnehmern wahrnehmen kann.
(4) Der Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer hat sicherzustellendie datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfwenn Dienstleister im Sinne von Abs. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers (mind. Textform). Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Privacy & Security
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Subunternehmen durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer die nach § 9 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß i.S.d. § 4f BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 37 DSGVO benannt i.V.m. § 38 BDSG (neu) bestellt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer soweit dieser gesetzlich nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(43) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer Subunternehmer gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
(54) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen Die Verpflichtung des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sindSubunternehmens muss schriftlich erfolgen. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag die schriftliche Verpflichtung auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(65) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 5 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Wenn und soweit der Auftragnehmer zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Unterauftragnehmer einsetzen möchte und wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Unterauftragnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Kenntnisnahme-Möglichkeit von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung Daten des Auftraggebers haben, darf der Auftragnehmer den Unterauftragnehmer nur und erst dann beauftragen und eine Kenntnisnahme von Daten des Auftraggebers ermöglichen, wenn er den Auftraggeber in Textform zulässigkonkret und im Detail über die Punkte in Punkt 7.2 informiert hat, dem Auftraggeber Gelegenheit zum Einspruch (siehe Punkt 7.3) gegeben hat und der Auftraggeber innerhalb der Einspruchsfrist keinen Einspruch erhoben hat. Der Auftragnehmer wird alle Unterauftragnehmer, welche bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der einem Unterauftragsverhältnis zu Seatti stehen, sind unter Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenaufgeführt.
(2) Der Die Information des Auftragnehmers nach Punkt 7.1 muss mindestens in konkreter und detaillierter Form enthalten:
a. die Identität des Unterauftragnehmers,
b. die spezifischen Leistungen, die der Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenerbringen soll, und
c. die Garantien bzw. Versicherungen des Unterauftragnehmers, dass dieser er die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen Bestimmungen dieses Auftrags entsprechend einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnwird.
(3) Der Auftragnehmer Auftraggeber ist verpflichtetberechtigt, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Informationen gemäß Punkt 7.2 gegen die Beauftragung eines Unterauftragnehmers in Textform Einspruch zu lassenerheben, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich soweit dies nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenwillkürlich erfolgt.
(4) Wenn und soweit dem Unterauftragnehmer Daten des Auftraggebers zugänglich werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit dem Unterauftragnehmer vor der erstmaligen Zugänglichmachung von Daten des Auftragnehmers einen Auftragsverarbeitungsvertrag schriftlich zu vereinbaren, der dem Unterauftragnehmer entsprechende Pflichten auferlegt, wie in dieser Vereinbarung geregelt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellenauf Anfrage des Auftraggebers eine Kopie des Auftragsverarbeitungsvertrags und Nachweise über die Einhaltung der sich daraus ergebenden Pflichten durch den Unterauftragnehmer zu Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer stellt durch Vereinbarung mit seinem Unterauftragnehmer sicher, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen er zur Offenlegung dieser Informationen gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist und ggfdass der Auftraggeber seine Kontrollrechte gemäß 7. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch unmittelbar gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenausüben kann.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, Ungeachtet der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Regelungen in Punkt 7.1-7.5 ist der Auftragnehmer dem für den Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, vollumfänglich verantwortlich und haftet für die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist Einhaltung der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) Verpflichtungen des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch Unterauftragnehmers gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatAuftraggeber.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen anzusehenzu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungenzählen z.B. Telekommunikationsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu LeistungenBereitstellung von Rechenzentrumsinfrastruktur, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, BewachungsdiensteEntsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist gleichwohl jedoch verpflichtet, zur Gewährung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenergreifen.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Subunternehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der „Anlage 2 1“ zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer die nach § 9 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 die nach Art. 32 EU-DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß i.S.d. § 4f BDSG bzw. Art. 37 EU-DSGVO benannt bestellt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden Subunternehmer bestellt ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenhinzuweisen.
(43) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer den Subunternehmern gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
(54) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer Subunternehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des § 11 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 den Voraussetzungen von Art. 28 EU-DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(65) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 5 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(76) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 5 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung Nebenleistungen in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen Telekommunikationsleitungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung Wartungs- und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung Prüfungsleistungen i.S.d. Art§ 11 Abs. 28 DSGVO 5 BDSG stellen zustimmungspflichtige Unterauftragsverhältnisse dar, wenn soweit die Wartung und Prüfung solche IT-IT- Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass vorgenannte Wartungs- und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenPrüfleistungen eine „Auftragsverarbeitung“ i.S.d. Art. 28 EU-DSGVO darstellen.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung 4.1. Der Auftragsverarbeiter nimmt keinen weiteren Unterauftragsverarbeiter als Subunternehmer ohne vorherige gesonderte schriftliche Genehmigung des Auftraggebers in Textform zulässigAnspruch. Mit dem Subunternehmer ist durch den Auftragsverarbeiter eine Vereinbarung nach Maßgaben des Art. 28 Abs. 2 bis 4 EU-DSGVO abzuschließen. Dem Auftragsverarbeiter wird allgemein gestattet, Subunternehmer als Unterauftragnehmer in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse Auftragsverarbeiter muss dies, insbesondere jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Anlage Verarbeitung durch einen Subunternehmer schriftlich anzeigen. Der Auftraggeber kann dagegen Einspruch erheben. Mit dem Subunternehmer ist durch den Auftragsverarbeiter eine Vereinbarung nach Maßgaben des Art. 28 Abs. 2 zu diesem Vertrag angebenbis 4 EU-DSGVO abzuschließen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen 4.2. Nimmt der Auftragsverarbeiter die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag oder anderen Rechtsinstrument zwischen dem Auftraggeber und vor der Beauftragung zu prüfendem Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 3 EU-DSGVO festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellenso durchgeführt werden, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfVerarbeitung entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der erste Auftragsverarbeiter gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenAuftraggeber für die Einhaltung der Pflichten jenes anderen Auftragsverarbeiters.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste4.3. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, Auftragsverarbeiter verwendet für die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleistenDatenspeicherung Server in seinem Rechenzentrum. Die Wartung Kundenbetreuung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für technische Betreuung erfolgt direkt über den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenAuftragsverarbeiter.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienst- leistungen zu verstehen, die sich unmittel- bar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleis- tungen, die der Auftragnehmer ist nur in An- spruch nimmt, z.B. Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Reinigungs- leistungen oder Bewachungsdienstleistun- gen. Wartungs- und Prüfleistungen stellen dann ein Unterauftragsverhältnis dar, wenn sie für IT-Systeme erbracht werden, die im Zusammenhang mit Zustimmung einer Leistung des Auftraggebers in Textform zulässigAuftragnehmers nach diesem Vertrag erbracht werden. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicher- heit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemes- sene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag angebentreffen sowie Kontroll- maßnahmen zu ergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor darf Unterauftrag- nehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftli- cher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen, sofern bei Abschluss der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannLeistungsvereinbarung nach Ziffer 2.1 dieses Vertrags ein solches Unterauftragsverhältnis nicht bereits be- stand. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während wird dem Auf- traggeber alle bereits bei Abschluss der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass Leistungsvereinbarung nach Ziffer 2.1 dieses Vertrages bestehenden Unterauf- tragsverhältnisse auf Anforderung mittei- len (Textform ausreichend). Der Auftraggeber stimmt der Beauftra- gung der Unterauftragnehmer die unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinba- rung nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat28 Abs. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage 2-4 DS-GVO mit dem Unterauftragnehmer zu. Die vertragliche Vereinbarung wird dem Auftraggeber zu übermittelnauf dessen Verlangen vorge- legt, wobei geschäftliche Klauseln ohne datenschutzrechtlichen Bezug hiervon ausgenommen sind. Ein Wechsel der bestehenden Unterauf- tragnehmer ist zulässig, soweit der Auf- traggeber nicht explizit schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt, eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird und bei dem Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmer das bestehende Si- cherheitsniveau nicht unterschritten wird. Änderungen bei Unterauftragsverhältnis- sen, die bei Abschluss der Leistungsver- einbarung nach Ziffer 2.1 dieses Vertrags bereits bestanden werden dem Auftragge- ber auf Anforderung mitgeteilt (Textform ausreichend). Über wesentliche Änderun- gen wird der Auftraggeber zudem in Kenntnis gesetzt.
(3) Die Weitergabe von personenbezoge- nen Daten des Auftraggebers an den Un- terauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftra- gung gestattet. Die Einhaltung und Um- setzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen beim Unterauftragnehmer wird unter Berücksichtigung des Risikos beim Unterauftragnehmer vorab der Ver- arbeitung personenbezogener Daten und sodann regelmäßig durch den Auftragneh- mer kontrolliert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Artstellt dem Auftraggeber die Kontrollergebnisse auf Anfrage zur Verfügung. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibtDer Auftrag- nehmer stellt ferner sicher, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenAuf- traggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Kon- trollrechte) auch direkt gegenüber den Unterauftragnehmern wahrnehmen kann.
(4) Der Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU / des EWR stellt der Auftragnehmer hat sicherzustellendie da- tenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Glei- ches gilt, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfwenn Dienstleister im Sinne von Abs. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrück- lichen Zustimmung des Hauptauftragge- bers (mind. Textform). Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertrags- kette sind auch dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten weiteren Unterauf- tragnehmer aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragsverarbeiter ist nur mit Zustimmung jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat Zurzeit sind für den Auftragsverarbeiter die in der Anlage 2 „Verzeichnis der Unterauftragnehmer“ aufgeführten Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor mit den dort genannten Dienstleistungen beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelneinverstanden.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetAuftragsverarbeiter darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) jederzeit beauftragen, sich vom soweit • der Auftragsverarbeiter eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und • der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass nicht zum Zeitpunkt der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch Übergabe der Daten gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen Auftragsverarbeiter schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO entsprichtzugrunde gelegt wird. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener • Die Weitergabe von personenbezogenen Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatdessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist zugelassen. Es dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers die in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenaufgeführten Subdienstleister beauftragt werden.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer tei l t dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wa r t u n g u n d R e i n i g u n g s o w i e d i e I n a n s p r u c h n a h m e v o n Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern a. Der Auftraggeber erklärt sich unbeschadet etwaiger Einschränkungen durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenHauptvertrag ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Auftragsverarbeitung Unterauftragsverarbeiter einsetzen darf. Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber mit einer angemessenen Vorfrist, die regelmäßig 14 Werktage beträgt, über neue Unterauftragsverarbeiter und gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit die Unterauftragsverarbeiter vor deren Einsatz im angemessenen Rahmen überprüfen und beim berechtigten Interesse Einspruch gegen den Einsatz der Unterauftragnehmer erheben zu können. Erhebt der Auftraggeber keinen Einspruch innerhalb der Vorfrist, darf der Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden. Der Auftraggeber macht von seinem Recht auf Einspruch im Hinblick auf die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen Änderungen nur unter Beachtung der Grundsätze von Treu und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Glauben sowie der Angemessenheit und Billigkeit Gebrauch.
b. Nimmt der Auftragsverarbeiter die Dienste eines Unterauftragsverarbeiters (z. B. eines Subunternehmers) in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, dann muss er dem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines gesetzlich zulässigen anderen Rechtsinstruments dieselben Datenschutzpflichten zu denen sich der Auftragsverarbeiter in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet hat, auferlegen (insbesondere im Hinblick auf die Befolgung von Weisungen, Einhaltung der TOMs, Erteilung von Informationen und Duldung von Kontrollen).
c. Der Auftragsverarbeiter wählt den Unterauftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung und der Zuverlässigkeit zur Einhaltung der Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag sowie der Eignung der vom Unterauftragsverarbeiter getroffenen TOMs, sorgfältig aus.
d. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten getroffen an Unterauftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn der Auftragsverarbeiter sich davon überzeugt hat, dass der Unterauftragsverarbeiter seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Das Ergebnis der Kontrolle Die Prüfung ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage die Dokumentation dem Auftraggeber zu übermittelnauf Aufforderung vorzulegen.
(3) e. Der Auftragnehmer ist verpflichtetAuftragsverarbeiter hat die Einhaltung der Pflichten der Unterauftragsverarbeiter, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen insbesondere der TOMs regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, in einem angemessenen Umfang zu lassenüberprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so nachvollziehbar zu dokumentieren, dass dieser sie für einen Datenschutzbeauftragten fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Statt eigener Überprüfung darf der Auftragsverarbeiter auf eine Überprüfung durch unabhängige Dritte (z.B. neutrale Datenschutzauditoren), Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO) oder geeignete Datenschutz- oder IT- Sicherheitszertifizierungen gem. Art. 42 DSGVO verweisen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, den Auftraggeber über den Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat41 Abs. Für 4 DSGVO, den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter Widerruf einer Zertifizierung gemäß Art. 42 Abs. 7 und jede andere Form der Aufhebung oder wesentlichen Änderung der vorgenannten Nachweise beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten Subunternehmer unverzüglich zu benennenunterrichten.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in f. Die Verantwortlichkeiten zur Wahrnehmung der Pflichten aus diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Auftragsverarbeitungsvertrag und ggf. ergänzende Weisungen aus dem Gesetz sind zwischen dem Auftragsverarbeiter und dem Unterauftragsverarbeiter eindeutig zu regeln und voneinander abzugrenzen.
g. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenden Unterauftragsverarbeitern wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem, im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Unterauftragsverarbeitern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit h. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegenAuftraggeber.
i. Verarbeitungen von personenbezogenen Daten, die zwischen Auftraggeber keinen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aus dem Hauptvertrag aufweisen und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist bei denen der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass Auftragsverarbeiter die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten Leistungen Dritter als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, nimmt um die seine geschäftliche Tätigkeit auszuübenauszuüben (z.B. Reinigungs-, Bewachungs-, Wartungs-, Telekommunikations- oder Transportleistungen) stellen keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne der vorstehenden Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages dar. Dazu gehören beispielsweise ReinigungsleistungenGleichwohl hat der Auftragsverarbeiter sicher zu stellen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungenz.B. durch vertragliche Vereinbarungen oder Hinweise und Instruktionen, dass hierbei die Sicherheit der Daten nicht gefährdet wird und die Vorgaben dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und der Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
j. Unterauftragsverhältnisse, die der Auftragnehmer für den dem Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages mitgeteilt wurden, um den Schutz personenbezogener Daten gelten in dem mitgeteilten Umfang unter Geltung der Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages zu gewährleisten. Unterauftragsverhältnissen als genehmigt.
k. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO darbereits zum Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages bestehenden Unterauftragsverhältnisse, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch werden vom Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für Anhang „Unterauftragsverhältnisse“ aufgeführt und durch den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenAuftragsverarbeiter aktualisiert.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) 6.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
6.2. Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) 6.3. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) 6.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO DSG-VO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer Unterauftrag-nehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen hinzu-weisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer Unter-auftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte zu benennen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend für einen Vertreter gemäß Art. 27 DS-GVO.
(4) 6.5. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Re-gelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) 6.6. Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) 6.7. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 7 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart verein-bart werden.
6.8. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass Erbringt der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübendatenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO darGleiches gilt, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch Dienstleister im Zusammenhang mit der Erbringung Sinne von Leistungen für den Auftraggeber genutzt Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdensollen.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse mit weiteren Auftragsverarbeitern (1Unterauftragsverarbeiter) Die begründen. Zurzeit beschäftigt der Auftragnehmer die in Anlage 3 bezeichneten Unterauftragsverarbeiter. Mit deren Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässigerklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern, wodurch der Anlage Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben. Sofern der Auftraggeber keine begründeten Einwände innerhalb von 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat Wochen ab Mitteilung über die Änderung erhebt, gilt diese als durch den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kanngenehmigt. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während weist den Auftraggeber bei Beginn der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass Frist auf diese Bedeutung seines Verhaltens hin. Im Fall eines Einspruchs kann der Unterauftragnehmer Auftragnehmer nach eigener Xxxx die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder – sofern die Erbringung der Kontrolle Leistung ohne die beabsichtige Änderung für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage – die Leistung gegenüber dem Auftraggeber zu übermittelninnerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Einspruchs einstellen und den Hauptvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen.
9.2 Ist die Beauftragung eines Unterauftragsverarbeiter mit einer Übermittlung der Auftraggeber-Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union (3EU) Der Auftragnehmer ist verpflichtetoder des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) („Drittland“) verbunden, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Artgelten zusätzlich die Vorgaben aus Ziffer 10. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.Vorschau
(4) 9.3 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers Datenschutzpflichten, auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer Unterauftragsverarbeiter gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.ddiesen gem. Art. 28 Abs. 4 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch vor Aufnahme der Tätigkeiten entsprechend im Zusammenhang mit Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu verpflichten, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenDSGVO erfolgt.
Appears in 1 contract
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Auf- tragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform Text- form zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss Vertrags- schluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenschriftlich dem Auftraggeber mitteilen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen Vereinba- rungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab vor- ab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen xxxxxxxxxx- xxxx technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle Kont- rolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer Unterauftragneh- mer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten betrieblichen Daten- schutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ver- pflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers Auf- traggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag Auf- tragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener personen- bezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Auf- tragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Auftragsdaten- verarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche vertrag- liche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende entspre- chende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer Unter- auftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen Kon- trollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit Tä- tigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise ReinigungsleistungenReinigungsleistun- gen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei NebenleistungenNebenleis- tungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis Unterauftragsver- hältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet verarbei- tet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungs Vertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer ist nur in Anspruch nimmt, z.B. Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Reinigungsleistungen oder Bewachungsdienstleistungen. Wartungs- und Prüfleistungen stellen dann ein Unterauftragsverhältnis dar, wenn sie für IT-Systeme erbracht werden, die im Zusammenhang mit Zustimmung einer Leistung des Auftraggebers in Textform zulässigAuftragnehmers nach diesem Vertrag erbracht werden. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag angebentreffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass in Anhang 2 bezeichneten Unterauftragnehmer unter der Unterauftragnehmer die Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 32 28 Abs. 2-4 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatmit dem Unterauftragnehmer zu. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage Die vertragliche Vereinbarung wird dem Auftraggeber zu übermittelnauf dessen Verlangen vorgelegt, wobei geschäftliche Klauseln ohne datenschutzrechtlichen Bezug hiervon ausgenommen sind. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer und der Wechsel der gemäß Anhang 2 bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber in einer angemessenen Zeit, die unter üblichen Umständen 14 Tage nicht unterschreiten darf, im Falle von technischen oder anderweitigen akuten Problemen aber auch nur 24 Stunden betragen darf, vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und • der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird.
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Die Einhaltung und Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen beim Unterauftragnehmer wird unter Berücksichtigung des Risikos beim Unterauftragnehmer vorab der Verarbeitung personenbezogener Daten und sodann regelmäßig durch den Auftragnehmer kontrolliert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Artstellt dem Auftraggeber die Kontrollergebnisse auf Anfrage zur Verfügung. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibtstellt ferner sicher, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenAuftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Unterauftragnehmern wahrnehmen kann.
(4) Der Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer hat sicherzustellendie datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfwenn Dienstleister im Sinne von Abs. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers. Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Soweit nicht bereits in der Beauftragung zu prüfenLeistungsvereinbarung festgelegt, kann der Auftragsverarbeiter weitere Unterauftragsverarbeiter (autorisierte Personen) zur Unterstützung der Datenverarbeitung gemäß dieser Vereinbarung in Anspruch nehmen. Es wird vereinbart, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannzum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsvereinbarung eingesetzten Unterauftragsverarbeiter als genehmigte Unterauftragsverarbeiter gelten. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenAuftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen so rechtzeitig über einen Wechsel des Unterauftragnehmers schriftlich informieren, dass der Unterauftragnehmer Verantwortliche dies allenfalls unter Xxxxxx eines sachlichen Grundes untersagen kann. Sofern ein konzernverbundenes Unternehmen als Unterauftragsverarbeiter herangezogen wird, gilt die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnZustimmung des Verantwortlichen als erteilt.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass Alle Unterauftragsverarbeiter unterliegen den gleichen Verpflichtungen wie der Auftragsverarbeiter im Rahmen dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß ArtVereinbarung bzw. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenmit dieser Vereinbarung zusammenhängenden Vereinbarungen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch Auftragsverarbeiter ist jederzeit gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber Verantwortlichen zur Einhaltung dieser Vereinbarung und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch damit im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, stehenden Vereinbarungen durch die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenUnterauftragsverarbeiter verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von Unterauftragnehmern personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung Auftraggeber genehmigt. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenAuftrag- nehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Die Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle weiteren Subunternehmern ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnnur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragge- bers im Einzelfall zugelassen.
(3) Subunternehmern sind vertraglich mindestens die Datenschutzverpflichtungen auferlegt, die in den in diesem Vertrag vereinbarten, vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenSubunternehmer.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier festge- legten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers sind eindeutig voneinan- der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnabzugrenzen.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, die wenn sich der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmtdokumentiert davon überzeugt hat, um dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Es werden nur Subunternehmen innerhalb der EU oder des EWR beauftragt
(9) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispiels- weise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikations- dienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.
(10) Kommt der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannSubunternehmer seinen Datenschutzverpflichtungen nicht nach, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenso haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Von Personenbezogenen Daten
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. ecotel ist nur mit Zustimmung jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) ecotel darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.
a) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt einer Beauftragung der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach in Anlage 2 »Eingesetzte Unterauftragnehmer« zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat28 XXXXX benannten Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. Das Ergebnis 28 Abs. 2-4 DSGVO.
b) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Kontrolle ist vom Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer zu dokumentieren und eine solche Auslagerung auf Anfrage Unterauftragnehmer dem Auftraggeber zu übermittelneine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird oder • der Auftragnehmer die Durchsetzung der Datenschutzanforderungen des Auftraggebers bei den einzusetzenden Unterauftragnehmern gewährleistet.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom ecotel teilt dem Auftraggeber die Ernennung eines zusätzlichen Auftragnehmers sowie die Ernennung eines zusätzlichen Unter-Unterauftragnehmers durch einen bestehenden Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenin angemessener Weise im Vorfeld mit.
(4) Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit, innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen nach einer Mitteilung zur Ernennung eines zusätzlichen Unterauftragnehmers aus angemessenen Gründen in Bezug auf den Schutz seiner persönlichen Daten zu widersprechen. Falls eine Lösung für den Widerspruch nicht erreicht werden kann, werden ecotel oder der durchführende Unterauftragnehmer entweder den zusätzlichen Auftragnehmer hat sicherzustellennicht ernennen oder, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenfalls dies für ecotel nicht möglich oder durchführbar ist, wird der betroffene Dienst gemäß den Kündigungsbestimmungen der Leistungsbeschreibung ausgesetzt oder beendet.
(5) Der Auftragnehmer hat mit Ungeachtet des Vorstehenden behalten sich ecotel und ihre Unterauftragnehmer im Falle einer unvorhersehbaren höheren Gewalt (wie z.B. dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegenAusfall eines bestehenden Unterauftragnehmers), die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sindeine Verschlechterung oder Unterbrechung des Dienstes hervorrufen kann, das Recht vor, den ausfallenden Unterauftragnehmer sofort auszutauschen, um die Standardbedingungen des Dienstes aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnIn dieser Situation kann die Benachrichtigung über den Wechsel des Unterauftragnehmers ausnahmsweise nach dem Wechsel gesendet werden.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatdessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dSämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch weiteren Unterauftragnehmern der innerhalb dieses Vertrags genannten Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
(8) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellt ecotel die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Absätze Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 bis 6 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(9) Der Auftraggeber erteilt der ecotel das Mandat Standardvertragsklauseln (SCC) und ergänzende Sicherheitsbestimmungen entsprechend §7 »Ergänzende Sicherheitsbestimmungen zur Datenübermittlung in Drittländer« mit Unterauftragnehmern der ecotel und mit deren Unterauftragnehmern zur Sicherstellung der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer in seinem Namen abzuschließen.
(10) Wenn der Auftraggeber seine Einwilligung gegenüber der ecotel zur Durchsetzung von Standardvertragsklauseln und ergänzenden Sicherheitsbestimmungen gemäß Abs. 9 widerruft, sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer ecotel und ihre Unterauftragnehmer mit sofortiger Wirkung von allen vertraglichen Verpflichtungen zur Erbringung von Diensten für den Auftraggeber erbringtin diesem Zusammenhang befreit, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdiensteals ob die Erbringung von Diensten aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt unmöglich gemacht wurde. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtetAuftraggeber wird ecotel und ihre Unterauftragnehmer zudem von allen Ansprüchen, auch bei NebenleistungenSchäden und Rechten freistellen, die er und/oder betroffene Personen gegen ecotel oder ihre Unterauftragnehmer wegen der Nichteinhaltung von Dritten erbracht Art. 5 DSGVO oder wegen der Aussetzung der Erbringung der Dienste gemäß diesem Abs. 10 geltend machen können oder geltend gemacht werden, Sorge dafür zu tragensowie von allen Bußgeldern, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System ecotel oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet ihren Unterauftragnehmern aufgrund dessen auferlegt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Leistungsbeschreibung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den 8.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässighiermit die allgemeine Genehmigung, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.ist dabei verpflichtet, den Unterauftragnehmer
(2a) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen unter Berücksichtigung seiner technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Datenschutz sorgfältig auszuwählen und
b) durch schriftlichen oder elektronischen Vertrag zu beauftragen und
c) in Bezug auf den Unterauftrag mindestens in demselben Umfang zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu verpflichten, wie dies in dieser Vereinbarung für den Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelngilt.
(3d) Der Sofern eine Einbeziehung von Unterauftragnehmern in Drittländern erfolgen soll, stellt der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassensicher, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß beim jeweiligen Unterauftragnehmer ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Art. 37 DSGVO benannt hat44 ff. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden DS-GVO gewährleistet ist, hat zum Beispiel durch Abschluss einer Vereinbarung gemäß den von der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass EU- Kommission genehmigten EU-Standardvertragsklauseln. Der Unterauftragnehmer muss einen Vertreter in der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenEU bestellt haben.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen8.2 Die Parteien stellen fest, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Voraussetzungen gemäß Ziffer 8.1 für die Unterauftragsverhältnisse vorliegen, die zum Zeitpunkt des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenAbschlusses dieser Vereinbarung bereits bestehen (siehe Anlage 3).
(5) 8.3 Bevor der Auftragnehmer an den erteilten Unteraufträgen Änderungen vornimmt, in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Unterauftragnehmer, teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich oder in elektronischer Form mit. Der Auftraggeber kann gegen diese Änderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen aus wichtigem Grund schriftlich oder in elektronischer Form Einspruch beim Auftragnehmer hat erheben; der Einspruch ist zu begründen. In Notsituationen ist der Auftragnehmer befugt, die Einspruchsfrist durch Mitteilung an den Auftraggeber auf einen im konkreten Fall angemessenen Zeitraum zu verkürzen. Im Fall eines fristgerechten Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx entweder seine Leistungen ohne Hinzuziehung des Unterbeauftragten fortsetzen oder das Vertragsverhältnis mit dem Unterauftragnehmer Auftraggeber (einschließlich eines Hauptvertrags) innerhalb einer Frist von 4 Wochen kündigen. Sofern die Leistungen des Auftragnehmers teilbar sind und sich der betreffende Unterauftrag lediglich auf einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließenbestimmten Leistungsteil bezieht, der ist auch eine Teilkündigung durch den Voraussetzungen des ArtAuftragnehmer zulässig. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Für die Kündigung gilt im Übrigen Ziffer 1.4 dieser Vereinbarung.
8.4 Ein Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegenDritte mit Dienstleistungen beauftragt, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenNebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören beispielsweise z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- erbringt und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen Wartungs- und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO Prüfleistungen stellen zustimmungspflichtige Unterauftragsverhältnisse dar, wenn die Wartung und Prüfung solche soweit diese für IT-Systeme betriffterbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen. Die Nutzung von Cloud-Services ist keine Nebenleistung.
(2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann(weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenträgt dafür Sorge, dass er den Unterauftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatim Sinne von Art. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und 32 DS-GVO sorgfältig auswählt. Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber auf Anfrage dem Auftraggeber zur Verfügung zu übermittelnstellen. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetIn dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, sich vom dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Unterauftragnehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Unterauftragnehmer bestätigen eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Unterauftragnehmern. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Unterauftragnehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem an den Unterauftragnehmer geltenund dessen erstmaliges Tätigwerden ist erst gestattet, wenn aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung vorliegt und der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Erbringt der Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, die vereinbarte Leistung außerhalb der den Voraussetzungen EU/des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat EWR stellt der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegendie datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sindwenn Dienstleister im Sinne von Abs. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, Eine weitere Auslagerung durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (Ziffmind. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatTextform).
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, hat die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür vertraglichen Vereinbarungen mit den Unterauftragnehmern so zu tragengestalten, dass angemessene Vorkehrungen sie in dieser Vereinbarung niedergelegten Datenschutzbestimmungen entsprechen. Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und technische Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung beim Unterauftragnehmer einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannUnterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenrelevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Subunternehmen durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der „Anlage 2 1“ zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer die nach Art. 32 DSGVO § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Arti.S.d. 37 DSGVO benannt § 4f BDSG bestellt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden Subunternehmer bestellt ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenhinzuweisen.
(43) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer den Subunternehmern gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
(54) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen Die Verpflichtung des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sindSubunternehmens muss schriftlich erfolgen. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag die schriftliche Verpflichtung auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(65) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 5 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(76) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 5 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung Wartungs- und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung Prüfungsleistungen i.S.d. Art§ 11 Abs. 28 DSGVO 5 BDSG stellen zustimmungspflichtige Unterauftragsverhältnisse dar, wenn soweit die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber Auftragnehmer genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) 6.1 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Neben- leistungen, die der Auftragnehmer beispielsweise als Telekommunikationsleistungen, Post- oder Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern so- wie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Be- lastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auf- tragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzes- konforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
6.2 Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch ist grundsätzlich unzulässig. Soweit der Abschluss et- waiger Unterauftragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der für den Auftragnehmer Auftraggeber erbrachten Dienstleistung stehen unumgänglich ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber über den Abschluss vorab zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.
6.3 Soweit eine Zustimmung nach Abs. 2 vorliegt, ist die Auslagerung auf den Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers nur mit Zustimmung zulässig, soweit eine vertragliche Verein- barung nach Maßgabe des Auftraggebers in Textform zulässigArt. Der Auftragnehmer 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse und damit die in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenvorlie- genden Datenschutzvereinbarung getroffenen Regelungen auch gegenüber Unterauftragnehmern gelten.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass 6.4 Erbringt der Unterauftragnehmer die nach Artvereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatGleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(3) 6.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Datenverarbeitung durch den Unterauftragneh- mer und sodann in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen - insbesondere der vom Unterauftragnehmer bestätigen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen - im erforderlichen Umfang zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Artkontrollieren. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Das Ergebnis ist zu dokumentieren und die vollständigen Kontrollunterlagen sind dem Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten un- aufgefordert zur Verfügung zu benennenstellen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen6.6 Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen dessen Aufsichtsbehörde, der zuständigen Da- tenschutzbehörde und ggf. ergänzende Weisungen sonstigen Beauftragten des Auftraggebers auch (z. B. Prüfdienstleister) gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entsprichtKontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend Ziffer 7 dieser Vereinba- rung einzuräumen. Darüber hinaus hat werden dem Auftraggeber seitens des Auftragnehmers gemein- same Prüfmöglichkeiten gegenüber den Unterauftragnehmern eingeräumt. Alle im Rahmen dieser Prüfung beim Auftragnehmer anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnselbst.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig9.1. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter weitere Auftragsverarbeiter gemäß den nachfolgenden Absätzen in Ziff. 9 dieser Vereinbarung in Anspruch zu nehmen. Diese Ermächtigung stellt eine allgemeine schriftliche Genehmigung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 DSGVO dar.
9.2. Der Auftragsverarbeiter arbeitet derzeit bei der Erfüllung des Auftrags mit den in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenbenannten Unterauftragnehmern zusammen, mit deren Beauftragung sich der Verantwortliche einverstanden erklärt.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann9.3. Der Auftragnehmer hat insbesondere Auftragsverarbeiter ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter zu beauftragen oder bereits beauftragte zu ersetzen. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen vorab über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines weiteren Auftragsverarbeiters informieren. Der Verantwortliche kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. Bei einem Einspruch des Verantwortlichen wird der Auftragsverarbeiter auf die Änderung verzichten oder einen alternativen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen und regelmäßig während mit dem Verantwortlichen abstimmen. Schlägt dies fehl, kann der Vertragsdauer zu kontrollierenVerantwortliche diese Vereinbarung sowie den Hauptvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
9.4. Bei Einschaltung eines weiteren Auftragsverarbeiters werden diesem durch einen Vertrag oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Der Auftragsverarbeiter kontrolliert, dass der Unterauftragnehmer weitere Auftragsverarbeiter die nach Art. 32 DSGVO zugesicherten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer Auftragsverarbeiter zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber Verantwortlichen zu übermitteln.
(3) 9.5. Nicht als weitere Auftragsverarbeiter sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat zur Gewährleistung des Schutzes und der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass Sicherheit der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenbei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste der aktuell vom Auf- tragnehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kunden- portal unter xx.xxxxxx.xxx, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auf- tragnehmer behält sich vor, die dort abrufbaren Informationen von Unterauftragnehmern durch Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuzie- hung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftrag- nehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Mo- naten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehnten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschla- gen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist nur mit Zustimmung der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auf- tragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschul- deten Pflichten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reak- tionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertrags- strafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragneh- mer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auftraggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in Textform zulässigeinem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenhinreichende Garantien dafür vorsehen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierengeeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entspre- chend den Anforderungen der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvor- kehrungen gemäß Art. 37 30 Abs. 2 DSGVO benannt hatdokumentiert werden. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat Soweit der Auftragnehmer den durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddaten- schutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber hierauf hinzuweisen dem Auftragnehmer hiermit die Vollmacht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertragsschluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Informationen dazu beizubringenEntgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, aus denen sich ergibtin seinem Namen Standarddatenschutzklauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Rechte und ggf. ergänzende Weisungen Befugnisse des Auftraggebers auch aus den Standarddaten- schutzklauseln gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenweiteren Auftragsverarbeiter auszuüben.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Textform zulässigAnspruch nimmt. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anlage 2 Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu diesem Vertrag angebenergreifen.
(2) Der Auftragnehmer hat nimmt keinen Unterauftragnehmer ohne vorherige explizite schriftliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers in Anspruch. Dies gilt in gleicher Weise für den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenFall, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannweitere Unterauftragsverhältnisse durch Unterauftragnehmer begründet werden. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenstellt sicher, dass eine entsprechende Genehmigung des Auftragsgebers für alle im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Verarbeitung eingesetzten weiteren Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnvorliegt.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat Im Fall einer allgemeinen schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringenimmer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Verweigert der Auftraggeber durch seinen Einspruch die Zustimmung aus denen sich ergibtanderen als aus wichtigen Gründen, dass kann der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenAuftragnehmer den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes des Unterauftragnehmers kündigen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung sind die in der Anlage aufgeführten Unternehmen als Unterauftragnehmer für Teilleistungen für den Auftragnehmer tätig und verarbeiten und/oder nutzen in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfZusammenhang auch unmittelbar die Daten des Auftraggebers. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Für diese Unterauftragnehmer geltengilt die Einwilligung für das Tätigwerden als erteilt.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem muss Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, unter besonderer Berücksichtigung der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Eignung hinsichtlich der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die Erfüllung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnvereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen gewissenhaft auswählen.
(6) Der Durch schriftliche Aufforderung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtetAuskunft über die datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass Einsicht in die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatrelevanten Vertragsunterlagen.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenKommt der Unterauftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, die so haftet der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um gegenüber dem Auftraggeber für die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die Einhaltung der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenPflichten jenes Unterauftragnehmers.
Appears in 1 contract
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall zugelassen, wird aber durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebengrundsätzlich ABGELEHNT.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 3 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet . Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers Auf- traggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenkontrol- lieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen organisatori- schen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen ei- nen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber Auf- traggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer Un- terauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer Un- terauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Auftragsdatenverarbeitungs- vertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber ge- genüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden Auf- sichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenaus- zuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und KurierdiensteKurier- dienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen Vorkehrun- gen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener personenbezoge- ner Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges zustim- mungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen Leis- tungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen zugegrif- fen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 2 u. 4 DSGVO)
(1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Soweit bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Verantwortlichen Unterauftragsverarbeiter für die vorliegende Verarbeitung von Unterauftragnehmern durch Daten im Auftrag einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Der Auftragsverarbeiter hat den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässigVerantwortlichen bei jeder Hinzuziehung oder Änderung von Un- terauftragsverhältnissen rechtzeitig vorab zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse Verantwortliche hat das Recht, ein- zelnen Unterauftragsvergaben oder Änderungen zu widersprechen.
b) Der Auftragsverarbeiter hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/ den Unterauftragsverarbei- ter(n) so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem entsprechen. Es müssen hinreichende Garantien dafür geboten sein, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen den Anforderungen an die rechtmäßige Datenverarbeitung genügen.
c) Bei der Unterbeauftragung ist dem Verantwortlichen das Recht einzuräumen, vom Auftragsverar- beiter auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umset- zung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in der Anlage 2 die relevanten Vertragsunterlagen, zu diesem Vertrag angebenerhalten.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verste- hen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftrags- durchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und vor der Beauftragung zu prüfenBe- nutzerservice, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannReinigungskräfte, Prüfer etc. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Ge- währleistung des Schutzes und regelmäßig während der Vertragsdauer Sicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei fremd verge- benen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnergreifen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Auftragsverarbeiter setzt die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließenAnlage 2 „Unterauftragsverarbeiter“ genannten Unterauftrags- verarbeiter zur Erhebung, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenSinne dieser Ver- einbarung ein.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenim Einzelfall zugelassen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannin diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.dDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung gegenüber dem Auftraggeber.
(11) Zurzeit sind die in Anspruch nimmtAnlage 2 mit Namen, um die geschäftliche Tätigkeit auszuübenAnschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Artikel 28 Abs. 3 Satz 2 lit. D DS-GVO)
8.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
8.2. Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer gestattet, Artikel 28 Abs. 2 DS-GVO. resin hat als Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Artikel 32 DS-GVO sorgfältig auswählt.
8.3. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Textform zulässigDrittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
8.4. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenvertraglich sicherzustellen, dass dieser die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannauch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
8.5. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Artikel 28 Abs. 4 und Abs. 9 DS-GVO).
8.6. Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Artikel 29 und Artikel 32 Abs. 4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.
8.7. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenhaftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom ihm durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(5) Der Auftragnehmer hat im Einklang mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnvorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragsverhältnisse hinsichtlich der Verarbeitung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist Auftraggeber-Daten nur mit nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässigbegründen. Eine solche vorherige Zustimmung darf vom Auftraggeber nur aus wichtigem, dem Auftragsverarbeiter nachzuweisenden, Grund verweigert werden. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Übersicht über die eingeschalteten Unterauftragsverarbeiter übergeben. Im Fall einer schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenBezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter gelten als vom Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnbereits genehmigt.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetIm Fall der Hinzuziehung eines Unterauftragsverarbeiters erlegt der Auftragsverarbeiter diesem, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassenim Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Artdieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem Vertrag festgelegt sind. 37 DSGVO benannt hat. Für den FallErfüllt ein Unterauftragsverarbeiter die in diesem Vertrag festgelegt Verpflichtungen nicht oder verstößt gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat so haftet der Auftragnehmer den Auftragsverarbeiter gegenüber dem Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass für die Einhaltung der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenPflichten des Unterauftragsverarbeiters.
(4) Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung, und somit nicht durch den Auftraggeber Zustimmungsbedürftig, sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen insbesondere Telekommunikationsleistungen, Bewachungsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer und die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer hat sicherzustellenAuftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen zur Gewährleistung des Schutzes und ggf. ergänzende Weisungen der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenbei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Subunternehmer hinzuzieht. Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer Subunternehmern, d. h. jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Subunternehmer, ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers dem Auftraggeber in Textform zulässigjedem Einzelfall schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in Auftraggeber hat das Recht, einer Subbeauftragung innerhalb von 4 Wochen mit Begründung schriftlich zu widersprechen. Erfolgt kein begründeter Widerspruch, gilt der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebenEinsatz des Subunternehmers als genehmigt. Der Auftraggeber kann die Genehmigung jederzeit schriftlich aussprechen. Vor Genehmigung werden dem Subunternehmer keine im Auftrag verarbeiteten Daten zugänglich gemacht. Sofern eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Begründung des Widerspruchs zwischen den Parteien nicht möglich ist, sind beide Parteien innerhalb von 14 Tagen zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags und des Hauptvertrages berechtigt.
(2) Die Auftragsvergabe an Subunternehmer muss schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer Subunternehmer sorgfältig auszuwählen auszuwählen. Er hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung durch den Subunternehmer und vor sodann regelmäßig von der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Einhaltung der beim Subunternehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatzu überzeugen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Das Ergebnis Dem Auftraggeber ist auf Verlangen eine Ausfertigung des Auftrages sowie der Kontrolle ist vom Auftragnehmer Prüfdokumentation zur Verfügung zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnstellen.
(3) Der Wenn Subunternehmer durch den Auftragnehmer eingeschaltet werden, so werden die vertraglichen Vereinbarungen so gestaltet, dass sie den Anforderungen dieser Vereinbarung entsprechen. Dem Auftraggeber sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend § 8 dieser Vereinbarung einzuräumen. Auf schriftliche Anforderung vom Auftragnehmer ist verpflichtetder Auftraggeber berechtigt, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu lassenerhalten, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennenerforderlichenfalls auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen.
(4) Der Sofern der Subunternehmer außerhalb eines in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stammt oder die Datenverarbeitung dort stattfindet, ist durch den Auftragnehmer hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
Kapitel 4 (510) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart genannten Bedingungen beachtet werden. Es Dies ist zudem vertraglich zu regeln, dass dem Auftraggeber gegenüber schriftlich vor Aufnahme der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatTätigkeiten des Subunternehmers nachzuweisen.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung der in Anlage aufgeführten Subunternehmer unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2–4 DSGVO zu. Auf Verlangen des Auftraggebers in Textform zulässig. Der wird der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angebeneine Kopie dieser Vereinbarung vorlegen.
(2) Der Auftragnehmer hat Die Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zulässig, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfenin diesem Vertrag vereinbarten, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannvergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermittelnSubunternehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der Eine weitere Subbeauftragung durch den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber Subunternehmer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermittelnnicht zulässig.
(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hatorganisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehenDie Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.
(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist. Soweit aktuell gültige Standardvertragsklauseln auf Basis einer Entscheidung der EU-Kommission (z.B. gemäß Kommissionsentscheidung 2010/87/EU) oder Standarddatenschutzklauseln gem. Art. 46 DSGVO als angemessene Garantien eingesetzt werden, bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, zur Vornahme aller hierfür erforderlichen Handlungen sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen gegenüber dem Subunternehmer. Ferner ist der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmtberechtigt, um die geschäftliche Tätigkeit Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Subunternehmer auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu .
(9) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kannDatensicherheit sicherzustellen, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werdenbleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern Subunternehmen durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben.
(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Auftrag-nehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer Subunternehmer die nach § 9 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
(3) . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß i.S.d. § 4f BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 37 DSGVO benannt i.V.m. § 38 BDSG (neu) bestellt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer soweit dieser gesetzlich nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(43) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten vereinbar-ten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer Subunternehmer gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
(54) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen Die Verpflichtung des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sindSubunternehmens muss schriftlich erfolgen. Dem Auftraggeber Auf-traggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag die schriftliche Verpflichtung auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(65) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen Regelun-gen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 5 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Datenschutzvereinbarung