Common use of Unterauftragsverhältnisse Clause in Contracts

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten. Die Ausübung der Kontrollrechte des Auftraggebers nach Ziffer 8 muss gegenüber dem Unterauftragnehmer grundsätzlich möglich sein. Durch schriftliche Aufforderung ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Auftragnehmer Auskunft über den datenschutzwesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen. 9.5 Die Regelungen in dieser Ziffer 9 gelten auch, wenn ein Unterauftragnehmer in einem Drittstaat eingeschaltet wird. Der Auftragnehmer stellt in einem solchen Fall die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch geeignete Rechtsinstrumente, beispielsweise EU-Standardvertragsklauseln, sicher. 9.6 Die Weitergabe von Auftraggeber-Daten an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/ Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. a) Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. b) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO: MEGASPACE Internet Service GmbH Xxx-xxx-Xxxx-Xxx. 0x 00000 Xxxxxx / Xxxxx Xxxxxxxxxxx Die durch MEGASPACE erbrachte Leistung ist das Hosting der Server an Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. c) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder / der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber mindestens 2 Wochen vorher vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenDSGVO zugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem an den Unterauftragnehmer geltenund dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet; bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform);

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Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich 6.1. Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten wie Re- gistrierungsstellen, Registraren und Data Escrow-Anbietern ist aufgrund der Verarbeitung oder Nutzung Besonderheiten des Vorganges der Verwaltung und Registrierung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind Do- mainnamen zugelassen und bedarf keiner weiteren Zustimmung, soweit die Verwendung dieser Subunternehmer für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis eine Auftragserfüllung im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtRahmen des Hauptvertrags erforderlich ist. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in nach Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden9 DSGVO erforderliche Genehmigung wird hiermit erteilt. 9.4 6.2. Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers sind den jeweiligen Informationsseiten zu den speziellen TLDs zu entnehmen (Switch, DENIC, xxx.xx, ICANN). Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Massnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig ausgewählt hat. 6.3. Subunternehmen in Drittstaaten dürfen nur beauftragt werden, wenn die be- sonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff DSGVO erfüllt sind (z.B. Angemes- senheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, geneh- migte Verhaltensregeln), oder sofern deren Beauftragung für die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer zwingend erforderlich ist. 6.4. Der Auftragnehmer hat sicherzustellendafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Rege- lungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer soweit möglich auch ge- genüber Subunternehmern gelten und wird die Einhaltung der Pflichten des/der Subunternehmer(s) regelmässig überprüfen. 6.5. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzu- legen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunter- nehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subun- ternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. 6.6. Die derzeit für den Auftragnehmer mit der Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten beschäftigten Subunternehmer sind in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfder jeweiligen Dienstleis- tungsbeschreibung aufgeführt, bzw. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenergeben sich aus der angebotenen Dienstleistung. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einver- standen. 6.7. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen vorab über jede Än- derung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs.2 S. 2 DSGVO).

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Samples: Data Processing Agreement, Auftragsdatenverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 6.1. Die Einschaltung und/oder Änderung von Unterauftrag- nehmern durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Der Auf- traggeber stimmt dem Einsatz von Unterauftragnehmern wie folgt zu: 6.1.1. Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der in Anhang 2 dieser Vereinbarung aufgeführten Unterauftragnehmer bereits jetzt zu. 6.1.2. Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz bzw. der Änderung weiterer Unterauftragnehmer zu, wenn der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse den Einsatz bzw. die Änderung dreißig (Unterauftragnehmer30) hinsichtlich Tage vor Beginn der Verarbeitung Datenverarbeitung schriftlich (E-Mail ausreichend) dem Auftraggeber mit- teilt. Der Auftraggeber kann dem Einsatz ei- nes neuen Unterauftragnehmers bzw. der Änderung widersprechen. Erfolgt kein Wi- derspruch innerhalb der Frist, gilt die Zu- stimmung zum Einsatz oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründenzur Änderung als gegeben. Zurzeit sind Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass in bestimmten Fällen die Leistung ohne den Einsatz eines bestimm- ten Unterauftragnehmers nicht mehr er- bracht werden kann. In diesen Fällen ist je- de Partei zur Kündigung ohne die Einhal- tung einer Frist berechtigt. Liegt ein wichti- ger datenschutzrechtlicher Grund für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit NamenWiderspruch vor und ist eine einvernehmli- che Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der wird dem Auftraggeber einverstandenein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. 6.2. Der Auftragnehmer informiert hat die vertraglichen Vereinbarun- gen mit dem / den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung Unterauftragnehmer/n so zu gestal- ten, dass sie dieselben Datenschutzpflichten wie in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmerdie- sem Auftrag vereinbart enthalten, unter Berücksichti- gung der Art und des Umfangs der Datenverarbeitung im Rahmen des Unterauftrags. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigtDie Verpflichtung des Unterauftragsverarbeiters muss schriftlich erfolgen bzw. im elektronischen Format. 9.2 6.3. Nicht als Unterauftragsverhältnis Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. TelekommunikationsleistungenTelekommunikationsleistun- gen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer Auf- tragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers Auftrag- gebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen Ver- einbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Saas Vertrag, Saas Vertrag

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. ☐ Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. ☐ Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 – 4 DS-GVO: Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung ☐ Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder ☐ der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 – 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ☐ ist nicht gestattet; ☐ bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); ☐ bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Unterauftragnehmer§ 5 BDSG) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung sicher. Eine Weiterleitung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer UnterauftragnehmerEröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. Sofern seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Das Ministerium des Innern hat den Beschluss des Stiftungs­ rates der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb „Stiftung Landsberg (Warthe)“ zur Auflösung der Stif­ tung gemäß § 10 Absatz 1 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) mit Wirkung zum 22. Januar 2013 genehmigt. Die mit Genehmigungsurkunde der Bezirksregierung Detmold vom 15. November 2000 anerkannte „Stiftung Landsberg (War­ the)“, zuletzt mit Sitz in Fürstenwalde (Spree), ist damit erloschen. Auf Grund des § 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Bran­ denburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die Anerkennung der „Bürgerstiftung Oranienburg“ mit Sitz in Oranienburg als rechtsfähig öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von 2 Wochen ab Zugang Wissenschaft und For­ schung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebtöffentlichen Gesundheitspflege, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förde­ rung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förde­ rung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Naturschutzes und der Land­ schaftspflege im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehendes Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küs­ tenschutzes und des Hochwasserschutzes, die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei Zwecke der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungenamtlich aner­ kannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Um­ satzsteuer-Durchführungsverordnung), Wartung ihrer Unterverbände und Benutzerserviceihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, Reinigungskräftedie Förde­ rung der Rettung aus Lebensgefahr, Prüfer oder die Entsorgung Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallver­ hütung, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs­ gedankens, die Förderung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetVerbraucherberatung und Verbrau­ cherschutz, zur Gewährleistung die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung der Sicherheit Kriminalprävention, die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport), die Förderung der Daten Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des Auftraggebers bürgerschaftlichen Engage­ ments zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung mildtätiger Zwecke und kirchlicher Zwe­ cke in der Stadt Oranienburg, in begründeten Ausnahmefällen auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene außerhalb. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenkirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegüns­ tigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die gemäß § 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungs­ behörde für die Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Rechtsfähigkeit mit Urkunde vom 11. Xxxx 2013 erteilt. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der „weitere Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 28 (4) DS-GVO für den Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung im Namen des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenVerantwortlichen erbringen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt der Beauftragung zu prüfender nachfolgenden Unterauftragnehmer zu, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DS-GVO: Amazon (AWS) Irland, UK, Deutschland Speicherung und Verarbeitung der Personenbezogenen Kundendaten „off site“ Zitcom A/S Dänemark Speicherung und Verarbeitung der Personenbezogenen Kundendaten „on site“ OKTA Inc. Tenant „Europa“ Identity Management Trackunit A/S Dänemark Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit AB Schweden Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit AS Norwegen Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit B.V. Niederlande Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit GmbH Deutschland Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit Inc. USA Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit Ltd. UK Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit SAS Frankreich Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Die Beauftragung weiterer Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Beauftragung dem Auftraggeber mit angemessenem zeitlichem Vorlauf vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dieser Anzeige gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform wegen eines berechtigten Interesses aus Gründen des Datenschutzes Einspruch gegen die geplante Beauftragung erhebt; - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde gelegt wird. Ein Einspruch des Auftraggebers gegen eine beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Beauftragung eines weiteren Unterauftragnehmers oder den Wechsel eines bestehenden Unterauftragnehmers ist nur aus wichtigem, dem Auftragnehmer nachzuweisenden Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn die Änderung dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Der Auftraggeber kann nur innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel zwei (2) Wochen) Einspruch erheben, nachdem er vom Auftragnehmer über die Änderung informiert wurde. Im Falle eines zulässigen Einspruchs kann der Auftragnehmer die Leistungsvereinbarung einschließlich dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem der Auftragnehmer die Beauftragung eines weiteren Unterauftragnehmers oder den Wechsel eines bestehenden Unterauftragnehmers beginnen und diesem Unterauftragnehmer Zugriff auf Personenbezogene Kundendaten gewähren möchte. Diesen Zeitpunkt weist der Auftragnehmer in der Anzeige der geplanten Beauftragung eines weiteren Unterauftragnehmers oder des Wechsels eines bestehenden Unterauftragnehmers aus. 9.4 (3) Die Weitergabe Personenbezogener Kundendaten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hat sicherzustellenhiermit die Berechtigung, dass im Namen des Auftraggebers EU- Standardvertragsklauseln (controller-to-processor) als „data exporter“ mit etwaigen Subunternehmern in Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu schließen. Auf Anfrage des Auftraggebers legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die in diesem Vertrag vereinbarten dessen Namen abgeschlossenen EU- Standardvertragsklauseln vor. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung (2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)Auftraggebers beauftragen. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DS- GVO: Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung Datacenter One GmbH (vormals Globalways AG) Stuttgart, Deutschland Rechenzentrumsbetrieb Inett GmbH Saarbrücken, Deutschland IT Dienstleistungen Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Wartung und BenutzerservicePost- /Transportdienstleistungen, ReinigungskräfteNewsletterversandservice, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung (2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)Auftraggebers beauftragen. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DS-GVO: Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung Amazon Web Services Frankfurt am Hosting der Anwendung CWA SmartProcess (AWS) Main Bei einer Cloud-Version (SaaS) wird die Software für den Auftraggeber bei AWS in Frankfurt gehostet. TeamViewer GmbH Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx Remote Software für die Fernwartung nach vorheriger Einwilligung und Freischaltung vom Auftraggeber. Wird nicht bei einer Cloud-Version (SaaS) angewendet. Der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers ist zulässig, soweit eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde gelegt wird. Der Auftraggeber wird bei einem Wechsel eines Unterauftragnehmers informiert. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem an den Unterauftragnehmer geltenund dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleis- xxxxxx, die der Auftragnehmer bei Dritten z. B. als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienst-leistun- gen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Soft- ware von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. a) Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. b) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DS-GVO: Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung c) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auf- tragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde ge- legt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftra- gung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Glei- ches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet; bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Datenschutzvereinbarung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmera.) hinsichtlich Nimmt der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer Anbieter die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis Dienste eines weiteren Unterauftragsverarbeiters im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 DSGVO (im Weiteren: "Unterauftragsverarbeiter") in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Partners auszuführen, dann muss er dem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines gesetzlich zulässigen anderen Rechtsinstruments dieselben Datenschutzpflichten zu denen sich der Anbieter in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet hat, auferlegen (insbesondere im Hinblick auf die Befolgung von Weisungen, Einhaltung der TOMs, Erteilung von Informationen und Duldung von Kontrollen). b.) Der Anbieter wählt den Unterauftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung und der Zuverlässigkeit zur Einhaltung der Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag sowie der Eignung der vom Unterauftragsverarbeiter getroffenen TOMs, sorgfältig aus. c.) Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten an Unterauftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn der Anbieter sich davon überzeugt hat, dass der Unterauftragsverarbeiter seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Die Prüfung ist zu dokumentieren und die Dokumentation dem Partner auf Aufforderung vorzulegen. d.) Der Anbieter hat die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters, insbesondere der TOMs regelmäßig, in einem angemessenen Umfang zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so nachvollziehbar zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Partner auf Verlangen vorzulegen. Statt eigener Überprüfung darf der Anbieter auf eine Überprüfung durch unabhängige Dritte (z.B. neutrale Datenschutzauditoren), Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO) oder geeignete Datenschutz- oder IT-Sicherheitszertifizierungen gem. Art. 42 DSGVO verweisen. Der Anbieter verpflichtet sich, der Partner über den Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln gemäß Art. 41 Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen DSGVO, den Widerruf einer Zertifizierung gemäß Art. 42 Abs. 7 und jede andere Form der Aufhebung oder wesentlichen Änderung der vorgenannten Nachweise beim Subunternehmer unverzüglich zu unterrichten. e.) Die Verantwortlichkeiten zur Wahrnehmung der Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und aus dem Gesetz sind zwischen dem Anbieter und dem Unterauftragsverarbeiter eindeutig zu regeln und voneinander abzugrenzen. f.) Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Anbieter gegenüber dem Partner nach Maßgabe von Ziff. 16 des Auftragsverarbeitungsvertrages. g.) Verarbeitungen von personenbezogenen Daten, die keinen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aus dem Hauptvertrag aufweisen und bei denen der Anbieter die Leistungen Dritter als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um seine geschäftliche Tätigkeit auszuüben (z.B. Reinigungs-, Bewachungs- , Wartungs-, Telekommunikations- oder Transportleistungen) stellen keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne der vorstehenden Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages dar. Gleichwohl hat der Anbieter sicher zu stellen, z.B. durch vertragliche Vereinbarungen oder Hinweise und Instruktionen, dass hierbei die Sicherheit der Daten nicht gefährdet wird und die Vorgaben dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und der Datenschutzvorschriften eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellenh.) Unterauftragsverhältnisse, dass die dem Partner bei Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages mitgeteilt wurden, gelten in diesem Vertrag vereinbarten dem mitgeteilten Umfang unter Geltung der Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages zu Unterauftragsverhältnissen als genehmigt. i.) Die bereits zum Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages bestehenden Unterauftragsverhältnisse, werden vom Anbieter in der Anlage 2: Unterauftragsverhältnisse aufgeführt und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltendurch den Anbieter aktualisiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf 6.1. Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehenver- stehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzugehö- ren Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- oderTransportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDa- tenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Kommunikations- und Datenverarbei- tungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung Gewährleis- tung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen aus- gelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen Vereinbarun- gen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 6.2. Die Verpflichtung Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgenbestehenden Unterauftrag- nehmers sind zulässig, was auch soweit:der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftrag- nehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Textform anzeigt und der Auftrag- geber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in eine vertragliche Vereinba- rung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird. 6.3. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragneh- mer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. 6.4. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU oder des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maß- nahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden1 Satz 2 eingesetzt wer- den sollen. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die 6.5. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustim- mung des Hauptauftraggebers in diesem Vertrag vereinbarten Textform. Sämtliche vertraglichen Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers in der Ver- tragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Data Processing Agreement

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 r Soweit bei derVerarbeitung oder Nutzung personenbezogener Oaten des Auttraggebers Unterauttragnehmer einbezogen werden sollen, ist dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: ^ OerAuttragnehmerkannzurVertragsdurohtührung unter Wahrung seiner unter Funkt5 erläuterten Ftliohten andere Unterauttragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen. Folgende Subunternehmer werden eingesetzt: Name und Anschrift Beschreibung der Leistung ProfitBricks GmbH Xxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxx TelemaxX Telekommunikation GmbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 Xxx 00 00000 Xxxxxxxxx Serviceprovider für Cloud-Dienste Colocation & Betriebsflächen/ Rechenzentren • Ein Wechsel der Unterauftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Die Verweigerung der Zustimmung ist jedoch nur möglich, wenn nachvollziehbar begründete Argumente gegen den Wechsel sprechen. • Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem / den Unterauftragnehmer) hinsichtlich /n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründenUnterbeauftragung sind , soweit diese auch dem Auftragnehmer eingeräumt wurden, dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des § 11 BDSG i.V.m. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Nr. 6 der Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten zu § 9 BDSG beim Unterauftragnehmer beschäftigteinzuräumen. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Design und Programmierung, Einrichtung, Schulung, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Erklärung Zur Auftragsdatenverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. a) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DS-GVO: Firma Unterauftrag nehmer Anschrift/Land Leistung NMMN IT- Services GmbH Xxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Housing und Hosting unserer Server als managed Server AWS Webservices EMEA SARL 00 Xxxxxx Xxxx X. Xxxxxxx, L 1855, Luxemburg Housing und Hosting in der AWS Cloud auf Servern mit Standort Frankfurt b) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf 4.1. Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten z.B. als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)4.2. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hat den die allgemeine Genehmigung, weitere Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung in Anspruch zu prüfennehmen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannwenn 4.2.1. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in mit dem Unterauftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird, 4.2.2. der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform informiert – zum Beispiel per E-Mail/Newsletter bzw. über einen Link -, wenn er die Hinzuziehung weiterer oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern beabsichtigt. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben, wobei dies nicht ohne wichtigen datenschutzrechtlichen Grund erfolgen darf. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform an die xxxx@xxxx-xxxxxx.xx. Im Falle des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Einspruchs einstellen und die Leistungsvereinbarung fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen. 4.3. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. 4.4. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die 4.5. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers (mind. Textform) oder einer allgemeinen Genehmigung des Auftragnehmers analog Absatz 2. Sämtliche vertraglichen Regelungen in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Data Processing Agreement

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der „weitere Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 28 (4) DS-GVO für den Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung im Namen des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenVerantwortlichen erbringen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt der Beauftragung zu prüfender nachfolgenden Unterauftragnehmer zu, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DS-GVO: Firma Unterauftragnehmer Land Leistung Amazon (AWS) Irland, UK, Deutschland Speicherung und Verarbeitung der Personenbezogenen Kundendaten „off site“ Zitcom A/S Dänemark Speicherung und Verarbeitung der Personenbezogenen Kundendaten „on site“ OKTA Inc. Tenant Europa Identity und Access Management Trackunit A/S Dänemark Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit AB Schweden Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit AS Norwegen Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit B.V. Niederlande Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit GmbH Deutschland Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit Inc. USA Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit Ltd. UK Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Trackunit SAS Frankreich Wartung und Entwicklung der Telematikdienste Die Beauftragung weiterer Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Beauftragung dem Auftraggeber mit angemessenem zeitlichem Vorlauf vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dieser Anzeige gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform wegen eines berechtigten Interesses aus Gründen des Datenschutzes Einspruch gegen die geplante Beauftragung erhebt; - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde gelegt wird. Ein Einspruch des Auftraggebers gegen eine beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Beauftragung eines weiteren Unterauftragnehmers oder den Wechsel eines bestehenden Unterauftragnehmers ist nur aus wichtigem, dem Auftragnehmer nachzuweisenden Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn die Änderung dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Der Auftraggeber kann nur innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel zwei (2) Wochen) Einspruch erheben, nachdem er vom Auftragnehmer über die Änderung informiert wurde. Im Falle eines zulässigen Einspruchs kann der Auftragnehmer die Leistungsvereinbarung einschließlich dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem der Auftragnehmer die Beauftragung eines weiteren Unterauftragnehmers oder den Wechsel eines bestehenden Unterauftragnehmers beginnen und diesem Unterauftragnehmer Zugriff auf Personenbezogene Kundendaten gewähren möchte. Diesen Zeitpunkt weist der Auftragnehmer in der Anzeige der geplanten Beauftragung eines weiteren Unterauftragnehmers oder des Wechsels eines bestehenden Unterauftragnehmers aus. 9.4 (3) Die Weitergabe Personenbezogener Kundendaten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hat sicherzustellenhiermit die Berechtigung, dass im Namen des Auftraggebers EU- Standardvertragsklauseln (controller-to-processor) als „data exporter“ mit etwaigen Subunternehmern in Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu schließen. Auf Anfrage des Auftraggebers legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die in diesem Vertrag vereinbarten dessen Namen abgeschlossenen EU- Standardvertragsklauseln vor. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Sachgebiet 16.4: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Abwicklung von Verträgen Vom 10. Mai 2013 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse Runderlass richtet sich an - die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg, - die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisange­ hörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (UnterauftragnehmerARS) hinsichtlich Num­ mer 24/2012 vom 29. November 2012 hat das Bundesministe­ rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Technischen Prüfvorschriften zur Bestimmung der Verarbeitung oder Nutzung Dicken von AuftraggeberOberbauschichten im Straßenbau, Ausgabe 2012 (TP D-Daten begründenStB 12)“ bekannt gegeben. Zurzeit sind Hiermit werden die TP D-StB 12 für den Auftragnehmer Bereich der Bundes­ fernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die in Anlage 3 mit Namenim Zustän­ digkeitsbereich der Landkreise, Anschrift kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstandenGemeinden des Landes Branden­ burg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebtRunderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 3/1993 - Straßenbau (im Sinne dieser Regelung Amtsblatt nicht veröffentlicht) wird bezüglich der Einführung der „Technischen Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau, Ausgabe 1989 (TP D-StB 89)“ aufgehoben. Die TP D-StB 12 sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. TelekommunikationsleistungenFGSV Verlag GmbH, Wartung und BenutzerserviceXxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern00000 Xxxx zu beziehen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung - jetzt Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - zur Gewährleistung Er­ richtung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg vom 8. Dezember 2004 (ABl. S. 924) sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann die Betriebsanweisung für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vom 8. De­ zember 2004 (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.im Amtsblatt nicht veröffentlicht) werden wie folgt neu gefasst:

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 1) Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich wird zur Erfüllung der vertraglichen Leistun- gen Teile der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten an Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstandenvergeben. Der Auftragnehmer informiert nimmt allerdings keinen weiteren Unterauftragneh- mer ohne vorherige gesonderte Genehmigung des Auftraggebers in Anspruch. Zudem bedarf jedes Unterauftragsverhältnis einer Vereinbarung nach Art 28 EU-DSGVO. Ein zustimmungspflichti- ges Unterauftragsverhältnis liegt bei der Erbringung von Neben- leistungen nicht vor. Version: 1.2.2 | Stand 03/2021 2) Folgende Unterauftragnehmer sind zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses mit der Erbringung von vertragsrelevanten Haupt- leistungen beauftragt. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung der Einhaltung von Art 28 EU-DSGVO: Unterauftragnehmer Anschrift / Land Leistung Netcetera Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxx 3DS SAAS A1 Telekom Austria AG & World-Direct eBusiness Solutions GmbH Xxxxxxxxxx. 0, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx PCI DSS Compli- ant Rechenzentrum Computop Paygate GmbH Schwarzen- xxxxxxxxxx 0 00000 Xxx- xxxx Xxxxxxxxxxx Payment Transac- tion Processing 3) Die Einbindung weiterer sowie der Wechsel bestehender Unter- auftragsnehmer wird dem Auftraggeber durch den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung Auftragnehmer in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmerangemessener Zeit vorab schriftlich angezeigt. Sofern Das Unterauf- tragsverhältnis gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber keine Einwände nicht bis zu dem in der Anzeigemitteilung genannten Zeitpunkt gegen- über dem Auftragnehmer schriftlich Einspruch gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang die geplante Auslagerung erhebt. Der Auftraggeber kann den Unterauftragneh- mer des Auftragnehmers nur dann ablehnen, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und dies unter der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigtzuvor genannten Frist kommuniziert wurde. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis 4) Der Auftragnehmer sorgt im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, Rahmen der Unterauftragsverhält- nisse als Unterauftraggeber für die Einhaltung der Auftragnehmer datenschutz- rechtlichen Bestimmungen bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtden Unterauftragnehmern. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung Die Weitergabe von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat Unterauftragge- bers an den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder sowie dessen erstmaliges Tätig- werden sind überdies erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdengestattet. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Data Processing Agreement

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Rege- lung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung bezie- hen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auf- tragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Postleistungen, oder Transportdienstleistungen in An- spruch nimmt. Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse ist jedoch verpflich- tet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Si- cherheit der Daten des Auftraggebers auch bei solchen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene vertragli- che Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu er- greifen. (Unterauftragnehmer2) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit Zur Zeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 der Anla- ge 5 mit NamenName, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten bezeichne- ten Unterauftragnehmer beschäftigtmit der Verarbeitung von perso- nenbezogenen Daten in dem genannten Umfang be- schäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber Auf- traggeber einverstanden. (3) Der Auftragnehmer darf weitere Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ohne vor- herige gesonderte Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftragnehmer informiert den Auftrag- geber spätestens 30 Tage vor jeder geplanten Beauftra- gung weiterer Auftragsverarbeiter. Erfolgt eine Informa- tion nicht rechtzeitig, gilt sie als nicht erteilt. Der Auf- tragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung Name und Anschrift des Unterauftragnehmers sowie über den In- halt des geplanten Unterauftrags. Der Auftragnehmer dokumentiert diese Information in Bezug auf die Hinzuziehung geeigneter Weise. Der Auftraggeber kann bis zur Beauftragung des weiteren Auftragsverarbeiters schriftlich oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmerin Textform Ein- spruch erheben. Sofern Liegt ein wichtiger datenschutzrechtli- xxxx Xxxxx vor und ist eine einvernehmliche Lösung zwi- schen den Parteien nicht möglich, kann der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb die Leistungsvereinbarung außerordentlich kündigen. Die Kündigung hat unverzüglich, spätestens jedoch inner- halb von 2 Wochen 90 Tagen ab Zugang der Mitteilung Information über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigtEinsatz eines weiteren Auftragsverarbeiters zu erfolgen. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung (4) Die Weitergabe von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene an Unterauftragnehmer und gesetzeskonforme vertragliche deren erst- maliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Vor- aussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Dazu sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer so zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifengestalten, dass sie den Anforderungen an Vertraulich- keit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinba- rung entsprechen. 9.3 Die Verpflichtung (5) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/ des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgenEWR, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. Estellt der Auftrag- nehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen gem. Art 28, 4-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden7 DSGVO si- cher. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post -/ Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. a) Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. b) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 -4 DSGVO: MEGASPACE Internet Service GmbH Xxx-xxx-Xxxx-Xxx. 0x 00000 Xxxxxx / Xxxxx Xxxxxxxxxxx Die durch MEGASPACE erbrachte Leistung ist das Hosting der Server an Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. c) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder / der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber mindestens 2 Wochen vorher vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenDSGVO zugrund e gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem an den Unterauftragnehmer geltenund dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet; bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform);

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Samples: Data Processing Agreement

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf 6.1. Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtsich auf die Hauptleistung des Vertra- ges beziehen. Dazu zählen Nicht umfasst sind Nebenleistungen wie z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von DatenträgernPost/ Transport- leistungen. 6.2. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung Gewährleis- tung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers Verantwortlichen, seines Personals und insbesondere seiner Versicherten auch bei fremd vergebenen ausgela- gerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme gesetzes- konforme vertragliche Vereinbarungen abzuschließen sowie Vorkehrungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen und Kontrollmaßnah- men zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)6.3. Der Auftragnehmer hat den Auftragsverarbeiter darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen (wei- tere Auftragsverarbeiter) im Rahmen der rechtlichen Auflagen und vor Rahmenbedingungen beauftragen. 6.4. Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der nachfolgend genannten Unterauftragnehmer bereits jetzt zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Ver- einbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 bis 4 DS- GVO.: Gesellschaft für IT-Vernetzung (GefIT) mbH Xxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxxxxxx Sowie als weiterer Unterauftragsverarbeiter für die GefIT die x-tention Informationstechnologie GmbH Xxxxxxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx 6.5. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Verantwortlichen an den Unterauftragnehmer und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdendes- sen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen al- ler Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung ge- stattet. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die 6.6. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftrag- nehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche ver- traglichen Regelungen in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten z.B. als Nebenleistung Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder sonstige Maßnahmen zur Unterstützung bei Sicherstellung der Auftragsdurchführung Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, je- doch verpflichtet zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme gesetzeskon- forme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vor- heriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers be- auftragen. a) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DS-GVO: Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung Vertragsbezug/ver- tragliche Grundlage basis software GmbH 00000 Xxxxxx, Xxxxxx-Xxxxxxxxx- Xxx. 0 Hotline für das Software- produkt WinLine (Herstel- ler: mesonic Datenverar- beitung GmbH) Softwarebetreu- ungsvertrag mit Auf- tragnehmer für Win- Line Microsoft Deutschland GmbH 00000 Xxxxxxx, Xxxxxx-Xxxxxxx- Xxxxxx 5 Cloud-Computing-Dienste Microsoft Azure Microsoft Office 365 und Dynamics b) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unter- auftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auf- traggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Ausla- gerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzu- grunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragneh- mer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maß- nahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zu- stimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf 7.1 Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von DatenträgernDatenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung 7.2 Der Auftragnehmer ist zur Durchführung dieses Auftrags berechtigt, Unterauftragsverhältnisse mit Rechenzentren zu begründen, über den Betrieb der physikalischen Hardware (Server) und zugehöriger Netzwerkinfrastruktur. 7.3 Weitere Unterauftragnehmer dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher dokumentierter Zustimmung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgenAuftraggebers beauftragt werden. 7.4 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Anfrage schriftlich, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann welche Unterauftragsverhältnisse er begründet hat, die den Kernbereich (z.B. E-Mail). Zweckbestimmung) dieses Auftrags berühren. 7.5 Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung Unterauftragnehmer/n so zu prüfengestalten, dass dieser die sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenentsprechen. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen 7.6 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. 7.7 Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform). 7.8 Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer gelten.aufzuerlegen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 6.1. Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten wie Registrie- rungsstellen, Registraren und Data Escrow-Anbietern ist aufgrund der Besonderhei- ten des Vorganges der Verwaltung und Registrierung von Domainnamen zugelassen und bedarf keiner weiteren Zustimmung, soweit die Verwendung dieser Subunter- nehmer für eine Auftragserfüllung im Rahmen des Hauptvertrags erforderlich ist. Die nach Art. 28 Abs. 2 und Abs. 9 DSGVO erforderliche Genehmigung wird hiermit er- teilt. 6.2. Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers sind den jeweiligen Informationsseiten zu den speziellen TLDs zu entnehmen (Switch, DENIC, xxx.xx, ICANN). Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse trägt dafür Sorge, dass er den Subunter- nehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Massnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorg- fältig ausgewählt hat. 6.3. Subunternehmen in Drittstaaten dürfen nur beauftragt werden, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff DSGVO erfüllt sind (Unterauftragnehmerz.B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln), oder sofern deren Beauftragung für die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftrag- nehmer zwingend erforderlich ist. 6.4. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer soweit möglich auch gegenüber Subun- ternehmern gelten und wird die Einhaltung der Pflichten des/der Subunternehmer(s) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründenregelmässig überprüfen. 6.5. Zurzeit In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deut- lich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. 6.6. Die derzeit für den Auftragnehmer die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Da- ten beschäftigten Subunternehmer sind in Anlage 3 mit Namender jeweiligen Dienstleistungsbeschrei- bung aufgeführt, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigtbzw. ergeben sich aus der angebotenen Dienstleistung. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. 6.7. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber immer Verantwortlichen vorab über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern bisheriger Subunternehmer, wodurch der Auftraggeber keine Einwände die Möglichkeit erhält, gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen derartige Änderungen Ein- spruch zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann erheben (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. Abs.2 S. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenDSGVO). 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung (2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)Auftraggebers beauftragen. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 2-4 DS-GVO: Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung ACS Solutions GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Betrieb Serverfarm im RZ envia Tel datacenter, Xxxxxxxxx Xxxxxx 000x, 00000 Xxxxxx der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers ist zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem an den Unterauftragnehmer geltenund dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform);

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen Dienstleistun- gen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten z.B. als Nebenleistung Telekommuni- kationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice o- der die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Unterstützung bei Sicherstellung der Auftragsdurchführung Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetver- pflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme geset- zeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftrag- gebers beauftragen. a) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftrag- nehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maß- gabe des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenGVO: Firma Unterauftrag- nehmer Anschrift Leistung Humain GmbH Eupener Str. 124; 00000 Xxxx Technische Wartung sowie Weiter- entwicklungen b) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform an- zeigt oder es auf der Homepage www.demografiecontrolling oder auf der Startseite des Tools rechtzeitig ankündigt - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegen- über dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unter- auftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Vo- raussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entspre- chende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht vorgesehen. Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenweiteren Un- terauftragnehmer aufzuerlegen.

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Samples: Data Processing Agreement

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf 7.1. Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistun- gen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)7.2. Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig soweit - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und vor - der Beauftragung zu prüfen, dass dieser Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die zwischen Auftraggeber geplante Auslagerung erhebt und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf7.3. ergänzende Weisungen Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unter- beauftragung gestattet. 7.4. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers in Textform. 7.5. Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen6.1. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigtSubunter- nehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch die Schule / den Kindergarten genehmigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich Die hier niedergelegten sonsti- gen Pflichten des Fotografen gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt. 6.2. Die Schule / Eltern stimmt zu, dass der Auftraggeber einverstandenFotograf Subunternehmer hinzuzieht. Vor Hinzuziehung oder Ersetzung des Subunternehmers informiert der Fotograf die Schule per Mail. 6.3. Die Schule / der Kindergarten hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Infor- mation über den Subunternehmer, aus wichtigem Grund schriftlich beim Fotografen Einspruch gegen den Einsatz des Subunternehmers einzulegen. Erfolgt kein Einspruch innerhalb der ge- nannten Frist, gilt dies als Zustimmung der Schule / des Kindergartens zum Einsatz dieses Sub- unternehmers. 6.4. Der Auftragnehmer informiert Fotograf hat dafür Sorge zu tragen, die Pflichten dieses Vertrages auf den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigtSubunternehmer zu übertragen und deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung 6.5. Subunternehmern sind solche Dienstleistungen zu verstehenvertraglich mindestens dieselben Datenschutzpflichten aufzuerlegen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen sind. Die Schule / der Kindergarten erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen dem Fotografen und ggfdem Subunternehmer. 6.6. ergänzende Weisungen Die Rechte der Schule / des Auftraggebers Kindergartens müssen auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenSubunternehmer wirk- sam ausgeübt werden können. Insbesondere muss die Schule berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. 6.7. Der Fotograf wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. 6.8. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Fotograf davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt. 6.9. Es werden nur Subunternehmen innerhalb der EU oder des EWR beauftragt. 6.10. Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzverpflichtungen nicht nach, so haftet hierfür der Fotograf gegenüber der Schule.

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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstandendem AG. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug AN stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Beschäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unter­ fallen, vertraglich die Verpflichtung auf die Hinzuziehung das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Ersetzung anderer UnterauftragnehmerEröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. Sofern seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Der AN hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Der Erlass des Ministeriums des Innern, Az.: IV/2-270, „Erhe­ bung von Sicherheitsleistungen durch die Polizei“ vom 17. Mai 1996 (ABl. S. 607) wird aufgehoben. Auf Grund des § 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Bran­ denburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die Anerkennung der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb „Xxxxxxxx und Xxxxxx Xxxxx­ mann Stiftung“ mit Sitz in Boitzenburger Land als rechtsfähig öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von 2 Wochen ab Zugang Kunst und Kultur so­ wie von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebtbildenden Kunst, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis insbesondere die Erhaltung, Pflege und Zugänglich­ machung des künstlerischen Werks von Xxxxxx Xxxxxxxxx sowie die Förderung kunstwissenschaftlicher Arbeit zum Thema gegen­ ständlich arbeitender Künstlerinnen/Künstler in Deutschland. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt­ zige Zwecke im Sinne dieser Regelung des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwe­ cke“ der Abgabenordnung. Die gemäß § 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungs­ behörde für die Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Rechtsfähigkeit mit Urkunde vom 8. Xxxx 2013 erteilt. Nach § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Gebühren der zentra­ len Einrichtung zur Organisation der Entsorgung gefährlicher Ab­ fälle vom 7. April 2000 (GVBl. II S. 104), geändert durch die Zwei­ te Verordnung zur Änderung der Sonderabfallgebührenordnung vom 20. Februar 2013 (GVBl. II Nr. 19), sind solche Dienstleistungen die maßgeblichen Prozentsätze der Gebührenermittlung zu verstehenveröffentlichen, die ab 27. Februar 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2013 gelten: Abfälle zur Beseitigung: 2,00 % der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung Entsorgungskosten Abfälle zur Unterstützung bei Verwertung: 1,75 % der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtEntsorgungskosten. Dazu zählen z.B. TelekommunikationsleistungenDie Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Wartung Gesundheit und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von DatenträgernVerbraucherschutz vom 14. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenDezember 2012 (ABl. 2013 S. 3) verliert ab dem 27. Februar 2013 ihre Gültigkeit. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 (1)Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienst- leistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Haupt- leistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, wie Telekommunikationsleistungen, Post-, Transport-, Versanddienstleistun- gen, Reinigungsleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Ver- traulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Soft- ware von Datenverarbeitungsanlage. (2)Die vertraglich vereinbarten (Teil-)Leistungen werden unter Einbeziehung der in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmer erbracht. Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich weitere Unterauftragnehmer auf Grundlage der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstandenhier allgemein erteilten schriftlichen Einwilligung einsetzen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer Auf- traggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer solcher Unterauftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Beginn der Verarbeitung durch den Unterauftragnehmer, indem die jeweils aktuelle Liste der (beabsichtigten) Unterauftragnehmer unter der Internet- adresse xx.xxxx.xx zur Verfügung gestellt wird. Sofern Der Auftraggeber hat die Mög- lichkeit, sich jederzeit auf der o. g. Internetseite über den aktuellen Stand der (beabsichtigten) Unterauftragnehmer zu informieren, wodurch er die Mög- lichkeit erhält, gegen Änderungen Einspruch zu erheben. Wünscht der Auftrag- geber eine aktive Benachrichtigung über beabsichtigte Unterauftragnehmer, teilt er dem Auftragnehmer seine E-Mail-Adresse an xxxxxxxxxxx@xxxx.xx mit. Andernfalls verzichtet der Auftraggeber keine Einwände gegen neue auf aktive Benachrichtigungen über beabsichtigte Unterauftragnehmer innerhalb und informiert sich stattdessen regelmäßig auf der o. g. Internetseite. (3)Die Weitergabe von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat an den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vor- liegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4)Erbringt der Beauftragung zu prüfenUnterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/ des EWR, dass dieser stellt der Auftragnehmer die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen nach Art. 28 Abs44 ff. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdensicher. (5)Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der Geneh- migung des Hauptauftragnehmers; sämtliche vom Auftragnehmer übernom- menen Datenschutzpflichten aus dieser Vereinbarung sind – soweit für das Unterauftragsverhältnis relevant – auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Data Processing Agreement

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehenverste- hen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Ne- benleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Tele- kommunikationsleistungen, Post-/Transportdienst- leistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maß- nahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Ver- fügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftragge- bers auch bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei ausgelagerten Nebenleistungen ange- messene und gesetzeskonforme vertragliche Verein- barungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. (2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. a) Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. b) Der Auftraggeber stimmt der Auftragsdurchführung Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Ver- einbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO: durchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers Auftrag- gebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen Kontrollmaßnah- men zu ergreifen. 9.3 . Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Klausel entspricht Art. 28 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 und lit. d, Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenGVO. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellenc) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftrag- nehmers sind zulässig, dass soweit: auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und Ggf. ist die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfVereinbarung einer Mel- defrist (bspw. ergänzende Weisungen 2 Wochen) sowie eine Festlegung einer Frist vor dem Zeitpunkt der Übergabe der Daten ratsam. be des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vor- liegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauf- tragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbar- te Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässig- keit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Glei- ches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauf- tragnehmer ist nicht gestattet; bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertrags- kette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerlegen.

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Samples: Vertragsmuster Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf a. Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehenverste- hen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten Auftragsverarbeiter z. B. als Nebenleistung Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Unterstützung bei Sicherstellung der Auftragsdurchführung Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Da- tensicherheit der Daten des Auftraggebers Verantwortlichen auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene angemes- sene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenergrei- fen. 9.3 Die Verpflichtung b. Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheri- ger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Verantwortlichen beauftra- gen. c. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Verantwortliche stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenGVO: Firma Anschrift Leistung Domain Factory GmbH Xxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxx Hosting CM Telecom Germany GmbH Mainfrankenpark 53, 97337 Det- telbach SMS-Versand d. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Verantwortlichen an den Unterauftragneh- mer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellene. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, dass stellt der Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen si- cher. f. Sämtliche vertraglichen Regelungen in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggfder Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftrag- nehmer aufzuerlegen. g. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragneh- mers sind zulässig, soweit eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/ Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). 2) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. a) Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. b) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO: MEGASPACE Internet Service GmbH Xxx-xxx-Xxxx-Xxx. 0x 00000 Xxxxxx / Xxxxx Xxxxxxxxxxx Die durch MEGASPACE erbrachte Leistung ist das Hosting der Server an Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. uvensys GmbH Xxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0x, 00000 Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx Die durch uvensys erbrachte Leistung ist das Hosting der Server an Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. c) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder / der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber mindestens 2 Wochen vorher vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenDSGVO zugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch gegenüber dem an den Unterauftragnehmer geltenund dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet; bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform);

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Samples: Data Processing Agreement

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf (1) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen , z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung Post-/ Transportdienstleistungen, Reinigungsleistungen oder Bewachungsdienstleistungen. Wartungs- und BenutzerservicePrüfleistungen stellen dann ein Unterauftragsverhältnis dar, Reinigungskräftewenn sie für IT-Systeme erbracht werden, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgernim Zusammenhang mit einer Leistung des Auftragnehmers nach diesem Vertrag erbracht werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung (2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)Auftraggebers beauftragen. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kannder in Abs. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in 3 benannten Unterauftragnehmer unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzu. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel der gemäß Abs. 3 bestehenden Unterauftragnehmer sind zulässig, soweit: a. der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber in einer angemessenen Zeit, die 14 Tage nicht unterschreiten darf, vorab in Textform anzeigt und b. der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer in Textform oder schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. 9.4 (2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. (3) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung des nachfolgenden Unterauftragnehmers unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zu: Nr. Firma Unterauftragnehmer / Anschrift Leistung (ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.weitere Angaben) Bei Daten- übermittlungen in ein Drittland: Angaben zu geeigneten Garantien 1 ABBYY Europe GmbH Xxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxx Bild und Texterkennung -

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf 6.1. Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungenals Telekommunikations- leistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Ver- traulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetver- pflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme geset- zeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)6.2. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 2-4 DS-GVO: PlusServer GmbH Köln, Deutschland Server Hosting Filoo GmbH Gütersloh, Deutschland Server Hosting 6.3. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unter- auftragnehmers sind zulässig, soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauf- tragnehmer eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS- GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der zugrunde gelegt wird und der Auftragnehmer hat sicherzustelleneine solche Auslagerung auf Unter- auftragnehmer dem Auftraggeber vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Auftraggeber aus wichtigem Grund nicht innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Auf- tragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung er- hebt. Das Unterlassen des Einspruchs durch den Auftraggeber innerhalb der vorge- nannten Zeit gilt als Zustimmung zur Beauftragung des neuen Unterauftragnehmers. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Nicht-Beauftragung eines neuen Unterauftrag- nehmers zu einer Verspätung oder Nicht-Erbringung der Leistungen und erhöhten Ver- gütung führen kann. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber schriftlich oder in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Text- form über jede Beeinträchtigung der Leistungen oder Erhöhung der Vergütung infor- mieren, die aus einem Einspruch des Auftraggebers auch gegenüber dem zur Beauftragung des neuen Unter- auftragnehmers folgt. Der Auftraggeber kann dann entweder eine schriftliche Ergän- zung des Vertrages abschließen, um der Änderung zu entsprechen oder den Vertrag nach den im Vertrag vorgesehenen Bestimmungen kündigen. Eine solche Kündigung stellt keine Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen einer Vertragsverletzung dar. 6.4. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauf- tragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraus- setzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. 6.5. Erbringt der Unterauftragnehmer geltendie vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 einge- setzt werden sollen.

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Samples: Rahmenvereinbarung Zur Bereitstellung Von Software Und Anderen Leistungen

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Unterauftragnehmer§ 5 BDSG) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung sicher. Eine Weiterleitung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer UnterauftragnehmerEröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. Sofern seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 - 15 in 00000 Xxxxxxx beantragt einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 des Bun­ des-Immissonsschutzgesetzes (BImSchG) für neun Windkraft­ anlagen (WKA) vom Typ VESTAS V112 in 14913 Niederer Flä­ ming OT Schlenzer, auf dem Grundstück Gemarkung Niederer Fläming, Flur: 3; 4 Flurstücke: 97/2, 132; 10, 75, 130, 131. Es handelt sich dabei um ein Vorhaben der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von Nummer 1.6 Spalte 2 Wochen ab Zugang des Anhanges der Mitteilung Verordnung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer 1.6.2 Xxxxxx 0 xxx Xxxxxx 0 des Gesetzes über die Umweltverträglich­ keitsprüfung (UVPG). Nach § 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine Allge­ meine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfah­ rens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begrün­ dung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterla­ gen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Te­ lefonnummer 0000 0000-0000 während der Dienstzeiten im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehenLan­ desamt für Umwelt, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung Gesundheit und Verbraucherschutz, Regional­ abteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von­ Xxxxx-Xxxxxx 0 in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen03050 Cottbus, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten eingesehen werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf a) Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten z. B. als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. TelekommunikationsleistungenTelekommu- nikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstel- lung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). b) Der Auftragnehmer hat den darf Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftrag- gebers beauftragen. i) ☐ Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. ii) ☐ Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in der nachfolgenden Unterauftrag nehmer unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 2-4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werdenzu: Firma Unterauftrag- nehmer Anschrift/Land Leistung iii) ☐ Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform an- zeigt und • der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegen- über dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS- GVO zugrunde gelegt wird. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen c) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauf- tragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraus- setzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. d) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entspre- chende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. e) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer • ☐ ist nicht gestattet; • ☒ bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); • ☐ bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem Unterauftragnehmer geltenweiteren Un- terauftragnehmer aufzuerlegen.

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Samples: Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf 6.1. Als Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungenals Telekommunikations- leistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Ver- traulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetver- pflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme geset- zeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail)6.2. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 2-4 DS-GVO: PlusServer GmbH Köln, Deutschland Server Hosting filoo GmbH Gütersloh, Deutschland Server Hosting 6.3. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unter- auftragnehmers sind zulässig, soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauf- tragnehmer eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS- GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der zugrunde gelegt wird und der Auftragnehmer hat sicherzustelleneine solche Auslagerung auf Unter- auftragnehmer dem Auftraggeber vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Auftraggeber aus wichtigem Grund nicht innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Auf- tragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt. Das Unterlassen des Einspruchs durch den Auftraggeber innerhalb der vorge- nannten Zeit gilt als Zustimmung zur Beauftragung des neuen Unterauftragnehmers. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Nicht-Beauftragung eines neuen Unterauftrag- nehmers zu einer Verspätung oder Nicht-Erbringung der Leistungen und erhöhten Ver- gütung führen kann. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber schriftlich oder in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen Text- form über jede Beeinträchtigung der Leistungen oder Erhöhung der Vergütung infor- mieren, die aus einem Einspruch des Auftraggebers zur Beauftragung des neuen Unter- auftragnehmers folgt. Der Auftraggeber kann dann entweder eine schriftliche Ergän- zung des Vertrages abschließen, um der Änderung zu entsprechen oder den Vertrag nach den im Vertrag vorgesehenen Bestimmungen kündigen. Eine solche Kündigung stellt keine Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen einer Vertragsverletzung dar. 6.4. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauf- tragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraus- setzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. 6.5. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 einge- setzt werden sollen. 6.6. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Re- gelungen in der Vertragskette sind auch gegenüber dem weiteren Unterauftragnehmer geltenaufzuerle- gen.

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Samples: Rahmenvereinbarung Zur Bereitstellung Von Software Und Anderen Leistungen

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse (Unterauftragnehmer) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten begründen9.1. Zurzeit sind für den Auftragnehmer Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die in Anlage 3 mit Namennachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung folgender Subunternehmer durchgeführt, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung insoweit erklärt sich der Auftraggeber einverstandenseine Zustimmung: Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx Hosting der Quentn Server Ersatz defekter Hardware Aufspielen des Grundsystems Installationsarbeiten Vor der Hinzuziehung weiterer oder der Ersetzung vorstehend aufgeführter Subunternehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die kann der Hinzuziehung weiterer oder die der Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer eingesetzter Subunternehmer innerhalb einer Frist von 2 vier Wochen ab Zugang der Mitteilung seitens des Auftragnehmers aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund gegenüber der vom Auftragnehmer bezeichneten Stelle in Textform widersprechen. Erfolgt kein formgerechter Widerspruch innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerspruch wird der Auftragnehmer ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen. 9.2. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen. Der Auftragnehmer ist auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers verpflichtet, Auskunft über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigtwesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu erteilen. 9.2 9.3. Nicht als Unterauftragsverhältnis Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen Leistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Unterauftragsverhältnisse. 9.1 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unter­ fallen, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Unterauftragnehmer§ 5 BDSG) hinsichtlich der Verarbeitung oder Nutzung sicher. Eine Weiterleitung von Auftraggeber-Daten begründen. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer UnterauftragnehmerEröff­ nung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unter­ auftragnehmers bzw. Sofern seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Die zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und dem Kommuna­ len Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV) ge­ schlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb Zuständigkeit für die Beseitigung mineralischer Abfälle vom 28. Juli 2009 (ABl. S. 2479) endet aufgrund übereinstim­ mender Willenserklärungen der Beteiligten mit Ablauf des 31. Juli 2013. Auf Grund des § 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Bran­ denburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die Anerkennung der „Xxxx Xxxxxx Stiftung“ mit Sitz in Hohen Neuendorf als rechtsfähig öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von 2 Wochen ab Zugang Kunst und Kultur sowie von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Mitteilung über bilden­ den neuen Unterauftragnehmer erhebtKunst, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt. 9.2 Nicht als Unterauftragsverhältnis insbesondere die Erhaltung, Pflege und Zugänglich­ machung des künstlerischen Werks von Xxxx Xxxxxx sowie die Förderung kunstwissenschaftlicher Arbeit zum Thema gegen­ ständlich arbeitender Künstlerinnen/Künstler in Deutschland. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein­ nützige Zwecke im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehendes Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die gemäß § 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungs­ behörde für die Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtRechtsfähigkeit mit Urkunde vom 28. Dazu zählen z.B. TelekommunikationsleistungenJuni 2013 erteilt. Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von DatenträgernAbteilung 4 - Nr. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss schriftlich erfolgen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (z.B. E-Mail). Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer stellt bei jeder Unterbeauftragung sicher, dass die in Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DS-GVO genannten Bedingungen eingehalten werden. 9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.14/2013 - Immissionsschutz Sachgebiet 12: Umweltschutz

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung