Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. (2) Die Auslagerung auf Subunternehmer oder der Wechsel des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt. (3) Mit dem Subunternehmer ist eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangen. (4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse des Auftragnehmers sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angeben.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/TransportdienstleistungenPost- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) grundsätzlich nur dann beauftragen, wenn er selbst sichergestellt hat, dass der Unterauftragnehmer die nötigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Auslagerung auf Subunternehmer oder eingesetzten Unterauftragnehmer sind in der Wechsel des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebtAnlage 2 aufzuführen.
(3) Mit dem Subunternehmer ist Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangenUnterbeauftragung gestattet.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des Auftragnehmers EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angebenauch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/TransportdienstleistungenPost- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Auslagerung auf Subunternehmer oder Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Wechsel des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit Beauftragung der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt nachfolgenden Unterauftragnehmer zu unter der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt.
(3) Mit dem Subunternehmer ist eine vertragliche Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 2-4 DS-GVO:
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangenVorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des Auftragnehmers EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet. Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angebenauch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/TransportdienstleistungenPost- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung Sicher- stellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftragge- bers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme ge- setzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen Kontrollmaßnah- men zu ergreifen.
(2) Die Auslagerung auf Subunternehmer oder Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsver- arbeiter) auch ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers beauf- tragen. Er hat hierbei die Einhaltung der Wechsel des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebtnach diesem Vertrag und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften oblie- genden Pflichten sicherzustellen.
(3) Mit dem Subunternehmer ist eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außer- halb der EU/des ArtEWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtli- che Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. 28 Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 3 und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangen1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers Hauptauftragnehmers (mind. Text- form);
(5) Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angebenauch dem Unterauftragnehmer und gegebenenfalls weiteren Unterauftrag- nehmer aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Die Unterbeauftragten sind aus der Anlage A zu diesem Vertrag ersichtlich. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN z.B. Auftragnehmer etwa als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Auslagerung auf Subunternehmer Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens beauftragen, sofern das für die Erbringung der oben beschriebenen Dienstleistungen sinnvoll oder notwendig ist. Er hat den Auftraggeber unverzüglich über die Einschaltung eines Unterbeauftragten zu unterrichten. Der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er mit der Wechsel Beauftragung eines Unterauftragnehmers nicht einverstanden ist. Dieses Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Einschaltung des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebtUnterbevollmächtigten auszuüben. Es beendet das Vertragsverhältnis spätestens nach einem Monat.
(3) Mit dem Subunternehmer ist eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des ArtEWR, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. 28 Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 3 und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangen1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse des Auftragnehmers Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angebenauch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
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Samples: Data Privacy & Security
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Dokumenten und Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
a) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (2weitere Auftragsverarbeiter) Die Auslagerung auf Subunternehmer oder beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Wechsel des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit Beauftragung von Unterauftragnehmern zu unter der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt.
(3) Mit dem Subunternehmer ist eine vertragliche Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 2-4 DS-GVO zwischen Auftragnehmer und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangenUnterauftragnehmer.
(4b) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse des Auftragnehmers Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angebenauch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
c) Eine Liste der Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und deren Umfang wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
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Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/TransportdienstleistungenPost- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Auslagerung Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) im Rahmen der Leistungsvereinbarung beauftragen, insofern eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt oder die Unterauftragnehmer – z.B. auf Subunternehmer oder freiberuflicher Basis – für den Auftragnehmer überwiegend in dessen Betriebsräumen innerhalb der Wechsel des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebtEU tätig sind.
(3) Mit dem Subunternehmer ist Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangenUnterbeauftragung gestattet.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf vorab der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers Auftraggebers und sämtliche vertraglichen Regelungen sind in Anlage 1 auch vom Unterauftragnehmer zu diesem Vertrag angebenerfüllen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN Auftragnehmer z.B. als TelekommunikationsleistungenTelekommunikationsleis- tungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung Entsor- gung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen Datenverarbei- tungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung Gewähr- leistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen Verein- barungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Auslagerung auf Subunternehmer oder der Wechsel Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebtAuftragge- bers beauftragen.
(3) Mit dem Subunternehmer ist Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauf- tragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Vorausset- zungen für eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangenUnterbeauftragung gestattet.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des Auftragnehmers sind in Anlage EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maß- nahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 zu diesem Vertrag angebenSatz 2 eingesetzt werden sollen.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Auslagerung auf Subunternehmer oder der Wechsel des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt.
(3) Mit dem Subunternehmer ist eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangen.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse des Auftragnehmers sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angeben.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/TransportdienstleistungenPost- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Auslagerung auf Subunternehmer oder der Wechsel Weitergabe von personenbezogenen Daten des bestehenden Subunternehmers Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebterst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(3) Mit dem Subunternehmer ist eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des ArtEWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. 28 Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 3 und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangen1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer □ ist nicht gestattet; □ bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers Hauptauftraggebers (mind. Textform); □ bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angebenauch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
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Samples: Data Processing Agreement
Unterauftragsverhältnisse. (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der AN Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des AG Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Die Auslagerung auf Subunternehmer Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Subunternehmers Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt.
(3) Mit dem Subunternehmer ist eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und 4 DSGVO abzuschließen, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dieser Vereinbarung entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer Einsicht in dessen Verträge erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Subunternehmern zu nehmen und vom Auftragnehmer die Übersendung einer Kopie dieser Verträge zu verlangenVorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(4) Die bestehenden Unterauftragsverhältnisse Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des Auftragnehmers EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform) sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag angebenauch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag