Common use of Unterauftragsverhältnisse Clause in Contracts

Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag „dentallabor

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z. B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu – unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit2-4 DSGVO: Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung Xxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxx. d DSGVO00 00000 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Server-Hosting-Dienste (Rechenzentrumsbetrieb) Die Beauftragung Weitergabe von Subunternehmern zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Technische und organisatorische Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU / des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen nach Artsicher. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 liteingesetzt werden sollen. g DSGVO Nach Abschluss Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Arbeiten hat Regelungen in der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit Vertragskette sind auch dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigenweiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

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Samples: www.digitell.me

Unterauftragsverhältnisse. (Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- und Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Der Auftragnehmer darf weitere Auftragsverarbeiter als Unterauftragnehmer nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 Satz 2-4 DS-GVO der Beauftragung der in Anlage 2 litaufgeführten Unterauftragnehmer zu. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist generelle Auslagerung auf Unterauftragnehmer und/oder der Wechsel eines bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber das konkrete Vorhaben eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform mit allen relevanten Details anzeigt und der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten schriftlich oder in Textform Einspruch gegen das konkrete Vorhaben erhebt und organisatorische Maßnahmen der Umsetzung eine vertragliche Vereinbarung nach Art. 32 DSGVO (Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO mit dem Unterauftragnehmer zugrunde gelegt wird. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, was generell nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gemäß Ziffer 1. Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für dieses Vertrags zulässig ist, stellt der Auftragnehmer die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele datenschutzrechtliche Zulässigkeit nach Maßgabe von Art. 32 44 ff. DS-GVO (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln oder genehmigte Verhaltensregeln) sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 liteingesetzt werden sollen. g DSGVO Nach Abschluss Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers in Textform. Sämtliche vertraglichen Arbeiten hat Regelungen in der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit Vertragskette sind auch dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigenweiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Av Vertrag

Unterauftragsverhältnisse. (1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 2. Die Auslagerung auf Unterauftragsverarbeiter oder der Wechsel der bestehenden genehmigten Unterauftragsverarbeiter sind zulässig, soweit der Auftragsverarbeiter eine solchen Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern dem Verantwortliche eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Verantwortliche nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragsverarbeiter schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 Satz 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. Im Falle des Einspruchs des Verantwortlichen steht dem Auftragsverarbeiter ein außerordentliches Kündigungsrecht sowohl hinsichtlich dieser Vereinbarung als auch bezüglich der Leistungsvereinbarung zu. 3. Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der in der Anlage 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur vor Beginn der Verarbeitung von Daten mitgeteilten Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit2-4 DS-GVO zu. 4. c DSGVOErbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. 5. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber ermächtigt im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers „Standard Contract Clauses (Processors, Beschluss der EU-Kommission vom 05.02.2010, (2010/87/EU) Es wird für – genannt Standardvertrag)“ mit den Auftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters (Datenimporteur), die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte Leistung außerhalb der EU/des EWR erbringen, und Freiheiten der die nicht von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVOEU Kommission per Angemessenheitsbeschluss als sicheres Drittland deklariert wurden, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er für den Auftraggeber unverzüglichabzuschließen. 6. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftragsverhältnisses der technischen Verantwortlichen an den Unterauftragsverarbeiter und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind Vorliegen aller Voraussetzungen für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigeneine Unterbeauftragung gestattet.

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Samples: office.lexware.de

Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht Auftrag- nehmer gestattet. Technische Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber Namen und organisatorische Anschrift sowie die vorgesehe- ne Tätigkeit des Subunternehmers mitteilen. Außerdem muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die rele- vanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Eine Beauftra- gung von Subunternehmern ist nur innerhalb den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertrags- staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz gestattet. Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Auftragge- ber und Auftragnehmer auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunter- nehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer einge- setzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit4 und Abs. c 9 DSGVO) Es wird für ). Die Weiterleitung von Daten an den Subunter- nehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte Verpflichtungen nach Art. 29 und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt4 DSGVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftragge- ber dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können Auftrag- nehmer im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer Einklang mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmenvorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden. Solche Abstimmungen Zurzeit sind für den Auftragnehmer die Dauer dieses Vertrages aufzubewahrenfolgenden, mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt: xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xxx. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des AuftragsMit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Be- zug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, Art. wodurch der Auftragge- ber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 3 2 Satz 2 litDSGVO). g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder NutzungsergebnisseNicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehendie netfiles GmbH bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, dem Auftraggeber auszuhändigenWartung und Benutzerservice, Reini- gungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Kunden auch bei fremd vergebenen Ne- benleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kon- trollmaßnahmen zu ergreifen.

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Samples: www.netfiles.com

Unterauftragsverhältnisse. Die xxxxxxx xxxxxx GmbH & Co. KG verarbeitet (Auftragsverarbeitung) personen- bezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Diese Tätigkeiten umfassen alle Dienstleistungen von der xxxxxxx xxxxxx GmbH & Co. KG und nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Die jeweils aktuell eingesetzten Auftragsverarbeiter sind über unsere tagesaktuelle F&A Datenbank im Internet unter xxx.xxxxx.xxxxxxxxxxx.xx im Kapitel „mmO Info Datenschutz / GoBD / QM“ unter „EU-DSGVO: mmGmbH gegenüber mmO Anwendern“ mit der Bezeichnung „2.1 AV-Vertrag Erweiterung der Unterauftragnehmer“ oder unter der ID 181200 ersichtlich. Sofern weitere Unterauftragnehmer in Anspruch genommen oder bisherige Unterauftragnehmer ersetzt werden, erhalten Sie per E-Mail / Fax eine schriftliche Information. • Alle in diesem AV-Vertrag verankerten Maßnahmen gelten uneingeschränkt auch für alle Unterauftragnehmer • Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der aktuell eingesetzten Unterauftragnehmer gemäß unserer Auflistung der Unterauftragnehmer in der tagesaktuellen F&A Datenbank im Internet unter xxx.xxxxx.xxxxxxxxxxx.xx im Kapitel „mmO Info Datenschutz / GoBD / QM“ unter „EU-DSGVO: mmGmbH gegenüber mmO Anwendern“ mit der Bezeichnung „2.1 AV-Vertrag Erweiterung der Unterauftragnehmer“ (ID 181200) unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO zu: • Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt. • Bei einer Änderung oder Neuaufnahme von Unterauftragnehmer wird der Auftraggeber per E-Mail informiert. Sollte der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen dem neuen oder geänderten Unterauftragnehmer nicht widersprechen, gehen wir von der Akzeptanz des Auftraggebers aus und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 2-4 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt zugrunde gelegt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Gem. Artt

Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werdenw erden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.

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Samples: zkn.de

Unterauftragsverhältnisse. (ArtSoweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Ohne Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Ziffer 6 erläuterten Xxxxxxx zur Auftragskontrolle Vertrags-Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen. Das sind insbesondere Unternehmen, welche dem Systemhausverbund „ComTeam“ angehören oder in einem Vertragsverhältnis zu diesem stehen. Subunternehmer sind für den Auftragnehmer mit lt. QM-Richtlinien dokumentierten Auftragsinhalten in dem dort genannten Umfang tätig. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. S+B SERVICE UND BÜRO GMBH ist berechtigt, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist diese Subunternehmer gegen andere Subunternehmer auszutauschen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung Artikel 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. i. V. m. Artikel 28 Abs. 3 Satz 2 litund 4 EU-DSGVO beim Unterauftragnehmer einzuräumen. c DSGVO) Es wird für Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die Rechte und Freiheiten relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der von Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistetAuftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.zählen z.

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Samples: s-b.de

Unterauftragsverhältnisse. (Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 AbsDS-GVO in Anspruch zu nehmen. 3 Satz 2 litDer Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn sie Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. d DSGVO) Die Beauftragung Auf Änderungen wird per Mail und beim Login im Kundenportal unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xx hingewiesen. Der Kunde kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. Der Einspruch gegen die beabsichtige Änderung ist innerhalb von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer zu erheben. Im Falle eines Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtige Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für zumutbar ist - die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistetÄnderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigen. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss Erteilt der Auftragnehmer mit Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlichAuftragnehmer, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigenihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art.

Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Soweit bei der Verarbeitung von oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: > Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist dem Auftragnehmer nicht grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auftragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistetoder Nutzung mitteilt. > Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. > Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu werden zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Schutzziele Entsorgung von ArtDatenträgern. 32 Abs. 1 DSGVODer Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, wie Vertraulichkeit, Integrität zur Gewährleistung des Schutzes und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck Sicherheit der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen Daten des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglichauch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.Versionsdatum: 21.06.2018

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Samples: Vereinbarung

Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 1) Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. (2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in einer angemessenen Zeit vorab über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Verweigert der Auftraggeber durch seinen Einspruch die Zustimmung aus anderen als aus wichtigen Gründen, kann der Auftragnehmer den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes des Unterauftragnehmers kündigen. (3) Der Auftragnehmer muss Unterauftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung hinsichtlich der Erfüllung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen gewissenhaft auswählen. (4) Ein zustimmungspflichtiges Unterauftragnehmerverhältnis liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte im Rahmen einer Nebenleistung zur Hauptleistung beauftragt, wie beispielsweise bei Personal-, Post- und Versanddienstleistungen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers ist auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Die Nebenleistungen sind vorab detailliert zu benennen. (5) Nimmt der Auftragsverarbeiter die Dienste eines Unterauftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Verantwortlichen auszuführen, so werden diesem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags, der schriftlich abzufassen ist, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu in diesem Vertrag festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigtmüssen, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der geeigneten technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst Maßnahmen so durchgeführt werden, dürfen aber dass die vereinbarten Standards Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Sofern ein Unterauftragsverarbeiter seine hieraus resultierenden Pflichten verletzt, informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen entsprechend. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter die Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters aus diesem Vertrag sowie der DSGVO erfüllt. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss nach, so haftet der Auftragnehmer mit Auftragsverarbeiter gegenüber dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind Verantwortlichen für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss Einhaltung der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigenPflichten jenes Unterauftragsverarbeiters.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Unterauftragsverhältnisse. (ArtSoweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Ziffer 6 erläuterten Pflicht zur Auftragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. Die im ANHANG 2 enthaltenen Subunternehmer sind für den Auftragnehmer mit den vorgenannten Auftragsinhalten in dem dort genannten Umfang tätig. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Computer Xxxxxx ist berechtigt, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist diese Subunternehmer gegen andere Subunternehmer auszutauschen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung Artikel 28 Abs. 3 Satz d i. V. m. Artikel 28 Abs. 2 litund 4 EU-DSGVO beim Unterauftragnehmer einzuräumen. d DSGVO) Die Beauftragung Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Subunternehmern Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Verarbeitung von Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattetauch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Technische und organisatorische Maßnahmen nach ArtEbenso sind Hersteller von Softwaremodulen (z. B. Plug-ins oder Add-ons) bzw. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für Integrationen, die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der lediglich eine von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVOComputer Xxxxxx zur Verfügung gestellte Schnittstelle nutzen, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können keine Subunternehmer im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigenSinne dieser Vereinbarung.

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Samples: computer-sommer.de

Unterauftragsverhältnisse. (ArtSoweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezo- gener Daten des Kunden Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies durch den Kunden genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grund- sätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden gestattet. 28 Ohne schriftliche Zustimmung kann GFS zur Vertragsdurchführung unter Wahrung ihrer aus § 11 Abs. 3 Satz 2 lit4 BDSG folgenden Pflichten zur Auftragskontrolle kon- zernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn GFS dies dem Kunden vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. d DSGVO) Die Beauftragung GFS hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Da- tenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Kunde und GFS entsprechen. Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des § 11 BDSG i.V.m. Nr. 6 der Anlage zu § 9 BDSG beim Unterauftragnehmer einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Kunden, von Subunternehmern GFS auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzre- levanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die GFS bei Dritten als Nebenleistung zur Verarbeitung Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. GFS ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Technische Kunden auch bei fremd vergebenen Nebenleis- tungen angemessene und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und Kontrollmaßnahmen zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigenergreifen.

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Samples: f.hubspotusercontent20.net