Common use of Unterauftragsverhältnisse Clause in Contracts

Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer allgemein (vgl. Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Unterauftragnehmer gestattet, welche ihrerseits das Recht zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien Münnich, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinkt. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügt. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichten. Er informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO. Für die Information im Sinne des vorstehenden Satzes ist die entsprechende Änderung der Informationsseite in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichend, soweit der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wird.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Für Die Verarbeitung Personenbezogener Seitens Der Caresocial GMBH

Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Soweit bei der Verarbeitung von oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer allgemein (vglhat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. Artikel 28 Abs• Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. 2 S. 2 DS-GVO) sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Unterauftragnehmer gestattet, welche ihrerseits Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Beauftragung Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien MünnichDatenträ- gern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxzur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzw. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx - sipgate GmbHXxxxxxx, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00Hauptstr. 68, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinkt. Die bei Vertragsschluss bei nicht erweiternd die entsprechen- den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügt. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichten. Er informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO. Für die Information im Sinne Regelungen des vorstehenden Satzes ist die entsprechende Änderung der Informationsseite in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichend, soweit der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wirdjeweiligen Partners.

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Samples: www.vfnm.de

Unterauftragsverhältnisse. Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Art§ 5 BDSG) sicher. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 - 15 in 00000 Xxxxxxx beantragt einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 des Auftraggebers ist Bun­ des-Immissonsschutzgesetzes (BImSchG) für neun Windkraft­ anlagen (WKA) vom Typ VESTAS V112 in 14913 Niederer Flä­ ming OT Schlenzer, auf dem Auftragnehmer allgemein Grundstück Gemarkung Niederer Fläming, Flur: 3; 4 Flurstücke: 97/2, 132; 10, 75, 130, 131. Es handelt sich dabei um ein Vorhaben der Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (vgl4. Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVOBImSchV) sowie insbesondere hinsichtlich um ein Vorhaben der folgenden Unterauftragnehmer gestattet, welche ihrerseits Nummer 1.6.2 Xxxxxx 0 xxx Xxxxxx 0 des Gesetzes über die Umweltverträglich­ keitsprüfung (UVPG). Nach § 3c UVPG war für das Recht zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien Münnich, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinktbeantragte Vorhaben eine Allge­ meine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügtVorprüfung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfah­ rens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichtenDiese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Er informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf Die Begrün­ dung dieser Entscheidung und die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch ihr zugrunde liegenden Unterla­ gen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO. Für die Information Te­ lefonnummer 0000 0000-0000 während der Dienstzeiten im Sinne des vorstehenden Satzes ist die entsprechende Änderung der Informationsseite Lan­ desamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regional­ abteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von­ Xxxxx-Xxxxxx 0 in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichend03050 Cottbus, soweit der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wirdeingesehen werden.

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Samples: bravors.brandenburg.de

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z. B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu – unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d 2-4 DSGVO) : Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung Amazon Web Services, Inc. 000 Xxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxx XX 00000 Xxxxxx Xxxxxx Cloud Speicher STRATO AG Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Cloud Speicher Die Beauftragung Weitergabe von Subunternehmern zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist dem an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU / des EWR stellt der Auftragnehmer allgemein (vgldie datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Unterauftragnehmer gestattetGleiches gilt, welche ihrerseits das Recht zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien Münnich, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinkt. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügt. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichten. Er informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO. Für die Information wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des vorstehenden Satzes ist die entsprechende Änderung der Informationsseite Hauptauftraggebers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichend, soweit der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wirdVertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

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Samples: Vereinbarung Zum Datenschutz

Unterauftragsverhältnisse. Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem AG. Der AN stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Beschäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unter­ fallen, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Art§ 5 BDSG) sicher. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Der AN hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Der Erlass des Auftraggebers Ministeriums des Innern, Az.: IV/2-270, „Erhe­ bung von Sicherheitsleistungen durch die Polizei“ vom 17. Mai 1996 (ABl. S. 607) wird aufgehoben. Auf Grund des § 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Bran­ denburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die Anerkennung der „Xxxxxxxx und Xxxxxx Xxxxx­ mann Stiftung“ mit Sitz in Boitzenburger Land als rechtsfähig öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist dem Auftragnehmer allgemein (vgl. Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) die Förderung von Kunst und Kultur so­ wie von Wissenschaft und Forschung im Bereich der bildenden Kunst, insbesondere die Erhaltung, Pflege und Zugänglich­ machung des künstlerischen Werks von Xxxxxx Xxxxxxxxx sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Unterauftragnehmer gestattet, welche ihrerseits das Recht zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien Münnich, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig die Förderung kunstwissenschaftlicher Arbeit zum Thema gegen­ ständlich arbeitender Künstlerinnen/Künstler in der Software zur Information bereitgestellt und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinktDeutschland. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügt. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichten. Er informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO. Für die Information Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt­ zige Zwecke im Sinne des vorstehenden Satzes ist Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwe­ cke“ der Abgabenordnung. Die gemäß § 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungs­ behörde für die entsprechende Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Rechtsfähigkeit mit Urkunde vom 8. Xxxx 2013 erteilt. Nach § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Gebühren der zentra­ len Einrichtung zur Organisation der Entsorgung gefährlicher Ab­ fälle vom 7. April 2000 (GVBl. II S. 104), geändert durch die Zwei­ te Verordnung zur Änderung der Informationsseite in Sonderabfallgebührenordnung vom 20. Februar 2013 (GVBl. II Nr. 19), sind die maßgeblichen Prozentsätze der Gebührenermittlung zu veröffentlichen, die ab 27. Februar 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2013 gelten: Abfälle zur Erbringung Beseitigung: 2,00 % der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichendEntsorgungskosten Abfälle zur Verwertung: 1,75 % der Entsorgungskosten. Die Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, soweit der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wirdGesundheit und Verbraucherschutz vom 14. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 3) verliert ab dem 27. Februar 2013 ihre Gültigkeit.

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Samples: bravors.brandenburg.de

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer in Anspruch nimmt, z.B. Telekommunikationsleistungen, Post-/ Transportdienstleistungen, Reinigungsleistungen oder Bewachungsdienstleistungen. Wartungs- und Prüfleistungen stellen dann ein Unterauftragsverhältnis dar, wenn sie für IT-Systeme erbracht werden, die im Zusammenhang mit einer Leistung des Auftragnehmers nach diesem Vertrag erbracht werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. ☐ Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. ☐ Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in Anhang 2 bezeichneten Unterauftragnehmer unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 Satz 2-4 DS-GVO mit dem Unterauftragnehmer zu. Die vertragliche Vereinbarung wird dem Auftraggeber auf dessen Verlangen vorgelegt, wobei geschäftliche Klauseln ohne datenschutzrechtlichen Bezug hiervon ausgenommen sind. ☐ Die Auslagerung auf Unterauftragsnehmer ☐ der Wechsel der gemäß Anhang 2 litbestehenden Unterauftragnehmer sind zulässig, soweit: der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber in einer angemessenen Zeit, die 14 Tage nicht unterschreiten darf, vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. d DSGVO) 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. Die Beauftragung Weitergabe von Subunternehmern zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer allgemein (vgl. Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet, welche ihrerseits das Recht zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien Münnich, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinkt. Die bei Vertragsschluss bei Einhaltung und Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen beim Unterauftragnehmer wird unter Berücksichtigung des Risikos beim Unterauftragnehmer vorab der Verarbeitung personenbezogener Daten und sodann regelmäßig durch den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügtAuftragnehmer kontrolliert. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichten. Er informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der stellt dem Auftraggeber die Möglichkeit erhältKontrollergebnisse auf Anfrage zur Verfügung. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO. Für die Information wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ☐ ist nicht gestattet; ☐ bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des vorstehenden Satzes ist die entsprechende Änderung Hauptauftraggebers (mind. Textform); ☐ bedarf der Informationsseite ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform). Sämtliche vertraglichen Regelungen in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichend, soweit der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wirdVertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. (Art1)Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienst- leistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Haupt- leistung beziehen. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung Nicht hierzu gehören Nebenleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, wie Telekommunikationsleistungen, Post-, Transport-, Versanddienstleistun- gen, Reinigungsleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Subunternehmern Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Verarbeitung Sicherstellung der Ver- traulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Soft- ware von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer allgemein (vgl. Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Unterauftragnehmer gestattet, welche ihrerseits das Recht zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien Münnich, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt und ggfDatenverarbeitungsanlage. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen 2)Die vertraglich vereinbarten (Teil-)Leistungen werden unter Einbeziehung der in der jeweils aktuellen Fassung verlinkt. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügtAnlage 2 genannten Unterauftragnehmer erbracht. Der Auftragnehmer wird seiner darf weitere Unterauftragnehmer in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichtenauf Grundlage der hier allgemein erteilten schriftlichen Einwilligung einsetzen. Er Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber immer Auf- traggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeitersolcher Unterauftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Beginn der Verarbeitung durch den Unterauftragnehmer, indem die jeweils aktuelle Liste der (beabsichtigten) Unterauftragnehmer unter der Internet- adresse xx.xxxx.xx zur Verfügung gestellt wird. Der Auftraggeber hat die Mög- lichkeit, sich jederzeit auf der o. g. Internetseite über den aktuellen Stand der (beabsichtigten) Unterauftragnehmer zu informieren, wodurch der Auftraggeber er die Möglichkeit Mög- lichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28 Abserheben. 2 S. 2 DSGVOWünscht der Auftrag- geber eine aktive Benachrichtigung über beabsichtigte Unterauftragnehmer, teilt er dem Auftragnehmer seine E-Mail-Adresse an xxxxxxxxxxx@xxxx.xx mit. Für die Information im Sinne des vorstehenden Satzes ist die entsprechende Änderung der Informationsseite in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichend, soweit Andernfalls verzichtet der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform auf aktive Benachrichtigungen über beabsichtigte Unterauftragnehmer und informiert wirdsich stattdessen regelmäßig auf der o. g. Internetseite. (3)Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vor- liegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. (4)Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/ des EWR, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen nach Art. 44 ff. DS-GVO sicher. (5)Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der Geneh- migung des Hauptauftragnehmers; sämtliche vom Auftragnehmer übernom- menen Datenschutzpflichten aus dieser Vereinbarung sind – soweit für das Unterauftragsverhältnis relevant – auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

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Samples: www.ista.com

Unterauftragsverhältnisse. Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Art§ 5 BDSG) sicher. 28 AbsEine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. 3 seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Amt Ortrand und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfah­ rens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 190) ist wie folgt zu berichtigen: In § 5 der Vereinbarung sind die Worte „Bürgermeister Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx“ durch die Worte „Amtsdirektor Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx“ zu ersetzen. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Boitzenburger Land und der Stadt Cott­ bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 27. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 217) ist wie folgt zu berichtigen: In § 5 der Vereinbarung sind die Worte „Xxxxxxx Xxxxxxxx“ durch die Worte „Xxxxxxxxx Xxxxxxx“ zu ersetzen. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Letschin und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 199) ist wie folgt zu berichtigen: In § 5 der Vereinbarung sind die Worte „Xxxxxxx Xxxxxxxx“ durch die Worte „Xxxxxxx Xxxxxxxx“ zu ersetzen. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Teltow und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfah­ rens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 27. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 208) ist wie folgt zu berichtigen: In § 5 der Vereinbarung sind die Worte „Xxxxxxx Xxxxxxxx“ durch die Worte „Xxxxxx Xxxxxxx“ zu ersetzen. Die Markterschließungsrichtlinie vom 18. Februar 2009 (ABl. S. 523) wird wie folgt geändert: Nummer 8 Satz 2 litwird wie folgt gefasst: „Sie tritt am 31. d DSGVO) Dezember 2014 außer Kraft.“ Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers Seh­ teststelle stellt dem Antragsteller eine Sehtestbescheinigung aus. In ihr ist dem Auftragnehmer allgemein (vglanzugeben, ob der Sehtest bestanden und ob er mit Seh­ hilfen durchgeführt worden ist. Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Unterauftragnehmer gestattetDer Sehtest ist bestanden, welche ihrerseits das Recht zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien Münnich, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in der Software zur Information bereitgestellt Anlage 6 Nummer 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannten Wert erreicht. Sind bei der Durchführung des Sehtests Zweifel an ausreichen­ dem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen aufge­ treten, hat die Sehteststelle diese auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken. Ein Sehtest ist nicht erforderlich, wenn ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes vorgelegt wird und ggfsich daraus er­ gibt, dass der Antragsteller die Anforderungen nach Anlage 6 Nummer 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllt. Für Inhaber einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahr­ erlaubnis gelten hinsichtlich des Sehvermögens die Anforde­ rungen nach Anlage 6 Nummer 3 FeV. AOI-BRB STS-Nr. zum Erwerb der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, M, L oder T Nr. Name: Vorname: geb. am: Der Sehtest wurde durchgeführt ohne Sehhilfe 🞏 Identität nachgewiesen (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinktRegel durch Lichtbildausweis) 🞏 mit Sehhilfe 🞏 Personalausweis/Reisepass Nr.: Die entsprechende zentrale Tagessehschärfe beträgt: Re. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügtLi. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer Sehtest 0,7 oder mehr 🞏 🞏 ist bestanden 🞏 weniger 🞏 🞏 ist nicht bestanden 🞏 Sonstige Zweifel an ausreichendem Sehvermögen gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung 🞏 Art der Zweifel: Ist der Sehtest bestanden, so fügen Sie bitte diese Bescheinigung dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei; die Bescheinigung bleibt 2 Jahre gültig. Ist der Sehtest nicht bestanden oder trotz Sehhilfe oder verbesserter Sehhilfe erneut nicht bestanden oder bestehen sonst Zweifel am ausreichenden Sehvermögen, so müssen Sie eine augenärztliche Untersuchung durchführen lassen (§ 12 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Gebühr/einschl. MwSt. entrichtet Unterschrift des Sehtesters Der Runderlass tritt mit Wirkung vom 19. Januar 2013 in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichtenKraft. Er informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch Der Runderlass für das Muster der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben Sehtestbescheinigung (Artikel 28 Abs§ 12 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) vom 14. 2 Januar 2005 (ABl. S. 2 DSGVO277) tritt mit Ablauf des 18. Januar 2013 außer Kraft. Bereits ausgestellte Sehtestbescheinigungen nach dem bis zum 18. Januar 2013 geltenden Muster behalten zwei Jahre Geltung. Sehtestbescheinigungen nach dem bis zum 18. Januar 2013 gel­ tenden Muster können bis zum 30. Juni 2013 verwendet werden. Für die Information im Sinne Anerkennung von Sehteststellen nach § 67 der Fahr­ erlaubnis-Verordnung (FeV) sind die unteren Straßenverkehrs­ behörden zuständig (§ 4 Absatz 2 Nummer 9 der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des vorstehenden Satzes Straßenverkehrsrechts [Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeits- Verordnung - StVRZV] vom 11. August 2009 (GVBl. II S. 523). Die Anerkennung ist die entsprechende Änderung der Informationsseite in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichend, soweit der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wird.nach pflichtgemäßem Ermessen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

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Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer allgemein nicht gestattet. (vglHinweis: Hier sind verschiedene Regelungsalternativen möglich. Artikel Die Parteien können ein absolutes Unterauftragsverbot vereinbaren, es kann aber auch ein Verbot mit Genehmigungsvorbehalt im Einzelfall geregelt werden. Auf letztere Möglichkeit bezieht sich der unten stehende Formulierungsvorschlag.) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nur mit Genehmigung des Auftraggebers gestattet, Art. 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Unterauftragnehmer gestattetDSGVO, welche ihrerseits das Recht auf einem der o. g. Kommunikationswege (Ziff. 4) mit Ausnahme der mündlichen Gestattung erfolgen muss. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Außerdem muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Eine Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien MünnichSubunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, Inhaber: Xxxx Xxxxxxxwenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Xxxxxxxxxxx 00Standarddatenschutzklauseln, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinkt. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügtgenehmigte Verhaltensregeln). Der Auftragnehmer wird hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO). Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner Unterauftragnehmer Beschäftigten erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des/der Subunternehmer(s) wie folgt zu überprüfen: Das Ergebnis der Überprüfungen ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragnehmer im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in mindestens gleichem Maße wie er selbst Anlage   mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichtendem dort genannten Umfang beschäftigt. Er Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiterbisheriger Subunternehmer, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel § 28 Abs. 2 S. Satz 2 DSGVO). (Hier haben die Vertragsparteien einen Gestaltungsspielraum: Entweder werden dem Auftragnehmer allgemein Befugnisse eingeräumt, Subunternehmer zu beauftragen oder dies wird von einer Einzelgenehmigung abhängig gemacht. Einigt man sich auf eine allgemeine Befugnis des Auftragnehmers zur Beauftragung von Subunternehmern, ist jede Subbeauftragung vorher durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftraggeber hat dann von Gesetzeswegen ein Recht auf Einspruch gegen diese Änderung (Art. 28 Abs. 2). Das Recht des Auftraggebers zum Einspruch ist im Vertrag ausdrücklich zu erwähnen. Da das Gesetz die Folgen dieses Einspruchs nicht regelt, wird empfohlen, hierzu vertragliche Regelungen zu finden. Wird keine Regelung getroffen, ist die Bestellung des Unterauftragnehmers, gegen den Einspruch erhoben wurde, nicht möglich.) Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Information Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Sinne Laufe des vorstehenden Satzes ist Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst w erden, dürfen aber die entsprechende Änderung vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Informationsseite Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der zur Erbringung vertraglichen Arbeiten hat der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichendAuftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, soweit der Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wirdauszuhändigen.

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Unterauftragsverhältnisse. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer allgemein nicht gestattet. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (vglArt. Artikel 28 Abs. 3 Satz 2 S. 2 DS-GVOlit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie insbesondere hinsichtlich deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der folgenden Unterauftragnehmer gestattetVerarbeitungen derart berücksichtigt, welche ihrerseits dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Recht Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien MünnichOrganisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinktbenachrichtigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst w erden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügtfür die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer in hat bei gegebenem Anlass, mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet istaber jährlich, verpflichteneine Überprüfung, Bewertung und Evaluation der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung durchzuführen (Art. Er informiert den 32 Abs. 1 lit. D. DSGVO). Das Ergebnis samt vollständigem Auditbericht ist dem Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeitermitzuteilen. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel Art. 28 Abs. 3 Satz 2 S. 2 DSGVOlit. Für g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die Information im Sinne des vorstehenden Satzes ist die entsprechende Änderung der Informationsseite in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichendZusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, soweit der dem Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wirdauszuhändigen.

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Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Be- lastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaß- nahmen zu ergreifen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftli- cher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit2-4 DS-GVO: Xxxxx Xxxx Xxxxx EDV Consulting Xxxxxxx Xxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Installation und Support Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx Katis am Wall Wall 32 bis 34 00000 Xxxxxxxxx Installation und Support Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx KAR XXX Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Installation und Support Quality Location GmbH Quality Location GmbH Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Hosting Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Text- form Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. d DSGVO) 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. Die Beauftragung Weitergabe von Subunternehmern zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist dem an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tä- tigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellt der Auftragnehmer allgemein (vgldie daten- schutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Unterauftragnehmer gestattetGleiches gilt, welche ihrerseits das Recht zur Beauftragung von Unterauftragnehmern haben: - XXX-XXXX.XXX - Neue Medien Münnich, Inhaber: Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx - Xxxxxxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx - Host Europe GmbH, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx - sipgate GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxx Eine aktuelle Liste der Subunternehmer wird künftig in der Software zur Information bereitgestellt und ggf. (so offen zugänglich) deren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung verlinkt. Die bei Vertragsschluss bei den Subunternehmern bestehenden TOM sind diesem Vertrag in Anlagenkonvolut 1 als Kopien beigefügt. Der Auftragnehmer wird seiner Unterauftragnehmer in mindestens gleichem Maße wie er selbst in vorliegendem Maße verpflichtet ist, verpflichten. Er informiert den Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Artikel 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO. Für die Information wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des vorstehenden Satzes ist die entsprechende Änderung der Informationsseite Hauptauftragge- bers (mind. Textform). Sämtliche vertraglichen Regelungen in der zur Erbringung der Hauptleistung bereitstellten Software ausreichend, soweit der Auftraggeber hierüber in mindestens Textform informiert wirdVertragskette sind auch dem weiteren Unterauftrag- nehmer aufzuerlegen.

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