Unterhaltspflicht des Mieters Musterklauseln

Unterhaltspflicht des Mieters. 8.1 Der Mieter ist verpflichtet,
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet,
Unterhaltspflicht des Mieters. 8.1 der Mieter ist verpflichtet,
Unterhaltspflicht des Mieters. 7.1 Der Mieter ist verpflichtet,
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät in seine Betriebshaftpflicht- versicherung einzuschließen. Ab Übernahme des Mietgerätes haftet allein der Mieter für Schäden, die Dritten entstehen. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei Kfz-Haftpflichtschäden während der Mietzeit wird eine Selbstbeteiligung des Mieters in Höhe von 1.500,00 EUR für den Fall vereinbart, dass BSI oder dessen Haftpflichtversicherung für den eingetretenen Schadenfall haften muss.
Unterhaltspflicht des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet,
Unterhaltspflicht des Mieters. 6.1 Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten:
Unterhaltspflicht des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt regelmässig zu rei- nigen, insbesondere auch Fenster, Fensterrahmen, Fenster- bänke, Rollläden, Storen und Jalousien sowie Balkone, Terras- sen etc. bis zu den Abläufen. Die Pflege der zum Mietobjekt gehörenden Bepflanzungen auf Gartensitzplätzen, Balkonen und Terrassen ist Sache des Mie- ters. Er hat insbesondere auch übermässigen Pflanzenwuchs zu verhindern. Das Anbringen von Blumenkisten ausserhalb der Balkonbrüstung ist nicht erlaubt. Der Mieter ist verpflichtet, zerbrochene Fensterscheiben gleichwertig zu ersetzen, sofern der Bruch nicht nachweisbar von einem Dritten verursacht worden ist oder ein Spannungs- riss vorliegt. Der Mieter ist verpflichtet, Sonnenstorenstoffe zu reinigen bzw. gleichwertig zu ersetzen, wenn sie verunreinigt oder beschä- digt sind, weil sie bei schlechter Witterung ausgestellt wurden. Dem Mieter obliegen sodann die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Ausbesserungen. Die- se kleinen Unterhaltsarbeiten sind fachmännisch auszu- füh- ren. Zum kleinen Unterhalt gehören insbesondere • das Instandhalten der Installationen, Armaturen und Apparate in Küche und Bad (Ersetzen von defekten Kuchenblechen und Rosten, Kühlschrankeinrichtungen, Geschirrspülereinrichtungen, Spiegel, Schlauch und Brause der Dusche, WC-Brille und Deckel, Zahnglä- ser und Seifenschalen, Ablaufverschlüsse von Bade- wanne und Lavabo, Dichtungen bei Wasserhahnen, Spülkasten, Geschirrspüler, Backofen, Kühlschrank etc., Keramik- kochfelder, Kochplatten und Brenner bei Gas- herden, etc.); • das Ersetzen von elektrischen Schaltern, Steckdosen, zur Wohnung gehörenden Sicherungen, Lampen und -ab- deckungen; 10006 / 002 / 2019 1/6 • das Ersetzen von Rollladen- und Sonnenstorengurten/- kurbeln, Schnüren oder Bändern an Zugjalousien etc; • das Ölen und Instandhalten von Tür- und Schrankschar- nieren und -schlössern; • das regelmässige Entkalken von Wohnungsboilern, Ent- russen von Cheminées und Einzelofenanlagen, Entstop- fen von Abwasserleitungen bis zur Hauptleitung; • sowie alle weiteren kleineren Reparaturen und Instand- stellungen, welche im Einzelfall 1% des Jahres-Netto- Mietzinses nicht übersteigen. Erneuerungen und Änderungen am Mietobjekt sind ohne Zu- stimmung des Mieters nur zulässig, wenn sie für den Mieter zu- mutbar sind und das Mietverhältnis nicht gekündigt ist. Solche Arbeiten sind auch während einer Erstreckung ohne Zustim- mung des Mieters zulässig. Vorbehalten bleiben die Mietzi...
Unterhaltspflicht des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, bei Xxxxxxxxxx über 3 Monate die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen; Der Mietgegenstand ist jederzeit pfleglich und verwendungsgemäß zu behandeln.
Unterhaltspflicht des Mieters. 1 Der Mieter muss Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, auf eigene Kosten beseitigen (sog. kleiner Unterhalt, vgl. Art. 259 OR).