Unternehmensführung. Steuerkonformität, Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand, Vergütung des Vorstands auf der Grundlage von Nachhaltigkeitskriterien, Ermöglichung von Whistleblowing, Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte und Datenschutzgarantien. Extreme Wetterereignisse, o Hitzewellen, o Dürren, o Überflutungen, o Stürme, o Hagelstürme, o Waldbrände und o abnehmende Schneemengen, o geänderte Niederschlagshäufigkeit und -volumina, o instabile Wetterbedingungen, o steigende Meeresspiegel, o Änderungen der Meeresströmungen, o Änderungen der Windverhältnisse, o Änderungen der Land- und Bodenproduktivität, o Reduzierte Verfügbarkeit von Wasser (Wasserrisiko), o Versauerung der Meere und o Erderwärmung einschließlich regionaler Extreme. Verbote und Beschränkungen, Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, sonstige politische Maßnahmen in Verbindung mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, technologischer Wandel in Verbindung mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und Änderungen der Präferenzen und des Verhaltens der Kunden. Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder des Rufes einer zugrunde liegenden Anlage führen. Die Verwaltungsgesellschaft beurteilt den Bedarf jedes Fonds in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisikoerwägungen und integriert zusätzliche Angaben zu dieser Einbeziehung in den Anlageprozess für jeden Fonds sowie in sein Risikomanagementverfahren. Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits bei den Bewertungen der Anlagen vorweggenommen und berücksichtigt wurden, können sie den voraussichtlichen/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und somit die Renditen des Fonds erheblich beeinträchtigen.
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Unternehmensführung. Steuerkonformität, • Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, • Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand, • Vergütung des Vorstands auf der Grundlage von Nachhaltigkeitskriterien, • Ermöglichung von Whistleblowing, • Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte und • Datenschutzgarantien. • Extreme Wetterereignisse, o Hitzewellen, o Dürren, o Überflutungen, o Stürme, o Hagelstürme, o Waldbrände und o Lawinen. • Langfristiger Klimawandel o abnehmende Schneemengen, o geänderte Niederschlagshäufigkeit und -volumina, o instabile Wetterbedingungen, o steigende Meeresspiegel, o Änderungen der Meeresströmungen, o Änderungen der Windverhältnisse, o Änderungen der Land- und Bodenproduktivität, o Reduzierte Verfügbarkeit von Wasser (Wasserrisiko), o Versauerung der Meere und o Erderwärmung einschließlich regionaler Extreme. • Verbote und Beschränkungen, • Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, • sonstige politische Maßnahmen in Verbindung mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, • technologischer Wandel in Verbindung mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und • Änderungen der Präferenzen und des Verhaltens der Kunden. Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder des Rufes einer zugrunde liegenden Anlage führen. Die Verwaltungsgesellschaft beurteilt den Bedarf jedes Fonds in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisikoerwägungen und integriert zusätzliche Angaben zu dieser Einbeziehung in den Anlageprozess für jeden Fonds sowie in sein Risikomanagementverfahren. Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits bei den Bewertungen der Anlagen vorweggenommen und berücksichtigt wurden, können sie den voraussichtlichen/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und somit die Renditen des Fonds erheblich beeinträchtigen.
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