Unwirksamkeit. Sollten einzelne Vertragsbestandteile nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Xxxxx enthält Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. Als Auslegungshilfe hierfür ist insbesondere Xxxxxx 13 dieses Vertrages heranzuziehen.
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Samples: Betreuung in Einer Krippengruppe, Betreuungsvertrag, Krippenbetreuung
Unwirksamkeit. Sollten einzelne Vertragsbestandteile nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Xxxxx enthält Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. Als Auslegungshilfe hierfür ist insbesondere Xxxxxx 13 dieses Vertrages heranzuziehenenthält.
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Samples: Betreuungsvereinbarung
Unwirksamkeit. Sollten einzelne Vertragsbestandteile nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Xxxxx enthält Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. Als Auslegungshilfe hierfür ist insbesondere Xxxxxx 13 dieses Vertrages heranzuziehen.
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Samples: Betreuungsvertrag