Common use of Vereinbarung Clause in Contracts

Vereinbarung. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund- funkanstalten vereinbaren die tägliche Dauer des ge- meinsamen Programms sowie Art und Umfang ihrer Beteiligung. Vor Veränderungen des Programmschemas im Ersten Fernsehprogramm sollen die für das Erste Fernsehpro- gramm in der ARD Verantwortlichen auf ein Einver- nehmen mit dem Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens hinwirken; dabei ist auf die Nachrichten- sendungen besondere Rücksicht zu nehmen. Für die Gestaltung des gemeinsamen Programms beru- fen die in der ARD zusammengeschlossenen Landes- rundfunkanstalten einen Programmdirektor auf die Dauer von mindestens zwei Jahren. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstal- ten. Der Programmdirektor erarbeitet das Programm in regelmäßigen Konferenzen mit den Intendanten der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkan- stalten oder ihren Beauftragten. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, kann der Programmdirektor den Landesrundfunkanstalten im Rahmen der Vereinbarung nach § 2 Auflagen machen. Kommt eine Landesrund- funkanstalt den Auflagen nicht nach, so hat sie die Kosten einer angemessenen Ersatzleistung zu tragen.

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Samples: www.ard-media.de

Vereinbarung. Für die Jahre 2023 bis 2027 bildet die Zielvereinbarung die Grundlage für die partnerschaftli- che und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landesregierung und Landessportbund in Nord- rhein-Westfalen. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund- funkanstalten vereinbaren dieser Vereinbarung festgehaltenen Ziele wurden gemeinsam von Lan- desregierung und Landessportbund erarbeitet. Die Partner beabsichtigen, diese Vereinbarung 2027 fortzuschreiben. Der Landessportbund verpflichtet sich den gemeinsamen Zielen, richtet seine zukünftige Ar- beit an diesen aus und nimmt die tägliche Dauer des ge- meinsamen Programms sowie Art ihm übertragene Verantwortung mit dem Ziel einer umfas- senden, integrierten und Umfang ihrer Beteiligungzukunftsweisenden Sportentwicklung in Nordrhein-Westfalen vollum- fänglich wahr. Vor Veränderungen des Programmschemas Die Partner tauschen sich im Ersten Fernsehprogramm sollen Sinne einer kontinuierlichen Zielkontrolle in regelmäßigen Ab- stimmungsgesprächen über die für das Erste Fernsehpro- gramm zu ergreifenden Maßnahmen aus. Der Landessportbund legt darüber hinaus zum Ende eines jeden Jahres einen Fortschrittsbericht vor. Mit Auslaufen der Vereinbarung wird der Zielerreichungsgrad im Rahmen einer Gesamtauswertung dokumen- tiert. Zur Erreichung der in der ARD Verantwortlichen auf ein Einver- nehmen mit Zielvereinbarung formulierten Ziele stellt die Landesregierung dem Intendanten Landessportbund vorbehaltlich der Zustimmung des Zweiten Deutschen Fernsehens hinwirken; Haushaltsgesetzgebers für die Haus- haltsjahre 2023 bis 2027 Mittel in Höhe von jährlich 46,951 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zielvereinbarung ersetzt dabei ist auf nicht die Nachrichten- sendungen besondere Rücksicht zu nehmenunterjährigen Verfahren zur Mittelbereitstellung. Für die Gestaltung des gemeinsamen Programms beru- fen die in der ARD zusammengeschlossenen Landes- rundfunkanstalten einen Programmdirektor auf die Dauer von mindestens zwei JahrenLandesregierung Nordrhein-Westfalen Xxxxxxx Xxxx MdL Xxxxxx Xxxx Ministerpräsident Staatssekretärin Für den Landessportbund Nordrhein-Westfalen Xxxxxx Xxxxx Xx. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstal- ten. Der Programmdirektor erarbeitet das Programm in regelmäßigen Konferenzen mit den Intendanten der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkan- stalten oder ihren Beauftragten. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, kann der Programmdirektor den Landesrundfunkanstalten im Rahmen der Vereinbarung nach § 2 Auflagen machen. Kommt eine Landesrund- funkanstalt den Auflagen nicht nach, so hat sie die Kosten einer angemessenen Ersatzleistung zu tragen.Xxxxxxxxx Xxxxxxx Präsident Vorstandsvorsitzender

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Samples: www.landtag.nrw.de

Vereinbarung. Für die Jahre 2018 bis 2022 bildet die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ die Grundlage für die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landesregierung und Landessportbund in Nord-rhein-Westfalen. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund- funkanstalten vereinbaren dieser Vereinbarung festgehaltenen Ziele wurden gemeinsam von Landesregierung und Landessportbund erarbeitet. Die Partner beabsichtigen, diese Vereinbarung 2022 fortzuschreiben. Der Landessportbund verpflichtet sich den gemeinsamen Zielen, richtet seine zukünftige Arbeit an diesen aus und nimmt die tägliche Dauer des ge- meinsamen Programms sowie Art ihm übertragene Verantwortung mit dem Ziel einer umfassenden, integrierten und Umfang ihrer Beteiligungzukunftsweisenden Sportentwicklung in Nordrhein-Westfalen vollumfänglich wahr. Vor Veränderungen des Programmschemas Die Partner tauschen sich im Ersten Fernsehprogramm sollen Sinne einer kontinuierlichen Zielkontrolle in regelmäßigen Abstimmungsgesprä- chen über die für das Erste Fernsehpro- gramm zu ergreifenden Maßnahmen aus. Der Landessportbund legt darüber hinaus zum Ende eines jeden Jahres einen Fortschrittsbericht vor. Mit Auslaufen der Vereinbarung wird der Zielerreichungsgrad im Rahmen einer Gesamtauswertung dokumentiert. Zur Erreichung der in der ARD Verantwortlichen auf ein Einver- nehmen mit Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ formulierten Ziele stellt die Landesregierung dem Intendanten Landessportbund vorbehaltlich der Zustimmung des Zweiten Deutschen Fernsehens hinwirken; Haushaltsgesetzgebers für die Haus- haltsjahre 2018 bis 2022 Mittel in Höhe von jährlich 42,205 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zielvereinbarung ersetzt dabei ist auf nicht die Nachrichten- sendungen besondere Rücksicht zu nehmenunterjährigen Verfahren zur Mittelbereitstellung. Für die Gestaltung des gemeinsamen Programms beru- fen die in der ARD zusammengeschlossenen Landes- rundfunkanstalten einen Programmdirektor auf die Dauer von mindestens zwei JahrenLandesregierung Nordrhein-Westfalen Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxx Ministerpräsident Staatssekretärin Für den Landessportbund Nordrhein-Westfalen Xxxxxx Xxxxxxxxxx Xx. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstal- ten. Der Programmdirektor erarbeitet das Programm in regelmäßigen Konferenzen mit den Intendanten der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkan- stalten oder ihren Beauftragten. Soweit eine Einigung nicht zustande kommtXxxxxxxxx Xxxxxxx Präsident Vorstandsvorsitzender Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Xxxxxxxxxxx 0, kann der Programmdirektor den Landesrundfunkanstalten im Rahmen der Vereinbarung nach § 2 Auflagen machen. Kommt eine Landesrund- funkanstalt den Auflagen nicht nach00000 Xxxxxxxxxx Telefon 0000 000 - 1001 xxxxxxxxx@xxx.xxx.xx xxx.xxxx.xxx Landessportbund Nordrhein-Westfalen Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, so hat sie die Kosten einer angemessenen Ersatzleistung zu tragen.00000 Xxxxxxxx

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Samples: www.lsb.nrw

Vereinbarung. Für die Jahre 2023 bis 2027 bildet die Zielvereinbarung die Grundlage für die partnerschaftli- che und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landesregierung und Landessportbund in Nord- rhein-Westfalen. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund- funkanstalten vereinbaren dieser Vereinbarung festgehaltenen Ziele wurden gemeinsam von Lan- desregierung und Landessportbund erarbeitet. Die Partner beabsichtigen, diese Vereinbarung 2027 fortzuschreiben. Der Landessportbund verpflichtet sich den gemeinsamen Zielen, richtet seine zukünftige Ar- beit an diesen aus und nimmt die tägliche Dauer des ge- meinsamen Programms sowie Art ihm übertragene Verantwortung mit dem Ziel einer umfas- senden, integrierten und Umfang ihrer Beteiligungzukunftsweisenden Sportentwicklung in Nordrhein-Westfalen vollum- fänglich wahr. Vor Veränderungen des Programmschemas Die Partner tauschen sich im Ersten Fernsehprogramm sollen Sinne einer kontinuierlichen Zielkontrolle in regelmäßigen Ab- stimmungsgesprächen über die für das Erste Fernsehpro- gramm zu ergreifenden Maßnahmen aus. Der Landessportbund legt darüber hinaus zum Ende eines jeden Jahres einen Fortschrittsbericht vor. Mit Auslaufen der Vereinbarung wird der Zielerreichungsgrad im Rahmen einer Gesamtauswertung dokumen- tiert. Zur Erreichung der in der ARD Verantwortlichen auf ein Einver- nehmen mit Zielvereinbarung formulierten Ziele stellt die Landesregierung dem Intendanten Landessportbund vorbehaltlich der Zustimmung des Zweiten Deutschen Fernsehens hinwirken; Haushaltsgesetzgebers für die Haus- haltsjahre 2023 bis 2027 Mittel in Höhe von jährlich 46,951 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zielvereinbarung ersetzt dabei ist auf nicht die Nachrichten- sendungen besondere Rücksicht zu nehmenunterjährigen Verfahren zur Mittelbereitstellung. Für die Gestaltung des gemeinsamen Programms beru- fen die in der ARD zusammengeschlossenen Landes- rundfunkanstalten einen Programmdirektor auf die Dauer von mindestens zwei JahrenLandesregierung Nordrhein-Westfalen Xxxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxx Ministerpräsident Staatssekretärin Für den Landessportbund Nordrhein-Westfalen Xxxxxx Xxxxx Xx. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstal- ten. Der Programmdirektor erarbeitet das Programm in regelmäßigen Konferenzen mit den Intendanten der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkan- stalten oder ihren Beauftragten. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, kann der Programmdirektor den Landesrundfunkanstalten im Rahmen der Vereinbarung nach § 2 Auflagen machen. Kommt eine Landesrund- funkanstalt den Auflagen nicht nach, so hat sie die Kosten einer angemessenen Ersatzleistung zu tragen.Xxxxxxxxx Xxxxxxx

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