Vertragsbeziehung Musterklauseln

Vertragsbeziehung. 2.1 Sie sind ein Wiederverkäufer (auch „Reseller“ genannt) für die jeweiligen Dell Offerings, mit Fokus auf Verkäufe im Territorium an Geschäfts-Endkunden. Im Hinblick auf Versicherungsprodukte (soweit Sie diese weiterverkaufen dürfen) handeln Sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Anlage 5 zu diesem Vertrag als Dell's billing agent (Zahlungsabwickler/Verrechnungsstelle). Sie können Ihre eigenen Verkaufspreise frei bestimmen. Für Versicherungsprodukte gelten aber unter Umständen nach Vorgabe der jeweiligen Versicherung bestimmte Höchstpreise für den Verkauf bzw. die Vermittlung an die Endkunden. Es ist Ihnen nicht gestattet, Dell Offerings außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz zu vertreiben. Sollten Sie direkt oder indirekt Produkte an einen geographischen Standort liefern, oder der Endkunde die Produkte an einen solchen Standort verbringen, an dem der Dell Endkunden Support und/oder Hardware Support nicht verfügbar ist, oder zu einem anderen Preis, sind Sie verpflichtet, die Endkunden entsprechend zu informieren, dass diese Services gegebenenfalls nicht verfügbar sind oder ein Aufpreis zu zahlen ist, um das gleiche Support-Level am neuen Standort aufrecht zu erhalten. Sollten Sie oder der Endkunde sich entschließen, keinen Aufpreis zu zahlen, können die Support Services automatisch auf Support-Level angepasst werden, die zu diesem oder einem niedrigeren Preis an dem neuen Standort verfügbar sind, ohne dass im letzteren Fall eine Preiserstattung stattfindet. An einigen Standorten werden keine entsprechenden Services von Dell angeboten. Speziell für den Kunden erstellte Services (auch “bespoke services”), die nicht Teil der standard Dell Offerings sind, können von Ihnen mit Zustimmung von Dell und nach Vereinbarung eines gemeinsam erarbeiteten Statement of Work (SOW) erworben werden.
Vertragsbeziehung. 2.1 Die Parteien vereinbaren, dass dieser Nachtrag gegebenenfalls widersprüchliche Elemente ersetzen oder ergänzen soll: (i) jeglichen bestehenden Datenverarbeitungsvertrag (einschließlich jeglicher Modellklauseln, welche die Parteien zuvor in Verbindung mit den Dienstleistungen geschlossen haben); und (ii) jegliche Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen in dem Vertrag, in jeden Fall wenn jener Datenverarbeitungsvertrag und die dazugehörigen Bestimmungen sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Anwendungsbereich dieses Nachtrags bezieht.
Vertragsbeziehung. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der EW Höfe AG (nachfolgend EWH) für die Nutzung der Tele- kommunikationsdienstleistungen der EWH ist geregelt durch diese Nutzungsbedingungen (NB), die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen (AGB) der EWH sowie die Preisblätter der Produkte der EWH. Für Höfner-Internet- Kunden, welche die Dienstleistungen zu Geschäftszwecken nutzen, besteht zudem noch ein vom Kunden und der EWH zu unterzeichnendes Bestellformular. Für Xxxxxx, welche die Mobile-Telekommunikations- dienstleistungen nutzen möchten, sei es privat oder geschäftlich, besteht ebenfalls ein vom Kunden und der EWH zu unterzeichnendes Bestellformular. Im Fall von Widersprüchen geht das Bestellformular den NB vor und die NB gehen den AGB vor. Die AGB gehen den Preisblättern vor. Die jeweils aktuellen AGB, NB und Preisblätter können bei der EWH angefordert oder auf der Website (xxx.xx) abgefragt werden. Für Kunden, deren Wohn- oder Gewerberäume mit dem FTTH-Glasfasernetz der EWH erschlossen sind, setzt die Vertragsbeziehung einen gültigen Anschlussvertrag zwischen der EWH und dem Liegenschaftseigentümer oder dem Kunden selbst voraus. Es ist Sache des Kunden, die Nutzung des Anschlusses mit dem Liegen- schaftseigentümer zu regeln. Die EWH entscheidet, ob alle Voraussetzungen für den Beginn oder die Änderung einer Vertragsbeziehung erfüllt sind. Bei fehlenden Voraussetzungen kann sie die Anmeldung eines Kunden mit entsprechender Begrün- dung ablehnen. Änderungen an einer bestehenden Vertragsbeziehung müssen in schriftlicher Form (E-Mail oder Brief) zwi- schen dem Kunden und der EWH vereinbart werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die geltenden Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Datenschutzge- setzes, des Urheberrechtsgesetzes, des Fernmeldegesetzes und allfälliger anderer einschlägiger Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Verpflichtung auf ihm zugehörige und sonstige Benutzer zu übertragen. Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der empfangenen Programme und genutzten Telekommunika- tionsdienste sowie der Dienstleistungen der EWH verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern oder der EWH. Die Übertragung des Vertragsverhältnisses oder die Abtretung von einzelnen Rechten und Pflichten ist nicht zulässig. Ein Weiterverkauf oder die unentgeltliche Überlassung von Dienstleistungen der EWH an Dritte ist untersagt.
Vertragsbeziehung zwischen Einzelvertragsinhaber und Erfüllungspartner § 10 Beendigungsgründe § 11
Vertragsbeziehung powerleads ist eine Marke der Hamburger Finanz Cor GmbH. Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Datensatzkäufer, im Folgenden „Partner" genannt, und powerleads. powerleads generiert Kundenanfragen (Leads) auf eigenen Websites oder kooperierenden Partner-Websites. Auf diesen Seiten wird es Interessenten ermöglicht, sich „online" über aktuelle Versicherungen, Vorsorgeprodukte und Kapitalanlagen zu informieren und hierzu Unterlagen bzw. Beratung anzufordern. Der Vertragspartner ist ein Finanzdienstleister, Anlageberater, Mehrfachagent oder Versicherungsmakler, der Verbrauchern eine unabhängige Beratung rund um die Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögen (Kapitalanlage) bietet. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Weitergabe von Versicherungsanfragen und/oder Kapitalanlageanfragen bei powerleads an den Partner zu regeln. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die beiden Parteien folgendes:
Vertragsbeziehung. Die Agentur anklang führt eine reine Vermittlungstätigkeit (gegen Vermittlungsprovision) zwischen Künstler und Veranstalter durch. Diese umfasst die verbindliche Vereinbarung der Honorarhöhe für den Veranstalter, sowie die Übermittlung der Auftrittsinformationen an den Künstler. Eine über die Vermittlertätigkeit hinausgehende Rechtsbeziehung entsteht nur zwischen Künstler und Veranstalter. Diese hat schriftlich zu erfolgen und gilt auch, wenn die Agentur anklang auf Wunsch und damit in Vertretung für den Veranstalter den Vertrag unterzeichnet. Die Agentur anklang kann für die Nichterfüllung des Vertrages nicht in Regress genommen werden. Wird zusätzlich zur Künstlervermittlung noch Veranstaltungsbetreuung/-organisation benötigt, erfolgt die Vertragsgestaltung direkt zwischen dem Veranstalter und der Agentur anklang. Auch hier gilt eine Angebotsbestätigung seitens des Veranstalters als Vertrag.
Vertragsbeziehung. 1.1 Die Stadtwerke Werdau GmbH ist ein mittelständisches, serviceorientiertes und innovatives Versorgungsunternehmen, dessen Kerngeschäft die Belieferung von Kunden mit Strom, Gas, Wärme oder sonstigen energienahen Produkten und Dienstleistungen darstellt.
Vertragsbeziehung. Die PSA bietet ausschliesslich die GAP Versicherung der Generali an und hat zu diesem Zweck mit der Generali einen Kollektivvertrag mit Vermittlungstätigkeit abgeschlossen.
Vertragsbeziehung. 20.1 Die Parteien sind im Verhältnis zueinander unabhängig. Nichts in dieser Vereinbarung führt dazu, dass eine Partei Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter der anderen Partei wird oder ein Arbeitsverhält- nis, eine Gesellschaftsform oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründet würde.
Vertragsbeziehung. Die SCF bietet ausschliesslich die GAP Versicherung der Generali an und hat zu diesem Zweck mit der Generali einen Kollektivvertrag mit Vermittlungstätigkeit abgeschlossen.