Vereinbarung. Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten (z.B. Aufmaße) ist, gegebenenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), die Vereinbarung zur Bauabrechnung gemäß Anlage schriftlich zu vereinbaren.
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Vereinbarung. Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten (z.B. Aufmaße) ist, gegebenenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), die eine Vereinbarung zur Bauabrechnung gemäß Anlage schriftlich zu vereinbarenabzuschließen.
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Vereinbarung. Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten (z.B. Aufmaße) ist, gegebenenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), die eine Vereinbarung zur Bauabrechnung gemäß Anlage schriftlich zu vereinbaren.
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