Verfahrensvorschriften. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrpreis vom Beginn der Störung an nach den zurückgelegten Kilometern zu berechnen. Der Fahrgast ist unverzüglich auf den Eintritt der Störung hinzuweisen. Die Störung ist nach Beendigung der Fahrt zu beseitigen.
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Samples: Verordnung Über Die Beförderungsentgelte Und Beförderungsbedingungen Für Den Verkehr Mit Taxen, Verordnung Über Die Beförderungsentgelte Und Beförderungsbedingungen Für Den Verkehr Mit Taxen in Der Stadt Bad Camberg
Verfahrensvorschriften. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrpreis vom Beginn der Störung an nach den zurückgelegten Kilometern zu berechnen. Der Fahrgast ist unverzüglich auf den Eintritt der Störung hinzuweisen. Die Störung ist nach Beendigung der Fahrt zu beseitigenbe- seitigen.
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Samples: Taxentarifverordnung
Verfahrensvorschriften. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrpreis vom Beginn der Störung Störungen an nach den zurückgelegten Kilometern zu berechnen. Der Fahrgast ist unverzüglich auf den Eintritt der Störung hinzuweisen. Die Störung ist nach Beendigung der Fahrt zu beseitigen.
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Verfahrensvorschriften. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrpreis vom Beginn der Störung an nach den zurückgelegten Kilometern zu berechnen. Der Fahrgast ist unverzüglich unver- züglich auf den Eintritt der Störung hinzuweisen. Die Störung ist nach Beendigung Ende der Fahrt zu beseitigen.
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Samples: Taxi Fare Regulation