Vergütungen. 4.1. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge (auch im Vorfeld eines Vertragsschlusses) erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars. Sofern ein Honorar nicht vereinbart wird, gelten die üblichen angemessenen Preise (Vergütungsvertrag der AGD). 4.2. Das übliche Nutzungshonorar für die Nutzungsrechte des Kunden wird je nach Nutzungsart der Entwürfe (einfaches oder ausschließli- ches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränktes Recht ) in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. Hier gelten ebenfalls die üblichen angemessenen Preise (Vergütungsvertrag der AGD). 4.3. Das alleine dem Urheber eine Entwurfes gehörende Urheberrecht kann nicht veräußert werden und bleibt damit immer beim Urheber der Werke. 4.4. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprä- mien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden. 4.5. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetz- lichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütungen. 4.116.1 Allgemeine Vergütungsbestimmungen
16.1.1 Der Mitarbeiter erhält eine im Vertrag zu vereinbarende Vergütung als Entgelt für seine Leistungen und Rechteeinräumungen. Die Entwicklung konzeptioneller und/Vergütungshöhe und mögliche Ansprüche auf Folgevergütungen richten sich nach dem jeweiligen Vergütungstarifvertrag.
16.1.2 Eine einmalige Vergütung (Vertragsarten 02 oder gestalterischer Vorschläge (auch 32) sämtlicher Leistungen und Rechtsübertra- gungen für Sendezwecke von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland erfolgt nur in den im Vorfeld eines Vertragsschlusses) erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars. Sofern ein Honorar nicht vereinbart wird, gelten die üblichen angemessenen Preise (Vergütungsvertrag der AGD)Vergütungstarifvertrag dafür vorgesehenen Fällen.
4.216.1.3 Für die Nutzung in Abruf- und Online-Diensten wird eine Vergütung in Höhe von 4,5 % der Erstver- gütung bezahlt. Das übliche Nutzungshonorar für die Nutzungsrechte des Kunden wird je nach Nutzungsart der Entwürfe (einfaches oder ausschließli- ches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränktes Recht ) in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. Hier gelten ebenfalls die üblichen angemessenen Preise (Vergütungsvertrag der AGD).
4.3. Das alleine dem Urheber eine Entwurfes gehörende Urheberrecht kann nicht veräußert werden und bleibt damit immer beim Urheber der Werke.
4.4. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprä- mien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.5Der angegebene Prozentsatz gilt bis 31.12.2003. Die gesetzliche Umsatzsteuer zeitgleiche digitale Ausstrahlung über das Internet in Form des „Streaming" ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetz- lichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesenwie eine Sendung zu behandeln und unterfällt dem Sender- echt nach Ziff. 3.3.1.
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Samples: Tarifvertrag Über Die Urheberrechte Arbeitnehmerähnlicher Personen
Vergütungen. 4.15.1 Die Xxxx Xxxx GmbH vergütet dem Käufer die Reparatur/Nachbesserung eines gewährleistungspflichtigen Sachmangels unter der Voraussetzung ordnungsgemäß eingereichter und vollständig ausgefüllter Unterlagen. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge (auch im Vorfeld eines Vertragsschlusses) Vergütung erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung in der Regel mittels Gutschrift. Ist der Käufer gegenüber der Xxxx Xxxx GmbH in Verzug mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Rechtsgeschäften, hat die Xxxx Xxxx GmbH das Recht zur Aufrechnung. Eine Abtretung der Vergütungsforderung des mit Käufers für Reparaturleistungen ist ausgeschlossen.
5.2 Der Stundensatz der Vergütung richtet sich nach den zwischen der Xxxx Xxxx GmbH und dem Kunden insoweit vereinbarten HonorarsSätzen, nach dem gültigen Vergütungssatz der Xxxx Xxxx GmbH, hilfsweise nach dem Üblichen. Sofern ein Honorar nicht vereinbart Änderungen eines vereinbarten Stundensatzes sind möglich, bedürfen jedoch einer gesonderten Mitteilung in Textform und können sich nur maximal analog der Veränderungen des offiziellen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes bewegen. Anpassungen können entsprechend der Marktentwicklung in unregelmäßigen Abständen erfolgen, jedoch maximal einmal pro Jahr. Die Arbeitszeit, welche für Gewährleistungsarbeiten von der Xxxx Xxxx GmbH anerkannt wird, gelten die üblichen angemessenen Preise (Vergütungsvertrag der AGD)ist bei Einreichen des Gewährleistungsantrages bei jedem getauschtem Ersatzteil ersichtlich.
4.2. Das übliche Nutzungshonorar für die Nutzungsrechte des Kunden wird je nach Nutzungsart der Entwürfe (einfaches oder ausschließli- ches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränktes Recht ) in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. Hier gelten ebenfalls die üblichen angemessenen Preise (Vergütungsvertrag der AGD).
4.3. Das alleine dem Urheber eine Entwurfes gehörende Urheberrecht kann nicht veräußert werden und bleibt damit immer beim Urheber der Werke.
4.4. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprä- mien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.5. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetz- lichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
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Samples: Sales Contracts
Vergütungen. 4.114.1. Die Entwicklung konzeptioneller und/Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug und richten sich nach dem jeweiligen Angebot, dem Projekteinzelvertrag, den nachfolgenden spezielleren Bestimmungen oder gestalterischer Vorschläge (auch dem vereinbarten Vergütungsmodell.
14.2. Die Vergütungen sind mit Erbringung der Leistung durch bitExpert fällig. Rechnungen von bitExpert sind 21 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
14.3. Bei Dauerschuldverhältnissen rechnet bitExpert vierteljährlich im Vorfeld eines Vertragsschlusses) erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars. Sofern ein Honorar nicht vereinbart wirdVoraus ab, gelten die üblichen angemessenen Preise (Vergütungsvertrag der AGD)es sei denn es ist et- was anderes vereinbart.
4.214.4. Das übliche Nutzungshonorar für bitExpert behält sich vor, die Nutzungsrechte des Kunden Rechnungsstellung auf elektronischem Weg per E-Mail zu erbringen. Auf Anforderung wird je nach Nutzungsart der Entwürfe (einfaches oder ausschließli- ches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränktes Recht ) in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. Hier gelten ebenfalls bitExpert die üblichen angemessenen Preise (Vergütungsvertrag der AGD)Rechnung postalisch versenden.
4.314.5. Das alleine Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers, zum Beispiel aufgrund von Überzahlun- gen, Doppelzahlungen etc. werden dem Urheber eine Entwurfes gehörende Urheberrecht kann Rechnungskonto des Auftraggebers gutgeschrieben und wenn möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sollte dies nicht veräußert werden und bleibt damit immer beim Urheber der Werkemöglich sein, wird bitExpert den entsprechenden Betrag rückerstatten.
4.4. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprä- mien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.5. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetz- lichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen