Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB). 10.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei Jahre. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre. 10.3 Die Frist für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung). 10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung). 10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen (Ekb) 08 2018
Verjährung. 10.1 Soweit 10.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
10.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Waren, verjähren die Mängelansprüche von W&M für ein Bauwerk (einschließlich Freiflächen- und Aufdachphotovoltaikanlagen) nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 Abweichend Abs. 1 Nr. 2 fünf (5) Jahre, im Übrigen abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei Jahre(3) Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen bei Sachenfünf (5) bzw. drei (3) Jahren gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 10.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 12.1 Die Ansprüche der Parteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschrif- ten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 12.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche für Gewährleistungsansprüche drei JahreJahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Bei Zulieferteilen beginnt die Verjährung mit der Ablieferung beim Endkunden des Bestellers, spätestens jedoch drei Monate nach Ablieferung beim Bestel- ler. Bei neu gelieferten bzw. geleisteten oder nachgebesserten Lieferungen beginnt die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Verjährung neu, sofern der Lieferant den betreffenden Mangel nicht ausdrücklich nur aus Kulanz beseitigt. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für ein Bauwerk verwendet werdenRechtsmängel, gelten abweichend von § 438 Abswobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter unberührt bleibt. 1 Nr. 2 b) BGB sechs JahreAnsprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus nicht, solange der Dritte das Recht noch gegenüber dem Besteller geltend machen kann.
10.3 12.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Bestimmungen gelten für alle vertraglichen Gewährleistungsansprüche. Soweit dem Besteller wegen eines Mangels auch außervertragliche Ansprü- che zustehen, gilt hierfür die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist, wenn nicht (Hemmung der Verjährung)das Kaufrecht oder die vorstehenden Bestimmungen im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führen.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 12.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 12.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entspre- chend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht - insbesondere mangels Verjährung - noch uns gegenüber geltend machen kann.
10.3 12.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten - im gesetzlichen Umfang - für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 12.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 12.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 12.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 11.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 11.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der all- gemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach dem Gesetz vorgesehen ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen gesetzliche Ver- wendungsweise jährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechts- mängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 11.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehen- der Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjäh- rungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 12.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 12.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei JahreJahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3- jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 12.3 Die Frist vorgenannten Verjährungsfristen entsprechend vorstehender Ziffer 12.2 gelten für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).Gegenüber Unternehmern gilt folgendes:
10.2 I. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme, ansonsten mit Gefahrübergang.
II. Handelt es sich bei Sachender Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werdenworden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), gelten abweichend von beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist für die BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährunginsbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).
10.4 Mit III. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Lieferung Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache oder – kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. X. XX. Satz 1 und J. II. Satz 2 1. sowie nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch dem Pro- dukthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 19.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 19.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Die dreijährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 19.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Ab- nahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wo- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann. Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzli- chen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit xxxxxxx natur wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.3 Die Frist für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 11.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 11.2. Abweichend von § 438 Abs. Abs 1 Nr. Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. Abs 1 Nr. 2 bNr 1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH geltend machen kann.
10.3 11.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit XXXXX ABSPERRTECHNIK GMBH wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 7.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 7.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine all- gemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die 3-jäh- rige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprü- che aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei Jahre. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 7.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. So- weit Obsequ wegen eines Mangels auch außervertragli- che Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungs- frist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt be- trägt die allgemeine Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist für Ansprü- che aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, bei der Mängelansprüche Lieferung von Ersatzteilen sowie Dienstleistungen drei JahreMonate ab Abliefe- rung bzw. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Erbringung. Soweit eine Abnahme ver-
13.2 Unberührt bleiben gesetzliche Sonderrege- lungen für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Drit- ter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB), bei Arglist des Liefe- ranten (§ 438 Abs. 3 BGB) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist und für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (Hemmung der Verjährung§ 479 BGB).
10.4 Mit 13.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außer- vertragliche Schadensersatzansprüche des Kun- den, die auf einem Mangel der Lieferung Sache beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen ge- setzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Mangels durch den Verkäufer beginnt Produkthaftungsge- setzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für den jeweiligen Mangelanspruch Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziff. 11 ausschließlich die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)gesetzlichen Ver- jährungsfristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Verjährung. 10.1 Soweit 12.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 12.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfirst gilt entsprechend für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr1Nr.1 BGB) unberührt bleibt. 2 b) BGB sechs JahreAnsprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht, insbesondere mangels Verjährung, noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 12.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich der vorstehenden Verlängerung gelten, im gesetzlichen Umfang, für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gelten hierfür die Verjährung regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195, 199), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führen.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 11.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 11.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Die Gefahr geht erst nach Ablieferung an der Mängelansprüche drei Jahrevon uns genannten Lieferadresse auf uns über. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabe-ansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 11.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatz-ansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, a) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB)Vorschriften, soweit nichts anderes be- stimmt ist.
10.2 b) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei JahreJahre ab Gefahrüber- gang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei SachenVerjäh- rung mit der Abnahme. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt ent- sprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjäh- rung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 c) Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehen- der Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle ver- traglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 14.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei Jahreallge- meine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechts- mängeln ein Jahr ab Ablieferung. Für Soweit eine Abnahme ver- einbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme.
14.2 Handelt es sich bei Sachendem Vertragsprodukt um ein Bauwerk o- der eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Verwen- dungsweise für ein Bauwerk verwendet werdenworden ist und des- sen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), gelten abweichend von beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist für die BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährunginsbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
10.4 Mit 14.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatz- ansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Lieferung Vertrags- produkte beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmä- ßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache oder – kürzeren Verjährung führen. Schadenser- satzansprüche des Bestellers gemäß Ziffer 13.2 Satz 1 und Ziffer 13.2 Satz 2 lit. a) sowie nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch dem Produkthaftungsge- setz verjähren ausschließlich nach den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)gesetzlichen Verjäh- rungsfristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 14.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 14.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen VONOVIA geltend machen kann.
10.3 14.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit VONOVIA wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 18.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 Abweichend von 18.2 Die allgemeine Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 3 Jahre ab Gefahrübergang, soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB greifen. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt 1 lit. a) BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen Geyer UT geltend machen kann.
18.3 Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit Xxxxx UT wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die allgemeine Verjäh- rungsfrist regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Mängelansprüche drei Jahre. Für Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
18.4 Mit dem Zugang der Mängelanzeige (per Brief, Fax und/oder E-Mail) beim Lieferant ist die Verjährung von Mängelansprüchen bei SachenGewährleistungsansprüchen gehemmt. Bei Ersatzlieferung und Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte und nachgebesserte Teile erneut, es sei denn, Xxxxx UT musste nach dem Verhalten des Lieferanten davon ausgehen, dass dieser sich nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet sah, sondern die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs JahreErsatzlieferung oder Mängelbeseitigung nur aus Kulanzgründen oder zur gütlichen Beilegung vornahm.
10.3 Die Frist für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 9.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 9.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Ge- fahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungs- frist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Her- ausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen apt geltend ma- chen kann.
10.3 9.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit apt wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjäh- rungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerungen im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 13.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre(3) Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme.
13.3 Die dreijährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen AMK geltend machen kann.
10.3 13.4 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit AMK wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 13.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrüber- gang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjähr- ung mit der Mängelansprüche drei JahreAbnahme. Für Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt ent- sprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjähr- ung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 13.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehen- der Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle ver- traglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache 13.4 Längere gesetzliche oder – nach Xxxx vertragliche Verjährungsfristen bleiben ebenso unberührt wie die Vorschriften über den Verjährungsbe- ginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)Fristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 18.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 18.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; gesetzliche Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände bleiben unberührt. Für Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen STIHL geltend machen kann.
10.3 18.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit STIHL wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 17.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 17.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei JahreJahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt entspre- chend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend ma- chen kann.
10.3 17.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gel- ten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die An- wendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjäh- rungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 13.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei JahreJahre ab Ablieferung. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme.
13.3 Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten - im gesetzlichen Umfang - für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit KLD wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadenersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB); die speziellen Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten aber dann, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu ei- ner längeren Verjährungsfrist führt.
13.4 Vorstehender Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werdenalle - vertraglichen wie außervertraglichen - Ansprüche aus Rechtsmängeln gemäß Ziffer 7. Derartige Ansprüche verjähren darüber hinaus keinesfalls, gelten abweichend von solange der Dritte das Recht - insbesondere mangels Verjährung - noch gegen KLD geltend machen kann. Die gesetzli- che Verjährungsfrist für dingliche Herausgabe Ansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahrebleibt unberührt.
10.3 Die Frist für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 13.1 Die Ansprüche der Parteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche drei JahreJahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Bei Zulieferteilen beginnt die Verjährung mit der Ablieferung beim Endkunden des Bestellers, spätestens jedoch drei Monate nach Ablieferung beim Besteller. Bei neu gelieferten bzw. geleisteten oder nachgebesserten Lieferungen beginnt die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Verjährung neu, sofern der Lieferant den betreffenden Mangel nicht ausdrücklich nur aus Kulanz beseitigt. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für ein Bauwerk verwendet werdenRechtsmängel, gelten abweichend von § 438 Abswobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter unberührt bleibt. 1 Nr. 2 b) BGB sechs JahreAnsprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus nicht, solange der Dritte das Recht noch gegenüber dem Besteller geltend machen kann.
10.3 13.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Bestimmungen gelten für alle vertraglichen Gewährleistungsansprüche. Soweit dem Besteller wegen eines Mangels auch außervertragliche Ansprüche zustehen, gilt hierfür die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist, wenn nicht (Hemmung der Verjährung)das Kaufrecht oder die vorstehenden Bestimmungen im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führen.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 11.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 11.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH geltend machen kann.
10.3 11.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit XXXXX ABSPERRTECHNIK GMBH wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 18.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nach- folgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 18.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungs- frist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht - insbesondere mangels Verjährung - noch gegen den Besteller geltend machen kann.
10.3 18.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten - im gesetzlichen Umfang - für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadenser- satzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 17.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 Abweichend von 17.2 Mängelansprüche verjähren außer in Fällen der Arglist - in 3 Jahren, es sei denn, die Sache ist entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang, sofern eine Abnahme vereinbart ist, mit Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 NrNummer 1 BGB unberührt bleibt. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Mängelansprüche drei Jahre. Für die Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre– noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 17.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die Verjährung regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist (§ § 195,199 BGB) wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien für alle ver- traglichen Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschrif- ten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für So- weit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Ab- nahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprü- che aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von ding- liche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in kei- nem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjäh- rung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 Die Frist für Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Scha- densersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjäh- rungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungs- frist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit a) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschrif- ten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 b) Abweichend von § 438 Abs. 1 I Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei JahreJahre ab Gefahrenübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei SachenVerjährungsfrist mit der erfolgreichen Abnahme, hilfsweise 30 Kalendertage nach dem geplanten Abnahmezeitpunkt, soweit der Verkäufer die erfolglose oder ausbleibende Abnahme nicht zu vertreten hat. Die drei- jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise auch für ein Bauwerk verwendet werdenAnsprüche aus Rechtsmängeln, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahrewobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter unberührt bleibt.
10.3 c) Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten im ge- setzlichen Umfang für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit SAIER wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die Verjährung regel-mäßige ge- setzliche Verjährung, wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Ein- zelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Verjährung. 10.1 Soweit 9.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 9.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht - insbesondere mangels Verjährung - noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 9.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten - im gesetzlichen Umfang - für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Verjährung. 10.1 Soweit 21.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 21.2 Abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB 933, 1167 ABGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln drei Jahre(3) Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Längere gesetzliche Verjährungsfristen wegen Mängeln bleiben unberührt..
21.3 Soweit uns gegen den AN aufgrund der Vorschriften des Verbrauchs- güterkaufs (§ 933b ABGB) Regressansprüche zustehen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist gilt für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch Regressansprüche § 933b ABGB, die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch tritt aber nicht vor Ablauf der in Ziffer 21.2 geregelten Frist ein.
21.4 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch den AN (§ 928 ABGB) und soweit uns wegen eines Mangels auch konkurrierende vertragliche und / oder außervertrag- liche Schadenersatzansprüche zustehen, gilt hierfür eine Verjährungsfrist von drei (3) Jahren (§1489 ABGB), die Verjährung tritt aber nicht vor Ablauf der in Ziffer 21.2 geregelten Frist ein. Die gesetz- lichen Verjährungsfristen nach vorstehend Ziffer 10.2dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Verjährung. 10.1 Soweit 13.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, so- weit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Gewährleistungs- ansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 13.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzli- xxxx Xxxxxx – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außer- vertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit nichts 8.1. Die wechselseitigen Ansprüche des AG und des AN verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 8.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrenübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen den AG geltend machen kann.
10.3 8.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit dem AG wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), es sei denn, die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)spezielleren Verjährungsfristen des Kaufrechts führt im Einzelfall zu einer längeren – dann vorrangig anwendbaren – Verjährungsfrist.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 11.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Ver- tragsparteien verjähren nach den gesetz- lichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 11.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre(3) Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungs- frist gilt entsprechend auch für Ansprü- che aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise ge- setzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte sein Recht – insbesondere mangels Ver- jährung – noch gegen uns geltend ma- chen kann.
10.3 11.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außerver- tragliche Schadensersatzansprüche zu- stehen, gilt hierfür die regelmäßige ge- setzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjäh- rungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 13.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 13.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist17.1 Bei Sach- und Rechtsmängeln beträgt die Ver- jährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungs- frist) 36 Monate; sollte die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche länger sein, verjähren so gilt die Mängelansprüche von W&M längere ge- setzliche Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt bei abnahmebedürftigen Vertragsleistungen mit der Ab- nahme, bei übergabebedürftigen Vertragsleistun- gen mit der Übergabebestätigung durch TotalEnergies, ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB)Regelungen. Dies gilt auch für Softwareteile, die TotalEnergies im Rahmen ei- ner Softwarepflege überlassen werden. Sofern To- talEnergies Software im Wege des Downloads zur Ver- fügung gestellt wird, beginnt die Verjährung erst mit der vollständigen und erfolgreichen Bereitstellung der je- weiligen Software gemäß Ziffer 9.2.
10.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt 17.2 Für Haftungs- und sonstige Ansprüche gelten die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei Jahre. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahregesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3 Die Frist für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte 17.3 Werden Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist Verjährungsfrist an den AN gemeldet und verhandeln die Parteien im Sinne des § 203 BGB, ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen durch den AN oder TotalEnergies verweigert wird. Die Verjährung tritt frü- hestens drei Monate nach vorstehend dem Ende der Hemmung ein, in keinem Fall jedoch vor Ablauf der Verjährungsfrist nach Ziffer 10.217.1.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen It
Verjährung. 10.1 20.1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt geregelt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M unsere Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB)Vorschriften.
10.2 20.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei Jahre. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von Verjährungsfrist – solange kein Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 b) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist vorliegt – für Mängelansprüche drei Jahre ab Gefahrübergang. Diese dreijährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 438 Abs. 1 BGB verjährt Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
20.3. Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für gerügte Mängel in zwei Jahrenalle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadenersatzansprüche zustehen, gerechnet vom Zugang gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2Kaufrechts im Einzelnen zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Verjährung. 10.1 Soweit 13.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzli- chen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme verein- bart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit der Mängelansprüche drei JahreAbnahme. Für Die 3-jährige Verjährungs- frist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetz- liche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 13.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zu- stehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 10.1. Die wechselseitigen Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 10.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3−jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht − insbesondere mangels Verjährung − noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 10.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten − im gesetzlichen Umfang − für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Für Soweit eine Ab- nahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme.
11.2 Handelt es sich bei Sachender Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werdenworden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), gelten abweichend von beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 bBGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist und für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht Ansprüche im Lieferantenregress bei Endliefe- rung an einen Xxxxxxxxxxx (Hemmung der Verjährung§ 000 XXX).
10.4 Mit 11.3 Die vorstehenden Verjäh- rungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außer- vertragliche Schadensersatzan- sprüche des Käufers, die auf ei- nem Mangel der Lieferung Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjäh- rung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung kürzeren Verjäh- rung führen. Die Verjährungsfris- ten des Mangels durch den Verkäufer beginnt Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für den jeweiligen Mangelanspruch Schadenser- satzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 10 ausschließlich die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)gesetz- lichen Verjährungsfristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 11.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder in diesen AEB nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 11.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 11.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit 11.4 Rückgriffsansprüche von uns gegen den Lieferanten wegen Sachmängelansprüchen gem. den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Wir können sie auch dann geltend machen, wenn der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)Endkunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit a. Die Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nach- folgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 Abweichend b. Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln verjähren in 36 Monaten, gerechnet ab Gefahren- übergang.
c. Die Verjährungsfrist von 36 Monaten gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Ansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt 1 BGB) unberührt bleibt. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren in keinem Fall, solange der Dritte das Recht - insbesondere mangels Verjährung - noch gegen uns geltend machen kann.
d. Längere gesetzliche Verjährungsfristen werden von den vorstehenden Bestimmungen nicht be- rührt. Soweit uns auch außervertragliche Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels zu- stehen, gilt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei Jahre. Für gesetzliche Regelverjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB).
e. Haben wir dem Lieferanten den Mangel rechtzeitig angezeigt, ist die Verjährung von Mängelansprüchen bei SachenMängel- ansprüchen gehemmt, bis der Lieferant die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Verantwortung für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist für den Mangel endgültig zurückge- wiesen oder die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch erklärt hat. Erkennt der Lieferant seine Verpflichtung zur Nacherfüllung an, löst die Nacherfüllung den Verkäufer beginnt Beginn einer neuen Verjährungsfrist aus. Im Falle der Mangelbeseitigung gilt die neue Verjährungsfrist nur für den jeweiligen Mangelanspruch behobenen Mangel. Bei Ersatzlieferung gilt die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)Verjährungsfrist für die gesamte Ersatzlieferung.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 8.1 Abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 3, 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme.
8.2 Handelt es sich bei Sachender Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werdenworden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), gelten abweichend von beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist für die BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährunginsbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
10.4 Mit 8.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Lieferung Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache oder – kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Art. 7.2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: General Terms and Conditions
Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 8.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme.
8.2 Handelt es sich bei Sachender Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werdenworden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), gelten abweichend von beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 bBGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist und für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Xxxxxxxxxxx (Hemmung der Verjährung§ 000 XXX).
10.4 Mit 8.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Lieferung Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Mangels durch den Verkäufer beginnt Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für den jeweiligen Mangelanspruch Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 7 ausschließlich die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 10.1.Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 Abweichend . 10.2.Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann. 10.3.Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.3 Die Frist für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 13.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 13.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten 3 Jahre ab Ge- fahrübergang; abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist für beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre und 9 Monate nach Ge- fahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt Abnahme. Die 3-jährige bzw. 5 Jahre 9-monatige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für den jeweiligen Mangelanspruch Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die Verjährung neu gesetzliche Verjäh- rungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 438 Abs. 1 BGB verjährt Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Ver- jährung – noch gegen uns geltend machen kann.
13.3 Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für gerügte Mängel in zwei Jahrenalle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzan- sprüche zustehen, gerechnet vom Zugang gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 12.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 12.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und von 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang bzw. Für schriftlicher Abnahme. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3‐jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen die FSG geltend machen kann.
10.3 12.3 Die Frist Verjährungsfristen einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit der FSG wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht (Hemmung der Verjährung)die Anwendung spezieller Verjährungsfristen im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 12.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vor- schriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 12.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist für Mängel- ansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Ver- jährung mit der Mängelansprüche drei JahreAbnahme. Für Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprü- che Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjäh- ren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Ver- jährung – noch gegen den Käufer geltend machen kann.
10.3 12.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit dem Käufer wegen ei- nes Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die re- gelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjäh- rungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme.
9.2 Handelt es sich bei Sachender Ware jedoch um ein Bau- werk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise übli- chen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werdenworden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), gelten abweichend von beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre.
10.3 Die Frist für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjäh- rung (Hemmung der Verjährunginsbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
10.4 Mit 9.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kauf- rechts gelten auch für vertragliche und außerver- tragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Lieferung Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjäh- rung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache oder – kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzan- sprüche des Käufers gemäß Ziffer 8.2 Satz 1 und Ziffer 8.2.1 sowie nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)gesetzli- chen Verjährungsfristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Mängelansprüche drei JahreVerjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln 12 Monate ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von mit der Abnahme. Dies gilt nicht soweit diese auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen oder grob Fahrlässigen Verhalten beruhen oder soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b(Bau- werke, Sachen für Bauwerke), 478 Abs. 1 (Rückgriffsansprüche), 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB sechs Jahrezwingend längere Fristen vor- geschrieben sind.
10.3 Die Frist für die 9.2 Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährunginsbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
10.4 Mit 9.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Lieferung Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund von Vor-satz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder – der Gesundheit sowie nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch dem Produkt- haftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung)gesetzli- chen Verjährungsfristen.
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjäh- ren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der allgemei- ne Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahr- übergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Heraus- gabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hin- aus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesonde- re mangels Verjährung – noch gegen Colson geltend machen kann.
10.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorste- hender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit Xxxxxx wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzan- sprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer länge- ren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, 18.1.Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist. 18.2.Abweichend von § 438 BGB).
10.2 Abweichend von Abs. 3 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die ge- setzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen TKW geltend machen kann. 18.3.Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit TKW wegen eines Mangels auch außervertrag- liche Schadenersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die allgemeine Verjäh- rungsfrist regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht Anwendung der Mängelansprüche drei Jahre. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahrejährungsfrist führt.
10.3 Die Frist für die Verjährung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).Ziffer 11.6. der AEB wird wie folgt ergänzt/konkretisiert:
10.2 7.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei JahreJahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme ver- einbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetz- liche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabean- sprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren dar- über hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch ge- gen gen-ius geltend machen kann.
10.3 7.2. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit gen-ius wegen eines Mangels auch außer- vertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Ver- jährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verjährung. 10.1 Soweit 16.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 16.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist bei Lieferungen für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungsfrist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen den Auftragnehmer geltend machen kann.
10.3 16.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit dem Auftraggeber wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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Verjährung. 10.1 Soweit 9.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
10.2 9.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist der Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre3 Jahre ab Gefahrübergang. Für Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachenmit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise gesetzliche Verjährungs- frist für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b1 BGB) BGB sechs Jahreunberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen Jürgens geltend machen kann.
10.3 9.3 Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehen- der Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle ver- traglichen Mängelansprüche. Soweit Xxxxxxx wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung).
10.4 Mit der Lieferung Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.längeren Verjährungsfrist führt
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Verjährung. 10.1 Soweit 10.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Mängelansprüche .
10.2. Abweichend von W&M nach den gesetzlichen Vorschriften (Regelungen in § 438 BGB).
10.2 Abweichend von BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mangelansprüche 6 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die 6-jährige Verjährungsfrist gilt gleichermaßen für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh- rungsfrist 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Mängelansprüche drei Jahre. Für die Dritte das Recht - insbesondere mangels Verjährung von Mängelansprüchen bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB sechs Jahre- noch gegen uns geltend machen kann.
10.3 10.3. Die Frist Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerungen gelten - im gesetzlichen Umfang - für alle vertraglichen Mangelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hier für die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der W&M zustehenden Mängelansprüche läuft während der Dauer der Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht (Hemmung der Verjährung)vorstehenden Regelungen oder des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führen.
10.4 Mit der Lieferung einer mangelfreien Sache oder – nach Xxxx von W&M – mit der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer beginnt für den jeweiligen Mangelanspruch die Verjährung neu (Neubeginn der Verjährung).
10.5 Der Anspruch von W&M auf Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verjährt für gerügte Mängel in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens beim Verkäufer, jedoch nicht vor Ablauf der Frist nach vorstehend Ziffer 10.2.
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