Common use of Verkaufsbeschränkungen Clause in Contracts

Verkaufsbeschränkungen. Dieser Prospekt darf nur in Verbindung mit einem Exemplar des Nachtrags für die jeweiligen Anteile ausgehändigt werden (wobei Anleger unabhängig von der Anzahl der Nachträge, die sie erhalten, jeweils nur ein Exemplar des Prospekts erhalten). Dieser Prospekt darf nicht für die Zwecke eines Angebots oder einer Aufforderung in Rechtsordnungen bzw. unter solchen Umständen verwendet werden, in bzw. unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig oder nicht zulässig ist. Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht von der United States Securities and Exchange Commission (die „SEC“) oder einer anderen Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt, und weder die SEC, noch eine andere Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlichkeit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit der Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) angeboten und verkauft. Jede Person, die eine US-Person (entsprechend der Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß Regulation S des Securities Act) ist, ist nicht berechtigt, in die Anteile zu investieren. Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft, abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungsübereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rechten von US-Personen belastet oder mit US-Personen getauscht werden, und Derivatekontrakte, Tauschgeschäfte (Swap), strukturierte Schuldverschreibungen (structured note) oder andere Vereinbarungen dürfen nicht US-Personen unmittelbar, mittelbar oder synthetisch Rechte an den Anteilen einräumen oder US-Personen den Bestimmungen solcher Vereinbarungen in Bezug auf die Anteile unterwerfen (jeweils eine „Übertragung“). Jede derartige Übertragung an eine US-Person ist nichtig. Die Gesellschaft wurde und wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in der geänderten Fassung (der „Investment Company Act“) registriert und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Investment Company Act, welche den Schutz von Anlegern in registrierten Investmentgesellschaften gewährleisten sollen. Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat, den Anteilsbesitz von folgenden Personen bzw. die Übertragung von Anteilen an folgende Personen zu beschränken (und folglich die im Besitz solcher Personen befindlichen Anteile zurückzunehmen): US-Personen; Personen, die sich nicht den vom Verwaltungsrat bestimmten Geldwäsche-Kontrollen unterziehen; Personen, die offenbar Gesetze oder Vorschriften von Staaten oder Behörden oder solche Rechtsvorschriften verletzen, aufgrund derer sie nicht zum Anteilsbesitz berechtigt sind; Personen, bei denen die Umstände (unabhängig davon, ob diese unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf diese Personen haben oder ob diese Personen einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen, ob verbunden oder nicht, zu sehen sind, oder sonstige Umstände, die dem Verwaltungsrat als erheblich erscheinen) nach Auffassung des Verwaltungsrats dazu führen können, dass der Gesellschaft eine Steuerpflicht oder sonstige finanzielle, rechtliche oder wesentliche verwaltungstechnische Nachteile entstehen, die ihr ansonsten nicht entstanden wären, oder dass die Gesellschaft Gesetze oder Vorschriften verletzt, die sie ansonsten nicht verletzt hätte. Bei Erwerb und Halten von Anteilen durch in Irland steuerpflichtige Personen nimmt die Gesellschaft bei Eintreten eines Steuertatbestands nach irischem Recht Anteile, die von Personen gehalten werden, die in Irland steuerpflichtige Personen sind, als solche gelten oder im Namen einer solchen Person handeln, zurück und entwertet diese, und der Erlös wird an die irische Finanzbehörde (Irish Revenue Commissioners) abgeführt, wenn ein solches Vorgehen für die Zahlung irischer Steuern erforderlich ist. Dieser Prospekt und die Nachträge können in andere Sprachen übersetzt werden. Diese Übersetzungen enthalten ausschließlich dieselben Informationen und sind bedeutungsgleich mit dem englischsprachigen Dokument. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischsprachigen und einer anderssprachigen Fassung ist die englische Fassung maßgeblich. Dies gilt nicht, soweit (und nur soweit) die Rechtsvorschriften einer Rechtsordnung, in der Anteile verkauft werden, etwas anderes erfordern, sodass im Falle von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Informationen, die in einem anderssprachigen Dokument veröffentlicht wurden, die Sprache des Dokuments maßgeblich ist, auf das die Rechtsstreitigkeit gestützt wird.

Appears in 7 contracts

Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt, etf.dws.com, www.alte-leipziger-fonds.de

Verkaufsbeschränkungen. Dieser Prospekt darf nur in Verbindung mit einem Exemplar des Nachtrags für die jeweiligen Anteile ausgehändigt werden (wobei Anleger unabhängig von der Anzahl der Nachträge, die sie erhalten, jeweils nur ein Exemplar des Prospekts erhalten). Dieser Prospekt darf nicht für die Zwecke eines Angebots oder einer Aufforderung in Rechtsordnungen bzw. unter solchen Umständen verwendet werden, in bzw. unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig oder nicht zulässig ist. Die hiermit angebotenen Insbesondere wurden und werden die Anteile wurden nicht von der United States Securities and Exchange Commission (die „SEC“) oder einer anderen Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt, und weder die SEC, noch eine andere Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlichkeit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit der Regulation S des nach dem United States Securities Act von 1933 (in der seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) angeboten und verkauft. Jede Person, die eine US-Person (entsprechend der Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß Regulation S des Securities Act) ist, ist nicht berechtigt, in die Anteile zu investieren. Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft, abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungsübereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rechten von US-Personen belastet oder mit US-Personen getauscht werden, und Derivatekontrakte, Tauschgeschäfte (Swap), strukturierte Schuldverschreibungen (structured notegeltenden Fassung) oder andere Vereinbarungen nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaats oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht US-Personen unmittelbar, mittelbar oder synthetisch Rechte an weder direkt noch indirekt in den Anteilen einräumen Vereinigten Staaten oder US-Personen den Bestimmungen solcher Vereinbarungen in Bezug auf angeboten oder verkauft werden, ausgenommen im Rahmen von Transaktionen, die Anteile unterwerfen (jeweils eine „Übertragung“). Jede derartige Übertragung an eine nicht gegen US-Person ist nichtigWertpapiergesetze verstoßen. Die Gesellschaft wurde und wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß nach dem United States Investment Company Act von aus dem Jahr 1940 in der geänderten seiner geltenden Fassung (der „Investment Company Act“) registriert und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Investment Company Act, welche den Schutz von Anlegern in registrierten Investmentgesellschaften gewährleisten sollenregistriert. Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat, den Anteilsbesitz von folgenden Personen bzw. die Übertragung von Anteilen an folgende Personen zu beschränken (und folglich die im Besitz solcher Personen befindlichen Anteile zurückzunehmen): US-PersonenPersonen (es sei denn, dies ist gemäß bestimmten Ausnahmeregelungen nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten zulässig); Personen, die sich nicht den vom Verwaltungsrat bestimmten Geldwäsche-Kontrollen unterziehen; Personen, die offenbar Gesetze oder Vorschriften von Staaten oder Behörden oder solche Rechtsvorschriften verletzen, aufgrund derer sie nicht zum Anteilsbesitz berechtigt sind; Personen, bei denen die Umstände (unabhängig davon, ob diese unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf diese Personen haben oder ob diese Personen einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen, ob verbunden oder nicht, zu sehen sind, oder sonstige Umstände, die dem Verwaltungsrat als erheblich erscheinen) nach Auffassung des Verwaltungsrats dazu führen können, dass der Gesellschaft eine Steuerpflicht oder sonstige finanzielle, rechtliche oder wesentliche verwaltungstechnische Nachteile entstehen, die ihr ansonsten nicht entstanden wären, oder dass die Gesellschaft Gesetze oder Vorschriften verletzt, die sie ansonsten nicht verletzt hätte; Personen unter 18 Jahren (oder unterhalb eines sonstigen vom Verwaltungsrat für angemessen gehaltenen Alters); oder unzurechnungsfähige Personen. Bei Erwerb und Halten von Anteilen durch in Irland steuerpflichtige Personen nimmt die Gesellschaft bei Eintreten eines Steuertatbestands nach irischem Recht Anteile, die von Personen gehalten werden, die in Irland steuerpflichtige Personen sind, als solche gelten oder im Namen einer solchen Person handeln, zurück und entwertet diese, und der Erlös wird an die irische Finanzbehörde (Irish Revenue Commissioners) abgeführt, wenn ein solches Vorgehen für die Zahlung irischer Steuern erforderlich ist. Dieser Prospekt und die Nachträge können in andere Sprachen übersetzt werden. Diese Übersetzungen enthalten ausschließlich dieselben Informationen und sind bedeutungsgleich mit dem englischsprachigen Dokument. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischsprachigen und einer anderssprachigen Fassung ist die englische Fassung maßgeblich. Dies gilt nicht, soweit (und nur soweit) die Rechtsvorschriften einer Rechtsordnung, in der Anteile verkauft werden, etwas anderes erfordern, sodass im Falle von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Informationen, die in einem anderssprachigen Dokument veröffentlicht wurden, die Sprache des Dokuments maßgeblich ist, auf das die Rechtsstreitigkeit gestützt wird.

Appears in 4 contracts

Samples: doc.morningstar.com, fondsdocs.edisoft.de, www.a-fk.de

Verkaufsbeschränkungen. Dieser Prospekt darf nur in Verbindung mit einem Exemplar des Nachtrags für die jeweiligen Anteile ausgehändigt werden (wobei Anleger unabhängig von der Anzahl der Nachträge, die sie erhalten, jeweils nur ein Exemplar des Prospekts erhalten). Dieser Prospekt darf nicht für die Zwecke eines Angebots oder einer Aufforderung in Rechtsordnungen bzw. unter solchen Umständen verwendet werden, in bzw. unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig oder nicht zulässig ist. Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht von der United States Securities and Exchange Commission (die "SEC") oder einer anderen Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt, und weder die SEC, noch eine andere Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlichkeit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit der Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") angeboten und verkauft. Jede Person, die eine US-Person (entsprechend der Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß Regulation S des Securities Act) ist, ist nicht berechtigt, in die Anteile zu investieren. Die Gesellschaft wurde und wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in der geänderten Fassung (der "Investment Company Act") registriert und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Investment Company Act, welche den Schutz von Anlegern in registrierten Investmentgesellschaften gewährleisten sollen. Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft, abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungsübereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rechten von US-Personen belastet oder mit US-Personen getauscht werden, und Derivatekontrakte, Tauschgeschäfte (Swap), strukturierte Schuldverschreibungen (structured note) oder andere Vereinbarungen dürfen nicht US-Personen unmittelbar, mittelbar oder synthetisch Rechte an den Anteilen einräumen oder US-Personen den Bestimmungen solcher Vereinbarungen in Bezug auf die Anteile unterwerfen (jeweils eine „die "Übertragung"). Jede derartige Übertragung an eine US-Person ist nichtig. Die Gesellschaft wurde und wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in der geänderten Fassung (der „Investment Company Act“) registriert und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Investment Company Act, welche den Schutz von Anlegern in registrierten Investmentgesellschaften gewährleisten sollen. Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat, den Anteilsbesitz von folgenden Personen bzw. die Übertragung von Anteilen an folgende Personen zu beschränken (und folglich die im Besitz solcher Personen befindlichen Anteile zurückzunehmen): US-PersonenPersonen (es sei denn, dies ist gemäß bestimmten Ausnahmeregelungen nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten zulässig); Personen, die sich nicht den vom Verwaltungsrat bestimmten Geldwäsche-Kontrollen unterziehen; Personen, die offenbar Gesetze oder Vorschriften von Staaten oder Behörden oder solche Rechtsvorschriften verletzen, aufgrund derer sie nicht zum Anteilsbesitz berechtigt sind; Personen, bei denen die Umstände (unabhängig davon, ob diese unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf diese Personen haben oder ob diese Personen einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen, ob verbunden oder nicht, zu sehen sind, oder sonstige Umstände, die dem Verwaltungsrat als erheblich erscheinen) nach Auffassung des Verwaltungsrats dazu führen können, dass der Gesellschaft eine Steuerpflicht oder sonstige finanzielle, rechtliche oder wesentliche verwaltungstechnische Nachteile entstehen, die ihr ansonsten nicht entstanden wären, oder dass die Gesellschaft Gesetze oder Vorschriften verletzt, die sie ansonsten nicht verletzt hätte. Bei Erwerb und Halten von Anteilen durch in Irland steuerpflichtige Personen nimmt die Gesellschaft bei Eintreten eines Steuertatbestands nach irischem Recht Anteile, die von Personen gehalten werden, die in Irland steuerpflichtige Personen sind, als solche gelten oder im Namen einer solchen Person handeln, zurück und entwertet diese, und der Erlös wird an die irische Finanzbehörde (Irish Revenue Commissioners) abgeführt, wenn ein solches Vorgehen für die Zahlung irischer Steuern erforderlich ist. Dieser Prospekt und die Nachträge können in andere Sprachen übersetzt werden. Diese Übersetzungen enthalten ausschließlich dieselben Informationen und sind bedeutungsgleich mit dem englischsprachigen Dokument. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischsprachigen und einer anderssprachigen Fassung ist die englische Fassung maßgeblich. Dies gilt nicht, soweit (und nur soweit) die Rechtsvorschriften einer Rechtsordnung, in der Anteile verkauft werden, etwas anderes erfordern, sodass im Falle von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Informationen, die in einem anderssprachigen Dokument veröffentlicht wurden, die Sprache des Dokuments maßgeblich ist, auf das die Rechtsstreitigkeit gestützt wird.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de, solutions.vwdservices.com

Verkaufsbeschränkungen. Dieser Prospekt darf Die Verteilung dieses Prospekts ist nur in Verbindung mit einem Exemplar des Nachtrags Anhangs für die jeweiligen Anteile ausgehändigt werden den betreffenden Fonds zulässig. (wobei Anleger unabhängig von Sie erhalten jedoch ungeachtet der Anzahl der Nachträgevon Anhängen, die sie Sie erhalten, jeweils nur ein Exemplar des Prospekts erhalten). Prospekts.) Dieser Prospekt darf und seine Anhänge stellen kein Angebot von Anteilen bzw. keine Aufforderung zur Zeichnung von Anteilen der Gesellschaft dar und dürfen nicht für die Zwecke zum Zweck eines Angebots oder einer Aufforderung in Rechtsordnungen Hoheitsgebieten, in welchen, bzw. unter solchen Umständen verwendet werdenUmständen, in bzw. unter denen welchen ein solches Angebot oder bzw. eine solche Aufforderung rechtswidrig oder nicht zulässig genehmigt ist oder die Person, die ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unterbreitet, hierfür nicht qualifiziert ist, und nicht gegenüber Personen, gegenüber welchen die Unterbreitung eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung rechtswidrig ist, verwendet werden. Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht Verteilung dieses Prospekts und seiner Anhänge sowie das Angebot von der United States Securities and Exchange Commission (die „SEC“) oder einer anderen Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigtAnteilen können in bestimmten Hoheitsgebieten Beschränkungen unterliegen, und weder dementsprechend ist ein potenzieller Anleger selbst dafür verantwortlich, sich zu vergewissern, dass die SEC, noch eine andere Behörde relevanten Gesetze und Bestimmungen bezüglich der Vereinigten Staaten Zeichnung von Amerika hat Anteilen im jeweiligen Gebiet eingehalten werden. Insbesondere wurden und werden die Richtigkeit oder Zweckdienlichkeit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit der Regulation S des nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 (in der seiner jeweils gültigen Fassung (Fassung) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der „Securities Act“) angeboten Vereinigten Staaten registriert und verkauft. Jede Persondürfen nur im Rahmen von Transaktionen, die eine US-Person (entsprechend nicht gegen die Wertpapiergesetze der Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß Regulation S des Securities Act) istVereinigten Staaten verstoßen, ist nicht berechtigt, direkt oder indirekt in die Anteile zu investieren. Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft, abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungsübereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rechten von US-Personen belastet oder mit US-Personen getauscht werden, und Derivatekontrakte, Tauschgeschäfte (Swap), strukturierte Schuldverschreibungen (structured note) oder andere Vereinbarungen dürfen nicht US-Personen unmittelbar, mittelbar oder synthetisch Rechte an den Anteilen einräumen Vereinigten Staaten oder US-Personen den Bestimmungen solcher Vereinbarungen in Bezug auf die Anteile unterwerfen (jeweils eine „Übertragung“). Jede derartige Übertragung an eine US-Person ist nichtigangeboten oder verkauft werden. Die Gesellschaft wurde und wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 (in der geänderten Fassung seiner jeweils gültigen Fassung) registriert. Es dürfen keine Anteile durch Personen erworben oder gehalten werden, bei denen es sich um einen Pensionsplan handelt. Ein „Pensionsplan“ ist (der i) ein betrieblicher Altersvorsorgeplan (wie in Section 3(3) des United States Employee Retirement Income Securities Act (Investment Company ActERISA“) registriert und unterliegt daher nicht von 1974 in seiner jeweils gültigen Fassung beschrieben), der den Bestimmungen von Title 1 ERISA unterliegt, (ii) ein Plan, auf den Section 4975 des Investment Company ActUnited States Internal Revenue Code von 1986 in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung findet, welche den Schutz (iii) jede Einheit, deren Vermögenswerte als Anlagen eines solchen Plans oder betrieblichen Altersvorsorgeplans behandelt werden. Stellt die Gesellschaft fest, dass es sich bei einem Inhaber von Anlegern in registrierten Investmentgesellschaften gewährleisten sollenAnteilen um einen Pensionsplan handelt, nimmt die Gesellschaft alle von dem Pensionsplan gehaltenen Anteile zwangsweise zurück. Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat, den Anteilsbesitz von folgenden Personen bezüglich des Anteilsbesitzes durch bzw. die der Übertragung von Anteilen an folgende Personen zu beschränken (und folglich die im Besitz solcher Personen befindlichen Anteile zurückzunehmen): US-Personen; Personen (sofern dies nicht aufgrund von Ausnahmebestimmungen nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten zulässig ist) oder durch Personen, die sich nicht den die vom Verwaltungsrat bestimmten Geldwäsche-Kontrollen unterziehen; festgelegten Geldwäscheprüfungen bestehen, oder durch Personen, die offenbar Gesetze gegen ein Gesetz oder Vorschriften von Staaten eine Vorschrift eines Landes oder Behörden einer Behörde zu verstoßen scheinen oder solche Rechtsvorschriften verletzendie aufgrund solcher nicht für die Inhaberschaft dieser Anteile qualifiziert sind, aufgrund derer sie nicht zum Anteilsbesitz berechtigt sind; Personen, bei denen die Umstände oder durch Personen unter Umständen (unabhängig davonganz gleich, ob diese unmittelbare solche Personen unmittelbar oder mittelbare Auswirkungen auf diese Personen haben oder mittelbar davon betroffen sind, und ob diese Personen einzeln allein oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen, ob die miteinander verbunden sind oder nicht, zu sehen sind, oder sonstige Umständeunter anderen Umständen, die dem Verwaltungsrat als erheblich relevant erscheinen) ), die nach Auffassung Meinung des Verwaltungsrats dazu führen könnenzur Folge haben könnten, dass der Gesellschaft eine Steuerpflicht Steuerverbindlichkeit entsteht oder sonstige sie andere finanzielle, rechtliche oder wesentliche verwaltungstechnische administrative Nachteile entstehen, die ihr ansonsten nicht entstanden wärenerleidet, oder dass die Gesellschaft Gesetze gegen ein Gesetz oder Vorschriften verletzteine Vorschrift verstößt, die ihr anderenfalls nicht entstanden wäre bzw. die sie ansonsten anderenfalls nicht verletzt erlitten oder gegen das oder die sie anderenfalls nicht verstoßen hätte, oder durch natürliche Personen unter 18 Jahren (oder einem anderen vom Verwaltungsrat für geeignet erachteten Alter) oder Personen, die unter einer Geisteskrankheit leiden, Beschränkungen aufzuerlegen (und entsprechend die von diesen Personen gehaltenen Anteile zurückzunehmen). Bei Erwerb Erwirbt und Halten von Anteilen durch hält eine in Irland steuerpflichtige Personen ansässige Person Anteile, nimmt die Gesellschaft bei Eintreten eines Steuertatbestands nach irischem Recht im Sinne des irischen Steuerrechts nötigenfalls zum Zwecke der Einziehung irischer Steuern Anteile, die von Personen einer Person gehalten werden, die eine in Irland steuerpflichtige Personen sind, ansässige Person ist oder als eine solche gelten gilt oder im Namen einer solchen Person handeln, handelt,zurück und entwertet diese, annulliert diese und der führt den Erlös wird an die irische Finanzbehörde (Irish Revenue Commissioners) abgeführt, wenn ein solches Vorgehen für die Zahlung irischer Steuern erforderlich istSteuerbehörde ab. Dieser Prospekt und die Nachträge seine Anhänge können in andere Sprachen übersetzt werden. Diese Sämtliche Übersetzungen enthalten ausschließlich enthalten, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen in den Hoheitsgebieten, in denen die Anteile verkauft werden, dieselben Informationen und sind bedeutungsgleich mit haben dieselbe Bedeutung wie das englischsprachige Dokument. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem englischsprachigen Dokument. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischsprachigen Dokument und dem Dokument in einer anderssprachigen Fassung anderen Sprache ist die englische Fassung maßgeblich. Dies gilt nichtdas englischsprachige Dokument maßgebend, soweit (und nur soweit) nicht die Rechtsvorschriften einer RechtsordnungGesetze eines Hoheitsgebiets, in der dem die Anteile verkauft werden, etwas anderes erfordernverlangen, sodass im Falle von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Informationen, die dass bei einem auf einer Erklärung in einem anderssprachigen nicht englischsprachigen Dokument veröffentlicht wurden, basierenden Rechtsstreit die Sprache des Dokuments maßgeblich maßgebend ist, auf das dem der Rechtsstreit basiert. Eine Anlage in die Rechtsstreitigkeit gestützt wirdAnteile eignet sich nur für Sie, wenn Sie (entweder allein oder mit Hilfe geeigneter Finanzberater oder sonstiger Berater) die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage beurteilen können und über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste infolge einer solchen Anlage verkraften zu können. Die Inhalte dieses Prospekts sollen keinen Rat bezüglich rechtlicher, steuerlicher, anlagetechnischer oder sonstiger Angelegenheiten darstellen und sollten auch nicht in dieser Hinsicht ausgelegt werden.

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Samples: Mindestbetrag Für Folgeanlagen Der Mindestbarbetrag Oder Die Mindestanzahl Von Anteilen, Den Bzw. Die Der Verwaltungsrat Gegebenenfalls Zum Jeweiligen Zeitpunkt Für Eine Anlage in Einer Für Einen Fonds Ausgegebene Anteilsklasse Je Inhaber Vorgibt (Nach Anlage Des Mindestbetrags Der Erstanlage) Und Der Bzw. Die Im Anhang Für Den Betreffenden Fonds Festgelegt Ist;

Verkaufsbeschränkungen. Dieser Prospekt darf nur in Verbindung mit einem Exemplar des Nachtrags für die jeweiligen Anteile ausgehändigt werden (wobei Anleger unabhängig von der Anzahl der Nachträge, die sie erhalten, jeweils nur ein Exemplar des Prospekts erhalten). Dieser Prospekt darf nicht für die Zwecke eines Angebots oder einer Aufforderung in Rechtsordnungen bzw. unter solchen Umständen verwendet werden, in bzw. unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig oder nicht zulässig ist. Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht von der United States Securities and Exchange Commission (die „SEC“) oder einer anderen Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt, und weder die SEC, noch eine andere Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlichkeit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit der Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) angeboten und verkauft. Jede Person, die eine US-Person (entsprechend der Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß Regulation S des Securities Act) ist, ist nicht berechtigt, in die Anteile zu investieren. Die Gesellschaft wurde und wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in der geänderten Fassung (der „Investment Company Act“) registriert und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Investment Company Act, welche den Schutz von Anlegern in registrierten Investmentgesellschaften gewährleisten sollen. Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft, abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungsübereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rechten von US-Personen belastet oder mit US-Personen getauscht werden, und Derivatekontrakte, Tauschgeschäfte (Swap), strukturierte Schuldverschreibungen (structured note) oder andere Vereinbarungen dürfen nicht US-Personen unmittelbar, mittelbar oder synthetisch Rechte an den Anteilen einräumen oder US-Personen den Bestimmungen solcher Vereinbarungen in Bezug auf die Anteile unterwerfen (jeweils eine die „Übertragung“). Jede derartige Übertragung an eine US-Person ist nichtig. Die Gesellschaft wurde und wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in der geänderten Fassung (der „Investment Company Act“) registriert und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Investment Company Act, welche den Schutz von Anlegern in registrierten Investmentgesellschaften gewährleisten sollen. Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat, den Anteilsbesitz von folgenden Personen bzw. die Übertragung von Anteilen an folgende Personen zu beschränken (und folglich die im Besitz solcher Personen befindlichen Anteile zurückzunehmen): US-PersonenPersonen (es sei denn, dies ist gemäß bestimmten Ausnahmeregelungen nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten zulässig); Personen, die sich nicht den vom Verwaltungsrat bestimmten Geldwäsche-Kontrollen unterziehen; Personen, die offenbar Gesetze oder Vorschriften von Staaten oder Behörden oder solche Rechtsvorschriften verletzen, aufgrund derer sie nicht zum Anteilsbesitz berechtigt sind; Personen, bei denen die Umstände (unabhängig davon, ob diese unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf diese Personen haben oder ob diese Personen einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen, ob verbunden oder nicht, zu sehen sind, oder sonstige Umstände, die dem Verwaltungsrat als erheblich erscheinen) nach Auffassung des Verwaltungsrats dazu führen können, dass der Gesellschaft eine Steuerpflicht oder sonstige finanzielle, rechtliche oder wesentliche verwaltungstechnische Nachteile entstehen, die ihr ansonsten nicht entstanden wären, oder dass die Gesellschaft Gesetze oder Vorschriften verletzt, die sie ansonsten nicht verletzt hätte. Bei Erwerb und Halten von Anteilen durch in Irland steuerpflichtige Personen nimmt die Gesellschaft bei Eintreten eines Steuertatbestands nach irischem Recht Anteile, die von Personen gehalten werden, die in Irland steuerpflichtige Personen sind, als solche gelten oder im Namen einer solchen Person handeln, zurück und entwertet diese, und der Erlös wird an die irische Finanzbehörde (Irish Revenue Commissioners) abgeführt, wenn ein solches Vorgehen für die Zahlung irischer Steuern erforderlich ist. Dieser Prospekt und die Nachträge können in andere Sprachen übersetzt werden. Diese Übersetzungen enthalten ausschließlich dieselben Informationen und sind bedeutungsgleich mit dem englischsprachigen Dokument. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischsprachigen und einer anderssprachigen Fassung ist die englische Fassung maßgeblich. Dies gilt nicht, soweit (und nur soweit) die Rechtsvorschriften einer Rechtsordnung, in der Anteile verkauft werden, etwas anderes erfordern, sodass im Falle von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Informationen, die in einem anderssprachigen Dokument veröffentlicht wurden, die Sprache des Dokuments maßgeblich ist, auf das die Rechtsstreitigkeit gestützt wird.

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Samples: online.stockselection.de