Verkaufsbeschränkungen. Für das Öffentliche Angebot gelten folgende Verkaufsbeschränkungen: Die Angebotenen Aktien werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Das Öffentliche Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Öffentlichen Angebots bzw. des Wertpapierprospekts oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der darin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Das Öffentliche Angebot bzw. der Wertpapierprospekt darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der darin enthaltenen Bedingungen. Weder die Anbieterin noch die Emittentin übernehmen eine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Öffentlichen Angebots bzw. des Wertpapierprospekts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme des Öffentlichen Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Öffentliche Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren. Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien, findet nicht statt. Die Angebotenen Aktien sollen keinen Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien öffentlich angeboten werden. Das Öffentliche Angebot und der Wertpapierprospekt sind daher für Personen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland und Australien nicht bestimmt.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Verkaufsbeschränkungen. Für das Öffentliche Angebot gelten folgende Verkaufsbeschränkungen: Die Angebotenen Aktien werden Der vorliegende Prospekt dient ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angebotenInformation des potenziellen Anlegers. Das Öffentliche Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine VeröffentlichungVertriebspartner und sonstige Dritte sind nicht ermächtigt, VersendungInformationen zu erteilen oder Angaben zu machen, Verbreitung oder Wiedergabe des Öffentlichen Angebots bzw. des Wertpapierprospekts oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der darin enthaltenen Bedingungen unterliegt die nicht im Ausland möglicherweise BeschränkungenEinklang mit gegenständlichem Prospekt stehen. Das Öffentliche Angebot bzw. der Wertpapierprospekt darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet Anderslautende Informationen oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Bestimmungen untersagt oder Angaben werden/ wurden von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der darin enthaltenen Bedingungen. Weder die Anbieterin noch die Emittentin übernehmen eine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Öffentlichen Angebots bzw. des Wertpapierprospekts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar istnicht genehmigt. Die Annahme Verbreitung des Öffentlichen Angebots außerhalb gegenständlichen Prospektes sowie der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegenVertrieb von Nichtdividendenwerten der Emittentin können in bestimmten Rechtsordnungen beschränkt oder gänzlich verboten sein. Personen, die das Öffentliche Angebot außerhalb einer solchen Rechtsordnung unterliegen und die in Besitz dieses Prospektes oder von Nichtdividendenwerten der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollenEmittentin gelangen, werden aufgefordert, haben sich über außerhalb solche Beschränkungen und Verbote eigenverantwortlich zu informieren und diese einzuhalten. Im Besonderen wird auf Beschränkungen und Verbote der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren. Ein öffentliches Angebot außerhalb Verbreitung des Prospektes bzw des Vertriebs von Nichtdividendenwerten der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Emittentin in den Vereinigten Staaten von Amerika, JapanAustralien, Kanada, Neuseeland oder Australien, findet nicht stattJapan und Großbritannien hingewiesen. Die Angebotenen Aktien sollen keinen Personen Nichtdividendenwerte der Emittentin wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933 registriert und dürfen daher keinesfalls in den Vereinigten Staaten angeboten werden oder für oder auf Rechnung von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) angeboten oder Australien öffentlich angeboten verkauft werden. Das Öffentliche In anderen EU-Mitgliedstaaten darf dieser Prospekt nach ordnungsgemäßer Notifizierung gemäß Artikel 25 der Prospekt-Verordnung veröffentlicht werden. Derzeit ist jedoch kein öffentliches Angebot bzw. keine Zulassung der Nichtdividendenwerte in anderen EU-Mitgliedstaaten xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx geplant. Außerdem dürfen die Nichtdividendenwerte nur im Einklang mit den jeweils anwendbaren nationalen und der Wertpapierprospekt sind daher für Personen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland und Australien nicht bestimmtinternationalen Bestimmungen angeboten und/oder veräußert werden.
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Samples: Basisprospekt
Verkaufsbeschränkungen. Für das Öffentliche Das vorliegende Angebot gelten folgende Verkaufsbeschränkungen: Die Angebotenen Aktien werden erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Das Öffentliche Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführtDeutschland. Eine VeröffentlichungPrivatplatzierung kann darüber hinaus insbesondere auch in der Schweiz, VersendungÖs- terreich, Verbreitung oder Wiedergabe des Öffentlichen Angebots bzw. des Wertpapierprospekts oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der darin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Das Öffentliche Angebot bzw. der Wertpapierprospekt darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlichtFrankreich, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der darin enthaltenen Bedingungen. Weder die Anbieterin noch die Emittentin übernehmen eine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Öffentlichen Angebots bzw. des Wertpapierprospekts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme des Öffentlichen Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Öffentliche Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informierenSkandinavien und Luxemburg erfolgen. Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere findet ins- besondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien, findet Australien und Japan nicht statt. Die Angebotenen Aktien sollen keinen Personen Inhaber-Teilschuldverschreibungen dürfen nur angeboten werden, soweit sich dies mit den jeweils gültigen Gesetzen vereinbaren lässt. Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der in diesem Prospekt beschriebenen Inhaber- Teilschuldverschreibungen können unter bestimmten Rechtsordnungen beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Prospekts gelangen, müssen diese Be- schränkungen berücksichtigen. Der Emittent wird bei Veröffentlichung dieses Pros- pekts keine Maßnahmen ergriffen haben, die ein öffentliches Angebot der Inhaber- Teilschuldverschreibungen unzulässig machen würden, soweit Länder betroffen sind, in denen das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen rechtlichen Beschrän- kungen unterliegt. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind und werden insbe- sondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 („Securities Act“) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien öffentlich angeboten werden. Das Öffentliche Angebot Ame- rika registriert und dürfen innerhalb der Wertpapierprospekt sind daher für Personen aus den Vereinigten Staaten von AmerikaAmerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft werden, Japanes sei denn, Kanadadies erfolgt ge- mäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten des Securities Act oder des Rechtes eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer Transaktion, Neuseeland und Australien die den genannten Bestimmungen nicht bestimmtunterworfen ist.
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Samples: Wertpapierprospekt
Verkaufsbeschränkungen. Für das Öffentliche Angebot gelten folgende Verkaufsbeschränkungen: Die Angebotenen Aktien werden Der vorliegende Prospekt dient ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angebotenInformation des potenziellen Anlegers. Das Öffentliche Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine VeröffentlichungVertriebspartner und sonstige Dritte sind nicht ermächtigt, VersendungInformationen zu erteilen oder Angaben zu machen, Verbreitung oder Wiedergabe des Öffentlichen Angebots bzw. des Wertpapierprospekts oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der darin enthaltenen Bedingungen unterliegt die nicht im Ausland möglicherweise BeschränkungenEinklang mit gegenständlichem Prospekt stehen. Das Öffentliche Angebot bzw. der Wertpapierprospekt darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet Anderslautende Informationen oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Bestimmungen untersagt oder Angaben werden/ wurden von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der darin enthaltenen Bedingungen. Weder die Anbieterin noch die Emittentin übernehmen eine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Öffentlichen Angebots bzw. des Wertpapierprospekts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar istnicht genehmigt. Die Annahme Verbreitung des Öffentlichen Angebots außerhalb gegenständlichen Prospektes sowie der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegenVertrieb von Nichtdividendenwerten der Emittentin können in bestimmten Rechtsordnungen beschränkt oder gänzlich verboten sein. Personen, die das Öffentliche Angebot außerhalb einer solchen Rechtsordnung unterliegen und die in Besitz dieses Prospektes oder von Nichtdividendenwerten der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollenEmittentin gelangen, werden aufgefordert, haben sich über außerhalb solche Beschränkungen und Verbote eigenverantwortlich zu informieren und diese einzuhalten. Im Besonderen wird auf Beschränkungen und Verbote der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren. Ein öffentliches Angebot außerhalb Verbreitung des Prospektes und des Vertriebs von Nichtdividendenwerten der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Emittentin in den Vereinigten Staaten von Amerika, JapanAustralien, Kanada, Neuseeland oder Australien, findet nicht stattJapan und Großbritannien hingewiesen. Die Angebotenen Aktien sollen keinen Personen Nichtdividendenwerte der Emittentin wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933 registriert und dürfen daher keinesfalls in den Vereinigten Staaten angeboten werden oder für oder auf Rechnung von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) angeboten oder Australien öffentlich angeboten verkauft werden. Das Öffentliche In anderen EU-Mitgliedstaaten darf dieser Prospekt nach ordnungsgemäßer Notifizierung gemäß Artikel 25 der Prospekt-Verordnung veröffentlicht werden. Derzeit ist jedoch weder ein öffentliches Angebot noch eine Zulassung der Nichtdividendenwerte in anderen EU-Mitgliedstaaten xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx geplant. Außerdem dürfen die Nichtdividendenwerte nur im Einklang mit den jeweils anwendbaren nationalen und der Wertpapierprospekt sind daher für Personen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland und Australien nicht bestimmtinternationalen Bestimmungen angeboten und/oder veräußert werden.
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Samples: Basisprospekt