Common use of Verkaufsbeschränkungen Clause in Contracts

Verkaufsbeschränkungen. Mit Ausnahme von Österreich und Deutschland darf dieser Prospekt in keinem Staat veröffentlicht werden, in dem Vorschriften über die Registrierung, Zulassung oder sonstige Vorschriften im Hinblick auf ein öffentliches Angebot bestehen oder bestehen könnten, die einer Veröffentlichung oder einem Angebot der Schuldverschreibungen entgegenstehen könnten. Insbesondere darf dieser Prospekt nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika gebracht werden. Die unter diesem Prospekt begebenen Schuldverschreibungen der Emittentin sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 ("Securities Act") registriert und unterliegen als Inhaberpapiere bestimmten Voraussetzungen des U.S. Steuerrechtes. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die im U.S. Steuerrecht festgelegt werden, dürfen die Schuldverschreibungen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Schuldverschreibungen wurden und werden auch nicht gemäß den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen von Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich registriert und dürfen nicht an Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich ansässig sind, angeboten oder verkauft werden. In einem EWR-Mitgliedstaat (jeweils ein "Maßgebliches Land") dürfen die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden, wenn:

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Samples: Debt Issuance Program

Verkaufsbeschränkungen. Mit Ausnahme von Österreich und Deutschland darf dieser Prospekt in keinem Staat veröffentlicht werden, in dem Vorschriften über die Registrierung, Zulassung oder sonstige Vorschriften im Hinblick auf ein öffentliches Angebot bestehen oder bestehen könnten, die einer Veröffentlichung oder einem Angebot der Schuldverschreibungen entgegenstehen könnten. Insbesondere darf dieser Prospekt nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika gebracht werden. Die unter diesem Prospekt begebenen Schuldverschreibungen der Emittentin sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 ("Securities Act") registriert und unterliegen als Inhaberpapiere bestimmten Voraussetzungen des U.S. Steuerrechtes. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die im U.S. Steuerrecht festgelegt werden, Die Schuldverschreibungen dürfen die Schuldverschreibungen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Transaktionen, die von den Registrierungserfordernissen des Securities Act ausgenommen sind und, im Falle von Inhaberschuldverschreibungen, nach den U.S. Steuerbestimmungen zulässig sind. Die Schuldverschreibungen wurden und werden auch nicht gemäß den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen von Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich registriert und dürfen nicht an Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich ansässig sind, angeboten oder verkauft werden. In einem EWR-Mitgliedstaat (jeweils ein "Maßgebliches Land") dürfen die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden, wenn:

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Samples: Angebotsprogramm Für Schuldverschreibungen

Verkaufsbeschränkungen. Mit Ausnahme von Österreich und Deutschland (und allfälligen weiteren EWR-Mitgliedsstaaten, in die dieser Prospekt gültig notifiziert wurde) darf dieser Prospekt in keinem Staat Land veröffentlicht werden, in dem Vorschriften über die Registrierung, Zulassung oder sonstige Vorschriften im Hinblick auf ein öffentliches Angebot bestehen oder bestehen könnten, die einer Veröffentlichung oder einem Angebot der Schuldverschreibungen entgegenstehen Wertpapiere entgegen stehen könnten. Insbesondere darf dieser der Prospekt nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika gebracht werden. Die unter diesem Prospekt begebenen Schuldverschreibungen Wertpapiere der Emittentin sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 (der "Securities Act") registriert und unterliegen als Inhaberpapiere bestimmten Voraussetzungen des U.S. Steuerrechtes. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die im U.S. Steuerrecht festgelegt werden, dürfen die Schuldverschreibungen Wertpapiere nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Schuldverschreibungen Wertpapiere wurden und werden auch nicht gemäß den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen von Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich nicht registriert und dürfen nicht an für oder auf Rechnung von Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder dem Japan, im Vereinigten Königreich oder in den Vereinigten Staaten ansässig sind, sind angeboten oder verkauft werden. In einem EWR-Mitgliedstaat und im Vereinigten Königreich (jeweils ein "Maßgebliches Land") dürfen die Schuldverschreibungen Wertpapiere öffentlich angeboten werden, wenn:

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Samples: Angebotsprogramm Für Schuldverschreibungen Und Zertifikate

Verkaufsbeschränkungen. Mit Ausnahme von Österreich und Deutschland dem Großherzogtum Luxemburg darf dieser Prospekt in keinem Staat veröffentlicht werden, in dem Vorschriften über die Registrierung, Zulassung oder sonstige Vorschriften im Hinblick auf ein öffentliches Angebot bestehen oder bestehen könnten, die einer Veröffentlichung oder einem Angebot der Schuldverschreibungen entgegenstehen könnten. Insbesondere darf dieser Prospekt nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika gebracht werden. Die unter diesem Prospekt begebenen Schuldverschreibungen der Emittentin sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 ("Securities Act") registriert und unterliegen als Inhaberpapiere bestimmten Voraussetzungen des U.S. Steuerrechtes. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die im U.S. Steuerrecht festgelegt werden, dürfen die Schuldverschreibungen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Schuldverschreibungen wurden und werden auch nicht gemäß den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen von Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich registriert und dürfen nicht an Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich ansässig sind, angeboten oder verkauft werden. In einem EWR-Mitgliedstaat (jeweils ein "Maßgebliches Land") dürfen die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden, wenn:

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Samples: Angebotsprogramm Für Schuldverschreibungen