Verlustschwellen. Der Vermögensverwalter informiert den Kunden, wenn der Gesamtwert des verwalteten Vermögens seit dem Beginn des jeweiligen Berichts- zeitraums um 10% gefallen ist und daran anschließend bei jedem weiteren Wertverlust in 10%-Schritten. Die Information erfolgt spätestens am Ende des Geschäftstages, an dem der Schwellenwert überschritten wurde. Wurde der Schwellenwert an einem geschäftsfreien Tag überschritten, erfolgt der Bericht am Ende des folgenden Geschäftstages. Die Information wird maschinell erstellt und im elektronischen Postfach des Kunden in seinem Kundenportal unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx hinterlegt. Als Berichtszeitraum wird jeweils der Gesamtwert des Portfolios zum Jahres- ultimo bzw. bei unterjährigen Zuzahlungen oder Auszahlungen unter Berücksichtigung eben dieser definiert.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vertrag Über Die Digitale Vermögensverwaltung
Verlustschwellen. Der Vermögensverwalter informiert den Kunden, wenn der Gesamtwert des verwalteten Vermögens seit dem Beginn des jeweiligen Berichts- zeitraums Berichtszeitraums um 10% gefallen ist und daran anschließend bei jedem weiteren Wertverlust in 10%-Schritten. Die Information erfolgt spätestens am Ende des Geschäftstages, an dem der Schwellenwert überschritten wurde. Wurde der Schwellenwert an einem geschäftsfreien Tag überschritten, erfolgt der Bericht am Ende des folgenden Geschäftstages. Die Information wird maschinell erstellt und im elektronischen Postfach des Kunden in seinem Kundenportal unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxx.xx hinterlegt. Als Berichtszeitraum wird jeweils der Gesamtwert des Portfolios zum Jahres- ultimo bzw. bei unterjährigen Zuzahlungen oder Auszahlungen unter Berücksichtigung eben dieser definiert.. Anlage 2: Kundeninformationen 1. Allgemeine Informationen 19
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Verlustschwellen. Der Vermögensverwalter informiert den Kunden, wenn der Gesamtwert des verwalteten Vermögens seit dem Beginn des jeweiligen Berichts- zeitraums Berichtszeitraums um 10% gefallen ist und daran anschließend bei jedem weiteren Wertverlust in 10%-Schritten. Die Information erfolgt spätestens am Ende des Geschäftstages, an dem der Schwellenwert überschritten wurde. Wurde der Schwellenwert an einem geschäftsfreien Tag überschritten, erfolgt der Bericht am Ende des folgenden Geschäftstages. Die Information wird maschinell erstellt und im elektronischen Postfach des Kunden in seinem Kundenportal unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxx.xx hinterlegt. Als Berichtszeitraum wird jeweils der Gesamtwert des Portfolios zum Jahres- ultimo bzw. bei unterjährigen Zuzahlungen oder Auszahlungen unter Berücksichtigung eben dieser definiert.
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