Versammlungen Musterklauseln

Versammlungen. Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Zeitpunkt und Ort werden durch den Verwaltungsrat bestimmt. Article 6: Meetings The ordinary General Meeting shall be held annually within six months after the close of the business year. The Board of Directors determines the time and location of the General Meeting. Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen, sooft es notwendig ist, insbesondere in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Extraordinary General Meetings shall be called as often as necessary, in particular, in all cases required by law. Zu ausserordentlichen Generalversammlungen hat der Verwaltungsrat innerhalb von zwei Monaten einzuladen, wenn Aktionäre, die mindes- tens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten, schriftlich und unter An- gabe der Verhandlungsgegenstände und der Anträge eine Einberufung verlangen. Extraordinary General Meetings shall be convened by the Board of Directors within 2 months if shareholders representing at least ten percent of the share capital request such meeting in writing, setting forth the items to be discussed and the proposals to be decided upon.
Versammlungen. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen sehen Bestimmungen hinsichtlich der Einberufung von Versammlungen der Schuldverschreibungsgläubiger zur Erörterung der ihre Interessen allgemein berührenden Angelegenheiten vor. Nach diesen Bestimmungen können mit festgelegten Mehrheiten Beschlüsse gefasst werden, die für alle Gläubiger verbindlich sind, einschließlich solcher, die an der betreffenden Versammlung und an der Abstimmung nicht teilgenommen haben oder gegen die Mehrheit gestimmt haben.
Versammlungen. Die Jahreshauptversammlung der Anteilinhaber der Gesellschaft findet in Übereinstimmung mit luxemburgischem Recht in Luxemburg entweder am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen, in der Einberufungsmitteilung angegebenen Ort im Großherzogtum Luxemburg statt, wobei Datum und Uhrzeit vom Verwaltungsrat festgelegt werden, aber nicht später als innerhalb von sechs Monaten ab dem Ende des vorherigen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Die Anteilinhaber einer Anteilsklasse oder eines Portfolios dürfen jederzeit eine Hauptversammlung abhalten, um über Angelegenheiten zu entscheiden, die ausschließlich dieses Portfolio oder diese Anteilsklasse betreffen. Die Einberufungsbekanntmachungen solcher Hauptversammlungen und sonstige Mitteilungen werden gemäß luxemburgischem Recht erfolgen. In den Mitteilungen werden Ort und Zeitpunkt der Versammlung, die Zulassungsbedingungen, die Tagesordnung, das Quorum und die Stimmrechtsanforderungen angegeben. Nach den in den luxemburgischen Gesetzen und Bestimmungen festgelegten Bedingungen kann in der Mitteilung über eine Hauptversammlung der Anteilinhaber vorgesehen sein, dass Quorum und Mehrheit für die betreffende Hauptversammlung unter Bezugnahme auf die um Mitternacht (Luxemburger Zeit) am fünften Tag vor der Hauptversammlung (das „Stichdatum“) ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Anteile festgelegt werden, während das Recht eines Anteilinhabers zur Teilnahme an einer Hauptversammlung der Anteilinhaber und zur Ausübung der mit seinen Anteilen verbundenen Stimmrechte unter Bezugnahme auf die von diesem Anteilinhaber am Stichdatum gehaltenen Anteile festgelegt wird.
Versammlungen. Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Zeitpunkt und Ort werden durch den Verwaltungsrat bestimmt. Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen, so oft es notwendig ist, insbesondere in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Zu ausserordentlichen Generalversammlungen hat der Verwaltungsrat einzuladen, wenn eine Generalversammlung dies beschliesst oder Aktionäre, die mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten, schriftlich und unter Angabe der Verhandlungsgegenstände und der Anträge eine Einberufung verlangen.
Versammlungen. Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Zeitpunkt und Ort werden durch den Verwaltungsrat bestimmt. ARTICLE 7:
Versammlungen. Anteilinhaber der Gesellschaft haben das Recht, an Hauptversammlungen der Gesellschaft teilzunehmen und dort abzustimmen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird normalerweise innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft in Irland Fungieren als Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Hauptversammlungen ergehen an Anteilinhaber zusammen mit dem Jahresbericht spätestens 21 Tage vor dem für die Versammlung festgesetzten Datum. Der Verwaltungsrat kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, wann immer er dies für erforderlich hält. Einladungen zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ergehen an Anteilinhaber spätestens 21 Tage vor dem für die Versammlung festgesetzten Datum. Nachrichten an Anteilinhaber können über elektronische Post oder andere Kommunikationsmittel übermittelt werden, sofern der Anteilinhaber dieser Kommunikationsmethode zugestimmt hat. Kopien der Anteilinhabern zugesandten Dokumente stehen im Büro der Verwaltungsstelle zur Verfügung. Nachrichten an Anteilinhaber werden ebenfalls über die Website veröffentlicht. Ein Anteilinhaber sollte die Website regelmäßig besuchen, oder seine Stockbroker oder anderen Finanzintermediäre hiermit beauftragen, um den rechtzeitigen Erhalt von Informationen sicherzustellen. Wenn die Gesellschaft gemäß der CBDF-Richtlinie oder der CBDF- Verordnung bestimmte Informationen öffentlich zugänglich ma- chen muss, können diese Informationen auf der Website zur Ver- fügung gestellt werden, gegebenenfalls in übersetzter Fassung. Sofern Anlegern nichts anderes mitgeteilt wird, trägt der Fonds- manager im Falle der Vermarktung eines Fonds in einem anderen EWR-Mitgliedsstaat dafür Sorge, dass die folgenden Aufgaben di- rekt oder über einen oder mehrere Dritte ausgeführt werden:
Versammlungen. Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Zeitpunkt, Art und Ort werden durch den Verwaltungsrat bestimmt. Article 7: Meetings The ordinary General Meeting shall be held annually within six months after the close of the business year. The Board of Directors determines the form, time and location of the General Meeting. Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen, sooft es not- wendig ist, insbesondere in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Extraordinary General Meetings shall be called as often as necessary, in particular, in all cases required by law. Zu ausserordentlichen Generalversammlungen hat der Verwaltungsrat inner- halb von zwei Monaten einzuladen, wenn Aktionäre, die mindestens fünf Prozent des Aktienkapitals vertreten, schriftlich und unter Angabe der Ver- handlungsgegenstände und der Anträge eine Einberufung verlangen. Extraordinary General Meetings shall be convened by the Board of Di- rectors within two (2) months if shareholders representing at least five (5) percent of the share capital request such meeting in writing, setting forth the items to be discussed and the proposals to be decided upon. Der Verwaltungsrat kann vorsehen, dass Aktionäre, die nicht am Ort der Ge- neralversammlung anwesend sind, ihre Rechte auf elektronischem Weg aus- üben können. Stattdessen kann der Verwaltungsrat auch auf die Festlegung The Board of Directors may provide that shareholders who are not pre- sent at the General Meeting may exercise their rights electronically. In- stead, the Board of Directors may also waive the determination of a meet- ing location and order the holding of a virtual General Meeting if holding eines Tagungsorts verzichten und die Durchführung einer virtuellen General- versammlung anordnen, wenn die Durchführung einer physischen Versamm- lung aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen nicht möglich oder ratsam ist (z.B. im Fall einer Pandemie). a physical meeting may not be possible or advisable from a health and safety perspective (e.g. in case of a pandemic).
Versammlungen. 1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung, in der über den Jahresabschluß für das verflossene Geschäftsjahr zu beschließen ist, muß spätestens 8 Monate nach Ablauf ei- nes jeden Geschäftsjahres stattfinden. Die Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt, sofern nicht die Gesellschafterin einem anderen Ort zustimmt. Außerordentliche Gesellschafterversammlung finden nach bedarf statt.
Versammlungen. (a) Gemäß dem Companies Act kann der Verwaltungsrat jederzeit außerordentliche Hauptversammlungen der Gesellschaft einberufen. Der Verwaltungsrat muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine Jahreshauptversammlung einberufen.
Versammlungen. Versammlungen des Steuerkreises werden vom Koordinator anberaumt und geleitet. Der Steuerkreis trifft sich mindestens vierteljährlich und in der Regel so, dass die wiederkehrenden Abrechnungen mit den Fördermittelgebern vor der Einreichung überprüft und koordiniert werden können. Grundsätzlich bestimmt der Steuerkreis den Sitzungsplan. Außerordentliche Sitzungen können vom Koordinator oder auf Verlangen eines Viertels (1/4) der Parteien einberufen werden. Der Koordinator lädt zu den Sitzungen mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen durch Versendung des Tagesordnungsvorschlages ein. Ordentliche und außerordentliche Sitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel (⅔) der Parteien anwesend oder vertreten sind. In Ausnahmefällen kann der Koordinator Beschlüsse durch eine Telefonkonferenz oder im Umlaufverfahren herbeiführen, soweit diesem Verfahren keine Partei widerspricht. Solche Beschlüsse müssen auf der nächsten Sitzung des Steuerkreises formell bestätigt werden.