Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung, Montageversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind. Er leistet Entschädigung Ersatz für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von Verlust der versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten SachenSachschäden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren seine Repräsentanten weder nicht rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem und nach billigem Ermessen auch nicht vorhersehen konnten. Der Versicherer leistet Entschädigung für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet versicherte Sachen bei Eintreten folgender Gefahren und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.Schäden:
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Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
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Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten SachenSach- schaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Auftraggeber oder die mitversicherten beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen Be- schädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten oder im Falle der Versicherung für fremde Rechnung zusätz- lich der Versicherte, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Sachschadens die mitversicherten Unternehmen Gefahr trägt, oder deren Repräsentanten dessen Repräsentanten, weder rechtzeitig vorhergesehen haben vor-hergesehen haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei . Dabei schadet nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese Fahrlässig- keit, die den Versicherer dazu berechtigt, berechtigt seine Leistung Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
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Samples: Inhaltsversicherung Für Gastronomie
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende eintreten- de Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten SachenSach- schaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmer, die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer Versi- cherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bauleistungsversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von Schäden an versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren sei- ne Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den schadet. Als Sachschaden gilt eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz (Zerstörung oder Beschädigung). Eine Zerstörung oder Beschädigung liegt nicht vor, soweit ein ursprünglich vorhandener Mangel offenkun- dig wird. Darüber hinaus leistet der Versicherer dazu berechtigtauch Entschädigung für versi- cherte Sachen, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzendie durch einen versicherten Sachschaden abhanden kommen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende ein- tretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmer, die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende versicherte Sachen, die durch böswillige Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachenunbenannte Gefahren unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten sein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Auftraggeber oder die mitversicherten beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen Beschädi- gungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten mitversicher- ten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben ha- ben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten SachenSachenen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende ein- tretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Auftraggeber oder die mitversicherten beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen vorherse- hen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch böswillige Beschädigungen, Rauch/Ruß oder unbenannte Gefahren unvorhergesehen eintretende Beschädigungen zerstört oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachenbeschädigt werden oder abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten sein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung