Versicherte Leistungen. Versichert sind die im Folgenden aufgeführten Leistungen: 10.1.1.1 akut notwendige ambulante Heilbehandlung; 10.1.1.2 ambulante Schmerzbehandlung beim Zahnarzt oder Kieferchirurgen und zur Schmerzbeseitigung notwendige Füllungen in einfacher Ausführung bis insgesamt 260,– €; darüber hinausgehende Behand- lungen je nach gewähltem Tarif und nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer International; 10.1.1.3 ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Sofern vereinbart, beträgt die Eigenleistung pro Rezept 5,– €. 10.1.1.4 ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls erstmals notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen; 10.1.1.5 Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft (Grundver- sorgung), Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer Indikation sowie deren Folgen, falls der Beginn der Schwangerschaft nach ärztlicher Bescheinigung nach dem Beginn des Versicherungsschutzes eintrat. Die Aufwendungen für Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft werden in folgendem Umfang erstattet: Aufwen- dungen für das 1. Screening von Beginn der 9. bis zum Ende der 12. Schwanger- schaftswoche, 2. Screening von Beginn der 19. bis zum Ende der 22. Schwanger- schaftswoche, 3. Screening von Beginn der 29. bis zum Ende der 32. Schwanger- schaftswoche. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden nur bei medizinischer Indikation (Auffälligkeiten und Komplikationen) und nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer International erstattet. Ansonsten wird Kostenersatz nur insoweit geleistet, als ärztliche Hilfe im Aufenthaltsland durch eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Mutter oder des ungeborenen Kindes (einschließlich Fehlgeburt) erforderlich wird.
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung, Reiseversicherung
Versicherte Leistungen. Versichert sind die im Folgenden aufgeführten Leistungen:
10.1.1.1 akut notwendige ambulante Heilbehandlung;
10.1.1.2 ambulante Schmerzbehandlung beim Zahnarzt oder Kieferchirurgen und zur Schmerzbeseitigung notwendige Füllungen in einfacher Ausführung bis insgesamt 260,– €; darüber hinausgehende Behand- lungen je nach gewähltem Tarif und nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer InternationalKLEMMER International Assekuradeur GmbH;
10.1.1.3 ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Sofern vereinbart, beträgt die Eigenleistung pro Rezept 5,– €.
10.1.1.4 ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls erstmals notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen;
10.1.1.5 Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft (Grundver- sorgung), Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer Indikation sowie deren Folgen, falls der Beginn der Schwangerschaft nach ärztlicher Bescheinigung nach dem Beginn des Versicherungsschutzes eintrat. Die Aufwendungen für Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft werden in folgendem Umfang erstattet: Aufwen- dungen für das
1. Screening von Beginn der 9. bis zum Ende der 12. Schwanger- schaftswoche,
2. Screening von Beginn der 19. bis zum Ende der 22. Schwanger- schaftswoche,
3. Screening von Beginn der 29. bis zum Ende der 32. Schwanger- schaftswoche. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden nur bei medizinischer Indikation (Auffälligkeiten und Komplikationen) und nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer KLEMMER International Assekuradeur GmbH erstattet. Ansonsten wird Kostenersatz nur insoweit geleistet, als ärztliche Hilfe im Aufenthaltsland durch eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Mutter oder des ungeborenen Kindes (einschließlich Fehlgeburt) erforderlich wird.
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