Versicherte Sachen. Versichert sind die auf dem Dach befestigten oder in den Baukörper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude bis zu einer Leistung von 20 kW-Spitzenleistung. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unter- bricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter, Speicher bzw. Puffer- batterien (Akku) und die Verkabelung.
Appears in 2 contracts
Versicherte Sachen. Versichert sind die auf bzw. an dem Dach versicherten Gebäude befestigten oder sowie in den Baukörper integriertenintegrier- ten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag genannten Gebäude bis zu einer Leistung von 20 kW-SpitzenleistungGebäude. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebetrieb Probebe- trieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unter- bricht unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage Remon- tage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb inner- halb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, BefestigungselementeBefestigungs- elemente, Wechselrichter, Speicher bzw. Puffer- batterien (Akku) Speicherbatterien und die Verkabelung.
Appears in 2 contracts
Samples: Besondere Bedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung – Protect, Wohngebäudeversicherung – Homecare
Versicherte Sachen. Versichert sind die auf dem Dach Hausdach befestigten oder sowie in den Baukörper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude bis zu einer Leistung von 20 kW-Spitzenleistung. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebetrieb Probebe- trieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unter- bricht unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes Transpor- tes der Sache innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter, Speicher bzw. Puffer- batterien (Akku) Wechselrichter und die Verkabelung.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die auf dem Dach Hausdach befestigten oder sowie in den Baukörper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen Photovoltaikan- lagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude bis zu einer Leistung von 20 15 kW-SpitzenleistungSpitzenleistung (kWp). Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung Er- probung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebetrieb Probe- betrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unter- bricht Betriebs- fertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, MontagerahmenMontage- rahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter, Speicher bzw. Puffer- batterien (Akku) Wechselrichter und die VerkabelungVer- kabelung.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die auf dem Dach befestigten oder in den Baukörper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude bis zu einer Leistung von 20 kW-Spitzenleistung. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unter- bricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter, Speicher bzw. Puffer- Xxxxxx- batterien (Akku) und die Verkabelung.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die auf dem Dach Hausdach befestigten oder sowie in den Baukörper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen Photovoltaik- anlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude bis zu einer Leistung von 20 15 kW-SpitzenleistungSpitzenleistung (kWp). Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung Er- probung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebetrieb Pro- bebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unter- bricht unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, MontagerahmenMontagerah- men, Befestigungselemente, Wechselrichter, Speicher bzw. Puffer- batterien (Akku) Wechselrichter und die VerkabelungVerka- belung.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Versicherte Sachen. Versichert sind die auf dem Dach Hausdach befestigten oder sowie in den Baukörper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen Photovoltaikan- lagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude bis zu einer Leistung von 20 15 kW-SpitzenleistungSpitzenleistung (kWp). Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung Er- probung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebetrieb Probe- betrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unter- bricht Betriebs- fertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter, Speicher bzw. Puffer- batterien (Akku) Wechselrichter und die Verkabelung.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die auf dem Dach Hausdach befestigten oder sowie in den Baukörper Bau- körper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag genannten Gebäude bis zur vereinbarten und doku- mentierten Versicherungssumme, max. bis zu einer Leistung von 20 kW-50 kWp (Kilowattpeak) - Spitzenleistung. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – - soweit vorgesehen – - nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unter- bricht Betriebsfer- tigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während wäh- rend einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, BefestigungselementeBefe- stigungselemente, Wechselrichter, Speicher bzw. Puffer- batterien (Akku) Wechselrichter und die Verkabelung.
Appears in 1 contract