Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht 3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen Risiken des Versicherungsnehmers, 3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen 3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx 21 kündigen.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen Nach- trägen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers,
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versi- cherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Ver- sicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorge- versicherung) und die in Ziffer Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhö- hungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender bestehen- der oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx Xxxx. 21 kündigen.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahr- zeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung des Versi- cherungsvertrages neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag Versicherungsvertrag jedoch unter den Voraussetzungen Vorausset- zungen von Xxxxxx 21 kündigen.
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Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- pflicht unterliegen,
3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung des Versiche- rungsvertrages neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag Versicherungsvertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx 21 kündigen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versichertes Risiko. 3.1 3.1. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 3.1.1. aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angege- benen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 3.1.2. aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versi- cherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 3.1.3. aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Teil B Ziffer 4 4. näher geregelt sind.
3.2 3.2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx 21 Teil B Ziffer 18. kündigen.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen Nachtr‰gen angegebe- nen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 aus Erhöhungen Erhˆhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen Nachtr‰gen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Ri- siken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher n‰her geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhˆhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx 21 kündigen.
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Samples: Jagd Versicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angege- benen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Ri- siken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer Zif- fer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer neu- er Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter un- ter den Voraussetzungen von Xxxxxx 21 kündigen.
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Samples: Versicherungsvertrag
Versichertes Risiko. 3.1 3.1. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersiche rungsnehmers,
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versi cherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risikenangege bexxx Xxxxxxx. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft- oder Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De ckungs-vorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer Ziff. 4 näher geregelt ge regelt sind.
3.2 3.2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Er- höhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx Zixx. 21 kündigen.
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Samples: Bauherrenhaftpflichtversicherung