Veranstalterhaftpflichtversicherung Musterklauseln

Veranstalterhaftpflichtversicherung soweit im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich mitversichert – Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sach- schäden aus der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Luftfahrtveranstaltungen, die nach den Luftverkehrsbestim- mungen genehmigungspflichtig sind.
Veranstalterhaftpflichtversicherung. Wir schützen Sie als Veranstalter einschließlich aller der zur Vertretung des Veranstalters befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienst- verhältnis zu dem Veranstalter stehen vor gesetzlichen Haftpflichtan- sprüchen Dritter: Wir prüfen die Frage, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet, leisten wir Wiedergutmachung des Schadens in Geld. Sind Sie nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wehren wir unberechtigte Schadensersatzan- sprüche ab. Kommt es darüber zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, führen wir den Prozess und tragen die dafür anfallenden Kosten. Nähere Angaben zu Art und Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte den Allge- meinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den für die jeweiligen Risiken geltenden Besonderen Bedingungen und Klauseln.
Veranstalterhaftpflichtversicherung. (gilt nur im Zusammenhang mit Teil A 1 BwVH 2019 und in Verbindung mit Teil B und C des BwVH 2019)