Common use of Versicherungssumme; Unterversicherung Clause in Contracts

Versicherungssumme; Unterversicherung. Die im Versicherungsvertrag für alle versicherten Sachen insgesamt genannte Versicherungssumme soll der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen. Bei der Bildung der Versicherungssumme sind auch die Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigen. Unterversicherung wird nicht geltend gemacht, wenn die Versicherungssumme aller versicherten Sachen dem Versicherungswert entspricht.

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Versicherungssumme; Unterversicherung. Die im Versicherungsvertrag für alle versicherten Sachen insgesamt jede versicherte Sache genannte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert (= Listenpreis der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen. Bei der Bildung der Versicherungssumme sind auch die versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigendieser Sache entsprechen. Unterversicherung wird nicht geltend gemacht, wenn die Versicherungssumme aller der versicherten Sachen dem Versicherungswert entspricht.

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Versicherungssumme; Unterversicherung. Die im Versicherungsvertrag für alle versicherten Sachen insgesamt genannte Versicherungssumme soll der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen. Bei der Bildung der Versicherungssumme sind auch die Bezugskosten (z. z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigen. Unterversicherung wird nicht geltend gemacht, wenn die Versicherungssumme aller versicherten Sachen dem Versicherungswert entspricht.

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Versicherungssumme; Unterversicherung. Die im Versicherungsvertrag für alle versicherten Sachen insgesamt jede versicherte Sache genannte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert (gleich Listenpreis der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen. Bei der Bildung der Versicherungssumme sind auch die versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigendieser Sache entsprechen. Unterversicherung wird nicht geltend gemacht, wenn die Versicherungssumme aller der versicherten Sachen dem Versicherungswert entspricht.

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Versicherungssumme; Unterversicherung. Die im Versicherungsvertrag für alle versicherten Sachen insgesamt jede versicherte Sache genannte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert (= Listenpreis der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen. Bei der Bildung der Versicherungssumme sind auch die versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigendieser Sache entsprechen. Unterversicherung wird nicht geltend gemacht, wenn die Versicherungssumme aller der versicherten Sachen dem Versicherungswert entspricht.

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