Vertragsanpassung. Diesem Stromliefervertrag liegen die wirtschaftlichen, rechtlichen, wettbewerblichen und tech- nischen Verhältnisse zum Zeitpunkt seines Abschlusses zugrunde. Ändern sich diese Verhält- nisse insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Maßnahmen oder durch Rege- lungen zwischen den Verbänden der Stromwirtschaft auf nationaler oder internationaler Ebene während der Vertragslaufzeit wesentlich, so verpflichten sich die Vertragspartner, diesen Stromliefervertrag entsprechend anzupassen. Sollte in einem solchen Falle zwischen den Vertragspartnern trotz beiderseitigen Bemühens in einem zumutbaren Zeitraum keine Einigung erzielt werden, so steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monats- ende zu.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag
Vertragsanpassung. Diesem Stromliefervertrag liegen die wirtschaftlichen, rechtlichen, wettbewerblichen und tech- nischen technischen Verhältnisse zum Zeitpunkt seines Abschlusses zugrunde. Ändern sich diese Verhält- nisse Verhältnisse insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Maßnahmen Maß- nahme oder durch Rege- lungen Regelungen zwischen den Verbänden der Stromwirtschaft auf nationaler na- tionaler oder internationaler Ebene während der Vertragslaufzeit wesentlich, und wird deswegen die Weiterführung des Vertrags für eine Vertragspartei unzumutbar, so verpflichten sich die Vertragspartner, diesen Stromliefervertrag entsprechend anzupassenanzu- passen. Sollte in einem solchen Falle Fall zwischen den Vertragspartnern trotz beiderseitigen Bemühens Be- mühens in einem zumutbaren Zeitraum keine Einigung erzielt werden, so steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monats- ende Monatsende zu.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertragsanpassung. Diesem Stromliefervertrag liegen die wirtschaftlichen, rechtlichen, wettbewerblichen und tech- nischen technischen Verhältnisse zum Zeitpunkt seines Abschlusses zugrunde. Ändern sich diese Verhält- nisse Verhältnisse insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Maßnahmen oder durch Rege- lungen Regelungen zwischen den Verbänden der Stromwirtschaft auf nationaler oder und internationaler Ebene während der Vertragslaufzeit wesentlich, so verpflichten sich die Vertragspartner, diesen Stromliefervertrag entsprechend anzupassen. Sollte in einem solchen Falle zwischen den Vertragspartnern trotz beiderseitigen Bemühens in einem zumutbaren Zeitraum keine Einigung erzielt werden, so steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 1 einem Monat zum Monats- ende Monatsende zu.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertragsanpassung. Diesem Stromliefervertrag liegen die wirtschaftlichen, rechtlichen, wettbewerblichen und tech- nischen technischen Verhältnisse zum Zeitpunkt seines Abschlusses zugrunde. Ändern sich diese Verhält- nisse insbesondere Verhältnisse insbeson- dere durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Maßnahmen oder durch Rege- lungen Regelungen zwischen den Verbänden der Stromwirtschaft auf nationaler oder internationaler Ebene während der Vertragslaufzeit wesentlich, so verpflichten sich die Vertragspartner, diesen Stromliefervertrag entsprechend anzupassenanzupas- sen. Sollte in einem solchen Falle zwischen den Vertragspartnern trotz beiderseitigen Bemühens in einem zumutbaren Zeitraum keine Einigung erzielt werden, so steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches außer- ordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monats- ende Monatsende zu.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertragsanpassung. Diesem Stromliefervertrag liegen die wirtschaftlichen, rechtlichen, wettbewerblichen wettbewerbskonformen und tech- nischen technischen Verhältnisse zum Zeitpunkt seines Abschlusses zugrunde. Ändern sich diese Verhält- nisse Verhältnisse insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Maßnahmen oder durch Rege- lungen Regelungen zwischen den Verbänden der Stromwirtschaft auf nationaler oder internationaler Ebene während der Vertragslaufzeit wesentlich, so verpflichten sich die Vertragspartner, diesen Stromliefervertrag entsprechend anzupassen. Sollte in einem solchen Falle zwischen den Vertragspartnern Vertragsparteien trotz beiderseitigen Bemühens in einem zumutbaren Zeitraum keine Einigung erzielt werden, so steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 1 einem Monat zum Monats- ende Monatsende zu.
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Samples: Stromliefervertrag