Common use of Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung Clause in Contracts

Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Bei der Bestellung bei einem Abocenter im Gebiet des VVS ist zu beach- ten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungs- bereich des VVS liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hoch- schule außerhalb Baden-Württembergs, kann die Bestellung bei einem Abocenter im VVS auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS befindet. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberech- nung erfolgt. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechti- gung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühes- tens jedoch zwölf Monaten nach Beginn des Abovertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung gegenüber dem je- weiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen. (2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement bis jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate die jeweils gültige monatliche Aborate eines Deutschland-Tickets zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Für Studie- rende entfällt innerhalb des ersten Vertragsjahres bei einer fristgerech- ten Kündigung die Nachberechnung, wenn nachweisbar eine Nutzung des Deutschland-Tickets nicht möglich ist (z. B. Auslandssemester). Ein solcher nachberechnungsfreier Ausstieg ist zum Semesterende möglich. (3) Im Übrigen gelten die Abobedingungen des VVS zum Deutschland-Ticket JugendBW.

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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen

Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Bei der Bestellung bei einem Abocenter im Gebiet des VVS ist zu beach- ten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungs- bereich des VVS liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hoch- schule außerhalb Baden-Württembergs, kann die Bestellung bei einem Abocenter im VVS auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS befindet. Das Abonnement Deutschland-Ticket JugendBW wird im VVS auch als Abo-Sofort angeboten. Es gelten die Bestimmungen zum Abo-Sofort gemäß 4.3 der VVS-Tarifbestimmungen. Das Abonne- ment wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jeweils je- weils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberech- nung Nachberechnung erfolgt. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechti- gung Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung Kün- digung bedarf, frühes- tens frühestens jedoch zwölf Monaten nach Beginn des AbovertragesAb- overtrages. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung Bezugsberech- tigung gegenüber dem je- weiligen jeweiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen. (2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement bis jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate die jeweils gültige monatliche Aborate eines Deutschland-Tickets zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Für Studie- rende entfällt innerhalb des ersten Vertragsjahres bei einer fristgerech- ten Kündigung die Nachberechnung, wenn nachweisbar eine Nutzung des Deutschland-Tickets nicht möglich ist (z. B. Auslandssemester). Ein solcher nachberechnungsfreier Ausstieg ist zum Semesterende möglich. (3) Im Übrigen gelten die Abobedingungen des VVS zum Deutschland-Ticket JugendBW.

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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen

Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen: 18.1. Die Laufzeit beginnt einheitlich zum Zeitpunkt der Freischaltung aller beauftragten Dienste. Die nvb GmbH ist berechtigt, dem Kunden eine Teil- leistung (1z. B. Internet) Mit mit dessen vorheriger Zustimmung anzubieten, die es dem Einstieg ins Abo kann Kunden ermöglicht, den Anschluss zu jedem 1nutzen. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. Etwaige Kosten ergeben sich aus der bei Zustimmung des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen istKunden gültigen Preisliste. Bei Hinzubuchung weiterer Zusatzoptionen zu einem bestehenden Vertrag beginnt, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinba- rungen getroffen werden, zum vereinbarten Zeitpunkt der Bestellung bei einem Abocenter im Gebiet Frei- schaltung des VVS ist zu beach- tenDienstes keine neue Vertragslaufzeit. 18.2. Sofern keine Mindestvertragslaufzeit mit dem Kunden vereinbart worden ist, dass auch können beide Vertragspartner mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende kündigen. 18.3. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit kann der Standort Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende der Schule bzwLaufzeit gekündigt werden. 18.4. Hochschule im Geltungs- bereich des VVS liegen mussSofern eine Kündigung nach Ziffer 18.4. Liegt der Standort der Schule bzw. Hoch- schule außerhalb Baden-Württembergsnicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, kann die Bestellung bei einem Abocenter im VVS auch dann erfolgen, wenn verlängert sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungs- frist ist der Zeitpunkt des VVS befindetZugangs der Kündigungserklärung. 18.5. Das Abonnement wird zunächst Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) Der Kunde für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberech- nung erfolgt. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechti- gung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühes- tens jedoch zwölf Monaten nach Beginn des Abovertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung gegenüber dem je- weiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen. zwei (2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement bis jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Ent- gelte oder in einem länger als zwei (2) Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebühren für die bereits genutzten zwei (2) Monate die jeweils gültige monatliche Aborate eines Deutschland-Tickets zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt entspricht (mindestens jedoch in Höhe von 5,00 Euro75,00 €), es sei denn in Verzug kommt, wobei zur Ermittlung des Verzugsbetrages die Berechnungsregel der Abonnent weist nachErgänzenden Bestimmungen für Sprachtelefonie (s. Abschnitt B.) zur Anwendung kommt, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sindnvb Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxxX · Xxxxxxxx 00 · 00000 Xxxxxxxx · Sitz der Gesellschaft: Nordhorn · Amtsgericht Osnabrück: HRB 1300 10 Geschäftsführung: Xx. Für Studie- rende entfällt innerhalb Xxxxxxx Xxxxxxx · Vorsitzender des ersten Vertragsjahres bei einer fristgerech- ten Kündigung die Nachberechnung, wenn nachweisbar Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxx · USt-IdNr.: DE 117036559 b) eine Nutzung wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnissen des a) Erfüllung (inklusive Abrechnung) des Deutschland-Tickets nicht möglich ist Vertrages auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. b) Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. Auslandssemester)wegen handels- oder steuer- rechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. Ein solcher nachberechnungsfreier Ausstieg ist zum Semesterende möglich6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. c) Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der nvb GmbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. d) Soweit der Kunde der nvb GmbH eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Telefonwerbung erteilt hat, verarbe- itet die nvb GmbH personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Eine Einwilligung zur Telefonwerbung kann der Kunde jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. e) Bewertung der Kreditwürdigkeit des Kunden sowie Mitteilung von Anhaltspunkten zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit des Kunden durch die Auskunftei SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) und f) DSGVO. Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der nvb GmbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. 20.5. Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 20.4. genannten Zwecke – aus-schließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: Auskunfteien, Abrechnungs- oder IT-Dienstleister oder andere Berechtigte (3z. B. Behörden oder Gerichte), soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht. 20.6. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an oder in Dritt- länder oder an internationale Organisationen erfolgt nicht. 20.7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu den unter Ziffer 20.4. genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Er- füllung dieser Zwecke erforderlich ist. Zum Zwecke der Direktwerbung werden die personenbezogenen Daten des Kunden solange ge- speichert, wie ein überwiegendes rechtliches Interesse der nvb GmbH an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Be- stimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren über das Vertragsende hinaus. 20.8. Der Kunde hat gegenüber der nvb GmbH Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO); Be- richtigung der Daten, wenn sie fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO); Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Kunde eine erteilte Einwilli- gung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten wider- rufen hat (Art. 17 DSGVO); Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 lit. a) Im Übrigen gelten bis d) DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit der vom Kunden bereitgestellten, ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO), Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Abobedingungen des VVS zum Deutschland-Ticket JugendBWRechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Internet Und Sprachtelefonie (Voip)

Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann Berechtigte können zu jedem 1. ersten eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am in ein Abonnement des HNV-JugendticketBW einsteigen. Hierfür muss die schriftliche Bestellung/Online-Bestellung mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen bis zum 15. des jeweiligen Vormonats eingegangen sein. Wurde das HNV-JugendticketBW als Handy-/Online-Ticket mit Barcode ausgegeben, gelten ergänzend die Regelun- gen gemäß Teil C, Nr. 10 des HNV-Gemeinschaftstarifs. Für Bestellungen nach Ablauf der entsprechende Bestell- schein mit SEPABestellfrist (15. des Vormonats) wird das HNV-Lastschriftmandat beim JugendticketBW auch als sog. Abo-Center vorliegt Sofort angeboten. Voraussetzung ist die persönliche Bestellung und Barzahlung bzw. im Internet per Abbuchung des ersten Geltungsmonats. Bei Barzahlung beginnt das reguläre Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Bei der Bestellung bei einem Abocenter im Gebiet des VVS ist zu beach- ten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungs- bereich des VVS liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hoch- schule außerhalb Baden-Württembergs, kann die Bestellung bei einem Abocenter im VVS auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS befindetVerfahren mit dem Folgemonat. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jeweils zum 10. des Ende eines jeden Monats zu jedem Monatsende schriftlich gekündigt werden, ohne dass eine Nachberech- nung Nachberechnung erfolgt. Die Kündigung muss bis zum 15. des Vormonats beim ABO-Center vorliegen. Die Chipkarte/das Handy-Ticket wird zum Ersten des darauffolgenden Montas gesperrt und verliert die Gültigkeit. Die Chipkarte ist an das ausgebende ABO-Center zurückzugeben. Der Abovertrag Abo-Vertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechti- gung Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühes- tens frühestens jedoch zwölf Monaten Monate nach Beginn des AbovertragesAbo-Vertrages. Der Abonnent Die Chipkarte/das Handy-Ticket wird gesperrt und verliert die Gültigkeit. Die Chip- karte ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung gegenüber dem je- weiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen.an das ausgebende ABO-Center zurückzugeben.‌‌‌‌‌‌ (2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement bis jeweils zum 10. des Monats mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate die jeweils gültige monatliche Aborate eines Deutschlandder Preis einer HNV-Tickets Schülermonatskarte der Preis- stufe 1 zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Für Studie- rende entfällt innerhalb des ersten Vertragsjahres bei einer fristgerech- ten Kündigung die Nachberechnung, wenn nachweisbar eine Nutzung des Deutschland-Tickets nicht möglich ist (z. B. Auslandssemester). Ein solcher nachberechnungsfreier Ausstieg ist zum Semesterende möglich. (3) Im Übrigen gelten die Abobedingungen des VVS zum Deutschland-Ticket JugendBW.

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Samples: Gemeinsame Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit 7.1. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 2 Jahre, beginnend mit dem Einstieg ins Abo kann ersten Abrechnungszeitraum, für den von BRUNATA-METRONA vereinbarte Leistungen zu jedem 1erbringen sind. 7.2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende bzw. eines Monats begonnen wer- denVerlängerungszeitraumes gekündigt wird. Ist der Kunde Verbraucher, wenn spätestens am 15kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Einzelne Leistungsbestandteile von BRUNATA-METRONAfix können nicht separat gekündigt werden. 7.3. Einzelne Leistungsbestandteile von BRUNATA-METRONAfix können nicht separat gekündigt werden. 7.4. Mit Beendigung des Vormonats Vertrages ist BRUNATA-METRONA von der entsprechende Bestell- schein Verpflichtung frei, weitere Leistungen für auf die Beendigung des Vertrages folgende Abrechnungszeiträume zu erbringen. BRUNATA-METRONA wird die Ablesung/Auslesung der Erfassungsgeräte für den letzten Abrechnungszeitraum der Vertragslaufzeit und die weiteren Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung der Abrechnung noch kostenpflichtig vornehmen. Unberührt hiervon bleibt auch die Verpflichtung die Abrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum noch zu erstellen, sofern der Kunde BRUNATA-METRONA mit SEPAder Durchführung der Abrechnungserstellung beauftragt. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies bei Verlängerung des Vertrages nur für zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abgeschlossene Abrechnungs-Lastschriftmandat beim Abozeiträume. 7.5. Nach Beendigung des Vertrages sind die Erfassungsgeräte an BRUNATA- METRONA zurückzugeben. Die Kosten der Demontage sind vom Kunden zu tragen. BRUNATA-Center vorliegt bzw. METRONA ist berechtigt, dem Kunden ein Kaufangebot zu unterbreiten, zu dem der Kunde die Erfassungsgeräte erwerben kann; im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Bei Falle der Bestellung bei einem Abocenter im Gebiet des VVS ist zu beach- ten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungs- bereich des VVS liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hoch- schule außerhalb Baden-Württembergs, kann Annahme dieses Angebots entfällt die Bestellung bei einem Abocenter im VVS auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS befindet. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberech- nung erfolgt. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechti- gung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühes- tens jedoch zwölf Monaten nach Beginn des Abovertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung gegenüber dem je- weiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigenPflicht zur Rückgabe. (2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement bis jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate die jeweils gültige monatliche Aborate eines Deutschland-Tickets zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Für Studie- rende entfällt innerhalb des ersten Vertragsjahres bei einer fristgerech- ten Kündigung die Nachberechnung, wenn nachweisbar eine Nutzung des Deutschland-Tickets nicht möglich ist (z. B. Auslandssemester). Ein solcher nachberechnungsfreier Ausstieg ist zum Semesterende möglich. (3) Im Übrigen gelten die Abobedingungen des VVS zum Deutschland-Ticket JugendBW.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen