Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Das VVS-JugendTicketBW wird auch als Abo-Sofort angeboten. Es gelten die Bestimmungen zum Abo-Sofort gemäß 4.3. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ohne Nachberechnung jederzeit zum nächsten Monatsende gekündigt wer- den. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung endet automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch nach zwölf Monaten. (2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate der Preis eines AusbildungsTicket U 27 (4.2.8) zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn der Abonnent weist nach, dass Kosten über- haupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. (3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen gemäß Anhang 7.
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Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann Berechtigte können zu jedem 1. ersten eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15in ein Abonnement des bodo- Jugendtickets BW einsteigen. Hierfür muss die schriftliche Bestellung/Online- Bestellung mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen bis zum 15 des jeweiligen Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Das VVS-JugendTicketBW wird auch als Abo-Sofort angeboten. Es gelten die Bestimmungen zum Abo-Sofort gemäß 4.3sein. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung jederzeit erfolgt. Die Kündigung hat spätestens bis zum nächsten Monatsende gekündigt wer- denletzten Kalendertag des Vormonats schriftlich an die Ausgabestelle zu erfolgen. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung endet enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch zwölf Monate nach zwölf MonatenBeginn des Abovertrages.
(2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate der Preis eines AusbildungsTicket U 27 (4.2.8) einer Schülermonatskarte Preisstufe 4 zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EuroDies gilt nicht, es sei denn der Abonnent weist nachwenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, dass Kosten über- haupt nicht die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.
(3) wenn er verstorben ist. Im Übrigen gelten die Abo-Abo Bedingungen gemäß Anhang 7Ziffer 4.4.5.5.
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