Common use of Vertragsbestimmungen Clause in Contracts

Vertragsbestimmungen. 1. Dieser Vertrag kommt mit Vertragsannahme durch die STADTWERKE zustande. Die STADTWERKE behalten sich vor, die Bonität des KUNDEN zu prüfen. Hat der Kunde einen gewünschten Lieferbeginn angegeben, so gilt dieser Termin. Die STADTWERKE werden dem KUNDEN die Vertragsannahme oder -ablehnung binnen vier Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten und vom KUNDEN unterschriebenen Vertrages in Textform mitteilen und dabei den Lieferbeginn mitteilen. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der KUNDE fordert die STADTWERKE hierzu ausdrücklich auf.

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Vertragsbestimmungen. 1. 1 Dieser Vertrag kommt mit Vertragsannahme durch die STADTWERKE zustande. Die STADTWERKE behalten sich vor, die Bonität des KUNDEN zu prüfen. Hat der Kunde einen gewünschten Lieferbeginn angegeben, so gilt dieser Termin. Die STADTWERKE werden dem KUNDEN die Vertragsannahme oder -ablehnung binnen vier Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten und vom KUNDEN unterschriebenen Vertrages in Textform mitteilen und dabei den Lieferbeginn mitteilen. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der KUNDE fordert die STADTWERKE hierzu ausdrücklich auf.

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Vertragsbestimmungen. 1. Dieser Vertrag kommt mit Vertragsannahme durch die STADTWERKE zustandezu- stande. Die STADTWERKE behalten sich vor, die Bonität des KUNDEN zu prüfenprü- fen. Hat der Kunde einen gewünschten Lieferbeginn angegeben, so gilt dieser die- ser Termin. Die STADTWERKE werden dem KUNDEN die Vertragsannahme oder -ablehnung binnen vier Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten ausge- füllten und vom KUNDEN unterschriebenen Vertrages in Textform mitteilen und dabei den Lieferbeginn mitteilen. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf Ab- lauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der KUNDE fordert die STADTWERKE hierzu ausdrücklich auf.

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