Common use of Vertragsdauer und Kündigung Clause in Contracts

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. 16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen13.1. Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet, sofern schriftlich nichts Ab- weichendes anders vereinbart istwurde. Die Lizenz verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien drei Monate auf Ende der laufenden Abonnementsdauer. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der schriftlichen Form. Der Kartenvertrag ausschlaggebende Tag ist der Poststempel. 13.2. Bei einer Auflösung des Vertrages oder Nichtgebrauch der Software hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Rückerstattung von Lizenzgebühren oder sonstige bereits bezahlte Leistungen, weder auf offene noch eventuell schon im Voraus bezahlte Gebühren. 13.3. Der Kunde hat das Recht zur ausserordentlichen Kündigung sowie Anspruch auf die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten, sofern dem Kunden aufgrund einer Änderung der Allgemeinen Lizenzbedingungen ein Nachteil entsteht. Der Kunde hat glaubhaft nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Bestellung aufgrund diesen Neuerungen kein Vertragsabschluss stattgefunden hätte. 13.4. Bei einer Auflösung des Vertrages wird der Zugang zur entsprechenden Software zum gekündigten Datum geschlossen und der Zugriff zur Datenbank wird vom Server genommen. Dem Kunden werden keine Daten oder Dokumente übergeben. 13.5. Auf Wunsch kann vom Karteninhaber jederzeit der Kunde die von ihm während der Vertragsdauer hochgeladene Information am Ende der Vertragsbeziehung als CSV Datei herausverlangen. Die Kosten werden im Aufwand und mit einem Stundenansatz von 160 CHF verrechnet. 13.6. Kündigt der Kunde ein Beratungsprojekt, hat er die von Applied Experience GmbH bis zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werdenVertragsende erbrachten Leistungen vollständig zu bezahlen. Wurde Bei individuellen Projektarbeiten sind zudem mind. 25% der Kartenvertrag noch offenen Arbeiten zu bezahlen. 13.7. Das Recht der Parteien zur jederzeitigen ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber istvorstehenden Regelungen unberührt. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. 16.2 Mit der Applied Experience GmbH ist insbesondere zur Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigenaus wichtigem Grund berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung o der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar istKunde gegen Gesetze oder diese Nutzungsbedingungen verstösst und sich trotz Abmahnung nicht umgehend regelgerecht verhält. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn o der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung Kunde mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. Zahlung der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigtEntgelte in Verzug gerät und trotz Mahnung innert angesetzter Frist nicht zahlt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Allgemeine Lizenzbedingungen

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 16.1. Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden VERTRAG läuft auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart istZeit. Der Kartenvertrag Jeder Vertragspartner kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag ihn mit einer Frist Kündigungsfrist von zwei 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform Kalenderjahres, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit von drei Jahren, kündigen. 16.2 Mit 16.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem VERTRAG, ist die Kündi- gung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist von einem Monat oder nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung zulässig. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind je Schadensfall auf das Dreifache der Hauptkarte monatlichen Pauschale (ohne MwSt.) für den Monat, in dem der Schadensfall eingetreten ist, begrenzt. 16.3. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung, sofern ihm der vertragsgemäße Gebrauch des Outsourcing-Service ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, ist zugleich das Vertragsverhältnis über ausdrücklich ausgeschlossen. 16.4. Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe seiner Daten (als Sicherungsdatei aus der Software heraus) in einem zu diesem Zeitpunkt gängigen technischen Format. 16.5. Etwaige Unterstützungs- und Fortführungsleistungen nach Vertragsende erbringt SUMMIT nur soweit zumutbar und gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand gem. aktueller Preisliste. Zur Erbringung von Leistungen, die Zusatzkarte gekündigtProjektüberleitung auf einen neuen Anbieter des Kunden betreffend, ist SUMMIT grundsätzlich nicht verpflichtet. 16.6. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werdennach Vertragsbeendigung vom Kunden beauftragte Datenrücksicherung wird gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand gem. aktueller Preisliste berechnet. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes Abweichendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber Gemeinschafts- kontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber Hauptkarten- inhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag Kartenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. 16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucherVerbraucher-Rahmenkreditvertrag easyCrediteasy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung Kreditgewährung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- CreditRahmenkreditver- trags easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- CrediteasyCredit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung Verlängerung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Kartenvertragsbedingungen

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 (22.1) Der Kartenvertrag Kursvermarktungsvertrag für Vendoren / Revendoren tritt mit Unterzeichnung in Kraft und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden läuft auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag Zeit. (22.2) Jede der Vertragsparteien kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten 90 Tagen zum Ende eines Kalender- monats kündigen. (22.3) Der Vertragspartner kann einzelne Informations- produkte mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Sofern nach einer Teil- kündigung gemäß Satz 1 keine lizenzierten Informatio- nen mehr verbleiben, gilt die Teilkündigung als Kündi- gung des gesamten Kursvermarktungsvertrags für Vendoren / Revendoren. (22.4) Die Boerse ist mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende eines Kalendermonats zur Kündigung einzelner Vertragsleistungen, insbesondere einzelner Informations- produkte, berechtigt, wenn diese Vertragsleistungen insgesamt eingestellt oder wesentlich verändert werden sollen. Der Vertragspartner ist im Falle einer solchen Teilkündigung berechtigt, seinerseits den gesamten Kursvermarktungsvertrags für Vendoren / Revendoren mit einer Frist von 30 Tagen zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Teilkündigung nach Satz 1 zu kündigen. 16.2 Mit (22.5) Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als Vertragsparteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder hinsichtlich bestimmter Informationsprodukte und / oder Nutzungsformen auch den Zusatzkarteninhaber teilweise gekündigt werden. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein . Ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers liegt für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt Boerse insbesondere dann vor, wenn der Karteninhaber Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung: a) erneut unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hatzu Abrechnungsgrundlagen macht; oder b) die Verletzung sonstiger, wenn wesentlicher Verpflichtungen aus dem Kursvermarktungsvertrags für Vendoren / Revendoren nicht innerhalb einer in der Abmahnung gesetzten Frist von mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des 30 Werktagen abstellt. In besonders schwerwiegenden Fällen wie z.B. bei unrichtigen Angaben zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird Abrechnungsunterlagen oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet istsonstigen Vertragsverletzungen bedarf es keiner vorherigen schriftlichen Abmahnung. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.322.6) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigtSämtliche Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Kursvermarktungsvertrag

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart Abweichendes verein- bart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos Gemein- schaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag Kartenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. 16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung angemessener Be- rücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird wird, oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucherVerbraucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen Regelun- gen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung Kreditgewährung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-easyCredit- Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- CrediteasyCredit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung Verlängerung bzw. auf eine andere ZahlungsweiseZahl- weise.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. 16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber Xxxxxxxxxxxxx unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart ist20.1. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigenKraft. 16.2 Mit 20.2. Sofern im Rahmenvertrag bzw. in der Kündigung Spezialvereinba- rung nichts Anderes definiert ist, ist der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte Vertrag, auf un- bestimmte Zeit abgeschlossen und kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt von jeder Partei unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist, erst- mals jedoch auf Ende der Mindestvertragsdauer, gekün- digt werden. 16.3 Die Bank 20.3. ITOB kann ihre Dienstleistungen einstellen oder den Kartenvertrag fristlos Ver- trag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegtfalls wichtige Gründe vorliegen, namentlich wenn 20.3.1. der Kunde Dienstleistungen der ITOB für rechts- widrige Handlungen benützt; 20.3.2. der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht ein- hält, obwohl er hierzu von IT-onBase AG durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung eingeschriebenen Brief mit einer Fristansetzung von mindestens 10 Tagen ermahnt wurde; 20.3.3. der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben Kunde zahlungsunfähig wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt gegen ihn ein Konkurs- oder einzutreten droht und dadurch Nachlassstundungsverfahren eröffnet wird; 20.3.4. regulatorische oder gesetzliche Veränderungen in Kraft treten, welche die Erfüllung Tätigkeit der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet istITOB erheb- lich beeinträchtigen. 16.4 Durch 20.4. Die ordentliche oder ausserordentliche Beendigung einer Spezialvereinbarung hat mangels anderer Abrede nicht auch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel Beendigung anderer Spezialvereinbarungen zur Folge, auch wenn diese von der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigtaufgelösten Spezialver- einbarung abhängen. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart ist8.1 Die Mindestlaufzeit dieses Vertrages beträgt einen Monat. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossenVertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, kann wenn er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Bei individuellen Verträgen (Sonderkundenverträge) sind die vereinbarten Kündigungsfris- ten zu beachten. Bei einer einseitigen Preiserhöhung sowie bei einer ein- seitigen Änderung der Ergänzenden Bedingungen Strom der Gemeinde- werke Budenheim nach Ziff. 2.1 ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung der Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. 16.2 Mit 8.2 Die Kündigung bedarf der Textform. Die Gemeindewerke Budenheim müssen eine Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werdendes Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wo- chen nach Eingang in Textform bestätigen. 16.3 8.3 Die Bank kann Gemeindewerke Budenheim dürfen keine gesonderten Entgelte für den Kartenvertrag fristlos kündigenFall einer Kündigung des Vertrages, wenn ein wichtiger Grund vorliegtinsbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet istverlangen. 16.4 Durch 8.4 Die Gemeindewerke Budenheim verarbeiten und nutzen die Kündigung Kundenda- ten zur Abwicklung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel Vertragsverhältnisses. Die Übermittlung der zusätzliche Vertrag Da- ten an Dritte erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhält- nisses. Die Gemeindewerke Budenheim nutzen Ihre Daten, um Ihnen briefliche Informationen über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit eigene Angebote und Informationen zuzu- senden. Sie sind berechtigt, jederzeit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend werblichen Nutzung gegenüber den Regelungen des Kreditvertrags gekündigtGemeindewerken Budenheim zu widersprechen. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. 16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere ZahlungsweiseZahlweise.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes Abweichendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- Karten­ vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. 16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- Haupt­ als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- ange­ messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- Guthaben­ und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- Einlagenge­ schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve Verbraucher­Rahmenkreditvertrag easyCredit­Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- Kreditge­ währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags Verbraucher­Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve easy­ Credit­Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- Verlänge­ rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag 12. Term of Contract and Notice 12.1 Dieser Dienstvertrag ist für eine feste Laufzeit von zunächst fünf Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen und kann während dieser Zeit durch die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform Parteien nicht ordentlich gekündigt werden. Wurde Die Parteien werden spätestens sechs Monate vor Ablauf der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Karten- vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigenBefristung Verhandlungen über eine 5-jährige Verlängerung des Vertrages aufnehmen. 16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt12.1 This Service Contract is concluded for an initial fixed term of five years, i.e. until December 31, 2023, and during that time cannot be terminated with notice by the parties. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werdenNot later than six months before expiration of the fixed term, the parties shall enter into discussions about a 5-year extension of the Contract. 16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung 12.2 Ungeachtet der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Betrags gemäß Regelung in Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über 12.1 endet das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der KartenvertragDienstverhältnis, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei dennspätestens mit Ablauf des Monats, Karteninhaber in dem der Geschäftsführer das gesetzliche Rentenalter erreicht oder erstmals eine Altersrente oder eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. 12.2 Irrespective of the provision in Section 12.1, the service relationship shall end without the need to give notice not later than the expiry of the month during which the Managing Director reaches the legal retirement age, or the month during which the Managing Director receives state old age pension or unlimited pension for full reduction in earning capacity, whichever occurs first. 12.3 Im Falle der Abberufung des Geschäftsführers ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer durch einseitige Erklärung für die Restlaufzeit dieses Dienstvertrages von seinen Dienstpflichten unter Fortzahlung seines Grundgehaltes zu entbinden. Sonstige Leistungen werden während der Freistellungsphase nicht gewährt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung von etwaigen Resturlaubs- und TeamBank sonstigen Freistellungsansprüchen. Der Resturlaub wird mit dem auf die Freistellung folgenden Tag angetreten und zusammenhängend genommen. Danach muss sich der Geschäftsführer gegenüber seinem Vergütungsanspruch dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft verdient oder böswillig zu verdienen unterlässt. Der Geschäftsführer hat der Gesellschaft im Falle der Freistellung unaufgefordert mitzuteilen, ob und in welcher Höhe er Arbeitsentgelt neben der Vergütung erhält, die ihm die Gesellschaft zahlt. Auf Verlangen sind die Angaben durch Vorlage prüfbarer Unterlagen zu belegen. Nicht anrechenbar sind Vergütung bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat Einkünfte, die der Geschäftsführer erzielt durch die Fortführung von Nebentätigkeiten, denen nach Ziffer 2.1 zugestimmt wurde. 12.3 In case the Managing Director has been revoked as managing director, the Company is entitled to unilaterally release the Managing Director from his duty to work for the remaining term of this Service Contract, whilst continuing to pay his base salary. Other payments shall not be made during the period of release. Any unused vacation entitlements and other entitlements to paid time-off shall be deemed to be compensated by such period of release. The unused vacation shall be taken from the first day after the release on without interruption. After the vacation, any earnings the Managing Director receives from other employment and any salary he maliciously refrains from earning, shall be deducted from his salary. IN case of a release from work, the Managing Director must without being asked, inform the Company of any remuneration he obtains apart from the salary he receives from the Company. This duty to inform also includes the amount of the remuneration. If the Company so requires, the Managing Director has to prove this information by presenting auditable records. Remuneration and Earnings shall not be deducted if they result from side activities approved in accordance with Section 2.1. 12.4 Die Verpflichtung, vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere ZahlungsweiseAufnahme einer Nebentätigkeit gemäß Ziffer 2 dieses Dienstvertrages die ausdrückliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen, sowie die Verpflichtung, das während des Bestehens dieses Dienstvertrages geltende Wettbewerbsverbot einzuhalten, bleiben von der Freistellung unberührt.

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Samples: Managing Director Service Contract (LKQ Corp)

Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden 13.1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Ab- weichendes vereinbart istabgeschlossen. Der Kartenvertrag Energieliefervertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag Kunden unter Einhaltung einer Frist von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen2 Wochen per Brief, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform Fax, E-Mail oder formfrei elektronisch gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber istsofern die Identität und Authentizität des Kunden sichergestellt sind. Die Bank oder der Herausgeber können Sind Bindungsfristen vertraglich vereinbart, so ist die ordentli- che Kündigung durch den Karten- vertrag mit Kunden zum Ende des ersten Ver- tragsjahres und in weiterer Folge unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten 2 Wochen schriftlich oder formfrei elektronisch, sofern die Identität und Authentizität des Kunden sichergestellt sind, möglich. 13.2. Energie Steiermark kann den Vertrag – ungeachtet der Bestim- mungen von Punkt 8.3. und 17. – unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen (sofern Bindungsfristen vertraglich vereinbart sind, zum Ende eines Kalendermonats in Textform des ersten Vertragsjahres) schriftlich oder per Fax oder, sofern eine aufrechte Zustimmung des Kunden besteht, per E-Mail an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse kündigen. 16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über 13.3. Das Schriftformerfordernis gilt nicht für sämtliche relevante Willens- erklärungen für die Zusatzkarte gekündigt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl Einleitung und Durchführung des Wechsels, soweit diese durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werdeneinen Endverbraucher ohne Lastprofilzähler elektronisch im Wege einer von Lieferanten eingerichteten Website formfrei erklärt wurden und die Identifikation und Authentizität des Endverbrauchers sichergestellt sind. 16.3 Die Bank kann 13.4. Wenn der Kunde ausgezogen oder übersiedelt ist, aber den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht Ver- trag nicht gekündigt hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des kann Energie Steiermark den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bis dahin hat der Kunde seinen Vertrag zu begleichenden Betrags gemäß Ziffer 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet isterfüllen. 16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Ver- braucher-Rahmenkreditvertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt. 16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditge- währung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden. 16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher-Rahmenkreditvertrags easy- Credit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenvertrag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easy- Credit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlänge- rung bzw. auf eine andere Zahlungsweise.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas