Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Gas und Wärme GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Nutzer“ genannt), die das Fahrzeugnutzungsangebot „E- Carsharing“ des Anbieters in Anspruch nehmen. Die Vermietung erfolgt über die von der Digital Mobility Solutions GmbH (nachfolgend „DMS“ genannt) betriebenen Plattform
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Ammer-Loisach Energie GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Nutzer“ genannt), die das Fahrzeugnutzungsangebot „E- Carsharing“ des Anbieters in Anspruch nehmen. Die Vermietung erfolgt über die von der Digital Mobility Solutions GmbH (nachfolgend „DMS“ genannt) betriebenen Plattform
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kauf- und Bestellverträge, welche die Springer Fachmedien München GmbH, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Handelsregister: Amtsgericht München HRB 110956, Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxx, Telefon +00 00 00 00 00-0, Fax +00 00 000000-0000; xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx, (Verlag) mit Kunden abschließt, sofern hierfür keine speziellen Bestimmungen Anwendung finden (insbes. z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen Agentur und für Web-To-Print-Publishing- Dienstleistungen sowie für das Anzeigen-Geschäft).
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Tegernseer Energiegesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Nutzer“ genannt), die das Fahrzeugnutzungsangebot „E-Carsharing“ des Anbieters in Anspruch nehmen. Die Vermietung erfolgt über die von der Digital Mobility Solutions GmbH (nachfolgend „DMS“ genannt) betriebenen Plattform „MOQO“.
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. 4. Allgemeine Maßnahmen zur Sicherheit des laufenden Betriebs
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. Dieses SLA gilt, wenn im Folgenden und Einzelnen nicht anders geregelt, für die Produktbereiche Domains, Webhosting, Servermiete und Rackspace, virtuelle Server, Backup Dienste, E-Mail-Archivierung, sowie Internetzugänge via Standleitung und ergänzt die Bestimmungen des mit dem Kunden geschlossenen entsprechenden Leistungsvertrages neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der iWelt. Das SLA ist nicht auf andere Produktbereiche übertragbar. Im Falle widersprüchlicher Regelungen haben die Vereinbarungen im entsprechenden Leistungsvertrag Vorrang vor den Bestimmungen des SLA.
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. Dieses SLA gilt nur für das mit dem SLA versendete Angebot und dem hieraus geschlossenen Leistungs- vertrag. Sonstige Verträge zwischen dem Provider und dem Kunden bleiben hiervon unberührt. Das SLA ist nicht auf andere Produktbereiche übertragbar. Im Falle widersprüchlicher Regelungen haben die Verein- barungen im entsprechenden Leistungsvertrag Vorrang vor den Bestimmungen des SLAs. Daneben gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers.
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. Der Vertrag über die Miete von Tischen, Seminarräumen, Flächen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Restaurant bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes zustande. Eine Reservation, die am Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Restaurant verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Restaurant erst durch eine schriftliche Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Xxxx sind unwirksam.
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. 1.1. FLUGS eCarsharing über die Regionalenergie Osttirol reg. Gen.m.b.H. („Anbieter“) bietet Nutzern der von der Digital Mobility Solutions GmbH („DMS“) betriebenen Plattform MOQO („Plattform“; die Nutzer der Plattform jeweils einzeln oder gemeinsam „Nutzer“) nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) an, ihnen den Gebrauch von Selbstfahrervermietfahrzeugen des Anbieters („Fahrzeugen“) gegen Entgelt zu gewähren.
Vertragsgegenstand; Geltungsbereich. 1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Qualitätssicherung im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Parteien hinsichtlich aller von BINDER beim Zulieferer bezogenen Artikel und Dienstleistungen (nachfolgend auch „Liefergegenstand“ genannt), welche vom Zulieferer nach Maßgabe der jeweiligen Einzelbestellungen von BINDER (inkl. dazugehöriger Unterlagen) geliefert werden. 1.2 Die vorliegende QSV gilt auch bei Änderung eines bereits erfassten Liefergegenstandes bzw. bei Hinzufügung eines weiteren, neuen Produktes vom Zulieferer. Neue Produkte werden automatisch von dieser Vereinbarung erfasst und damit zu einem Liefergegenstand. 1.3 Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gehen allen anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere dem Inhalt der einzelnen Bestellungen vor, wenn nicht im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich Abweichendes bestimmt wird. 1. Object of the contract, scope 1.1 Object of this contract is the quality assurance in connection with the business relationship of the Parties with regard to all products and services (hereinafter also referred to as "Delivery Item") ordered from the Supplier, which have been delivered by the Supplier according to the respective individual orders by BINDER (including related documents). 1.2 This QA also applies to any change of an already covered Delivery Item or to the addition of another, new product from the Supplier. New products shall automatically be covered by this Agreement and therefore become a Delivery Item. 1.3 The terms of this Agreement shall take precedence over all other agreements between the Parties, in particular the content of individual orders, if in individual cases not expressly stated otherwise in writing.