Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeran- schlussvertrag 24 Monate. Die Mindestvertragslauf- zeit beginnt zum Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes. Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit künd- bar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig um weitere 12 Monate. Danach besteht keine weitere Laufzeitbindung, d.h. der Vertrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Mo- natsende kündbar. 13.2. Wird der Vertrag trotz bestehender Vertrags- bindung auf Wunsch des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann die SWMS vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zuge- hörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dau- erhaft die Durchführung des Vertrags, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen SWMS-Teilnehmeran- schlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die SWMS den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigen. In diesem Fall kann die SWMS vom Kunden einen Auf- wendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kun- den, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei der SWMS eingetreten ist, bleibt unberührt. 13.3. Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option, die während der Vertrags- laufzeit jederzeit möglich ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in der Produktinformati- on der Preisliste getroffen ist. Die Kündigung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern verein- bart, mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich 13.4. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 13.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wich- tigem Grund bleibt für beide Vertragspartnerunbe- rührt. Für die SWMS liegt ein wichtiger Grund insbe- sondere vor, wenn • der Kunde seine Zahlungen einstellt oder zah- lungsunfähig ist, • eine eingeholte Kreditauskunft negativ ausfällt, • der Kunde für zwei aufeinander folgende Mona- te mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate ent- spricht, in Verzug kommt, • der Kunde schwerwiegend gegen seine vertrag- lichen Pflichten verstößt, • der Kunde gegen die in Ziffern 4.5, 4.6, 4.12, 15 und 16 festgelegten Pflichten verstößt, Gerät die SWMS mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die SWMS eine vom Kun- den gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werk- tagen nicht einhält. 13.6. Kündigt die SWMS das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus einem wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat die SWMS An- spruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außeror- dentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentli- chen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis ge- stattet, dass die SWMS ein Schaden nicht entstan- den oder geringer als die Pauschale ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.111.1. Sofern nicht anders vereinbartIn den Onlinepaketen „xxxxxxx00 S“, beträgt „xxxxxxx00 M“, „xxxxxxx00 L“, „xxxxxxx00 XL“ „hrtool24“ ist die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeran- schlussvertrag Vertragslaufzeit unbefristet. Der Kunde kann die Nutzung jederzeit mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Quartalsende beenden, wir können die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende kündigen.
11.2. Besteht eine individuelle „Nutzungsvereinbarung mit dem Kunden“ mit einer vom Kunden gewählten Erstvertragslaufzeit und einem fest vereinbarten monatlichen Nutzungsentgelt, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch jeweils wie folgt: - Erste Verlängerung der Nutzungsvereinbarung: um 12 Monate, - Zweite Verlängerung der Nutzungsvereinbarung: um 18 Monate, - Verlängerungen der Nutzungsvereinbarung danach jeweils: um 24 Monate. Die Mindestvertragslauf- zeit beginnt zum Zeitpunkt Der Kunde kann der Freischaltung des Dienstes. Das Vertragsverhältnis ist ersten Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeweiligen Vertragsende widersprechen, der Vertragslaufzeit künd- bar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig um weitere 12 Monate. Danach besteht keine weitere Laufzeitbindung, d.h. der Vertrag ist zweiten mit einer Frist von 1 Monat zum Mo- natsende kündbar.
13.2. Wird 6 Monaten und der Vertrag trotz bestehender Vertrags- bindung auf Wunsch des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann die SWMS vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zuge- hörigen dritten und jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dau- erhaft die Durchführung des Vertrags, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen SWMS-Teilnehmeran- schlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die SWMS den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigen. In diesem Fall kann die SWMS vom Kunden einen Auf- wendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kun- den, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei der SWMS eingetreten ist, bleibt unberührt.
13.3. Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option, die während der Vertrags- laufzeit jederzeit möglich ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in der Produktinformati- on der Preisliste getroffen ist. Die Kündigung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern verein- bart, allen folgenden Verlängerungen mit einer Frist von 1 9 Monaten, ebenfalls jeweils zum Vertragsende. Wir können den Verlängerungen mit denselben Fristen widersprechen. Im Falle einer individuellen Vertragsanpassung wird eine weiterführende Vertragslaufzeit vereinbart. Diese beeinflusst nicht die unter 11.2. genannten Kündigungsfristen. Im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit (Rückfallklausel) erhöht sich das monatliche Nutzungsentgelt bei Verträgen mit einer Erstlaufzeit von 24-60 Monaten ab dem 1. Monat zum Monatsende möglich
13.4der Vertragsverlängerung pauschal um 15 %. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgenDiese automatische Anpassung des monatlichen Nutzungsentgeltes gilt solange, bis eine Vertragsanpassung vereinbart wird.
13.511.3. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung einer befristet oder unbefristet abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung aus wich- tigem wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartnerunbe- rührtunberührt. Für Wir können die SWMS liegt ein wichtiger Nutzungsvereinbarung mit dem Kunden aus wichtigem Grund insbe- sondere vorkündigen, zum Beispiel wenn • der Kunde eine von uns gestellte Rechnung auch nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht ausgeglichen hat oder der Kunde seine Zahlungen einstellt eingestellt hat oder zah- lungsunfähig über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt worden ist, • eine eingeholte Kreditauskunft negativ ausfällt, • .
11.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit eingeschriebenem Brief.
11.5. Mit der Deaktivierung seines Kundenportals bzw. der Beendigung der Nutzungsvereinbarung hat der Kunde für zwei aufeinander folgende Mona- te mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum mit einem Betragkeinen Zugriff mehr auf sein Kundenportal und seine Daten. Die Kundendaten (ausgenommen sind anonymisierte Meinungsabfragen sowie die statistischen Daten gem. Ziffer 4.5) werden spätestens 90 Tage nach Vertragsbeendigung, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate ent- spricht, in Verzug kommt, • der Kunde schwerwiegend gegen seine vertrag- lichen Pflichten verstößt, • der Kunde gegen die in Ziffern 4.5, 4.6, 4.12, 15 und 16 festgelegten Pflichten verstößt, Gerät die SWMS mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die SWMS eine vom Kun- den gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werk- tagen nicht einhältfrühestens jedoch 8 Wochen nach dem letzten Zahlungseingang durch uns unwiderruflich gelöscht.
13.611.6. Kündigt die SWMS das Vertragsverhältnis mit dem Ein Angebot zu niedrigerem Preis als in der Preisliste angegeben ist nur unter den konkreten Konditionen und für den konkreten Kunden aus einem wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat die SWMS An- spruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr gültig. Es gilt grundsätzlich nicht für weitere Kunden oder des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außeror- dentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentli- chen Kündigungstermin Interessenten. Angebote zur Annahme von dem Nutzungsvereinbarungen für Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis ge- stattet, dass die SWMS ein Schaden nicht entstan- den oder geringer als die Pauschale istsind zeitlich befristet. Die im Angebot genannten Preise erhalten nach Fristende ihre Gültigkeit.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen
Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.15.1 Die Vertragslaufzeit ist abhängig vom vereinbarten Preismodell und wird im Vertrag festgelegt. Fristen zur Kündigung des Vertrages gelten, sofern im Vertrag nicht anders bestimmt, wie folgt:
5.1.1 Bei dem Abschluss eines Vertrages mit einer Jahreslizenz, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag des vereinbarten Vertragsbeginns oder falls dieser nicht bestimmt ist, mit der Übersendung der Zugangsdaten zur Nutzerplattform-Ärzte. Ist eine Testphase vereinbart, beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem ersten Tag nach Ablauf der Testphase. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbartbestimmt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeran- schlussvertrag 24 Monate. Die Mindestvertragslauf- zeit beginnt zum Zeitpunkt kann der Freischaltung des Dienstes. Das Vertragsverhältnis ist Vertrag von jeder Partei mit einer Frist Kündigungsfrist von 3 drei Monaten erstmals zum Ende der Vertragslaufzeit künd- barMindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig um weitere 12 Monate. Danach besteht keine weitere Laufzeitbindung, d.h. der Vertrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Mo- natsende kündbar.
13.2Verträge über einzeln abonnierte Pakete können unter den vorgenannten Bedingungen (teil-)gekündigt werden. Wird der Vertrag trotz bestehender Vertrags- bindung auf Wunsch des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann die SWMS vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zuge- hörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dau- erhaft die Durchführung des Vertrags, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen SWMS-Teilnehmeran- schlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die SWMS den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigen. In diesem Fall kann die SWMS vom Kunden einen Auf- wendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kun- den, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein nicht oder nur ein geringerer Aufwand bei der SWMS eingetreten ist, bleibt unberührt.
13.3. Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option, die während der Vertrags- laufzeit jederzeit möglich istteilweise gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit nichtder Vertrag jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr („Verlängerungszeitraum“). Der Vertrag kann sodann wieder unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt werden.
5.1.2 Bei dem Abschluss eines Vertrages mit einer Monatslizenz, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in hat der Produktinformati- on der Preisliste getroffen istVertrag eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat. Die Kündigung einer PaketMindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag des vereinbarten Vertragsbeginns oder falls dieser nicht bestimmt ist, mit der Übersendung der Zugangsdaten zur Nutzerplattform-Erweiterung und/oder Zusatz-Option ist Ärzte. Ist eine Testphase vereinbart, beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem ersten Tag nach Ablauf der MindestvertragslaufzeitTestphase. Sofern im Vertrag nicht anders bestimmt, sofern verein- bart, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist Kündigungsfrist von 1 zwei Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Verträge über einzeln abonnierte Pakete können unter den vorgenannten Bedingungen (teil-)gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht oder nur teilweise gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils wiederkehrend um einen weiteren Monat („Verlängerungszeitraum“). Der Vertrag kann sodann wieder unter Einhaltung der zuvor genannten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Monatsende möglich
13.4. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgenEnde des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt werden.
13.55.1.3 Abweichend von den Ziffern 5.1.1 und 5.1.2 beträgt die Vertragslaufzeit, der über den Webshop erworbenen 1-Arzt/Ärztin-Lizenz, einen Monat. Nach dessen Ablauf ist der Vertrag automatisch beendet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für einen weiteren Einsatz der medudoc Leistungen kann der Nutzer erneut eine Monatslizenz über den Webshop erwerben oder medudoc für ein individuelles Angebot kontaktieren.
5.2 Das gesetzliche Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wich- tigem wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Vertragspartnerunbe- rührtunberührt. Für die SWMS medudoc liegt ein wichtiger Grund insbe- sondere insbesondere in folgenden Fällen vor, wenn • der Kunde seine Zahlungen einstellt :
5.2.1 Der Nutzer verstößt gegen die Bestimmungen aus den Ziffern 6.1.1 – 6.1.3 oder zah- lungsunfähig ist, • eine eingeholte Kreditauskunft negativ ausfällt, • der Kunde für zwei aufeinander folgende Mona- te 6.2;
5.2.2 Der Nutzer ist wiederholt und trotz vorheriger Mahnung mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate ent- spricht, in Verzug kommt, • der Kunde schwerwiegend gegen seine vertrag- lichen Pflichten verstößt, • der Kunde gegen die in Ziffern 4.5, 4.6, 4.12, 15 und 16 festgelegten Pflichten verstößt, Gerät die SWMS mit der geschuldeten Leistung Zahlung des Nutzungsentgelts in Verzug, ;
5.2.3 Über das Vermögen des Nutzers wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt;
5.2.4 Der Nutzer erhebt einen Einspruch gegen Änderungen oder die Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter unter den Voraussetzungen des § 8 der Besonderen Bedingungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO;
5.2.5 Der Nutzer macht im Bestellprozess bzw. bei Annahme des Angebotes von medudoc wahrheitswidrige Angaben oder der Nutzer ist entgegen seiner Bestätigung gemäß Ziffer 1.1 doch als Verbraucher einzustufen;
5.2.6 Der Nutzer nutzt die medudoc-Leistungen außerhalb des vertraglich vorgesehen Zwecks (Aufklärung individualisierter Patienten des Nutzers) oder entgegen der Kunde nur dann zur Kündigung Bestimmungen des Vertrags berechtigt, wenn Vertrages;
5.2.7 Der Nutzer einer über den Webshop erworbenen 1-Arzt/Ärztin-Lizenz nutzt die SWMS eine vom Kun- den gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werk- tagen nicht einhältZugangsdaten entgegen der Regelung aus Ziffer 2.3.1 für mehr als einen aufklärenden Arzt.
13.6. Kündigt die SWMS das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus einem wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat die SWMS An- spruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außeror- dentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentli- chen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis ge- stattet, dass die SWMS ein Schaden nicht entstan- den oder geringer als die Pauschale ist.
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Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.1(1) Der Service der Bereitstellung von Speicherkapazität für die Verwendung als Gameserver, Webspace und Musik Bots erfolgt auf PrePaid Basis. Sofern Der Vertrag endet automatisch nachdem die gebuchte Laufzeit erreicht ist. Die Daten am Server werden bei Vertragsende automatisch gelöscht.
(2) Der Service der Bereitstellung der Ressourcen auf einem VServer hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat. Er verlängert sich automatisch um die zuletzt vereinbarte Laufzeit, wenn der Kunde nicht anders bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Frist die Erklärung abgibt den Vertrag nicht verlängern zu wollen.
(3) Der Service der Bereitstellung der Ressourcen eines Rootservers hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat. Er verlängert sich automatisch um die zuletzt vereinbarte Laufzeit, wenn der Kunde nicht bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Frist die Erklärung abgibt den Vertrag nicht verlängern zu wollen.
(4) Der Service der Bereitstellung eines Dedicated Servers hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat. Er verlängert sich automatisch jeweils um die zuletzt vereinbarte Laufzeit, wenn der Kunde nicht bis spätestens sieben Tage vor Ablauf der Frist die Erklärung abgibt den Vertrag nicht verlängern zu wollen.
(5) Ist im Einzelfall eine unbefristete Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeran- schlussvertrag 24 Monate. Die Mindestvertragslauf- zeit beginnt zum Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes. Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit künd- bar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig um weitere 12 Monate. Danach besteht keine weitere Laufzeitbindung, d.h. kann der Vertrag ist mit von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Frist Kündigungsfrist von 1 einem Monat zum Mo- natsende kündbarMonatsletzten gekündigt werden.
13.2. Wird der Vertrag trotz bestehender Vertrags- bindung auf Wunsch (6) Sämtliche Vertragserklärungen gemäß diesem Punkt können formlos, auch via E-Mail oder unter Verwendung des Web-Interface erfolgen für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum bei uns maßgeblich.
(7) Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöstsind wir nach einmaliger erfolgloser Mahnung via E- Mail oder postalisch berechtigt unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
(8) Weiters sind wir berechtigt, kann die SWMS nach eigenem Ermessen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen wenn der vom Kunden einen Aufwendungsersatz für über unserer Services im Internet verbreitete/hinterlegte/veröffentlichte Inhalt bzw. Information strafrechtlich relevant, anstößig, kreditschädigend oder in irgendeiner Art geeignet ist die Stornierung gemäß der dem Produkt zuge- hörigen Rechte Dritter zu beeinträchtigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert wir vom Dritten zur Löschung aufgefordert werden und der Kunde trotz Antrags- Aufforderung durch uns seiner Löschungsverpflichtung nicht nachkommt oder Vertragsbindung schuldhaft und dau- erhaft die Durchführung des Vertrags, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen SWMS-Teilnehmeran- schlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die SWMS den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigenin sonstiger Weise gegen seine Verpflichtungen gemäß Punkt 3. In diesem Fall kann die SWMS vom Kunden einen Auf- wendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kun- den, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei der SWMS eingetreten ist, bleibt unberührtDieser AGB verstößt.
13.3(9) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir berechtigt und verpflichtet gespeicherte oder abrufbereit gehaltene Inhaltsdaten zu löschen. Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-OptionDer Kunde nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und liegt die rechtzeitige Sicherung solcher Inhaltsdaten im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde hat daher keine, wie auch immer geartete Ansprüche die während aus der Vertrags- laufzeit jederzeit möglich ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in Löschung der Produktinformati- on der Preisliste getroffen ist. Die Kündigung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern verein- bart, mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich
13.4. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgenDaten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen.
13.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wich- tigem Grund bleibt für beide Vertragspartnerunbe- rührt. Für die SWMS liegt ein wichtiger Grund insbe- sondere vor, wenn • der Kunde seine Zahlungen einstellt oder zah- lungsunfähig ist, • eine eingeholte Kreditauskunft negativ ausfällt, • der Kunde für zwei aufeinander folgende Mona- te mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate ent- spricht, in Verzug kommt, • der Kunde schwerwiegend gegen seine vertrag- lichen Pflichten verstößt, • der Kunde gegen die in Ziffern 4.5, 4.6, 4.12, 15 und 16 festgelegten Pflichten verstößt, Gerät die SWMS mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die SWMS eine vom Kun- den gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werk- tagen nicht einhält.
13.6. Kündigt die SWMS das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus einem wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat die SWMS An- spruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außeror- dentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentli- chen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis ge- stattet, dass die SWMS ein Schaden nicht entstan- den oder geringer als die Pauschale ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeran- schlussvertrag 24 Monate. Die Mindestvertragslauf- zeit beginnt zum Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes. 16.1 Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit künd- bar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig um weitere 12 Monate. Danach besteht keine weitere Laufzeitbindung, d.h. der Vertrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Mo- natsende kündbar.
13.2. Wird der Vertrag trotz bestehender Vertrags- bindung wird auf Wunsch des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, unbestimmte Zeit geschlossen und kann die SWMS vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zuge- hörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dau- erhaft die Durchführung des Vertrags, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen SWMS-Teilnehmeran- schlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die SWMS den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigen. In diesem Fall kann die SWMS vom Kunden einen Auf- wendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kun- den, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei der SWMS eingetreten ist, bleibt unberührt.
13.3. Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option, die während der Vertrags- laufzeit jederzeit möglich ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in der Produktinformati- on der Preisliste getroffen ist. Die Kündigung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern verein- bart, mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich
13.4. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgenschriftlich gekündigt werden.
13.5. Das Recht zur fristlosen 16.2 Eine Kündigung aus wich- tigem wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartnerunbe- rührtohne Einhaltung einer Kündigungs- frist ist jederzeit zulässig. Für Als wichtiger Grund, der B2M zur Kündigung berechtigt, können insbesondere Missbrauch der Karte durch den Karten- inhaber oder den Kunden, Rücklastschriften, Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten (drohender Vermögensverfall), nicht innerhalb angemessener Frist erbrachte Sicherheiten oder die SWMS liegt ein wichtiger Grund insbe- sondere vorVerschlechterung der Werthaltigkeit erbrachter Sicherheiten, wenn • der Kunde seine Zahlungen einstellt oder zah- lungsunfähig soweit hierdurch die Erfüllung von Forderungen gefährdet ist, • eine eingeholte Kreditauskunft negativ ausfällt, • der Kunde für zwei aufeinander folgende Mona- te mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate ent- spricht, in Verzug kommt, • der Kunde schwerwiegend gegen seine vertrag- lichen Pflichten verstößt, • der Kunde sowie grobe Verstöße gegen die in Ziffern 4.5den Kunden unter diesen AGB treffenden Verpflichtungen, 4.6, 4.12, 15 und 16 festgelegten Pflichten verstößt, Gerät die SWMS mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die SWMS eine vom Kun- den gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werk- tagen nicht einhält.
13.6. Kündigt die SWMS das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus einem wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat sein. Liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung durch den Kunden, ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimm- ten angemessenen Frist bzw. einer erfolglosen Abmahnung möglich, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen entbehrlich.
16.3 Die Karte ist während des Bestehens des Vertragsverhältnisses bis zum letzten Tag des auf ihr eingeprägten Verfallmonats gültig. Erneuerungskar- ten (Folgekarten) werden ohne Aufforderung übersandt, es sei denn, das Vertragsverhältnis wurde zuvor gekündigt oder die SWMS An- spruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe Karte wurde über einen Zeitraum von sechs Monaten vor dem letzten Tag des eingeprägten Verfalls- monats nicht genutzt. 02/2021 Aral Komfort AGB B2Mobility
16.4 Wird der monatlichen Grundgebühr oder Vertrag gekündigt, verliert die Karte mit Beendigung des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne GrundgebührVertrages ihre Gültigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außeror- dentlichen ausgegebenen Karten unauf- gefordert und unverzüglich nach Vertragsbeendigung an B2M zurückzu- senden. B2M ist berechtigt, im Falle einer außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentli- chen Kündigungstermin von dem Kunden die betroffenen Karten unmittelbar zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis ge- stattet, dass die SWMS ein Schaden nicht entstan- den oder geringer als die Pauschale istsperren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeran- schlussvertrag 24 Monate. Die Mindestvertragslauf- zeit beginnt zum Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes. Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende 15.1 Soweit kein anderweitiger Beginn der Vertragslaufzeit künd- bar. Erfolgt keine Kündigungvereinbart wird, so verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig um weitere beginnt die Laufzeit des Vertrages mit der Veröffentlichung der Webseite oder 60 Tage nach dem auf die Leistung bezogenen Erstkontakt des Kundenbetreuers des Anbieters mit dem Auftraggeber - je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
15.2 Die Erstlaufzeit des Vertrages beträgt in Bezug auf E-Mail- und Domainbereitstellungsleistungen (Hosting) und/oder Änderungsleistungen/Aktualisierungsservice 12 Monate. Danach besteht keine weitere Laufzeitbindungkann der Vertrag monatlich zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden.
15.3 Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, d.hwenn
15.3.1. der Vertrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Mo- natsende kündbar.
13.2. Wird der Vertrag trotz bestehender Vertrags- bindung auf Wunsch des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann die SWMS vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zuge- hörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dau- erhaft die Durchführung des VertragsAuftraggeber gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die vollständige Einrichtung Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, oder die über den Inhalt anzuliefernder Materialien und Herstellung des vertragsgegenständlichen SWMS-Teilnehmeran- schlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die SWMS den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigenDaten getroffenen Vereinbarungen (vgl. In diesem Fall kann die SWMS vom Kunden einen Auf- wendungsersatz für die Stornierung gemäß auch Absatz 5.5 und 5.11 dieser AGB) verstößt,
15.3.2. der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kun- den, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei der SWMS eingetreten ist, bleibt unberührt.
13.3. Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option, die während der Vertrags- laufzeit jederzeit möglich ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in der Produktinformati- on der Preisliste getroffen ist. Die Kündigung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern verein- bart, mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich
13.4. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
13.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wich- tigem Grund bleibt für beide Vertragspartnerunbe- rührt. Für die SWMS liegt ein wichtiger Grund insbe- sondere vor, wenn • der Kunde seine Zahlungen einstellt oder zah- lungsunfähig ist, • eine eingeholte Kreditauskunft negativ ausfällt, • der Kunde Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Mona- te Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages Teils der geschuldeten Entgelte Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate ent- sprichtder monatlichen Vergütung entspricht, in Verzug kommt,
15.3.3. vor Eingang der vollständigen Bezahlung beim Anbieter die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse abgelehnt wird, • oder
15.3.4. vor Eingang der Kunde schwerwiegend gegen seine vertrag- lichen Pflichten verstößtvollständigen Bezahlung beim Anbieter begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen, • insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder eröffnet wird, oder
15.3.5. eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung der Kunde gegen rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände es dem Anbieter unzumutbar machen, die in Ziffern 4.5, 4.6, 4.12, 15 und 16 festgelegten Pflichten verstößt, Gerät die SWMS mit vertragliche Leistung zu erbringen.
15.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der geschuldeten Leistung in Verzug, Schriftform.
15.5 In den Fällen der 15.3.1 bis 15.3.3 ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags Anbieter berechtigt, wenn die SWMS eine vom Kun- den gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werk- tagen nicht einhältvereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
13.6. Kündigt 15.6 Im Falle des 15.3.5 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen des Anbieters die SWMS das Vertragsverhältnis mit dem Kunden Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
15.7 Beendet der Anbieter den Vertrag aus einem wichtigem Grundder in 15.3.1 bis 15.3.5 genannten Gründe, den kann der Kunde zu vertreten hatAnbieter nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains und Inhalte veranlassen, so hat die SWMS An- spruch sofern der Auftraggeber keine andere Weisung erteilt.
15.8 Wird der Vertrag auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder Wunsch des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne GrundgebührAuftraggebers ausnahmsweise mit Einverständnis des Anbieters aufgehoben, die vom Zeitpunkt werden dem Auftraggeber 40 % des Wirksamwerdens der außeror- dentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentli- chen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist vereinbarten Nettopreises berechnet. Dem Auftraggeber wird der Nachweis ge- stattetgestattet, dass die SWMS dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht entstan- den oder geringer wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
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Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.1. Sofern 15.1 Soweit kein anderweitiger Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart wird, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit dem Datum der ersten Rechnung.
15.2 In Bezug auf E-Mail- und Domainbereitstellungsleistungen (Hosting) und/oder Änderungsleistungen/Aktualisierungsservice beträgt – soweit nicht anders vereinbartvereinbart – die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate (Dauerauftrag). Wird der Vertrag ausdrücklich als Produkt-Bundle schlütersche on geschlossen (vgl. Abschnitt 16), beträgt die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeran- schlussvertrag 24 12 Monate. Die Mindestvertragslauf- zeit beginnt zum Zeitpunkt Nach Ablauf der Freischaltung des Dienstes(ggf. Das Vertragsverhältnis ist verlängerten) Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 weitere Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten einem Monat zum Ende jeweiligen Laufzeitende von einer der Vertragslaufzeit künd- barVertragsparteien gekündigt wird. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich Die Laufzeit beginnt mit dem Datum der Rechnung für das Vertragsverhältnis einmalig um weitere aktuelle Vertragsjahr.
15.3 In Bezug auf die Bereitstellung einer Landingpage mit Anrufauswertung beträgt die Mindestvertragslaufzeit – soweit nicht anders vereinbart – 12 Monate. Danach besteht keine weitere Laufzeitbindung, d.hNach Ablauf der (ggf. verlängerten) Vertragslaufzeit verlängert der Vertrag ist sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 1 einem Monat zum Mo- natsende kündbarjeweiligen Laufzeitende von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Laufzeit beginnt mit dem Datum der Rechnung für das aktuelle Vertragsjahr.
13.215.4 Von dem Vorstehenden unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Wird Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn
15.4.1. der Vertrag trotz bestehender Vertrags- bindung auf Wunsch des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann die SWMS vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zuge- hörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dau- erhaft die Durchführung des VertragsAuftraggeber gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die vollständige Einrichtung Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, oder die über den Inhalt anzuliefernder Materialien und Herstellung des vertragsgegenständlichen SWMS-Teilnehmeran- schlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die SWMS den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigenDaten getroffenen Vereinbarungen (vgl. In diesem Fall kann die SWMS vom Kunden einen Auf- wendungsersatz für die Stornierung gemäß auch Absatz 5.5 und 5.11 dieser AGB) verstößt,
15.4.2. der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kun- den, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei der SWMS eingetreten ist, bleibt unberührt.
13.3. Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option, die während der Vertrags- laufzeit jederzeit möglich ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in der Produktinformati- on der Preisliste getroffen ist. Die Kündigung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern verein- bart, mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich
13.4. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
13.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wich- tigem Grund bleibt für beide Vertragspartnerunbe- rührt. Für die SWMS liegt ein wichtiger Grund insbe- sondere vor, wenn • der Kunde seine Zahlungen einstellt oder zah- lungsunfähig ist, • eine eingeholte Kreditauskunft negativ ausfällt, • der Kunde Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Mona- te Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages Teils der geschuldeten Entgelte Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate ent- sprichtder monatlichen Vergütung entspricht, in Verzug kommt,
15.4.3. vor Eingang der vollständigen Bezahlung beim Anbieter die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse abgelehnt wird,
15.4.4. vor Eingang der vollständigen Bezahlung beim Anbieter begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen, • insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder eröffnet wird, oder
15.4.5. eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung der Kunde schwerwiegend gegen seine vertrag- lichen Pflichten verstößtrechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände es dem Anbieter unzumutbar machen, • die vertragliche Leistung zu erbringen.
15.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Kunde gegen die in Ziffern 4.5, 4.6, 4.12, 15 und 16 festgelegten Pflichten verstößt, Gerät die SWMS mit Schriftform.
15.6 In den Fällen der geschuldeten Leistung in Verzug, 15.4.1 bis 15.4.3 ist der Kunde nur dann zur Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
15.7 Im Falle des 15.4.5 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
15.8 Beendet der Anbieter den Vertrag aus einem der in 15.4.1 bis 15.4.5 genannten Gründe, kann der Anbieter nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains und Inhalte veranlassen, sofern der Auftraggeber keine andere Weisung erteilt.
15.9 Kündigt der Auftraggeber bzw. wird der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise mit Einverständnis des Anbieters aufgehoben, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters hiervon unangetastet; der Anbieter muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags berechtigtan Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Vor dem Hintergrund, wenn dass der maßgebliche Teil der Leistung und Aufwendungen durch den Anbieter bereits vor und/oder während der Anfangsphase des Leistungszeitraums erbracht wird, sind sich die SWMS eine vom Kun- Vertragsparteien einig, dass abweichend von § 648 Abs. 3 BGB vermutet wird, dass dem Anbieter 60 % der auf den gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werk- tagen noch nicht einhält.
13.6erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Kündigt die SWMS das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus einem wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat die SWMS An- spruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außeror- dentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentli- chen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist Den Vertragsparteien wird der Nachweis ge- stattet, dass die SWMS ein Schaden nicht entstan- den höherer oder geringer als die Pauschale istniedrigerer ersparter Aufwendungen oder eines anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs gestattet.
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Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.19.1 Die Kündigung eines Vertrages oder ein Rücktritt vom Vertrag hat zur Wirksamkeit schriftlich oder per Telefax zu erfolgen.
9.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Sofern Wird der Vertrag nicht anders vereinbartzu diesem Zeitpunkt gekündigt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeran- schlussvertrag ist er mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
9.3 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monate. Die Mindestvertragslauf- zeit beginnt zum Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes. Das Vertragsverhältnis ist Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit künd- barMindestlaufzeit kündbar. Erfolgt keine KündigungWird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig der 12- Monatsvertrag jeweils um weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um weitere 12 Monate. Danach besteht keine weitere Laufzeitbindung, d.h. der Vertrag ist wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat 3 Monaten zum Mo- natsende kündbarEnde eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
13.2. Wird der Vertrag trotz bestehender Vertrags- bindung auf Wunsch des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann die SWMS vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zuge- hörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dau- erhaft die Durchführung des Vertrags, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen SWMS-Teilnehmeran- schlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die SWMS den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigen. In diesem Fall kann die SWMS vom Kunden einen Auf- wendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kun- den, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei der SWMS eingetreten ist, bleibt unberührt.
13.3. Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option, die während der Vertrags- laufzeit jederzeit möglich ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in der Produktinformati- on der Preisliste getroffen ist. Die Kündigung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz-Option ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern verein- bart, 9.4 Verträge ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von 1 Monat 6 Wochen zum Monatsende möglich
13.4. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgenEnde eines Kalendermonats kündbar.
13.5. 9.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wich- tigem wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartnerunbe- rührtunberührt. Für die SWMS liegt ein Ein wichtiger Grund insbe- sondere liegt für my-track insbesondere vor, wenn • der Kunde Kunde
a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt;
b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht;
c) seine Zahlungen einstellt in unberechtigter Weise teilweise oder zah- lungsunfähig ist, • eine eingeholte Kreditauskunft negativ ausfällt, • der Kunde gänzlich einstellt;
d) für zwei aufeinander folgende Mona- te aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte Teils hiervon in Verzug gerät oder er in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum längeren Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate ent- sprichtdas zweifache monatliche Grundentgelt erreicht, in Verzug kommt, • gerät;
e) eine eidesstattliche Versicherung der Kunde schwerwiegend Vermögenslosigkeit abgegeben hat oder gegen seine vertrag- lichen Pflichten verstößt, • der Kunde ihn ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder
f) gegen die in Ziffern 4.5, 4.6, 4.12, 15 und 16 festgelegten Pflichten aus Ziffer 4.1 b) oder c) verstößt, Gerät die SWMS mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die SWMS eine vom Kun- den gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werk- tagen nicht einhält.
13.6. Kündigt die SWMS Sofern my-track das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus einem wichtigem GrundGrund fristlos kündigt, den der Kunde zu vertreten hat, so hat die SWMS An- spruch steht my-track ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder von 30% des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne GrundgebührGrundpreises zu, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außeror- dentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentli- chen ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist wäre, sofern der Nachweis ge- stattetKunde nicht nachweist, dass die SWMS ein der tatsächlich entstandene Schaden nicht entstan- den oder geringer als die Pauschale ist. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt my-track vorbehalten.
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