Vertragslaufzeit, Kündigung. 8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung durch die BANK und den KUNDEN und wird auf zwei Jahre geschlossen. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Nach Eintritt der Verlängerung können die Parteien den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. 8.2 Die BANK leitet ihr Vertriebsrecht von einem Vorlieferanten ab. Sollte der Vorlieferant den Vertrag kündigen, steht der BANK ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem KUNDEN zu. 8.3 Nach Beendigung des Vertrages hat der KUNDE die Software (letzter Releasestand) vollständig der BANK zurückzugeben. Ferner hat er sämtliche vorhandenen Kopien unbrauchbar zu machen sowie das Programm von der Festplatte zu löschen. Von der Rückgabepflicht ausgenommen sind die Unterlagen, mit denen der KUNDE seine gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllt.
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Vertragslaufzeit, Kündigung. 8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung durch die BANK Bank und den KUNDEN Kunden und wird auf zwei Jahre ein Jahr geschlossen. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Nach Eintritt der Verlängerung können die Parteien den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
8.2 Die BANK Bank leitet ihr Vertriebsrecht von einem Vorlieferanten ab. Sollte der Vorlieferant den Vertrag kündigen, steht der BANK Bank ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem KUNDEN Kunden zu.
8.3 Nach Beendigung des Vertrages hat der KUNDE die Kunde alle Medien der Software (letzter Releasestand) vollständig der BANK Bank zurückzugeben. Ferner hat er sämtliche vorhandenen Kopien unbrauchbar zu machen sowie das Programm von der Festplatte zu löschen. Von der Rückgabepflicht ausgenommen sind die Unterlagen, mit denen der KUNDE Kunde seine gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllt.
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Vertragslaufzeit, Kündigung. 8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung durch die BANK und den dem KUNDEN und wird auf zwei Jahre geschlossen. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Nach Eintritt der Verlängerung können die Parteien den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
8.2 Die BANK leitet ihr Vertriebsrecht von einem Vorlieferanten ab. Sollte der Vorlieferant den Vertrag kündigen, steht der BANK ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem KUNDEN zu.
8.3 Nach Beendigung des Vertrages hat der KUNDE die Software (letzter Releasestand) vollständig der BANK zurückzugeben. Ferner hat er sämtliche vorhandenen Kopien unbrauchbar zu machen sowie so- wie das Programm von der Festplatte zu löschen. Von der Rückgabepflicht Rückga- bepflicht ausgenommen sind die Unterlagen, mit denen der KUNDE seine gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllt.
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