Common use of Vertragsschluss und Schriftform Clause in Contracts

Vertragsschluss und Schriftform. Eine vertragliche Verpflichtung wird grundsätzlich nur eingegangen, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung insbesondere die Bestimmungen zur Nutzung der Software zwischen der ELO Digital Office GmbH und dem Kunden von beiden Seiten einvernehmlich schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn auch diese danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

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Vertragsschluss und Schriftform. Eine vertragliche Verpflichtung wird grundsätzlich nur eingegangen, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung insbesondere die Bestimmungen Bestim- mungen zur Nutzung der Software zwischen der ELO Digital Office GmbH und dem Kunden Endkunden von beiden Seiten einvernehmlich schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn auch diese danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle WillenserklärungenWil- lenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen Mängel- rügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

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Vertragsschluss und Schriftform. Eine vertragliche Verpflichtung wird grundsätzlich nur eingegangen, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung insbesondere die Bestimmungen Bestim- mungen zur Nutzung der Software zwischen der ELO Digital Office GmbH und dem Kunden von beiden Seiten einvernehmlich schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn auch diese danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche Glei- che gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen Mahnun- gen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

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Vertragsschluss und Schriftform. Eine vertragliche Verpflichtung wird grundsätzlich nur eingegangen, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung insbesondere die Bestimmungen zur Nutzung der Software zwischen der ELO Digital Office GmbH und dem Kunden Endkunden von beiden Seiten einvernehmlich schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn auch diese danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

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