Vertragsschluss, Vertragsinhalt Musterklauseln

Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Unsere Angebote v erstehen sich stets f reibleibend. Die als „Kos- tenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkos- tenkalkulation“ bezeichneten Angebote v on f ollow red sind unv er- bindlich. 2.2 Der Vertrag kommt mit der Auf tragsbestätigung durch f ollow red zustande. 2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auf traggebers und den v on ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verf ügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haf tet f ollow red f ür die Rich- tigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, de- ren Fehlerhaf tigkeit und Ungeeignetheit wird v orsätzlich oder grob f ahrlässig nicht erkannt. 2.4 An Kostenv oranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich f ollow red die Eigentums- und Urheberrechte v or; sie dürf en Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 2.5 Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchti- gen und f ür den Auf traggeber zumutbar sind, behält sich f ollow red v or.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Beschreibungen und Kostenvoranschläge, werden - außer bei ausdrücklicher Vereinbarung - nicht Vertragsbestandteil. Die in Katalogen, Prospekten sowie sonstigen werb- lichen Unterlagen enthaltenen Angaben zu Produkteigenschaften sowie zu Maßen, Gewichten und sonstigen für die übliche Verwendung nicht relevanten Leistungsdaten sowie die Abbildungen steilen unverbindliche Produktinformationen und keine Beschatfenheitsangaben dar. 2.2 Informationen und Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen von Protec- tion One sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. 2.3 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Genauigkeit seiner in der Bestellung angegebenen Daten, die von Protection One benötigt werden, allein verantwortlich. Im Falle eines Technikkaufes ist der Auftraggeber ver- pflichtet, Protection One unverzüglich zu informieren, falls die erworbene Technik zum Export bzw. zur Ausfuhr bestimmt sein sollte. 2.4 Ein von Protection One durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommener Auftrag des Auftraggebers kann von diesem nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Protection One und unter der Bedingung storniert oder aufgeschoben werden, dass der Auftraggeber Protection One in vollem Umfang für Kosten, Ge- bühren und Auslagen, die Protectlon One in Folge der Stornierung oder Aufschiebung entstehen, schadlos hält. Dies gilt ebenso für den Fall, dass der Auftraggeber den Vertrag für Verkauf und Installation von Sicherheits- technik bereits unterzeichnet hat. 2.5 Protection One behält sich vor, bei Vertragserfüllung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähig- keit der Kaufsache als sachdienlich erweisen. Protectlon One wird den Auftraggeber in diesem Fall unverzüg- lich informieren. Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, der der vollständigen oder teilweisen Durchführung der technischen Änderungen entgegensteht, kann der Auftraggeber der Vornahme der technischen Änderungen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang der Information von Protection One schriftlich unter Angabe des Grundes widersprechen. Liegt ein wirksamer Widerspruch des Auftraggebers vor, besteht für Protection One die Möglichkeit, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sol...
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1. Alle Angebote von SV verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote sind unverbindlich. 2.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SV oder einem beidseitig unterschriebenen Vertrag zustande. 2.3. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder von dritten Personen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet SV für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angebote nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. 2.4. An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen und sonstigen von SV dem Auftraggeber vorgelegten Unterlagen behält sich SV die Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne Einwilligung von SV dürfen diese in keiner Weise anderweitig benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von SV sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen. 2.5. Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Aufraggeber ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. 2.6. Die Angaben in den Angeboten zum Vertragsgegenstand und für den Verwendungszweck (Maße, Gewichte, Tragfähigkeit, Konstruktion, Abbildung in Katalogen und Prospekten, usw.) stellen, soweit sie nicht im Angebot gemacht werden, lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen dar und sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale; sie sind nur als annähernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen und Toleranzen bleiben vorbehalten, desgleichen Änderungen in den Maßen und Gewichten, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.7. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen von SV für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind, behält sich SV vor. 2.8. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Auftraggebers. Soweit die Genehmigung durch SV beschafft wird, ist SV Vertreter des Auftraggebers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Auftraggeber. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann SV die verein...
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Nur schriftliche und mit Unterschrift oder mit unserem elektro- nischen Herkunftsvermerk versehene Bestellungen von uns haben Gültigkeit. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist aus- schließlich der Inhalt unserer Bestellung. 2.2 Der Lieferant hat die Bestellung innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Bestelldatum schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, unsere Bestel- lung zu widerrufen. Ansprüche des Lieferanten aufgrund ei- nes wirksam erfolgten Widerrufs sind ausgeschlossen. Be- stellungen gelten als angenommen, wenn der Lieferant nicht binnen sieben (7) Kalendertagen schriftlich oder in Textform widerspricht, soweit der Lieferant bei der Bestellung auf diese Rechtsfolge von uns ausdrücklich hingewiesen wurde. 2.3 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder - bei Dauerschuldverhältnissen - das Vertragsverhältnis ohne Ein- haltung einer Frist zu kündigen, wenn sich die Vermögens- verhältnisse des Lieferanten so wesentlich verschlechtern, dass wahrscheinlich ist, dass der Lieferant seine Vertrags- pflichten nicht oder nicht fristgemäß erfüllen wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn sich das Creditranking des Lieferanten bei anerkannten Bewertungsagenturen wie z.B. Creditreform, Moodys, Fitch etc. so wesentlich verschlechtert, dass wir be- rechtigterweise und unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten davon ausgehen können, dass der Lieferant seine Vertragsverpflichten nicht oder nicht fristgemäß erfüllen wird. Eine solche Verschlechterung liegt insbesondere dann vor, wenn der Bonitätsindex des Lieferanten bei Creditreform unter 499 sinkt oder das Rating bei internationalen Agenturen (Moodys, Fitch etc.) auf CCC (bzw. dessen Äquivalent) oder schlechter sinkt. 2.4 Wir sind berechtigt, auch nach Vertragsschluss Änderungen des Liefergegenstandes nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu verlangen, wenn die Abweichungen für den Lieferanten zumutbar sind. 2.5 Der Lieferant darf Unteraufträge an Subunternehmer nur mit schriftlicher Zustimmung von uns vergeben. Dier Zustimmung dürfen wir jedoch nur aus sachlichem Grund verweigern. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn begrün- dete Anhaltspunkte bestehen, dass der Dritte nicht über die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderliche Qualifikation verfügt oder aus sonstigen Gründen nicht geeig- net erscheint, die ihm zur Übertragung angedachten Aufga- ben ordnungsgemäß zu erfüllen. Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern haftet ...
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 1.1. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Auftragsbestätigung zustande. 1.2. Der Vertragspartner wird jeweils ein verbindliches Angebot an ARISTO über den Bezug oder die Erbringung von Leistungen richten. 1.3. An eigene Angebote ist ARISTO 14 (vierzehn) Kalendertage gebunden. 1.4. Angebote der ARISTO sind freibleibend; ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 1.5. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der ARISTO zustande. Die Art, der Umfang und die Leistungszeiten werden durch die Auftragsbestätigung der ARISTO nebst etwaigen Anlagen abschließend bestimmt. Zur Wahrung der Schriftform nach Ziffer II. 1.5. S. 1 der ARISTO-AGB genügen auch Telefax, E-Mail oder vergleichbare elektronische Textformen. 1.6. Lieferungen innerhalb der Europäischen Union erfolgen nur an Unternehmen, die eine gültige Umsatzsteuer- Identifikationsnummer ausweisen.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenrahmen“, „Kostenschätzung“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich. Die Stundensätze sowie Tagessätze sind fix, die Abrechnung erfolgt nach tat‐ sächlichem Aufwand. 2.2 Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftli‐ xxxx Auftragsbestätigung durch die Agentur oder den Kunden zustande. 2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vor‐ sätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung, der Produktbeschreibung und diesen Lieferbedingungen. Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. In Bezug auf den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 2.2 In unseren Angeboten sind 2 Farbanmusterungen (zuzüglich Versandkosten) und die folgenden Leistungen der Qualitätsabteilung und des Labors inbegriffen: Rohstoffeingangsprüfung (Aussehen, Farbe und Geruch), Bulkprüfung (Aussehen, Farbe und Geruch); Mikrobiologische Untersuchungen bei H-Produkten; Fertigwarenprüfung (Aussehen, Farbe und Geruch); Erstellung einer Produktspezifikation für interne Systemprozesse inkl. notwendiger Dokumentationen (z.B. GMP, REACH); Erstellung von Standards für Rohstoffe, Komponenten und Fertigware; Erstellung von Analysezertifikaten; Erstellung einer Inhaltsstoffliste (qualitativ und quantitativ); Erstellung der PID (Produktinformationsdatei) sowie der Sicherheitsbewertung für jedes Produkt, Meldung beim CPNP (Cosmetic Product Notification Portal) nach Freischaltung durch 2.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart sind folgende Leistungen nicht im Angebotspreis enthalten: Werkzeugkosten; Rechtskosten; Patentrechtliche Prüfkosten für Artikel oder Namen oder Formulierungen; Labordokumentationen für z.B. beglaubigte Analysezertifikate (z.B. Certificate of Origin, Certificate of Free Sale o.ä.) und Notargebühren für solche Anwendungen; Analytische Nachweise von Inhalts- und/oder Schadstoffen. 2.4 Die in Produktkatalogen und Preislisten enthaltenen Angaben und Informationen werden nur dadurch zu rechtsverbindlichen Bestandteilen des Vertrages, dass der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. 2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Rücktritt, Minderung oder Mängelanzeigen), die nach Vertragsschluss vom Käufer abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.6 Bezugnahmen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch ohne eine derartige Bezugnahme, soweit sie in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Angebote von extrutec sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden durch extrutec Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen etc.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden. 2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist extrutec berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. 2.3 Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von extrutec zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und diesen Lieferbedingungen. extrutec kann die Annahme auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklären. 2.4 Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Lieferbedingungen. In Bezug auf den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung von extrutec maßgebend. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von halstrup-walcher zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und diesen Lieferbedingungen. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. In Bezug auf den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung von halstrup-walcher maßgebend. 2.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Rücktritt, Minderung oder Mängelanzeigen), die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.3 Bezugnahmen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch ohne eine derartige Bezugnahme, soweit sie in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. Angebote der ENGIRO sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist ENGIRO berech­ tigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach dessen Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch schlüssiges Handeln (insbesondere vorbehaltlose Ausführung des Auftrags) erklärt werden. Der Inhalt des jeweiligen Vertrages bestimmt sich ausschließlich aus dem Angebot, etwaigen zusätzlich getroffenen Vereinbarungen und diesen AGB.