Vertragsschluss, Vertragsinhalt Musterklauseln

Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Angebote von extrutec sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden durch extrutec Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen etc.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Beschreibungen und Kostenvoranschläge, werden - außer bei ausdrücklicher Vereinbarung - nicht Vertragsbestandteil. Die in Katalogen, Prospekten sowie sonstigen werb- lichen Unterlagen enthaltenen Angaben zu Produkteigenschaften sowie zu Maßen, Gewichten und sonstigen für die übliche Verwendung nicht relevanten Leistungsdaten sowie die Abbildungen steilen unverbindliche Produktinformationen und keine Beschatfenheitsangaben dar.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenrahmen“, „Budgetübersicht“ oder „Kosten- schätzung“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Nur schriftliche und mit Unterschrift oder mit unserem elekt- ronischen Herkunftsvermerk versehene Bestellungen von uns haben Gültigkeit. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich der Inhalt unserer Bestellung.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 1.Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag und unsere Lieferverpflichtung entstehen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. 2.Jede Auftragsbestätigung steht unter dem Vorbehalt unserer Selbstbelieferung. 3.Der Besteller ist an sein Angebot gebunden. Er kann es widerrufen, wenn wir es nicht innerhalb von vier Wochen durch Auftragsbestätigung angenommen haben. 4.Maße und Gewichte in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und dergleichen gelten stets nur annähernd. 5.Waren, die speziell für einen Auftrag angefertigt oder unterbestellt wurden, sind im Falle der Stornierung des Auftrages von einer Gutschrift und/oder Erstattung ausgeschlossen. 6.Waren, die speziell für einen Auftrag modifiziert wurden, sind, nach Fertigstellung der Modifizierung, im Falle der Stornierung des Auftrages von einer Gutschrift und/oder Erstattung ausgeschlossen. 7.Der Besteller trägt bereits angefallene Frachtkosten auch dann, wenn ein Auftrag vor Komplettlieferung storniert wird. 8.Der Besteller ist verpflichtet, die Armaturen Vertrieb Alms GmbH vor oder bei Vertragsschluss über den Endverwender und den Verwendungszweck zu informieren. Falls die Lieferung nicht durchgeführt werden kann, weil der Käufer seine Informationspflicht verletzt oder während der Vertragsdauer ein neues Embargo auferlegt wird, hat die Armaturen Vertrieb Alms GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1. Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Budget“ oder „Budgetierung“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Beschreibungen und Kostenvoranschläge, werden - außer bei ausdrücklicher Vereinbarung - nicht Vertragsbestandteil. Die in Katalogen, Prospekten sowie sonstigen werb- lichen Unterlagen enthaltenen Angaben zu Produkteigenschaften sowie zu Maßen, Gewichten und sonstigen für die übliche Verwendung nicht relevanten Leistungsdaten sowie die Abbildungen steilen unverbindliche Produktinformationen und keine Beschatfenheitsangaben dar. Informationen und Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen von Protec- tion One sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Genauigkeit seiner in der Bestellung angegebenen Daten, die von Protection One benötigt werden, allein verantwortlich. Im Falle eines Technikkaufes ist der Auftraggeber ver- pflichtet, Protection One unverzüglich zu informieren, falls die erworbene Technik zum Export bzw. zur Ausfuhr bestimmt sein sollte. Ein von Protection One durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommener Auftrag des Auftraggebers kann von diesem nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Protection One und unter der Bedingung storniert oder aufgeschoben werden, dass der Auftraggeber Protection One in vollem Umfang für Kosten, Ge- bühren und Auslagen, die Protection One in Folge der Stornierung oder Aufschiebung entstehen, schadlos hält. Dies gilt ebenso für den Fall, dass der Auftraggeber den Vertrag für Verkauf und Installation von Sicherheits- technik bereits unterzeichnet hat. Protection One behält sich vor, bei Vertragserfüllung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähig- keit der Kaufsache als sachdienlich erweisen. Protection One wird den Auftraggeber in diesem Fall unverzüg- lich informieren. Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, der der vollständigen oder teilweisen Durchführung der technischen Änderungen entgegensteht, kann der Auftraggeber der Vornahme der technischen Änderungen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang der Information von Protection One schriftlich unter Angabe des Grundes widersprechen. Liegt ein wirksamer Widerspruch des Auftraggebers vor, besteht für Protection One die Möglichkeit, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte durch die Änderu...
Vertragsschluss, Vertragsinhalt. (1) Angebote von Neos sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden gelten nicht vor einer Auftragsbestätigung durch Neos als angenommen, es sei denn, dass Xxxx durch Tätigwerden auf Grund entsprechenden Auftrages oder sonst eindeutig zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen ist.