Common use of Vertragsschluss Clause in Contracts

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst

Vertragsschluss. 3.14.1. Der Kunde erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellscheins bzw. Onlinebestellformulars einen für ihn verbindlichen Auftrag über ein Verzeichnisprodukt. Dieser Auftrag kann auch durch digitale Unterschrift des Kunden erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter Zugrundelegung des auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preises sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verzeichnisprodukte. Das Angebot gilt mit seinem Inhalt gleichzeitig auch als Eintragungsantrag gem. § 104 TKG. 4.2. Auftragsbestätigungen werden in der Regel nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch den Verlag. Ebenso bedürfen sonstige mündliche Vereinbarungen einer Bestätigung in Textform. 4.3. Der Vertrag kommt konkludent mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber Leistungserbringung durch den Verlag bzw. mit dem Beginn Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Übersendung der Leistungserbringung durch Verisure Rechnung zustande. 4.4. Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Selbständiger bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2Freiberufler zu sein. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt einFerner versichert der Kunde, dass Verisure der SCHUFA Holding AGer alle Angaben zu Vertragsdaten, Wiesbadendie bei Vertragsschluss erhoben werden, Daten vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten Firma des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordernRechtsform, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke Name der Profilbildung (Scoring)vertretungsberechtigten Person, um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die postalische Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse Adresse, Telefon- und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem ZweckTelefax- Nummer und Kontoverbindung. Darüber hinaus versichert der Kunde, Auskünfte über sämtliche, für die Kreditwürdigkeit der angefragten Person Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu erteilenverfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrecht. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verzeichnisprodukte sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen. 4.5. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse Verlag ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistungen gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen. 4.6. Ein Rücktrittsrecht des Verlags besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegenKreditwürdigkeit des Kunden. Rechtsgrundlage Der Verlag kann zudem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, in Verzug ist und nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist. 4.7. Der Verlag kann vom Vertrag ohne Schadensersatzansprüche für den Kunden zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt oder Form der Bestellung gegen die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüftdiese Telefonverzeichnisse maßgeblichen Grundsätze verstoßen, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung insbesondere wenn damit unzulässiger Inhalt im Sinne des Artder Ziff. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen 6.2.3 veröffentlicht und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenverbreitet wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte

Vertragsschluss. 3.1Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf den Zugang zu den Gasverteilnetzen auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zum Zwecke der Aus- bzw. Einspeisung an buchbaren Punkten im Verteilnetz mit entry-exit-System. Die Einspeisung von Biogas ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und wird gesondert geregelt. Der Vertrag Transportkunde schließt den Ein- oder Ausspeisevertrag über einen vom Netzbetreiber vorgegebenen Weg ab. Der Ein- oder Ausspeisevertrag für Ein- oder Ausspeisekapazitäten an buchbaren Ein- oder Ausspeisepunkten im Verteilnetz mit entry-exit-System kommt mit Unterzeichnung Zugang einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Buchungsbestätigung beim Transportkunden zustande. Ein- oder Ausspeiseverträge gemäß Ziffer 3 mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger können jederzeit, auf jeden Fall aber mit weniger als einem Jahr können frühestens 3 Monate vor dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. Vertragslaufzeit, weniger als einem Monat können frühestens einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang Monat vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentendem Beginn der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und Netzbetreibers in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ein- oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtAusspeisevertrages gültigen Fassung sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Ein- oder Ausspeisevertrages und den ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers haben die Bestimmungen dieses Ein- oder Ausspeisevertrages Vorrang vor den ergänzenden Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportkunden wird widersprochen. § 2 Begriffsbestimmungen Es gelten die folgenden Begriffsbestimmungen. Begriffe, die in der Erledigung eines Sachverhalts werden Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Daten drei Jahre Mehrzahl. Anschlussnutzer nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 1 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung3 NDAV, Forderunggilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. Ausspeisenetzbetreiber Netzbetreiber, Bonitätsprüfungmit dem der Transportkunde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag, Versicherungsvertragauch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, Vollstreckungsauskunftabschließt. Der Kunde hat gegenüber Ausspeisepunkt Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Creditreform ein Recht auf Auskunft über Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt auch die dort Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungeneiner Zone.

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Samples: Einspeise Und Ausspeisevertrag, Einspeise Und Ausspeisevertrag

Vertragsschluss. 3.12.1 Angebote von GRIEGER sind freibleibend, sie gelten als Auf- forderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und vom Kunden erteilte Auftrag stellt das Angebot zum Vertragsschluss dar („Auftrag“). Aufträge sollen schriftlich, in (elektronischer) Textform gemäß § 126b BGB, z.B. per E-Mail oder Fax oder durch die Einga- bemaske im Online-Shop, erteilt werden. Weicht der vom Kunde erteilte Auftrag vom GRIEGER-Angebot ab, so hat der Kunde dies kenntlichzumachen. GRIEGER wird die Annahme des Auftrags gegenüber dem Kunden zustandebestätigen, auf jeden Fall aber mit dem Beginn hierin liegt die Annahme des Auftrags und der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenVertragsschluss. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Bestätigung lässt GRIEGER dem Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3unverzüglich zukommen, nachdem die konkrete Mach- barkeit des Auftrags geprüft werden konnte. Der Kunde willigt einist für einen Zeitraum von drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bestätigung beim Kunden. 2.2 Die erste Erarbeitung eines freibleibenden Angebotes ist kos- tenlos, dass Verisure es sei denn GRIEGER und der SCHUFA Holding AGKunde vereinbaren ausdrück- lich Abweichendes. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten sind nur insoweit unentgeltlich, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über als der Vertrag zustande kommt. GRIEGER ist verpflichtet den Kunden von auf die Kostenpflichtigkeit der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungweiteren freibleibenden Angebote und Entwurfsarbeiten hinzuweisen. 2.3 Von GRIEGER gemachte Angaben, die Durchführung Beschreibungen und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGAblichtungen der Leistungen und Produkte in technischen Unterla- gen, Xxxxxxxxxxx 0Katalogen, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislis- ten sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenunverbindlich, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen ihr Einbezug in den Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde; sie befreien den Kunden nicht von Verisure eigenen Mitwirkungs- und Prüfungspflichten. 2.4 Farb- und Lichtechtheit, Feuchtigkeits-, Hitze- und Witterungs- beständigkeit sowie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sollen aus Nachweisgründen in (elekt- ronischer) Textform gemäß § 126b BGB, z.B. per E-Mail oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des KundenFax, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen vereinbart werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. 2.5 Im Auftrag sind Angaben zur Auftragsdurchführung zu xx- xxxx. Dies gilt für alle Lieferungen, Dienst- und Werk- und sonstige Leistungen von Creditreform werden dem GRIEGER. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht nur, Angaben zu Artikelbezeichnung, Stückzahl, Maßen, Material, Werkstoffzusammensetzung, Vorbehandlungen, Bearbeitungsspezi- fikationen, Behandlungsvorschriften, Lagerung, Normen sowie alle sonstigen technischen Parameter und physikalische Kenndaten. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als aus- drücklich nicht vereinbart. 2.6 GRIEGER ist berechtigt, weitere Auskünfte, die der sachge- mäßen Durchführung des Auftrags dienen, einzuholen. 2.7 GRIEGER behält sich vor, die Bearbeitung der Liefer- oder Leistungsgegenstände ohne Mehrkosten für den Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Artin einem anderen Betrieb durchzuführen oder durchführen zu lassen sowie Hilfskräfte einzusetzen. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine DatenbankGRIEGER verpflichtet sich, die Interessen des Kunden an einer Leistungserbringung in einem Betrieb von GRIEGER zu berücksichtigen. 2.8 Kündigt der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen Kunde einen erteilten und von GRIEGER bestätig- ten Auftrag, kann GRIEGER, unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Liefer- oder Leistungspreises für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.adurch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn berechnen. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In Dem Kunden bleibt der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung Nachweis eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungengeringeren Schadens vorbe- halten.

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Samples: Allgemeine Bearbeitungs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Bearbeitungs Und Lieferbedingungen (Abl)

Vertragsschluss. 3.11.1 Registrieren können sich nur natürliche oder juristische Personen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure CFgO behält sich vor, geeignete Angaben anzufragen und dem Nachweise zu verlangen, aus denen sich ergibt, dass es sich beim Kunden zustande, nicht um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt. Ein Anspruch auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung Registrierung besteht nicht. Die Registrierung erfolgt bei juristischen Personen durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des von den Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installierthinreichend bevollmächtigten Mitarbeiter. 3.21.2 Die Registrierung erfolgt über ein Formular unter Angabe der erforderlichen Vertragsinformationen (Auswahl der bestellten Leistungen, der Zahlungsmodalitäten, („Bestellung“) sowie verschiedener Daten zum Kunden. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über Es gelten die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung der Anmeldung des Kunden für Edition und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen Laufzeit auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum Internetseite xxx.xxxx.xx bekannt gegebenen und in der Schweiz sowie ggfOnline-Registrierung aufgeführten Preise. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdengesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 3.41.3 Der Kunde gibt ein bindendes Angebot über die Registrierung zur Plattform und die Nutzung des Funktionsumfangs der Plattform ab, indem der Kunde auf der Plattform die für die Registrierung notwendigen Angaben in der Registrierungsmaske macht, diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und anschließend auf „Registrieren“ klickt. 1.4 Bis zu einem Klick auf den „Registrieren“-Button kann der Kunde die Registrierung jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er die gemachten Angaben in den verschiedenen Feldern löscht, ergänzt oder berichtigt oder der Kunde seinen Webbrowser bzw. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse das Tab schließt. Nach Beendigung des Registrierungsprozesses kann der Kunde die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden gemachten Angaben in seinem persönlichen Account jederzeit verändern. 1.5 CFgO wird dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist unverzüglich nach Eingang des Angebots bei CFgO eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen Bestätigung über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte den Eingang des Angebots an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit senden, die der Kunde im Rahmen seiner Registrierung angegeben hat. Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots des Kunden dar (Vertragsschluss). 1.6 CFgO speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht. Er ist dem ZweckKunden jedoch jederzeit über Account unter „Rechtliches zugänglich. 1.7 Der Vertrag kann nur in deutscher Sprache geschlossen werden. 1.8 Diese Nutzungsbedingungen, Auskünfte über ihre Anlagen sowie die Kreditwürdigkeit zwischen den Parteien digital vereinbarten Konditionen in der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage Bestellung bilden die ausschließliche rechtliche Grundlage für die Verarbeitung ist ArtInanspruchnahme und Nutzung der Plattform. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungenwerden nur dann Vertragsbestandteil, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über wenn die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenParteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.

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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Die Präsentation und Bewerbung der Tickets im Onlineshop des Verkäufers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages durch den Käufer. 2.2. Der Käufer gibt durch Ausfüllen des integrierten Online-Bestellformulars und durch anschließendes Legen der ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb des Verkäufers zunächst ein unverbindliches Angebot ab. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung (Angebot) zum Kauf der im virtuellen Warenkorb enthaltenen Tickets ab. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung kann der Käufer seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern. Der Käufer kann jedoch seine Annahme des Vertrages nur abgeben und übermitteln, wenn dieser durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert. 2.3. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden erst zustande, auf jeden Fall aber mit wenn der Verkäufer die Bestellung (Angebot) des Käufers innerhalb von sieben (7) Tagen annimmt, • indem er dem Beginn Käufer eine Annahmeerklärung (z.B. Auftragsbestätigung) in Schriftform oder Textform (E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Leistungserbringung durch Verisure Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer ist, oder aber wenn Verisure • indem die Alarmanlage bzwLieferung der bestellten Tickets an den Käufer erfolgt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Tickets beim Käufer ist, oder • den Käufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. einen Teil davon mit Wissen Xxxxxx mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Verkäufer das Angebot des Kunden in Betrieb nimmtKäufers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, montiert gilt dies als Ablehnung des Angebotes und / oder installiertder Käufer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden. 3.22.4. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darParteien ist abhängig von der vom Käufer gewählten Zahlungsart. 3.32.4.1. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Bei Auswahl der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über Zahlungsart „PayPal Checkout“ erfolgt die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte Zahlungsabwicklung über den Kunden von Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx, unter Geltung der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungPayPal-Nutzungsbedingungen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen einsehbar unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kundenxxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxx/xx/xxxxxxxxxxxxx-xxxx. Im Rahmen des Zahlungsanbieters PayPal Checkout bietet der gesetzlichen Bestimmungen Verkäufer verschiedene Zahlungsmethoden an. Im Bestellprozess wird ein Teil der Käufer von dem Onlineshop des Verkäufers auf die Website von PayPal weitergeleitet. Nach Eingabe seiner Zahlungsdaten und Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode bestätigt der Käufer durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Xxxxxxx zugleich auch eine Zahlungsanweisung an PayPal. Der Verkäufer fordert PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nimmt das Angebot des Käufers im Falle des Klickens des den Bestellvorgang abschließenden Buttons an. 2.5. Der Verkäufer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Käufer nach Absendung von dessen Bestellung in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Textform (per E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen) zu. 2.6. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOKäufer kann ein Nutzerkonto im Onlineshop des Verkäufers einrichten. Die Daten Bestelldaten und der Vertragstext werden zunächst nicht im System des Verkäufers gespeichert und können aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Nutzerkonto vom Käufer eingesehen und abgerufen werden. 2.7. Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel für drei Jahre gespeichertdeutscher Sprache. 2.8. Danach wird geprüftDer Käufer hat sicherzustellen, ob eine Speicherung weiterhin notwendig dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail- Adresse zutreffend ist, andernfalls so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden die Daten taggenau gelöschtkönnen. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, Insbesondere hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform Käufer bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die DatenEinsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, dass alle vom Verkäufer oder von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung diesem mit der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenBestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. 2.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Vertragsschluss erfolgt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und Falle einer deutschsprachigen Webseite ausschließlich in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtdeutscher Sprache. Im Falle einer zusätz- lich englischsprachigen Webseite bietet der Erledigung eines Sachverhalts werden Anbieter dem Kunden eine unverbindliche Übersetzungshilfe in englischer Sprache an. Das Angebot des Webseitenshops (Online-Shop) richtet sich vornehmlich an Kunden aus der Europäischen Union. Übermittlungsfehler 2.2 Bestellungen können in der Regel telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder über den Online-Shop aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag über das vom Kunden ausgewählte Produkt kommt erst zustande, wenn der Verlag die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöschtBestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Produkts innerhalb von fünf Tagen annimmt. Eintragungen Wenn das Produkt nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert. 2.3 Die Darstellung der Produkte im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Ka- talog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen Kunde eine verbindliche Bestellung der Speicherung im Sinne Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftEingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Verlag kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung des Produkts innerhalb von fünf Tagen annehmen. 2.4 Eine Beschreibung des Bestellvorganges im Online-Shop kann eingesehen werden unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxx- gang. 2.5 Der Verlag speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden Bestelldaten per E-Mail zu. Diese AGB können unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxx.xx/xxx eingesehen werden. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. 2.6 Steht der Verlag mit dem Kunden nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr oder besteht beim Verlag noch kein Konto zugunsten des Kunden, ist der Verlag berechtigt, den Kunden gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu belie- fern. Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug. 2.7 Der Kunde hat gegenüber ist verpflichtet, Bestätigungen und Rechnungen auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie Bestätigungen auf Abweichungen von der Creditreform ein Recht Bestellung zu prüfen und dem Verlag etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. 2.8 Bei einem Kauf auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch Probe oder unvollständig sein solltenauf Besichtigung (§ 454 BGB) gemäß Ziffer 6 dieser AGB (Ansichtsrecht) bei gebundenen Werken, Loseblattgrundwerken und CD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen, hat die Missbilligung innerhalb der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung4 Wochen ab Bestellung zu erfolgen. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren KundenCD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen liegt ein „Freischaltschlüssel“ in einem versiegelten Umschlag bei. Zur Beschreibung Nutzung der Bonität Software-Grundversion im Testmodus im Rahmen des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus AlterAnsichtsrechts, Geschlecht, Adresse gemäß Ziffer 6 dieser AGB ist die Öffnung des versiegelten Umschlags nicht erforderlich. Das Öffnen des versiegelten Umschlags kommt der Billigung gleich und ggfverpflichtet zum Kauf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenIm Übri- gen gilt Ziffer 6 dieser AGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Für Verträge mit der Widemann Systeme GmbH und Wi- demann Systeme Technologie GmbH (beide nachfolgend "Widemann Systeme") gelten ausschließlich diese Ge- schäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch be- züglich der Preise – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhal- ten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbe- lieferung abhängig. Es gilt der im Angebot vereinbarte Preis. Preisvereinba- rungen können nur schriftlich geschlossen werden. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der ge- setzlichen Umsatzsteuer. Widemann Systeme ist berechtigt, eine ursprünglich ver- einbarte Vergütung an sich allgemein verändernde Markt- bedingungen und einer hieraus resultierenden Verände- rung von ihr zu tragender Selbstkosten anzupassen. Eine solche Anpassung der Vergütung muss den veränderten Selbstkosten im Wesentlichen entsprechen und darf ma- ximal ein Mal pro Kalenderjahr erfolgen. Zusatzleistungen die nicht in einem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Leistungen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so muss dieser gesetzliche Verzugszinsen zahlen. Die Ver- zugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne ausdrückliche Mahnung an. Ist für die Leistung von Xxxxxxxx Systeme die Mitwir- kung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlän- gert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von • Veränderungen der Anforderungen des Kunden; • unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungs- umgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Widemann Systeme nicht bekannt waren oder be- kannt sein mussten; • Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software ande- rer EDV-Hersteller); verlängert sich der Liefer- und Leistungstermin entspre- chend. Diese Hindernisse werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Soweit Widemann Systeme infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstän- de nicht oder nicht fristgerecht die Leistungen erbringen kann, treten für Widemann Systeme keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergän- zungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ur- sprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültig- keit. Änderungen des Leistungsgegenstandes bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Aufträgen zur Erstellung, Veränderung oder Instal- lation von Hardware oder Software hat eine Abnahme stattzufinden. Bezüglich der Abnahme wird ein Termin vereinbart, bei dem Auftraggeber und Auftragnehmer die Funktionsfä- higkeit der Software prüfen. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Ab- nahmebereitschaft und der Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens innerhalb eines Zeitraumes, der es dem Abnehmer bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens je- doch nach 20 Werktagen, oder die Abnahme erklärt wird. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen Män- geln, so hat er diese detailliert darzulegen. Wird die Abnahmebereitschaft von dem Kunden nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde im normalen Geschäfts- gang von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müs- sen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2Verkäufer behält sich das Eigentum an den geliefer- ten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenEi- gentumsvorbehalt gilt auch, unverbindlichen Angebotenbis sämtliche, Ausschreibungen auch künftige und bedingte Forderungen, aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder ähnlichen Do- kumentenVerpfän- dung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräuße- rung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch hieraus gegenüber seinen Geschäftspart- nern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Ver- käufer bereits ab. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht. Übersteigt der Wert sämtlicher für den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3Verkäufer be- stehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Xxxx des Ver- käufers freigeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehalts- rechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzu- treten. Der Kunde willigt einist verpflichtet, dass Verisure seinerseits Widemann Syste- me alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stel- len, damit diese die vertragsgemäße Leistung erbringen kann. Mängel bzw. Fehler sind Widemann Systeme unverzüg- lich mitzuteilen. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der SCHUFA Holding AGLieferung beginnt. Der Kunde ist verpflichtet, Wiesbadendie ihm empfohlenen Fehler- behebungsmaßnahmen unverzüglich umzusetzen und zugleich Widemann Systeme unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Mängelbeseitigungsansprüche bestehen nicht, Daten über wenn der Mangel unerheblich ist, sich also insbesondere nicht er- heblich auf die Beantragung dieses vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die Nachbesserung innerhalb einer von dem Kunden gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfül- lung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrages übermittelt und Auskünfte über oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen müssen, muss der Kunde Widemann Systeme binnen 10 Werktagen nach Abliefe- rung mittels eingeschriebenen Briefes rügen. Mängel, die offensichtlich nicht erkennbar sind, müssen innerhalb von 10 Tagen nach deren Erkennung gerügt werden. Andern- falls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht mehr geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detail- liert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle). Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt un- berührt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Widemann Sys- teme nicht. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Kunden typischen Wie- derherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich daran, wie er bei der Einhaltung zumutbarer Sicherungs- maßnahmen - z. B. der Anfertigung von der SCHUFA erhältSicherungskopien - eingetreten wäre. Unabhängig davon übermittelt Verisure Widemann Systeme haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Vertrages nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust ange- messen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software, das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der in- stallierten Software durch eine umfassende Datensiche- rung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. Dies konkretisiert die Verpflichtung des Kunden bei ein- tretenden Schäden, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Für uns ist der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig. Mit un- serem Datenschutzhinweis (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/ datenschutzhinweis) geben wir einen Überblick über die BeantragungErhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Widemann Systeme. Beide Vertragspartner werden als vertraulich gekenn- zeichnete Informationen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern ihnen im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Ge- schäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden die Software betreffende Un- terlagen wie Dokumentationen und vor allem den Quell- text vor unberechtigtem Zugriff schützen. Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf die- sem Weg übermittelten Willenserklärung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adressan: • Die E-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung, Datum und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert Uhrzeit sowie die Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. • Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Ver- tragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abge- stimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung. • Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbe- weises als vom anderen Vertragspartner stammend. • Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, welche die gewöhnliche Ver- tragsabwicklung mit dem Zweck, Auskünfte über sich bringt. Ausgeschlossen ist die Kreditwürdigkeit Textform dagegen bei rechtsgestaltenden Erklärungen wie der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOKündigung eines Vertrages. Die Daten Kündigung muss schriftlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Wiesbaden. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen nach Bekanntwerden der Un- wirksamkeit wirksam. Die Parteien verpflichten sich, un- verzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um eine dem Vertragswillen entsprechende wirksame Bestimmung zu schaffen. Widemann Systeme GmbH CAD- und GIS-Systemhaus Xxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxx Xx. 00 00 00000 Xxxxxxxxx Telefon 0 61 22 - 7 07 72 - 0 Telefax 0 61 22 - 7 07 72 - 99 E-Mail xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxx Xxxx, Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx Amtsgericht Wiesbaden HRB 23345 USt-IdNr. DE255864324 xxx.xxxxxxxx.xx Widemann Systeme Technologie GmbH Xxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxx Xx. 00 00 00000 Xxxxxxxxx Telefon 0 61 22 - 7 07 72 - 0 Telefax 0 61 22 - 7 07 72 - 99 E-Mail xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxx Xxxx, Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx Amtsgericht Wiesbaden HRB 28723 USt-IdNr. DE308518344 xxx.xxxxxxxx.xx Die auf xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx und in sonstigen Veröffentlichungen genannten Schulungen finden online, in unserem Firmensitz in Wiesbaden und in unseren Geschäftsstellen statt. Die Kurse werden zunächst in der Regel mit der jeweils aktuellsten Softwareversion durchgeführt. Entsprechende Vorkennt- nisse sind daher für drei Jahre gespeichertalle Teilnehmer an weiterführenden Kursen Vorausset- zung. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtJeder Seminarteilnehmerin und jedem Seminarteilnehmer steht bei den Seminaren in unserem Firmensitz in Wiesbaden und in unseren Geschäfts- stellen ein voll ausgestatteter Rech- nerarbeitsplatz zur Verfügung. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöschtNach erfolgreicher Kursteilnahme stellen wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Zertifikat aus. Eintragungen Dafür sind Sondervereinbarungen er- forderlich. Hierbei können beim Fokus- seminar Schwerpunkte im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über inhaltlichen Rahmen unserer offenen Kurse und beim Exklusivseminar die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt ausschließ- liche Teilnahme Ihres Unternehmens festgelegt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Der Kunde wird im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Buchun- gsgrundlage darüber unterrichtet, welche Buchungswege (mündlich, telefo- nisch, per Fax, per E-Mail, online) zur Verfügung stehen. b) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes/ Auftraggebers sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibungen, Klassi- fizierungserläuterungen) soweit diese dem Xxxx/Auftraggeber bei der Bu- chung vorliegen. c) Aus der Buchungsgrundlage von visitBerlin ergibt sich, welche Buchun- gsmöglichkeiten angeboten werden. Buchungen können über Reisebüros und andere Buchungsstellen, die sich als Partner von visitBerlin ausweis- en, erfolgen. Solche Partner sind von visitBerlin und vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusi- cherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Gastaufnahmever- trages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Xxxx- gebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen. 1.2. Im Buchungsablauf wird angegeben, ob die Mitteilung von Kreditkar- tendaten des Kunden erforderlich ist. Soweit die Angabe von Kreditkartend- aten gefordert wird, können Buchungen des Kunden nur nach vollständiger Angabe korrekter Kreditkartendaten (und gegebenenfalls deren Verifi- zierung) bearbeitet werden. 1.3. Für die Buchung, die mündlich oder telefonisch erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Xxxx/Auftraggeber dem Gastgeber den Ab- schluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungs- bestätigung) beim Xxxx/Auftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestim- mten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische erfolgte Buchungen für den Xxxx/Auftraggeber und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Der Xxxx/Auftraggeber erhält jedoch bei mündlichen oder telefonis- chen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Die Rechtsverbindlichkeit der mündlich oder telefonisch erfol- gten Buchung ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn Xxxx/Auftragge- ber diese schriftliche Ausfertigung der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertBuchungsbestätigung tatsächlich zugeht. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägenc) Auskünfte von visitBerlin und des Gastgebers über freie Unterkünfte, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden Pre- ise und Leistungen stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung kein verbindliches Angebot des Gastgebers auf Abschluss eines Gastaufnahmevertrages dar. 3.3d) Ausschließlich bei Gruppenreisen (Gruppenunterkunftsangebote, Grup- penpauschalangebote) unterbreiten visitBerlin oder der Gastgeber auf An- forderung gegebenenfalls ein verbindliches Angebot mit konkreten Leis- tungen und Preisen. Dadurch erfolgt, abweichend von der vorstehenden Regelung, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Xxxx/ Auftraggeber. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer ent- sprechenden Rückbestätigung durch visitBerlin bzw. den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Xxxx/Auftraggeber, bzw. der Auftraggeber dieses An- gebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahl- ung, Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. Dem Xxxx/Auftraggeber wird der Eingang seiner Annahmeerklärung im Regelfall durch visitBerlin bestätigt. Der Kunde willigt einGastaufnahmevertrag ist jedoch bereits mit Eingang der Annahmeerklärung des Gastes/Auftraggebers bei visitBerlin verbindlich, auch wenn dem Xxxx/Auftraggeber die Eingangsbestätigung zu seiner Annahmeerklärung nicht zugeht. 1.4. Buchungen, die im Internet erfolgen, erfolgen nach Maßgabe der nach- folgenden Bestimmungen ausschließlich in Echtzeit (sofortiger Vertragsab- schluss am Bildschirm): a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "kostenpflichtig buchen“ bietet der Xxxx/Auftraggeber dem Gastgeber bzw. visitBerlin als dessen Ver- treter den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "kostenpflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes/Auftragge- bers auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. visitBerlin bzw. der Gastgeber sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes/Auftraggebers an- zunehmen oder nicht. c) Der Vertrag kommt sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes/ Auftraggebers durch Betätigung des Buttons "kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestäti- gung beim Xxxx/Auftraggeber zu Stande. Dem Xxxx/Auftraggeber wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Xxxx/Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Spei- cherung oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältAusdruck nutzt. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist Regelfall erhält der Xxxx/Auftraggeber zusätzlich eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in Ausfertigung der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem ZweckMail- Anhang, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilenPost oder Fax übermittelt. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Rechtsverbindlichkeit des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenGastaufnahmevertrages.

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Samples: Vermittlungs Und Vertragsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit, technischer Daten, Spezifikationen und Qualitätsbeschreibungen freibleibend; ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (§ 126 b BGB) zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen ebenfalls der Textform. 1)Alle Preise verstehen sich EXW Geschäftssitz der dhs Dietermann & Heuser Solution GmbH (Incoterms 2000) und dem Kunden zustandezuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, auf jeden Fall aber mit dem Beginn ist der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend. Soweit nichts anderes vereinbart ist sind die Alarmanlage bzwKosten für Verpackung, Versicherung, Fracht, Umsatzsteuer, Installation und Schulung im Preis nicht enthalten. einen Teil davon mit Wissen 2)dhs Dietermann & Heuser Solution GmbH ist berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist dhs Dietermann & Heuser Solution GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 3)Der Kunde der dhs Dietermann & Heuser Solution GmbH kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit dhs Xxxxxxxxxx & Heuser Solution GmbH sind in Betrieb nimmtdiesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen. 4)Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentennicht an Erfüllung statt angenommen. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3Annahme bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt Diskont- und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern Wechselspesen gehen zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung Lasten des Kunden bis und sind sofort fällig. 5)dhs Dietermann & Heuser Solution GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenFinanzierungszwecken abzutreten.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Vertragsschluss. 3.1a. Zur Teilnahme an der cubeegg Plattform und den damit verbundenen Diensten muss sich der Content Creator (Blogger, Publisher und Inluencer) auf der cubeegg Webseite (xxx.xxxxxxx.xx) registrieren. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Nach der Registrierung kann er seine individuellen Account-Daten der unterstützten Affiliate-Anbieter, Werbenetzwerke und anderer Partner hinterlegen. Ebenfalls steht eine Möglichkeit zur Verfügung, sich selektiv bei Advertisern für die Teilnahme der individuellen Partner-Programme zu bewerben. b. Registrieren können sich juristische Personen oder natürliche Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder Content Creator muss zudem Uber ein Bankkonto verfügen. xxxxxxx behalt sich vor, die Personalien des Publishers zu prüfen. Die Registrierung bei cubeegg ist nicht übertragbar. c. Mit dem Kunden zustandevollständigen Ausfüllen des Registrierungsformulars, auf jeden Fall aber dem Akzeptieren dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt der Content Creator ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme am cubeegg Netzwerk mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertInhalt dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen ab. 3.2x. Xxxxx xxxxxxx das Angebot an, erhält der Publisher eine Bestätigungs-E-Mail. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägenxxxxxxx behält sich vor, unverbindlichen Angebotendie Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden die mit dem Registrierungsformular übermittelten Daten unverzüglich und automatisch gelöscht. e. Durch den Klick auf den Aktivierungslink in der Bestätigungs-E-Mail und der Eingabe der Zugangsdaten kann das cubeegg Angebot (Netzwerk, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenServices und Tools) erstmals vollständig genutzt werden. f. Die Teilnahme an dem cubeegg Angebot jeder Zeit und ohne einer vorhergehen Ankündigung aus dem User-Account heraus, durch den Content Creator beendet werden. Dabei werden alle personenbezogen Daten unwiderruflich gelöscht. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch Bankverbindung bleibt zum Zwecke der Profilbildung (Scoring)offenen Vergütungen über den Zeitraum der Abrechnung erhalten und wird danach automatisch, um ihren Ver- tragspartnern jedoch spätestens innerhalb von 60 Tagen gelöscht. Bei einer Direktvergütung über cubeegg steht dem Content Creator die Möglichkeit, die hinterlegten Daten der Bankverbindung im Europäischen Wirtschaftsraum und in Zuge der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern Kontolöschung unwiderruflich zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilenlöschen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für Content Creator stimmt mit diesem Schritt dem Verzicht auf die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAuszahlung aller offenen Vergütungen zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Der Transportkunde schließt diesen Ein- oder Ausspeisevertrag über die von den Fernleitungsnetzbetreibern gemeinsam betriebene Primärkapazitätsplattform ab. Voraussetzungen für den Vertragsschluss sind die Registrierung als Transportkunde auf der Primärkapazitätsplattform sowie die Zulassung als Transportkunde durch den Fernleitungsnetzbetreiber gemäß § 2a. Für die Registrierung auf der von den Fernleitungsnetzbetreibern gemeinsam betriebenen Primärkapazitätsplattform nach § 6 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und deren Nutzung gelten die Geschäftsbedingungen der Primärkapazitätsplattform, die vom Betreiber der Primärkapazitätsplattform auf dessen Internetseite veröffentlicht sind. Bei Ausfall der Primärkapazitätsplattform oder der verbundenen Systeme der Fernleitungsnetzbetreiber können Buchungen für Day-Ahead-Kapazitäten direkt bei den Fernleitungsnetzbetreibern in Textform angefragt werden. Die Vergabe erfolgt dann nach Können und Vermögen nach der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden verbindlichen Anfragen zum regulierten Tageskapazitätsentgelt. Der Vertrag Ein- oder Ausspeisevertrag für feste Ein- oder Ausspeisekapazitäten an Marktgebietsübergangspunkten und Grenzübergangspunkten kommt mit Unterzeichnung der Zuteilung der Kapazitäten am Auktionsende zustande. Folgende Kapazitäten werden in der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden verbindlichen Anfragen vergeben: Ausspeisekapazitäten zur Ausspeisung zu Letztverbrauchern und Speicheranlagen, Einspeisekapazitäten zur Einspeisung aus Speicher-, Produktions- und LNG-Anlagen, Einspeisekapazitäten aus Anlagen im Sinne des Teils 6 GasNZV zur Einspeisung von Biogas sowie unterbrechbare Kapazitäten. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit Zugang einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden elektronischen Buchungsbestätigung beim Transportkunden zustande. Die Vergabe von Day-Ahead-Kapazitäten erfolgt bis 18:00 Uhr. Ein- oder Ausspeiseverträge gemäß Ziffer 3 mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger können jederzeit, auf jeden Fall aber mit weniger als einem Jahr können frühestens 3 Monate vor dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmtVertragslaufzeit, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang weniger als einem Monat können frühestens 20 Werktage vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentendem Beginn der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und jeweiligen Fernleitungsnetzbetreibers in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ein- oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtAusspeisevertrages gültigen Fassung sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Ein- oder Ausspeisevertrages und den ergänzenden Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fernleitungsnetzbetreibers haben die Bestimmungen dieses Ein- oder Ausspeisevertrages Vorrang vor den ergänzenden Geschäftsbedingungen. Für Grenzkopplungspunkte können ggf. Ausnahmen gemäß Ziffer 2 lit. a), Ziffer 3 und Ziffer 6 der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren im Schuldnerverzeichnis werden Gassektor (Az. BK7-10-001) vom 24. Februar 2011 (KARLA) in den ergänzenden Geschäftsbedingungen des Fernleitungsnetzbetreibers geregelt werden. Für die Realisierung von Vorhaben gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf 39 GasNZV können zwischen dem Fernleitungsnetzbetreiber und dem Transportkunden von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöschtdiesem Vertrag abweichende Regelungen vereinbart werden. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ArtTransportkunden wird widersprochen. 6 § 23 Ziffer 4 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung5, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft§ 23 Ziffer 5 und § 24 Ziffer 1 Satz 3 finden ab dem 1. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenJanuar 2013 Anwendung.

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Samples: Ein Und Ausspeisevertrag

Vertragsschluss. 3.12.1. Mit der Buchung bietet der Xxxx dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen. 2.2. Reisemittler – mit Ausnahme der TOR selbst – sind nicht bevollmächtigt, Vereinba- rungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des BHB hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen. 2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der TOR oder dem BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Xxxx zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden. 2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (eMail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Xxxx der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. 2.5. Der für Mitreisende buchende Xxxx oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 2.6. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Zugang der Annahmeerklärung zustande, auf jeden Fall aber die keiner Form bedarf, mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Xxxx rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB oder aber wenn Verisure als dessen Vertreter die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertTOR – zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Xxxx übermitteln. 3.22.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des BHB vor. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Xxxx die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. 2.8. Unterbreitet der BHB bzw. die TOR auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenden vorstehenden Regelungen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten ein verbindliches Vertragsangebot des KundenBHB an den Xxxx, die bzw. den Schutz personenbezogener Daten erfordernAuftraggeber vor. In diesen Fällen kommt der Vertrag, überwiegenohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Xxxx, bzw. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Europäischen Wirtschaftsraum und in Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenUnterkunft annehmen. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Unterkunftsvermittlung

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Präsentation der angebotenen Waren und Dienstleistungen und die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen und stellen kein bindendes Angebot dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebot durch den Kunden. 2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online- Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben. 2.3 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, 2.4 Bei Auswahl einer Vereinbarung zwischen Verisure von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxx (xx Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar 2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden zustandenach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertden Verkäufer erfolgt nicht. 3.22.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenEin wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, unverbindlichen Angebotenmit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch bis er den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darButton anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt. 3.32.7 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. 2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde willigt einhat sicherzustellen, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. ihm zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig zutreffend ist, andernfalls so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden die Daten taggenau gelöschtkönnen. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, Insbesondere hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die DatenEinsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, dass alle vom Verkäufer oder von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung diesem mit der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenBestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf den Zugang zu den Gasverteilnetzen auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zum Zwecke der Aus- bzw. Einspeisung an buchbaren Punkten im Verteilnetz mit entry-exit-System. Die Einspeisung von Biogas ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und wird gesondert geregelt. Der Vertrag Transportkunde schließt den Ein- oder Ausspeisevertrag über einen vom Netzbetreiber vorgegebenen Weg ab. Der Ein- oder Ausspeisevertrag für Ein- oder Ausspeisekapazitäten an buchbaren Ein- oder Ausspeisepunkten im Verteilnetz mit entry-exit-System kommt mit Unterzeichnung Zugang einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Buchungsbestätigung beim Transportkunden zustande. Ein- oder Ausspeiseverträge gemäß Ziffer 3 mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger können jederzeit, auf jeden Fall aber mit weniger als einem Jahr können frühestens 3 Monate vor dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. Vertragslaufzeit, weniger als einem Monat können frühestens einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang Monat vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentendem Beginn der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und Netzbetreibers in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ein- oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtAusspeisevertrages gültigen Fassung sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Ein- oder Ausspeisevertrages und den ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers haben die Bestimmungen dieses Ein- oder Ausspeisevertrages Vorrang vor den ergänzenden Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportkunden wird widersprochen. § 2 Begriffsbestimmungen Es gelten die folgenden Begriffsbestimmungen. Begriffe, die in der Erledigung eines Sachverhalts werden Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Daten drei Jahre Mehrzahl. Anschlussnutzer nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 1 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung3 NDAV, Forderunggilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. Ausspeisenetzbetreiber Netzbetreiber, Bonitätsprüfungmit dem der Transportkunde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag, Versicherungsvertragauch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, Vollstreckungsauskunftabschließt. Der Kunde hat gegenüber Ausspeisepunkt Ein Punkt innerhalb des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Creditreform ein Recht auf Auskunft über Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt auch die dort Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu ihm gespeicherten Dateneiner Zone. Soweit BEATE 2.0 Beschluss der Bundesnetzagentur hinsichtlich Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV vom 29.03.2019 (Az. BK9-18/608), abgeändert durch Beschluss vom 16.10.2020 (Az. BK9-20/608), oder eine diese falsch Festlegung ergänzende oder unvollständig sein sollten, hat ersetzende Festlegung der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenBundesnetzagentur.

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Samples: Einspeise Und Ausspeisevertrag

Vertragsschluss. 3.15.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Nutzer versichert, dass er volljährig und dem Kunden zustandeunbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er über eine entsprechende Vertretungsbefugnis verfügt, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installierter als Vertreter handelt. 3.25.2. Der Nutzer kann die Evaluationsversion durch Registrierung und Anlegen eines Nutzerkontos gemäß Ziffer Error! Reference source not found. kostenlos herunterladen. 5.3. Der rechtsverbindliche Vertrag zwischen dem Nutzer und emteria über den entgeltlichen Erwerb der Software oder verbundener Dienste gemäß den Angaben auf der Website von emteria kommt ausschließlich gemäß den Regelungen in Ziffer 5.4 zustande. Alternativ kann der rechtsverbindliche Abschluss der EULA Teil eines zusätzlichen Unternehmensvertrages zwischen dem Nutzer und emteria gemäß Ziffer 5.5 sein. 5.4. Der Nutzer kann auf der Website von emteria ein Abonnement für verbundene Dienste wie folgt erwerben: a. Die in Anzeigen und auf der Website von emteria enthaltenen Angaben sind freibleibend, unverbindlich und stellen kein Angebot von emteria dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Angebots (invitatio ad offerendum). b. Die auf der Website von emteria angegebenen Preise für Abonnements für die verbundenen Dienste sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. c. Der Nutzer wählt eines der Abonnements für verbundenen Dienste (nachfolgend "Abo" genannt) und eine Anzahl von zu erwerbenden Lizenzen aus, füllt das nachfolgende Bestellformular mit Angaben - z. B. Rechnungsadresse und Zahlungsweise - aus und gibt die im jeweiligen Bestellformular abgefragten Daten an. d. Der weitere Bestellablauf richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren des vom Nutzer ausgewählten Zahlungsdienstleisters. Xxxxxxxx hat Vorrang der Nutzer die Möglichkeit, seine Daten zu überprüfen und zu korrigieren. Zu diesem Zweck stellt der jeweilige Zahlungsdienstleister dem Nutzer geeignete, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung, damit der Nutzer Eingabefehler vor Kostenvoranschlägender verbindlichen Bestellung erkennen und korrigieren kann. Der Nutzer kann den Buchungsvorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen. e. Durch Betätigen des Bestellbuttons (z. B. bezeichnet als "bezahlen", unverbindlichen Angeboten"jetzt bezahlen", Ausschreibungen "kaufen" oder ähnlichen Do- kumenten"abonnieren") gibt der Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot an emteria zum Abschluss eines Endkunden-Lizenzvertrages zu den auf der Website von emteria genannten Bedingungen ab. f. Die Annahme des Angebotes durch emteria erfolgt in Textform durch Übersendung einer Buchungsbestätigung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Angebotes. Nach Ablauf der 24 Stunden ohne Übersendung der Buchungsbestätigung gilt das Angebot des Nutzers als abgelehnt. g. emteria speichert den Vertrag und sendet dem Nutzer die Bestelldaten und diese EULA per E-Mail zu. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen jeweils aktuelle EULA kann auch jederzeit auf der Grundlage Website von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx emteria eingesehen werden. 3.45.5. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität Zwischen dem Nutzer und emteria kann ein Enterprise Vertrag in schriftlicher Form auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen geschlossen werden: a. Die initiale Laufzeit des KundenEnterprise Vertrags beträgt drei (3) Jahre ab dem Startdatum. Dazu arbeitet Verisure mit Während der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform initialen Laufzeit ist eine KonsumentenauskunfteiKündigung des Vertrages durch den Nutzer ausgeschlossen. b. Der Enterprise Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwei (2) Jahre, ohne dass es einer vorherigen Bestätigung bedarf. c. Der Nutzer räumt emteria das Recht ein, den Namen und das Logo des Unternehmens, das die Produktlösung herstellt, als Kundenreferenz auf der Website von emteria und in Marketingmaterialien zu verwenden. Sie betreibt eine Datenbank, Ein Widerruf dieser Erlaubnis bedarf eines triftigen Grundes und der Schriftform. d. Jegliche Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert Bezug auf die Auslegung dieser EULA oder die Leistung von emteria oder des Nutzers hierunter müssen von jeder Partei in schriftlicher Form eingereicht werden. Auf Jede Partei wird einen Beauftragten benennen, um die Streitigkeit in redlicher Absicht beizulegen oder in redlicher Absicht eine Anpassung dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird Vereinbarung auszuhandeln, ohne dass ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOformelles Verfahren erforderlich ist. Die Daten Parteien vereinbaren, dass kein förmliches Verfahren zur gerichtlichen Beilegung einer solchen Streitigkeit eingeleitet werden zunächst in darf, bevor nicht 30 Tage nach der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle ersten schriftlichen Aufforderung zur Beilegung der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Streitigkeit vergangen sind. e. Beide Parteien können den Enterprise Vertrag mit einer Frist von drei Jahren seit dem Tag 3 Monaten zum Ende der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenLaufzeit kündigen. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenKündigung muss schriftlich erfolgen.

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Samples: End User License Agreement

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Angebote von alpha-büro sind freibleibend, es sei denn, wir geben eine für uns bindende Gültigkeitsdauer an. Der Mit Bestellung der Ware erklären Sie verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ein Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Annahme Ihrer Bestellung durch alpha-büro zustande. Das Angebot unseres Onlineshops richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Das Zustandekommen eines Kaufvertrages erfolgt bei Erstbestellungen eines Neukunden daher erst, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertnachdem dieser eine Kopie seines Gewerbescheins vorgelegt/übermittelt hat. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen2.2 Sie können Ihre Bestellung per Telefon, unverbindlichen Angebotenüber das Internet, Ausschreibungen per Telefax oder ähnlichen Do- kumentenper Brief abgeben. 2.3 Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch die Lieferung der Ware. 2.4 Die in dem Versandkatalog und auf der Website von alpha-büro gemachten Angaben - wie z.B. Beschreibungen, Abbildungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- oder Leistungsangaben - dienen nur der Bestimmung der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren ausdrücklich so gekennzeichneten Angaben und technischen Qualifikationen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch den Kunden stellt uns oder Dritte stellen keine rechtlich verbindliche Vereinbarung Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten 2.5 Garantien über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Beschaffenheit oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und Haltbarkeit unserer Waren müssen in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenAuftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. 3.42.6 Zwischen dem Katalog-, Online- sowie Marktgeschäft kann es zu Sortiments- und Preisabweichungen kommen. 2.7 Sie sind verpflichtet, alpha-büro unverzüglich jegliche Änderung des Namens bzw. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die RechtmäßigkeitFirma, der aufgrund Rechtsform, des Wohn- und Geschäftssitzes bzw. der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte Rechnungsanschrift sowie der Kunde Einwendungen, Wünsche Bankverbindung oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenZahlungsmodalität schriftlich mitzuteilen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure 3.1 Die auf der Webseite xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx („Webseite“), vor Ort im Markt und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn im Fragebogen zur Buchung der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Fressnapf Home Care Services (im Folgenden: „Fragebogen“) sowie diesen AGBs präsentierten Leistungen sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot im Sinne des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert§ 145 BGB dar (invitatio ad offerendum). 3.2. 3.2 Der Vertrag Tierhalter hat Vorrang vor Kostenvoranschlägendie Xxxx, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Fragebogen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungMarkt auszufüllen und zu übergeben oder auf der Webseite herunterzuladen, die Durchführung digital auszufüllen und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten per E-Mail an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Fragebogen genannte E-Mail-Adresse des gewünschten Auftragnehmers zu senden, um eine unverbindliche Anfrage zum Erhalt eines Angebots zu senden. 3.3 Nach Eingang der unverbindlichen Anfrage beim Auftragnehmer wird der Auftragnehmer dem Tierhalter den Eingang seiner unverbindlichen Anfrage per E- Mail bestätigen („Eingangsbestätigung“). Die Eingangsbestätigung, in welcher die Anfrage des Tierhalters nochmals aufgeführt wird, dokumentiert lediglich, dass die unverbindliche Anfrage des Tierhalters beim Auftragnehmer eingegangen ist, und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweckstellt weder eine Annahme eines Angebots noch die Abgabe eines Angebots dar. Nach Eingang der Anfrage wird der Auftragnehmer prüfen, Auskünfte ob die Leistungen grundsätzlich erbracht werden können. Soweit dies nicht der Fall ist, wird der Auftragnehmer den Tierhalter hierüber in Kenntnis setzen. 3.4 Soweit die Leistungen grundsätzlich erbracht werden können, wird der Auftragnehmer den Tierhalter kontaktieren und die Parteien werden vor Ort im Markt, telefonisch oder per E-Mail einen gemeinsamen Termin zum Kennenlernen des Tieres vereinbaren („Kennenlerntermin“). Der Kennenlerntermin ist kostenpflichtig, wobei sich die Kosten aus den aktuellen Preisangaben auf der Website, hier abrufbar xxx.xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx#xxxxxxxxxx, des Auftragnehmers und den im Markt hinterlegten Preislisten ergeben; die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.5 Im Rahmen des Kennenlerngesprächs einigen sich die Parteien über die Kreditwürdigkeit zu erbringenden Leistungen. 3.6 Im Nachgang zum Kennenlerngespräch wird der angefragten Person zu erteilenAuftragnehmer dem Tierhalter per E-Mail ein Angebot zum Abschluss des Vertrags über die gewünschten Vertragsleistungen unterbreiten. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an Vertrag über die Erbringung der Kenntnis Vertragsleistungen kommt zustande, wenn der Tierhalter innerhalb von [7 Werktagen] in Textform per E-Mail bestätigt, dass er das Angebot des Tierhalters annimmt. Unmittelbar nach Annahme des Vertragsangebots wird der Auftragnehmer dem Tierhalter mit einer gesonderten E-Mail den Vertragsschluss bestätigen („Vertragsbestätigung“). In dieser Informationen glaubhaft darlegenVertragsbestätigung wird der Auftragnehmer dem Tierhalter den Vertragstext (bestehend aus den AGB und der Leistungsbeschreibung) auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zusenden. 3.7 Kommt der Vertrag zustande, reduzieren sich die Kosten des Kennenlerntermins um 50 %. 3.8 Lehnt der Auftragnehmer die Erbringung der Vertragsleistung nach dem Kennenlerntermin per E-Mail ab, kommt der Vertrag nicht zustande; in diesem Fall werden die Kosten für den Kennenlerntermin nicht in Rechnung gestellt. 3.9 Lehnt der Tierhalter die Erbringung der Vertragsleistung durch den Auftragnehmer nach Abgabe des Angebots ohne sachlichen Grund ab, hat er dem Auftragnehmer die Kosten des Kennenlerntermins zu ersetzen. 3.10 Nach der erstmaligen Leistungserbringung kann sich der Tierhalter in die Kundendatenbank des Auftragnehmers aufnehmen lassen und jegliche für künftige Betreuungen des Tieres erforderlichen Daten hinterlassen. Rechtsgrundlage für Sind die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die entsprechenden Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre Kundendatenbank gespeichert, kann der Tierhalter von der Möglichkeit einer vereinfachten Folgebeauftragung sowie einer Notfallbeauftragung Gebrauch machen; d.h. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtein Kennenlerntermin ist nicht mehr erforderlich. Im Falle der Erledigung einer Folge- oder Notfallbeauftragung erfolgt die unverbindliche Anfrage zur Abgabe eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen Angebots durch den Auftragnehmer im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Markt, per E-Mail oder telefonisch über die im Sinne Fragenbogen angegebenen Kontaktdaten des ArtAuftragnehmers. 6 AbsNach Erhalt der Anfrage per E-Mail oder Telefon wird der Auftragnehmer dem Tierhalter gem. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftXxxxxx X 3.6 eine Eingangsbestätigung senden und dem Auftragnehmer nach Prüfung der Anfrage in einer separaten E-Mail ein Angebot zur Erbringung der Vertragsleistung unterbreiten. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft Vertrag über die dort zu ihm gespeicherten DatenErbringung der Vertragsleistungen kommt zustande, wenn der Tierhalter, in der Regel innerhalb von [7 Werktagen] in Textform per E-Mail bestätigt, dass er das Angebot des Tierhalters annimmt. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, Im Fall einer Notfallbeauftragung hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder LöschungAuftragnehmer die im Angebot des Auftragnehmers genannte Annahmefrist zu beachten. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob Unmittelbar nach Annahme des Vertragsangebots wird der Auftragnehmer dem Tierhalter gem. Ziffer I 3.6 per E-Mail eine Vertragsbestätigung zusenden. Im Falle einer Anfrage im Markt dokumentieren die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch Parteien den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch Vertragsschluss über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenvereinbarten Vertragsleistungen in einer schriftlichen Vertragsbestätigung.

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Samples: Home Care Services Agreement

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung Die Angebote der iWelt sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet. Liefertermine und Lieferfristen für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch die iWelt sind nur verbindlich, wenn sie von dieser als verbindlich bezeichnet worden sind. 2.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Verisure der iWelt und dem Kunden zustandegetroffen werden, auf jeden Fall aber mit dem Beginn sind zu Nachweiszwecken schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) zu dokumentieren und der Leistungserbringung durch Verisure jeweils anderen Partei zu übermitteln. 2.3. Alle rechtserheblichen Erklärungen und Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung abgegeben werden (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzwMinderung, Kündigung) sind entweder schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) der jeweils anderen Partei zu übermitteln. 2.4. einen Teil davon mit Wissen Alle rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Betrieb nimmtgegenüber iWelt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägenwelche per E-Mail übermittelt werden, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten müssen an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die zentrale E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können seingerichtet werden: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunftxxxxxxx@xxxxx.xx. Der Kunde hat ist verpflichtet, seine gegenüber iWelt angegebene E-Mail-Adresse stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich unter Verwendung der Creditreform zuvor benannten E-Mail-Adresse mitzuteilen. 2.5. Bei der Annahme von Vertragsangeboten setzt die iWelt die Bonität des Kunden voraus und behält sich im Einzelfall vor, die Annahme der Vertragsangebote des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft oder einer durch eine Bank gestellten, ähnlichen Sicherheit in Höhe der voraussichtlichen Zahlungsforderungen abhängig zu machen. 2.6. Bei der Bestellung von Waren der iWelt per E-Mail, Kontaktformular auf der Webseite xxx.xxxxx.xx oder über ein Recht auf Auskunft über von der iWelt zur Verfügung gestelltes Formular übersendet die dort zu ihm gespeicherten DateniWelt dem Kunden nach erfolgreicher Kontaktaufnahme ein verbindliches Vertragsangebot, welches die einzelnen Leistungspflichten und Vertragsbedingungen enthält. Soweit diese falsch Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der iWelt kommt erst zustande, wenn der interessierte Xxxxx das diesem zuvor von der iWelt übersandte Vertragsangebot nach sorgfältiger Prüfung durch eine gesonderte Bestätigung schriftlich oder unvollständig sein sollten, hat in Textform (§ 126b BGB) (z.B. per E-Mail) annimmt. 2.7. Die iWelt speichert den Vertragstext nach dem Vertragsschluss nicht. Der Kunde erhält bei Bestellungen bei der iWelt eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbedingungen mit Übermittlung des Vertragsangebots. 2.8. Etwaige Eingabefehler kann der Kunde Anspruch je nach Art der Bestellung entweder durch Prüfen und manuelles Ergänzen des Bestellformulars vor Absendung an iWelt oder durch Hinweis an iWelt auf Berichtigung oder LöschungFehler im bereits übersendeten Angebot von iWelt korrigieren. 2.9. Kann nicht sofort festge- stellt werdenDer Vertragstext steht ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. 2.10. Der Kunde ist verpflichtet, die Angebot der iWelt sorgfältig auf Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und darauf zu prüfen, ob die Daten falsch Spezifikationen und Leistungsmerkmale seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen die iWelt als solche bezeichnete Annahmen oder richtig Vermutungen getroffen hat, die einer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt worden sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hathierbei Fehler oder eine falsche Kalkulationsgrundlage entdeckt, hat er das Rechtdies der iWelt unverzüglich mitzuteilen, damit die Einwilligung jederzeit zu widerrufeniWelt die Grundlage für die Leistungsbeschreibung und Kalkulation des Projektangebots überarbeiten kann. 2.11. Durch den Widerruf wird die RechtmäßigkeitFür Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde EinwendungenSoftware-Entwicklung, Wünsche Softwareinstalltion oder Beschwerden zum Datenschutz habenHosting-Leistungen) sind gesonderte Verträge abzuschließen und gelten gegebenenfalls gesonderte allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu welche dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenvorab zur Verfügung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. 2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte 2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, 2.4 Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal Express“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure et Cie, S.C.A., 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx (xx Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der 2.5 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Payments" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 00 xxxxxx Xxxx X. Xxxxxxx, L-1855 Luxemburg (im Folgenden: „Amazon“), unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxx.xx/xxxx/000000000. Wählt der Kunde im Rahmen des 2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden zustandenach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertüber dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden. 3.22.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenEin wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, unverbindlichen Angebotenmit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch bis er den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darden Bestellvorgang abschließenden Button anklickt. 3.32.8 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde willigt einhat sicherzustellen, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. ihm zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig zutreffend ist, andernfalls so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden die Daten taggenau gelöschtkönnen. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, Insbesondere hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 2.10 Bei einer Bestellung von alkoholischen Getränken bestätigt der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung mit Absenden der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hatBestellung, hat dass er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Für Verträge mit dem Reinigungsunternehmen HTS – Handel Transport Service GmbH (Auftragnehmer) im Bereich des Leistungsumfanges nach § 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Mit der Unterschrift des Auftraggebers, dessen Vertreter und Mitarbeiter auf dem Anmeldeformular am Erfüllungsort bestätigt der Auftraggeber diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. § 2 Leistungsumfang Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: - Fahrzeugaußenreinigung, - Tankinnenreinigung, - Siloinnenreinigung, - Containerinnenreinigung, - IBC-Behälter-Innenreinigung und - Reinigung von dazugehörigem Equipment. Die Innenreinigung der Tanks und sämtlicher Zubehörteile von Straßenfahrzeugen und Containern wird sachgemäß durchgeführt, um den Einsatz für die nächste Beladung zu ermöglichen. Für jeden Tank wird ein Reinigungsauftrag erstellt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Auftragnehmer nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer Vereinbarung zwischen Verisure wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftraggebers wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und dem Kunden zustandezu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, auf jeden Fall aber mit dem Beginn soweit der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure Auftragnehmer darauf hingewiesen hat. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt. § 3 Preise und Zahlung Es gelten die Alarmanlage Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmtAblieferung. Festpreise gelten nur dann, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenwenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Der Kunde willigt einReinigungsmittel, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Materialkosten sind je nach Vorprodukt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungPreis inbegriffen, jedoch benötigtes Zusatzmaterial, Zusatzreinigungsmittel und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können Preisliste oder dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig Angebot enthalten sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Datensind gesondert zu vergüten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten Dies gilt insbesondere für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.Mehraufwand infolge

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag über die Nutzung der Moss Plattform Services kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden nach erfolgreichem Abschluss des Onboarding-Prozesses über die Moss Plattform zustande, auf jeden Fall aber . Der Onboarding-Prozess beginnt mit dem Beginn Anmeldeverfahren auf der Leistungserbringung Moss Plattform durch Verisure eine oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen mehrere vertretungsberechtigte Personen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertendet mit dem Abschluss des Moss Plattformvertrags. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenIm Zuge des Onboarding-Prozesses gibt der Kunde Angebote auf Abschluss der konkreten Vertragsverhältnisse ab. Hierzu können auch Verträge mit Drittanbietern gehören. An seine Angebotserklärungen ist der Kunde bis zum Abschluss des Onboarding-Prozesses gebunden, unverbindlichen Angebotenes sei denn, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dares geht dem Anbieter zuvor ein Widerruf zu. 3.3. Der Soweit der Kunde willigt einwährend der Dauer des Onboarding- Prozesses bereits Moss Services verwenden kann, gelten hierfür die Regelungen des angestrebten Vertrags über die Leistungen entsprechend mit der Maßgabe, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungAnbieter berechtigt ist, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenServices jederzeit ohne Angabe eines Grundes einzustellen. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität Die Annahme und damit der Vertragsschluss erfolgt (i) durch ausdrückliche Erklärung des KundenAnbieters oder (ii) spätestens mit Beginn der Leistungserbringung des Anbieters nach Abschluss des Onboarding-Prozesses. Dazu arbeitet Verisure mit Die Annahme kann unter Vorbehalt erfolgen, insbesondere des Nachweises der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & CollVertretungsmacht der für den Kunden handelnden Person oder Personen. 3.5. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, Darstellungen der Moss Services in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werdenWerbung, auf Internetseiten oder per E-Mail stellen selbst dann kein bindendes Angebot dar, wenn dort Preise angegeben und die Leistungen beschrieben sind, weil für den Anbieter die Feststellung und Prüfung des Kunden und der für diesen handelnden Personen zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen zählt (z. B. Know Your Customer–Regeln). 3.6. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. IDie Zustimmung der vertretungsberechtigten Personen im Rahmen des Onboarding-Prozesses genehmigt zugleich etwaige vorherige Erklärungen des Kunden im Onboarding-Prozess in Bezug auf den Vertragsinhalt. 3.7. Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit andere Sprachfassungen angeboten werden, erfolgt dies rein informatorisch und unverbindlich. Insbesondere steht der Anbieter nicht für die Korrektheit der Übersetzung in andere Sprachen ein. 3.8. Der Abschluss des Vertrags mit einem Drittanbieter richtet sich nach dessen Bedingungen, insbesondere kann der Vertragsabschluss die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil und besonderen Anforderungen an die Prüfung des Vertragspartners, der in wirtschaftlich Berechtigten und der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbankenhandelnden Personen durch Zahlungsdienstleister (AML, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der NameKYC, die Anschrift, das GeburtsdatumVideoidentifizierung, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenBonität) erfordern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Angebote von WIKA sind freibleibend und dem Kunden zustandeunverbindlich, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertes sei denn WIKA teilt gegenteiliges mit. 3.22.2. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenAbbildungen, unverbindlichen AngebotenZeichnungen, Ausschreibungen Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibun- gen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder ähnlichen Do- kumentenGarantie einer entspre- chenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt Auch Erwartungen des Bestellers hin- sichtlich der Produkte oder deren Verwendung stellen keine rechtlich verbindliche Vereinbarung oder Garantie dar. 3.32.3. WIKA behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Berech- nungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Mustern und Werkzeugen, alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Besteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von WIKA unverzüg- lich an WIKA heraus, wenn sie im ordnungsgemäßen Ge- schäftsgang nicht mehr benötigt werden. Bei Aufträgen nach Kundenvorgabe steht der Kunde willigt einfür eine mögliche Verletzung an Rechten oder Schutzrechten Dritter ein und stellt WIKA von solchen Ansprüchen frei, es sei denn dem Besteller fällt keine Pflichtverletzung zur Last oder er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. 2.4. Bei Bestellungen über den WIKA Online-Shop kann der Besteller die Produkte von WIKA auswählen und in sei- nen „Warenkorb“ legen. Eine Bestellung wird seitens des Bestellers verbindlich ausgelöst, wenn am Ende des Be- stellprozesses im Bereich „Warenkorb“ das elektronische Bedienfeld (Button) „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ vom Besteller angeklickt wird. Vor dem Klick auf den But- ton „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ können die zuvor eingegebenen Daten und der Inhalt des Warenkorbs je- derzeit geändert oder der Bestellvorgang durch Verlas- sen des Online-Shops abgebrochen werden. Der Vertragstext wird nach Abgabe einer Bestellung von WIKA gespeichert. Dieser ist dem Besteller jedoch nicht zugänglich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn WIKA die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung o- der durch Zusendung des jeweiligen Produkts annimmt. Der Besteller erhält nach Abgabe seiner Bestellung eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung. Diese ist keine verbindliche Annahme des Angebotes, sondern dient lediglich der Information, dass Verisure die Bestellung einge- gangen ist, es sei denn, darin wird neben der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über Bestätigung des Zugangs zugleich die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenAnnahme erklärt. 3.42.5. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität Stellt der Besteller einen Antrag auf Eröffnung eines In- solvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über sein eige- nes Vermögen oder wird der begründete Antrag eines Dritten zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichba- ren Verfahrens über das Vermögen des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenBestellers man- gels Masse abgelehnt, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenist WIKA berechtigt, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch ganz oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenteilweise vom Vertrag zurückzutreten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. 2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben. 2.3 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, 2.4 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Payments" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 00 xxxxxx Xxxx X. Xxxxxxx, L-1855 Luxemburg (im Folgenden: „Amazon“), unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxx.xx/xxxx/000000000. Wählt der Kunde im Rahmen des 2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden zustandenach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertden Verkäufer erfolgt nicht. 3.22.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenEin wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, unverbindlichen Angebotenmit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch bis er den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darden Bestellvorgang abschließenden Button anklickt. 3.32.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde willigt einhat sicherzustellen, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. ihm zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig zutreffend ist, andernfalls so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden die Daten taggenau gelöschtkönnen. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, Insbesondere hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die DatenEinsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, dass alle vom Verkäufer oder von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung diesem mit der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenBestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. 1.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung Multimediavertrag über die Nutzung der Dienste von VS Media zwischen Verisure VS Media und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des entsprechenden Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch VS Media (Annahme) zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure . VS Media kann die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern. Alle werblichen Offerten von VS Media, sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. 1.2 VS Media erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Kunden in Betrieb nimmtvon VS Media versorgten Vorwahlgebieten. Genauere In- formationen hierzu sind unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxx abrufbar. 1.3 VS Media kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, montiert des Mietvertrages und / oder installiertdes Personal- ausweises abhängig machen. VS Media ist auch berechtigt, den Ver- tragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages (dazu unter Ziffer 16) abhängig zu machen. 3.21.4 Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung des Anschlus- ses beträgt bei Vorhandensein eines Hausanschlusses beim Kunden fünf Tage ab Versand der Auftragsbestätigung bzw. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen– sofern noch ein laufender Altvertrag besteht – zum Ende des Altvertrages. Für den Fall, unverbindlichen Angebotendass zur Bereitstellung der Dienste ein Hausanschluss erst noch hergestellt werden muss, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenbeträgt die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung des Anschlusses ca. zwölf Wochen (in Bestandsgebie- ten) bzw. ca. zwölf Monate (in Erschließungsgebieten) nach Versand der Auftragsbestätigung. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dartatsächliche Dauer ist in diesem Fall ab- hängig von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von VG Media (z.B. Baufreiheit, Genehmigungsauflagen und Wetterbedingungen). 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste

Vertragsschluss. 3.11. Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 2. Beim Auftrag handelt es sich lediglich um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages an den Lieferanten/Auftragnehmer, unabhängig davon, ob der Auftrag als Antwort auf ein Angebot des Lieferanten/Auftragnehmers erfolgte. Ein Vertrag über den Kauf von Waren oder die Beauftragung von Dienstleistungen (nachfolgend der „Vertrag“) gilt erst durch schriftliche unveränderte Bestätigung binnen zwei Wochen nach Erhalt des Auftrags durch den Lieferanten/Auftragnehmer als geschlossen. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung ist JTI berechtigt, den Auftrag kostenfrei zu widerrufen. 3. Für den Fall, dass Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten/Auftragnehmers über den Auftrag hinausgehen oder vom Auftrag abweichen, so ist die schriftliche Bestätigung als neues Angebot anzusehen. In diesem Fall gilt der Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung durch JTI als geschlossen. 4. JTI ist berechtigt, den mit dem Lieferanten/Auftragnehmer geschlossenen Vertrag innerhalb des Konzerns von JTI jederzeit vollumfänglich an Dritte weiterzugeben, wobei JTI dies falls dem Lieferanten/Auftragnehmer für dessen vertragliche Ansprüche neben dem neuen Auftraggeber weiterhaftet, sofern nicht davon abweichendes gesondert vereinbart wird. 5. Der Vertrag kommt Lieferant erkennt an, dass der internationale Verhaltenskodex von JTI (erhältlich unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxx-xx-xx- business/code-conduct/) sowie die Marketingstandards von JTI (xxxx://xxx.xxx.xxx/xxx-xx-xx- business/regulating-tobacco- products/jti-global-marketing- standard/) wesentliche Bestandteile des Vertrags mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure JTI sind. Der Lieferant verpflichtet sich, während der Geschäftsbeziehung mit JTI jederzeit entsprechend den genannten Regelwerken zu handeln und dem Kunden zustandeseine Angestellten, Subunternehmer und jeden sonstigen Dritten, dessen er sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber JTI bedient, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertEinhaltung dieser Regeln zu verpflichten. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Angaben zu Waren und Preisen im Rahmen des Bestellvorgangs sind unverbindlich. 2.2 Bestellungen können in der Regel telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder über den Online-Shop aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag über die vom Kunden ausgewählte Ware kommt erst zustande, wenn der Verlag die Bestellung des Kunden durch Auf- tragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annimmt. Wenn die Ware oder Leistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert. 2.3 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Verlag kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware inner- halb von fünf Tagen annehmen. 2.4 Der Verlag speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können hier eingesehen werden. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. 2.5 Steht der Verlag mit Unterzeichnung dem Besteller nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr oder besteht beim Verlag noch kein Konto zugunsten des Bestellers, ist der Verlag berechtigt, den Besteller gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Vereinbarung zwischen Verisure Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug. 2.6 Der Kunde ist verpflichtet, Bestätigungen und Rechnungen auf offensichtli- che Schreib- und Rechenfehler sowie Bestätigungen auf Abweichungen von der Bestellung zu prüfen und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertVerlag etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. 3.22.7 Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung (§ 454 BGB) gemäß Ziffer 7 (Ansichtsrecht) bei gebundenen Werken, Loseblattgrundwerken und CD-/DVD- ROM-Software-Grundversionen, hat die Missbilligung innerhalb der 4 Wochen ab Bestellung zu erfolgen. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenCD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen liegt ein „Freischaltschlüssel“ in einem versiegelten Umschlag bei. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Zur Nutzung der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Software-Grundversion im Testmodus im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über des Ansichtsrechts, gemäß Ziffer 7 ist die Beantragung, die Durchführung Öffnung des versiegelten Umschlags nicht erforderlich. Das Öffnen des versiegelten Umschlags kommt der Billigung gleich und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch verpflichtet zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältKauf. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenÜbrigen gilt Ziffer 7.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11. Der Abschluss dieses Vertrags setzt die unbeschränkte Geschäftsfähig- keit des Kunden voraus. 2. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. 3. Eine Anzeigenaufgabe kann persönlich in einer Geschäftsstelle, tele- fonisch, schriftlich, per Fax oder elektronisch erfolgen. 4. Eine elektronische Anzeigenaufgabe über xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx.xx und xxx.xxxxxxx.xx kann durch den Kunden mit und ohne Registrierung erfolgen. Der Vertragsinhalt wird nach Vertragsschluss gespeichert, ist dem Kunden aber nur bei Bu- chung mit Registrierung zugänglich. Der Kunde kann seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung „zahlungspflichtig bestellen“ korrigie- ren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Die nachfolgende Eingangsbestätigung per E-Mail enthält noch keine Annahmeerklärung des Auftragnehmers. Der Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Annahme des Angebots zustande, auf jeden Fall aber wobei die Annahme erklärt werden kann mit dem Beginn Auftragsbestätigung, Rechnungsstel- lung oder Veröffentlichung der Leistungserbringung Anzeige durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertden Auftragnehmer. 3.25. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3Auftragnehmer kann über die Annahme eines Angebots nach billi- gem Xxxxxxxx entscheiden. Der Kunde willigt einVerlag behält sich vor, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags ab- zulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die BeantragungAnzeige rechtswidrige, urheber- rechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte ent- hält oder eine Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die Durchführung per Internet erteilt wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Vertre- tern oder anderen Mitarbeitern des Verlags ohne Beanstandungen entge- gengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxderen Billigung bindend. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des KundenBeilagen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordernFremdanzeigen enthalten, überwiegenwerden nicht angenommen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können Ablehnung eines Auftrags wird dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenAuftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Anzeigen Und Beilagenaufträge

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Alle den Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung und seine Ausführung betreffenden Vereinbarungen zwischen Verisure MFSI und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertSchriftform. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten2.2. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt Angebote von MFSI und darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An verbindliche Angebote hält sich MFSI sechs Wochen ab Angebotsdatum gebunden, sofern in dem Angebot keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darandere Annahmefrist bestimmt ist. 3.32.3. Der Kunde willigt einIst die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot nach § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass Verisure so kann MFSI dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang annehmen, es sei denn, der SCHUFA Holding AGAuftraggeber hat eine andere Annahmefrist bestimmt. 2.4. War das Angebot von MFSI nicht als verbindlich gekennzeichnet oder die Annahmefrist verstrichen, Wiesbadenkommt ein Vertrag erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von MFSI zustande. Sollte es im Einzelfall keine Auftragsbestätigung geben oder der Vertrag ohne Auftragsbestätigung zustande kommen, Daten ist für den Inhalt des Vertrages das Angebot von MFSI entscheidend. Haben Auftraggeber und MFSI gemeinsam ein schriftliches Dokument über die Beantragung Lieferung unterzeichnet und enthält dieses Dokument sämtliche Vertragsbedingungen, so steht dieses Dokument einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. 2.5. Sofern für die Durchführung des Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, steht der SCHUFA erhältVertragsschluss unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der Ausfuhrgenehmigung. Unabhängig davon übermittelt Verisure Gleiches gilt für die Erteilung eines "Nullbescheides" (nachstehend 3.), sofern MFSI hierauf im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Angebot oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggfAuftragsbestätigung hingewiesen hat. 2.6. weiteren Drittländern Vertragsbestandteile und Reihenfolge Vertragsbestandteile sind (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss nicht anders vereinbart): - Die Auftragsbestätigung von MFSI - sofern vorhanden: der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung von MFSI und dem Auftraggeber unterzeichnete Vertrag: - das Angebot von MFSI - sofern vorhanden: die Annahmeerklärung des Auftraggebers, - diese Allgemeinen Bedingungen - Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen – DIN 1961; VOB Teil B nebst den einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299 ff. VOB Teil C. Bei Widersprüchen zwischen den vorgenannten Vertragsbestandteilen ergibt sich die Rangfolge der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit Regelungen aus der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenvorstehenden Reihenfolge, wobei die vorrangige Regelung die nachrangige Regelung auch insoweit verdrängt, als die vorrangige Regelung der ergänzenden Auslegung zugänglich ist. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Lieferbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.31.1. Der Kunde willigt einist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag wird wirksam, dass Verisure wenn Xxxxxx die Bestellung des Kunden innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich bestätigt hat oder aber die Lieferung innerhalb der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt genannten Frist ausgeführt hat. 1.2. Angebote von Rösler sind freibleibend und Auskünfte über den Kunden können bis zum Vertragsabschluss von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen Rösler jederzeit zurückgezogen werden. 3.41.3. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Weichen Bestellung und Auftragsbestätigung voneinander ab, so ist für den Leistungsumfang die Bonität Auftragsbestätigung durch Rösler verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. 1.4. Eigenschaften des KundenVertragsgegenstandes oder der Vertragsleistung gelten nur dann von Xxxxxx als zugesichert, wenn sie ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet sind. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenRösler behält sich an sämtlichen Vertragsunterlagen, Waterkamp & Collwie Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder sonstigen Angebotsunterlagen das Urheberrecht und Eigentum vor. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenDas Eigentum an den vorgenannten Vertragsunterlagen geht nur dann auf den Kunden über, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOwenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Daten werden zunächst in Vertragsunterlagen sind vom Kunden sofort an Rösler zurückzugeben, wenn Xxxxxx dies während der Regel für drei Jahre gespeichertVertragsverhandlungen verlangt oder wenn ein Vertrag nicht zustande kommt. Danach Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden an diesen Vertragsunterlagen wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunfthiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat gegenüber ist nicht berechtigt, die ihm übergebenen Vertragsunterlagen Dritten zugänglich zu machen. 1.5. Falls sich nach Zustandekommen des Vertrages die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern, ist Xxxxxx berechtigt, seine Leistung, bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort Gegenleistung, zurückzubehalten. In diesem Fall ist Xxxxxx auch berechtigt vom Kunden für das noch ausstehende Entgelt eine Sicherstellung des vereinbarten und noch offenen Entgelts zu ihm gespeicherten Datenverlangen. Soweit diese falsch Als Sicherstellung können Bargeld, Bareinlagen, Sparbücher, Bankgarantien oder unvollständig sein sollten, Versicherungen dienen. Die Kosten der Sicherstellung hat der Kunde Anspruch zu tragen. Die Sicherstellung ist binnen Wochenfrist zu leisten. Kommt der Kunde dem Verlangen von Xxxxxx auf Berichtigung Leistung einer Sicherstellung nicht, nicht ausreichend oder Löschungnicht rechtzeitig nach, so kann Xxxxxx seine Leistung endgültig verweigern und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragsaufhebung erklären. Kann nicht sofort festge- stellt An der geleisteten Sicherstellung erwirbt Xxxxxx ein Pfandrecht. 1.6. Sollten Teile mit gültigem Lieferschein angeliefert werden, ob für welche vorab kein gültiges Angebot erstellt wurde, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten falsch Teile aufgrund vorangegangener Aufträge für diese Werkstücke zu bearbeiten. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall eine Auftragsbestätigung über die Bearbeitung aufgrund der historischen Prozessdaten. Der Auftraggeber hat das Recht dieser innerhalb von 48 Stunden zu widersprechen, andernfalls tritt ein Fertigungsauftrag in Kraft. 1.6.1. Die Teile müssen für die vertraglich vereinbarte Bearbeitung (GS/STR) im Ausgangszustand so beschaffen sein, dass die Bearbeitung grundsätzlich möglich ist. Sollte eine Versuchsbearbeitung durchgeführt worden sein, so gilt immer das beste Referenzmuster aus der Versuchsreihe als Grundlage des Ausgangszustandes. Sollten keine Versuche durchgeführt worden sein, so wird als Basis eine Ausgangsqualität nach dem herrschenden Stand der Technik für die Produktionsart des Werkstückes angenommen. Gleitschleifen: nicht lackiert oder richtig anderwärtig beschichtet Strahlen: trocken und fett/öl-frei Werden diese Vorgaben nicht erfüllt sind, hat ist eine Reinigung der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen DatenTeile möglich, welche wir nach Absprache und Zusatzkosten durchführen können. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, Gegebenenfalls werden die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenTeile unbearbeitet retour geschickt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Bei einem Werbeauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Veröffentlichung des Werbemittels (bei mehreren Werbemitteln des ersten Werbemittels) in den vom Ver- markter vermarkteten Digital-Medien oder durch Bestätigung des Vermarkters in Textform zustande. Sofern ein verbindliches Angebot durch den Vermarkter erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande. 2.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtwerbevolumen festgehalten, so wird der Vermarkter die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftrag- gebers, vornehmen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt einAuftraggeber trägt dafür Sorge, dass Verisure die vertragsgegenständlichen Schaltungen innerhalb der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie Vertragslaufzeit auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen gebucht werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure 2.3 Soweit Agenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinba- rungen, mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenAgentur zustande. Die Agentur ist verpflichtet, Waterkamp dem Vermarkter auf Anforderung vor Ver- tragsschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis zukommen zu lassen. 2.4 Werbeaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genannte Werbetreibende an- genommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung an- gegebenen Werbetreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermarkters. 2.5 Sofern der Vermarkter Aufträge oder Abschlüsse über Dritte vermarkten lässt, handeln diese Dritten als Vertreter des Vermarkters und auf dessen Rechnung. Ausgenommen ist die Media Impact GmbH & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenCo. KG, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die Produkte des Vermarkters vermarktet. 2.6 Soweit die Gewährung von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine DatenbankAE nicht ausgeschlossen ist, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Namealle Aufträge, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt vom Vermarkter anerkannte Werbeagentur erteilt werden, ob die Daten falsch oder richtig sindeine Mittlergebühr von 15 % auf das Rechnungsnetto vergütet, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.d.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11.1 Mit dem Absenden einer Bestellung entwe- der über die Website der Energie Baden- Württemberg AG (EnBW) oder auf andere Art x. Xxxxx, bspw. in Schriftform oder per E-Mail gibt der Kunde eine rechtsverbindli- che Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von 10 Werktagen gebunden. EnBW wird den Zugang der Bestellung un- verzüglich bestätigen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden erst zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen EnBW die Bestellung des Kunden mit einer Vertragsbestätigung annimmt. Erhält der Kunde auf anderem Wege be- reits ein verbindliches Angebot der EnBW, so kommt der Vertrag zustande, wenn er dieses innerhalb der Bindefrist in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertTextform annimmt. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang 1.2 Im Falle von Personengesellschaften be- hält sich die EnBW vor, vor KostenvoranschlägenVertrags- schluss oder während des laufenden Ver- trages eine Bonitätsprüfung von persönlich haftenden Gesellschaftern durchzuführen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten die Aufschluss über die Beantragung dieses Vertrages Wahrscheinlichkeit eines bestimmten zukünftigen Verhaltens des Kunden, z.B. den Zahlungsausfall, ge- geben können (sog. „Scoringverfahren“). Zu diesem Zweck übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungEnBW die dafür erforderlichen Kundendaten an fol- gende Wirtschaftsauskunftsdateien, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die Wahrscheinlichkeitswerte (auch unter Verwendung von Anschriftendaten) be- rechnen: Euler Hermes Deutschland Nie- derlassung der Euler Hermes SA, Xxxx- xxxxxxxxx 000,00000 Xxxxxxx; Deutsch- land Infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx; SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen; CRIF Bürgel GmbH, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des KundenXxxxxxxxxxxxxxx 0, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden00000 Xxxxxxx. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Bestimmungen Für Den Messstellenbetrieb (Msb)

Vertragsschluss. 3.1. 2.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Vertragsschluss erfolgt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und Falle einer deutschsprachigen Webseite ausschließlich in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtdeutscher Sprache. Im Falle einer zusätz- lich englischsprachigen Webseite bietet der Erledigung eines Sachverhalts werden Anbieter dem Kunden eine unverbindliche Übersetzungshilfe in englischer Sprache an. Das Angebot des Webseitenshops (Online-Shop) richtet sich vornehmlich an Kunden aus der Europäischen Union. Übermittlungsfehler 2.2 Bestellungen können in der Regel telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder über den Online-Shop aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag über das vom Kunden ausgewählte Produkt kommt erst zustande, wenn der Verlag die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöschtBestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Produkts innerhalb von fünf Tagen annimmt. Eintragungen Wenn das Produkt nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert. 2.3 Die Darstellung der Produkte im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Ka- talog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen Kunde eine verbindliche Bestellung der Speicherung im Sinne Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftEingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Verlag kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung des Produkts innerhalb von fünf Tagen annehmen. 2.4 Eine Beschreibung des Bestellvorganges im Online-Shop kann eingesehen werden unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/ 2.5 Der Verlag speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden Bestelldaten per E-Mail zu. Diese AGB können unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx eingesehen werden. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zu- gänglich. 2.6 Steht der Verlag mit dem Kunden nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr oder besteht beim Verlag noch kein Konto zugunsten des Kunden, ist der Verlag berechtigt, den Kunden gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu belie- fern. Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug. 2.7 Der Kunde hat gegenüber ist verpflichtet, Bestätigungen und Rechnungen auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie Bestätigungen auf Abweichungen von der Creditreform ein Recht Bestellung zu prüfen und dem Verlag etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. 2.8 Bei einem Kauf auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch Probe oder unvollständig sein solltenauf Besichtigung (§ 454 BGB) gemäß Ziffer 6 dieser AGB (Ansichtsrecht) bei gebundenen Werken, Loseblattgrundwerken und CD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen, hat die Missbilligung innerhalb der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung4 Wochen ab Bestellung zu erfolgen. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren KundenCD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen liegt ein „Freischaltschlüssel“ in einem versiegelten Umschlag bei. Zur Beschreibung Nutzung der Bonität Software-Grundversion im Testmodus im Rahmen des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus AlterAnsichtsrechts, Geschlecht, Adresse gemäß Ziffer 6 dieser AGB ist die Öffnung des versiegelten Umschlags nicht erforderlich. Das Öffnen des versiegelten Umschlags kommt der Billigung gleich und ggfverpflichtet zum Kauf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenIm Übri- gen gilt Ziffer 6 dieser AGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Warenpräsentationen in unserem Online-Shop stellen keine Angebote im Rechtssinne durch uns dar. Du gibst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab, wenn du am Ende des Bestellvorgangs die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bestellvorgang für Sie unverbindlich. Der Vertrag kommt Bestellvorgang umfasst folgende Schritte: Du kannst ein Produkt durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“, unverbindlich in einen virtuellen Warenkorb legen. Du kannst dir den Inhalt des Warenkorbs jederzeit über den Button „Warenkorb“, der zudem mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Einkaufstüte bebildert ist, anzeigen lassen und mittels der vorgesehenen Xxxxxx Produkte aus dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Warenkorb löschen oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2Menge ändern. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte weitere Bestellvorgang erfolgt über den Kunden von der SCHUFA erhältButton „Zur Kasse“. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungAnschließend wirst du aufgefordert, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGdich entweder, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden wenn du bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine DatenbankKunde bist, in deinem Kundenkonto anzumelden oder deine Kundendaten einzugeben. Du kannst optional ein Kundenkonto eröffnen oder als Xxxx ohne Registrierung bestellen. Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung wird der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werdenInhalt der Bestellung in einer Bestellübersicht zusammengefasst. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer FirmendatenbankenDu kannst hier sämtliche Angaben (z. B. Rechnungs- und Lieferadresse, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der NameZahlung und Versand, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse bestellte Artikel) prüfen und ggf. Zahlungserfahrungen gebildetüber die vorgesehenen Bearbeitungsfelder korrigieren (z.B. die Menge ändern oder das Produkt durch Anklicken des Feldes „x“ löschen). Erst mit Anklicken des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ gibst du ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. 2.2 Nach der Bestellung erhältst du umgehend eine Bestellbestätigung, die deine Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten auflistet. Ferner erhältst du mit dieser E-Mail auch noch einmal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Belehrung über dein gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher sowie das Widerrufsformular. 2.3 Die Kunden Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme deines Angebotes dar. Wir nehmen dein Angebot erst an, wenn wir dir den Versand der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenbestellten Produkte mit einer separaten Versandbestätigung via E-Mail bestätigen oder die Annahme sonst wie ausdrücklich erklären. Erst mit einer solchen Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeSoweit nicht im Rahmen besonderer Angebote abweichend geregelt, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure stellen die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch Angebote von Berlitz im Internet sowie die Berlitz Unterrichts- verträge ein verbindliches Angebot an den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3, den Vertrag mit Berlitz zu schließen. Der Kunde willigt ein, dass Verisure kann das Angebot durch seine Bestellung annehmen. Bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Bestellung im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten Internet kommt der Vertrag mit Absendung der Bestellung des Kunden an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenBerlitz zustande. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält2.2. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert Berlitz Webshop können Produkte online bestellt werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über bis zum Ende des Bestellvorgangs die dort Möglichkeit seine Angaben zu ihm gespeicherten Datenüberprüfen, zu korrigieren oder zu löschen. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenEingabefehler können auch dadurch berichtigt werden, hat dass der Kunde im Browser rück- wärts navigiert oder den Bestellvorgang abbricht und von vorn beginnt. Um die Bestellung abzuschließen, muss der Kunde die jeweiligen Bedingungen akzeptieren und den Kauf bestätigen. Der Kunde erhält daraufhin eine Bestätigung über den Auftrag per E-Mail. Berlitz speichert die Bestellung und die eingegebenen Bestelldaten. Der Kunde erhält per E-Mail eine Auftragsbestätigung und hat jederzeit die Möglichkeit online auf die aktuellen AGB zuzugreifen und sich diese auszudrucken. 2.3. Im Übrigen, d. h. außerhalb der Online-Bestellmöglichkeit über xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xx erfolgt der Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und Berlitz durch Unterzeichnung eines von Berlitz zur Verfügung gestellten Unterrichtsvertrages oder eines verbindlichen Anmeldeformulars. Beides wird ebenfalls ausschließlich unter Geltung dieser AGB abgeschlossen. Die Zustellung erfolgt per E-Mail, per Post oder per Telefax. In dem schrift- lichen Unterrichtsvertrag wird der jeweils zu buchende Kurs oder die jeweils zu buchende Dienstleistung gesondert bezeichnet und be- schrieben. 2.4. Terminzusagen seitens Berlitz stehen unter dem Vorbehalt der Verfüg- barkeit entsprechender Lehrkräfte. Berlitz ist bemüht, bei Ausfall einer Lehrkraft immer eine Ersatzlehrkraft zu stellen. Ein Anspruch auf Berichtigung die Unterrichtung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Für ausge- fallene Unterrichtseinheiten (UE) oder LöschungProgramme bietet Berlitz Ersatz- unterrichtseinheiten bzw. Kann Ersatzprogramme an. Ist dies im Einzelfall nicht sofort festge- stellt werdenmöglich, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat verpflichtet sich Berlitz neben unverzüglicher Benachrichtigung des Nutzers zur Rückvergütung ggf. gezahlter und nicht durchgeführter UE nach jeweiligem Programmabschluss. Ein Wechsel der Kunde bis Lehrkraft kann Be- standteil der Berlitz Methode® sein und berechtigt den Kunden weder zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen DatenKündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er Berlitz haftet nicht für das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenNichterreichen eines bestimmten Lern- und Unterrichtserfolges. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen Berlitz gemachten Vorgaben bezüglich benötigter UE zum Erreichen eines Unterrichtszieles beruhen auf langjährigen Erfahrungen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird können im Einzelfall von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungentatsächlichen Erfordernissen abweichen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung 3.1 Für den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der im Rahmen des VoD- Dienstes bereitgestellten Inhalte zwischen Verisure dem Anbieter und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure einem Endkunden (im Folgenden "Nutzungsvertrag" genannt) ist die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert vollständige und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, korrekte Eingabe abgefragter Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt vom Anbieter hierfür zur Verfügung gestellte Eingabemaske und Auskünfte über die Durchführung eines etwaig erforderlichen Altersverifikationsverfahrens durch den Kunden von Endkunden erforderlich (soweit eine Altersverifikation notwendig ist, ist das Angebot des Endkunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags aufschiebend bedingt durch die erfolgreiche Durchführung des Altersverifikationsverfahrens). Mit dem Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig Bestellen“ wird die Bestellung des Endkunden an den Anbieter übermittelt. Der Nutzungsvertrag kommt anschließend durch die Freischaltung des jeweiligen Inhalts durch den Anbieter zustande. Die Freischaltung und das Zustandekommen des Nutzungsvertrags werden dem Endkunden per E-Mail bestätigt. Ein Anspruch auf Nutzung des VOD-Dienstes besteht nicht. 3.2 Die Angebote des Endkunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags sind für den Endkunden verbindlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Angebot eines Endkunden auf Abschluss eines Rahmenvertrags oder eines Nutzungsvertrags anzunehmen. 3.3 Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Preisangaben sind im jeweiligen Angebot aufgeführt und sind Bestandteil des jeweiligen Nutzungsvertrages. 3.4 Die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene des Abschlusses eines Nutzungsvertrags angegebenen Daten des Endkunden und der Vertragstext werden nicht gespeichert. Dem Endkunden wird der Vertragstext nach Zustandekommen des Nutzungsvertrags per E-Mail zugeschickt. 3.5 Der Endkunde kann seine Eingaben im Rahmen des Abschlusses des Nutzungsvertrags laufend über die BeantragungTastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Außerdem werden dem Endkunden bei der Eingabe seiner Daten technische Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen eine übliche Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle erfolgt und mit deren Hilfe Eingabefehler erkannt und berichtigt werden können). 3.6 Der Endkunde hat die Möglichkeit, eine Rechnung unter xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx anzufordern. Dazu hat er gegebenenfalls weitere Daten einzugeben. Die Rechnung wird dem Endkunden dann zugesandt. 3.7 Das dem Endkunden, der die Ticketkategorien „Langfilm ONLINE+“ oder Kurzfilmpass ONLINE+“ erworben hat, eingeräumte Nutzungsrecht wird räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Das Nutzungsrecht ist auf den jeweils aktuellen Standort des Endkunden beschränkt, wobei die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalte-Diensten im europäischen Binnenmarkt bei vorübergehenden Aufenthalten des Endkunden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährleistet wird. Die Wahrung der territorialen Begrenzung der Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte durch den Anbieter wird unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben technisch durch Geo-Blocking gewährleistet. Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an für eine Ermittlung des Wohnsitzmitgliedstaates des jeweiligen Endkunden gemäß der Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online- Inhaltediensten im Binnenmarkt erforderlichen Informationen einzuholen bzw. die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenhierfür gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. 3.8 Das dem Akkreditierten Xxxx eingeräumte Nutzungsrecht berechtigt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig nichts anderes mitgeteilt ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle den Akkreditierten Xxxx zum Abspielen der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Inhalte von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenseinem jeweiligen Standort aus.

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Samples: Nutzungsbedingungen Mediathek

Vertragsschluss. 3.11. Der Durch die OMS erstellte Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeentsteht erst, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure OMS die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Bestätigung, Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung oder durch die Ausführung der Leistung annimmt. Dies beinhaltet auch sämtliche in Betrieb nimmteinem durch die OMS bereitgestellten Angebot beiliegenden Dokumente und Unterlagen wie beispielsweise Kalkulationen, montiert Pläne und / oder installiertähnliches. 3.22. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenMündliche Zusagen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Vereinbarungen und Absprachen der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden Erfüllungsgehilfen von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungOMS sind nur dann bindend, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet wenn sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 3.43. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenBei den beschriebenen Preisen in den von OMS bereitgestellten Angeboten handelt es sich um Netto-Preise, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in zuzüglich der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse gesetzlich anfallenden Steuern und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person Abgaben zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOverstehen sind. 4. Die Daten werden zunächst in Preise dieses Vertrages beruhen auf der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtzur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Kostenlage. Im Falle einer Änderung dieser Preisgrundlagen sowie sonstiger Kosten, die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren, ist OMS berechtigt, eine entsprechende Änderung der Erledigung eines Sachverhalts werden Preise für die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöschtZukunft vorzunehmen. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit Sofern die Änderung mehr als 10 % p.a. beträgt, steht dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftKunden ein sofortiges Kündigungsrecht zu. 5. Der Kunde hat gegenüber Abzug von Skonto sowie die Kürzung der Creditreform ein Recht Rechnungssumme bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der OMS. Preise auf Auskunft über Stundenbasis beziehen sich auf die dort zu ihm gespeicherten Datennormale Arbeitszeit (i.d.R. 8h/Tag, 08:00-17:00 Uhr) und Arbeitsleistung. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenÜberstunden, Nachtarbeit und Sonn-/Feiertagsstunden werden mit den in der Auftragsbestätigung angeführten Zuschlägen berechnet. Der Umfang der Leistung von OMS wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. OMS E-Mobility GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 00 Tel. Zentrale Fax Zentrale Bankverbindung: Sparkasse Hannover HRB222151 Gerichtsstand: Hannover 00000 Xxxxxxx Info@ E-Mail IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 USt-ID: DE344185920 Deutschland xxx.xxx-x.xx BIC: XXXXXX0XXXX St.: 27/200/42328 6. Die OMS setzt - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart- voraus, dass alle Arbeiten zügig und ohne Unterbrechungen, sowie in der von OMS üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden können. Wartezeiten, die nicht durch OMS verschuldet sind, sowie Mehraufwand aufgrund von Erschwernissen, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren, werden - sofern nicht anders vereinbart- zum Stundensatz von achtundfünfzig Euro berechnet. 7. Für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Genehmigungen/Bewilligungen Dritter, der Behörden inklusive vorgeschriebene Meldungen bei den Behörden, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschungeigene Kosten zu veranlassen. Kann Mögliche, sich daraus ergebende Verzögerungen sind nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat von der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch OMS zu vertreten. 8. Der Versand von Waren erfolgt - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - stets auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung Kosten und Gefahren des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1(1) Nach Abschluss der Registrierung kann der Kunde das gewünschte APPBOOK erwerben und im Rahmen eines befristeten Test-Abonnements und, wenn gewünscht, eines anschließenden kostenpflichtigen Abonnements nutzen. (2) Ferner stehen dem Kunden sog. „Freemium-APPBOOKs“ zur Verfügung. „Freemium-APPBOOKs“ sind Leseproben von APPBOOKs, bei denen gewisse Inhalte und Funktionen zum kostenfreien Lesen freigegeben wurden; es bietet jedoch nicht den vollen Nutzungsumfang, den ein gekauftes/abonniertes APPBOOK bietet. (3) Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen ein Angebot von INNOLIBRO im Rechtssinne dar. Der Vertrag über das APPBOOK kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung daher durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Annahme des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Angebots durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3zustande. Der Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten alle Eingaben laufend über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt üblichen Tastatur- und Auskünfte über den Kunden von Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungBestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Maus, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen Touchscreenfunktionen korrigiert werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse (4) Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext und die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG Widerrufsbelehrung. (nachfolgend Creditreform5) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in Online-Shop kann der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird Kunde zusätzlich Gutscheine für APPBOOKs (einzeln oder für ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVObestimmtes Abonnement) erwerben. Die Daten werden zunächst in Einlösung der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüftGutscheine erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: a) Der Gutschein enthält einen Code, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis Online-Shop eingelöst werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöschtkann. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Das Einlösen des ArtGutscheins erfordert ein neues oder bestehendes Kundenkonto, kompatible Soft- und Hardware sowie Internetzugang (möglicherweise gebührenpflichtig). 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Zum Eröffnen des Kundenkontos gilt Ziffer 3 dieser AGB. b) Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wendenGutschein ist nur einmalig verwendbar. Er kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. c) Der Gutschein ist übertragbar. INNOLIBRO kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn INNOLIBRO Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat. d) Der Betrag kann nach der Einlösung weder erstattet noch (gegen Bargeld oder anderweitig) umgetauscht werden. e) Der Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. (6) Die Angebote von INNOLIBRO richten sich auch über die Verarbeitung ausschließlich an Kunden in der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die DatenBundesrepublik Deutschland, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen der Schweiz und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenÖsterreich.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Nutzungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Bei einem Werbeauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Veröffentlichung des Werbemittels (bei mehreren Werbemitteln des ersten Werbemittels) in den vom Vermarkter vermarkteten Online-Medien oder durch Bestätigung des Vermarkters in Textform zustande. Sofern ein verbindliches Angebot durch den Vermarkter erfolgt, kommt der Ver- trag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande. 2.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtwerbevolumen festgehalten, so wird der Vermarkter die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltun- gen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftraggebers, vornehmen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeAuftraggeber trägt dafür Sorge, auf jeden Fall aber mit dem Beginn dass die ver- tragsgegenständlichen Schaltungen innerhalb der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertVertragslaufzeit auch gebucht werden. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen2.3 Soweit Agenturen Werbeaufträge erteilen, unverbindlichen Angebotenkommt der Vertrag, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenvorbehaltlich anderer Vereinbarungen in Textform, mit der Agentur zustande. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darAgentur ist verpflichtet, dem Vermarkter auf Anforderung vor Vertragsschluss einen Gewer- benachweis via Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis zukommen zu lassen. 3.32.4 Werbeaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Der Kunde willigt einDie Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Wer- betreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Vermarkters in Textform. 2.5 Sofern der Vermarkter Aufträge oder Abschlüsse über Dritte vermarkten lässt, dass Verisure der SCHUFA Holding AGhandeln diese Dritten als Vertreter des Vermarkters und auf dessen Rechnung. 2.6 Soweit die Gewährung von AE (Agenturprovision) nicht ausgeschlossen ist, Wiesbaden, Daten wird für alle Aufträge über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt Buchung von Werbeflächen, die über eine vom Vermarkter anerkannte Werbeagentur erteilt werden, eine Mittlergebühr von 15 % auf das Rechnungsnetto vergütet, d. h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwert- steuer nach Abzug von Rabatten. Ausgenommen davon sind somit insbesondere Setup-Gebühren, technische Kosten sowie Vergütungen für Kreativleistungen und Auskünfte über sämtliche Targetingprodukte. 2.7 Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform. Für Vertragsänderungen und -ergänzungen gilt dies auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. 2.8 Bei Agenturbuchungen behält sich der Vermarkter das Recht vor, Buchungs- bestätigungen auch an den Kunden von Auftraggeber der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Agentur weiterzuleiten. 2.9 Bucht ein Auftraggeber bei dem Vermarkter im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten eines Vertrages Wer- bemittel für Online-Medien, die nicht ausschließlich vom Vermarkter vermarktet werden, bzw. über Online-Werbemittel hinausgehende Werbemittel, so kann der Vermarkter keine verbindliche Zusage über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f terminliche Platzierung der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu Wer- bemittel erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Etwaige Angaben zu Erscheinungsterminen sind somit jeweils vorbehaltlich von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort Änderungen zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenverstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen DATENDO und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Abonnent“) gelten ausschließlich die diese Service-Bedingungen (einschließlich der Inhalte der Abo-Übersicht und des Auftragsverarbeitungsvertrages) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten werden nicht anerkannt, es sei denn, DATENDO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. 2.2 DATENDO erbringt ihre Services ausschließlich gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Verbrauchern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB). 2.3 Der Abonnent kann aus dem Sortiment von DATENDO verschiedene Abos einsehen, eines davon auswählen und dieses über den Button „Abo bestellen“ in einen so genannten Warenkorb legen. Über den Button „Abo jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb des jeweils ausgewählten Abos ab. 2.4 Vor Abschicken der Bestellung kann der Abonnent die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Abonnent durch Aktivieren der Checkbox im Menü „DATENDO Service-Bedingungen“ diese Services- Bedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. 2.5 DATENDO schickt daraufhin dem Abonnenten eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Abonnenten nochmals aufgeführt wird und die der Abonnent über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Abonnenten bei DATENDO eingegangen ist und stellt zugleich die Annahme des Antrags des Abonnenten durch DATENDO dar (die „Auftragsbestutigung“). 2.6 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und Eingang der Auftragsbestätigung von DATENDO bei dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn Abonnenten zustande (der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Tag des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertEingangs dieser Auftragsbestätigung beim Abonnenten nachfolgend das „Wirksamkeitsdatum“). 3.22.7 Die Parteien stellen klar, dass es keiner gesonderten Unterzeichnung des Auftragsverarbeitungsvertrages bedarf. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrages erfolgt automatisch im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die Abschlusses des Vertrages in elektronischer Form gemäß den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenvorstehenden Regelungen. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Service Terms

Vertragsschluss. 3.1Für Verträge mit der T&T gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote der T&T in Prospekten, Anzeigen, Werbung und Homepage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die Gültigkeit der von der T&T individuell erstellten Angebote beträgt 7 Tage. Dem Kunden obliegt das Recht vom geschlossenen Vertrag mit der T&T binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen zurück zu treten. Nach Ablauf dieser Frist oder durch Tätigung einer Anzahlung zum Vertrag gilt dieser als angenommen, und die T&T beginnt mit den vertraglich georderten und vereinbarten Arbeiten. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeT&T obliegt das Recht sich für die Fertigstellung, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Ausführung des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3georderten Auftrag eine Zeitspanne von 90 Tagen einzuräumen, für diese Zeit ist der Kunde an seinen Auftrag gebunden. Die entsprechende Frist, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle nötigen Materialien zur Erfüllung der Vertragsbestandteile gegenüber der T&T erbracht hat. Sollte die T&T nicht binnen 7 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, gilt die Bestätigung seitens der T&T als erteilt. Der T&T obliegt das Recht dem Kunden einen Auftrag teilweise oder ganz ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Die T&T bietet folgende Leistungen an: Erstellung-, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen und Design, CD-/ DVD-ROM – Produktion, Internetservices und Leistungspaletten, Content – Produktion und Website – Hosting, Film- und Fotoproduktion, Bildbearbeitung, Presse, Büro- und Eventservice, Rundfunk- und Öffentlichkeitsarbeit, Büroservices, Druck, Textildruck und Folienbeschriftungen. Inhaber: Xxxxxxx Xxxxxx - Toccori Silke 02404 -9760618 Commerzbank Stolberg Rheinland Montags bis Freitags Xxxxxxxxxxxxx. 00 Telefax BIC. COBA DE FF XXX 8.30 bis 18.30 Uhr Die T&T erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach den Wünschen und Angaben des Auftrag gebenden Xxxxxx. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der T&T, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die T&T nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Der Kunde willigt ein, dass Verisure erhält bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über T & T ausschließlich Dienstleistungen rund um die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhältaufgeführten Produkte. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen In Bezug auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform Programmierungen werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Artlediglich Dienstleistungen rund um den Auftrag in Rechnung gestellt. 14 DSGVO mitgeteiltBei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der T&T zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die T&T dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die T&T schriftlich darauf hingewiesen hat. Die T&T ist zu Teillieferungen berechtigt. Für alle Zahlungen gelten die aktuellen Preismodelle der T&T zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preis Erhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank- des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, - von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, - von Aufwand für Lizenzmanagement, in Auftrag gegebener Test-, Rechercheleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Bonitätsinformationen Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOBasiszinssatz rechnen. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftZahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde hat gegenüber muss damit rechnen, dass die T&T Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Creditreform ein Recht Rechtsverfolgung entstanden, so kann die T&T Zahlungen des Kunden zunächst auf Auskunft über diese Kosten, dann auf die dort Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Die T&T fordert für seine Leistungen und Services eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtauftragswerts ein, die vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu ihm gespeicherten Datenentrichten sind. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Druckleistungen, Folienbeschriftungen oder Textildruck, bei denen der T&T die Komplettsumme als Vorkasse Leistung zu entrichten sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Verweigert der Vertragspartner (Kunde) die Abnahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die T&T berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. Inhaber: Xxxxxxx Xxxxxx - Toccori Silke 02404 -9760618 Commerzbank Stolberg Rheinland Montags bis Freitags Xxxxxxxxxxxxx. 00 Telefax BIC. COBA DE FF XXX 8.30 bis 18.30 Uhr Xxxxxxxxxx und die Kosten, auch außergerichtlicher, anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartner. Soweit diese falsch gelieferte Artikel ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten. Liefertermine oder unvollständig sein sollten-fristen, hat die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung der T&T die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschungdieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.Bei Verzögerungen infolge von:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.1a) Angebote der GapTec GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot der GapTec GmbH nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser AGB und die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden mit Unterzeichnung einer Vereinbarung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande (§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG, § 126 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Arbeitnehmer- überlassungs- und Personalvermittlungs-vertrages, unabhängig davon, ob diese Haupt- oder Nebenpflichten der Parteien betreffen. Werden solche mit dem ZA getroffen, sind diese ohne eine dieser Schriftform genügende Zustimmung der GapTec GmbH nicht wirksam. b) Die GapTec GmbH erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den im Betrieb des Kunden eingesetzten ZA abgeschlossen hat, die zwischen Verisure dem Bundesarbeitgeberverbandes und den einzelnen Mitgliedern des DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossene Tarifverträge vollständig in ihrer jeweils gültigen Fassung einbezogen werden. Die GapTec GmbH ist Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). c) Der Kunde sichert zu, vor jeder Überlassung zu überprüfen, ob der ZA in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung einem konzernangehörigen Arbeitgeber im Sinne des Art§ 18 Aktiengesetz ausgeschieden ist. 6 AbsXxxxxx dies zu, so ist der Kunde verpflichtet, die GapTec GmbH hierüber umgehend zu informieren. 1f DSGVO können sein: KreditentscheidungDie Vertragsparteien haben angesichts der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sodann Gelegenheit zu entscheiden, Forderungob die Überlassung wie geplant durchgeführt werden soll und gegebenenfalls die Überlassungsverträge anzupassen. d) Der Kunde sichert weiter zu, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunftdass kein im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten vier Monaten über einen anderen Personaldienstleister beim Kunden tätig war. Andernfalls informiert der Kunde den Personaldienstleister über die Kürze der Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Fall bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt. Informationen und Auskünfte des Kunden zur Feststellung des Geltungsbereichs anzuwendender Branchenzuschlagstarife sind wesentliche Vertragspflichten. Das gleiche gilt für die Ermittlung und Bezifferung des Vergleichslohnes. Der Kunde hat gegenüber haftet für die Richtigkeit der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührterteilten Informationen. Sollte der Kunde EinwendungenGapTec GmbH infolge unzutreffender Informationen durch den Kunden ein Schaden entstehen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform so ist dieser vom Kunden zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1(1) Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über den Erwerb von Waren aus dem Shop ab. Die Deutsche Post kann den Eingang der Bestellung mit Übersendung einer Eingangsbestätigung bestätigen. Soweit die Deutsche Post eine Eingangsbestätigung übersendet, stellt diese noch nicht die Annahme des Angebots durch die Deutsche Post dar. Der Vertrag über die bestellte Xxxx kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die Deutsche Post zustande. Die Deutsche Post erklärt die Annahme mit Unterzeichnung Übersendung einer Vereinbarung zwischen Verisure Auftragsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen. (2) Die Deutsche Post ist in der Annahme oder Ablehnung eines Auftrags frei. Sie kann die Annahme insbesondere dann ablehnen, wenn die zur Erstellung der Produkte BRIEFMARKE INDIVIDUELL, PLUSBRIEF/PLUSKARTE INDIVIDUELL und PORTOCARD INDIVIDUELL übersandten Texte, Motive, Grafiken und Logos gegen geltendes Recht verstoßen, sittenwidrig sind, den Geschäftsinteressen der Deutschen Post und der mit ihr verbundenen Unternehmen zuwiderlaufen oder geeignet sind, den Betriebsfrieden der Deutschen Post und ihrer verbundenen Unternehmen zu stören. (3) Die Deutsche Post ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, von dem Kunden zustandesie erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Verstoß gegen die in Ziffer 2 Absatz (2) genannten Ablehnungsgründe und der nicht oder nicht ausreichende Nachweis der Nutzungs- und Verbreitungsrechte nach Ziffer 5 Absatz (4) sowie die Nichterfüllung der in Ziffer 6 genannten Mitwirkungspflichten. Eine Rücklieferung des beanstandeten Motivs unterbleibt. (4) Bei Aufträgen über Briefsendungen/Briefmarken mit kundenindividuellem Freimachungsvermerk besteht kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, weil sie nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen persönlichen Bedürfnisse des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertzugeschnitten sind. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Interessent teilt PORT OF KIEL folgende Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilteine verbindli- che Buchungsanfrage mit: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die AnschriftVorname ─ Straße, das GeburtsdatumHausnummer, ggf. die Postleitzahl, Wohnort ─ E-Mail-Adresse ─ Kfz-Kennzeichen ─ Beginn und das Zahlungsverhalten Ende des Vertragszeitraumes (erster und letzter Tag) Die Buchungsanfrage ist ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über den Valet-Parking-Service des PORT OF KIEL. Das Angebot ist verbindlich, es kann vom PORT OF KIEL innerhalb von Personen gespeichert sieben Kalen- dertagen nach dessen Zugang beim PORT OF KIEL durch die Bu- chungsbestätigung per Email angenommen werden. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung per Email (Annahmeerklä- rung) beim Kunden kommt der Vertrag zustande. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung hat der Kunde die Vergütung für den gesamten Vertragszeitraum im Voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt mit Kreditkarte (VISA und Master-Card) oder per Lastschrift. Nach Eingang der Vergütung auf dem Zweckgenannten Konto erhält der Kunde per Email eine Bestätigung mit Anfahrtsbeschreibung und Ab- laufplan. Gegenstand des Valet-Parking-Service ist die Annahme und Überfüh- rung des Pkw des Kunden und Kreuzfahrtpassagiers von der Übergabe- stelle am Kreuzfahrtterminal Xxxxxxxxx 0, Auskünfte über 00000 Xxxx (s. Anfahrtsbe- schreibung in Bestätigungs-Email) an einen Stellplatz (eingezäunte Freifläche, unbewacht, Videokameras mit Aufzeichnung), die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse Überlas- sung eines Stellplatzes und die Überführung und Rückgabe des Pkw an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegenÜbergabestelle nach Beendigung der Reise. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist ArtEs besteht kein An- spruch auf einen bestimmten Stellplatz. 6 Abs. 1f DSGVOWährend des Abstellens des Pkws des Kunden auf dem Stellplatz findet eine Videoaufzeichnung statt, der Pkw wird nicht bewacht, PORT OF KIEL übernimmt insoweit keine Obhutspflichten. Die Daten werden zunächst Annahme, Überführung und Rückgabe des Pkw kann PORT OF KIEL auch durch einen Subunternehmer ausführen lassen. Die Übernahme des Fahrzeugs vom Kunden erfolgt an der Übergabe- stelle am Kreuzfahrtterminal am Einschiffungstag in der Regel für drei Jahre gespeichertZeit ab Beginn der Einschiffung bis zum Einschiffungsende. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle Die Rückgabe an den Kunden erfolgt in dem in der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Buchungsbestäti- gung angegebenen Zeitraum an der Übergabestelle am Kreuzfahrttermi- nal am Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöschtAusschiffung. Berechtigte Interessen Zur Überführung des Pkw fährt PORT OF KIEL oder dessen Subun- ternehmer den Pkw von der Speicherung im Sinne des ArtÜbergabestelle bis zum Stellplatz und wie- der zurück (ca. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft14 km pro Strecke). Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über dafür zu sorgen, dass ausreichend Kraftstoff/Batterieleistung für die dort zu ihm gespeicherten DatenHin- und Rückfahrt zur Verfügung steht – eine Betankung/Aufladen des Pkw durch PORT OF KIEL erfolgt nicht. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenEs werden nur Pkw ohne Anhänger, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werdenbei denen Gas-, ob die Daten falsch oder richtig Brems- und Kupp- lungspedal voll funktionsfähig sind und bei denen Einparkassistenten und Selbstfahreinrichtungen deaktiviert sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenentgegen genommen. Die DatenÜbernahme von übergroßen (Fahrzeughöhe > 1,90), überbreiten (Fahr- zeugbreite > 2 m) oder überlangen Pkw (Fahrzeuglänge > 5 m) bedarf der vorherigen Zustimmung der PORT OF KIEL. PORT OF KIEL übernimmt keine Obhut für die Creditreform vom Kunden im oder am Pkw zurückgelassenen Gegenstände. PORT OF KIEL ist berechtigt, den Pkw auf Kosten und Gefahr des Kun- den vom Stellplatz zu dem Kunden gespeichert hatentfernen, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellenwenn: ─ ein Pkw durch Mängel (z. B. Flüssigkeitsverluste von Öl, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität Kühlerflüs- sigkeit oder Brennstoff) Tank) eine allgemeine Gefahr darstellt; ─ ein übernommener Pkw polizeilich nicht zugelassen ist oder wäh- rend des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenVertrages wird.

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Samples: Valet Parking Service Agreement

Vertragsschluss. 3.12.1. Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2.2. Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben aus unseren Prospekte, Preislisten, Katalogen und unserem Angebot behalten wir uns handelsübliche Änderungen vor, soweit der Vertragsgegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. 2.3. Garantieerklärungen, für die wir verschuldensunahbängig einstehen, werden grundsätzlich nicht abgegeben. Beschaffenheits- und Haltbarkeitserklärungen gelten nur dann als Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie i.S.d. § 443 BGB, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos. 7.3. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang im Verhältnis zum Patienten zu veräußern und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2zu verarbeiten. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenBesteller tritt bereits jetzt sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen den Patienten sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen ihn widerruflich, unverbindlichen Angebotendie an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung offen legen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben. 7.4. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentensetzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3Wir erwerben dadurch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Ist eine der verbundenen Sachen als Hauptsache anzusehen, überträgt der Besteller uns das Eigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über Besteller verwahrt die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenneue Sache hinsichtlich unseres Miteigentumsanteils unentgeltlich für uns mit. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung 2.1 Die Bestellung einer Vereinbarung zwischen Verisure und Dauerkarte ist auf dem Kunden zustandePostweg, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure in einer vom VfL Bochum 1848 autorisierten Verkaufsstelle oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen im Online-Buchungssystem des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertVfL Bochum 1848 möglich. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen 2.2 Bei einer Bestellung auf dem Postweg oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente in einer durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darVfL Bochum 1848 autorisierten Verkaufsstelle muss der Kunde zur Abgabe eines Angebots gerichtet auf den Abschluss eines Dauerkartenvertrags das Bestellformular vollständig ausfüllen, insbesondere unter Angabe seiner persönlichen Daten sowie gegebenenfalls seiner Mitglieds-/Kundennummer, und unterschreiben (Angebot). Das Angebot eines Minderjährigen bedarf der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter auf dem Bestellformular. Das Angebot ist im Original per Post an die VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA, Xxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxx zu schicken oder dem VfL Bochum 1848 dort zu übergeben. 3.32.3 Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem des VfL Bochum 1848 muss sich der Kunde unter Angabe seines persönlichen Passworts unter www.vfl- xxxxxx.xx/xxxxxxx einloggen. Der Kunde willigt einverpflichtet sich, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern sein Passwort geheim zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunfthalten. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über sein Passwort unverzüglich zu ändern, falls die dort Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dieser Kenntnis erlangt haben. Mitarbeiter des VfL Bochum 1848 oder seiner technischen Dienstleister sind nicht berechtigt, den Kunden nach seinem Passwort zu ihm gespeicherten Datenfragen. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat Falls der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben sein Passwort vergessen hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung Funktion „Passwort vergessen?“ ein neues Passwort anfordern. Zur Abgabe eines Angebots gerichtet auf den Abschluss eines Dauerkartenvertrags muss der Kunde unter Xxxxxx seiner persönlichen Daten sowie gegebenenfalls seiner Mitglieds-/Kundennummer den dafür vorgesehenen Online-Befehl auslösen (Angebot). Das Angebot eines Minderjährigen bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. 2.4 Der VfL Bochum 1848 kann das Angebot des Kunden nach Prüfung durch Creditreform bei eine ausdrückliche Erklärung annehmen (Annahmeerklärung). Erst mit dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenZugang der Annahmeerklärung des VfL Bochum 1848 beim Kunden kommt ein Dauerkartenvertrag zwischen der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA und dem Kunden zustande (Vertragsschluss) (nachfolgend: „Dauerkartenvertrag“). Bei der Bestellung im Online- Buchungssystem des VfL Bochum 1848 erhält der Kunde zunächst eine E-Mail, die den Eingang seines Angebots bestätigt. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren KundenAnnahmeerklärung des VfL Bochum 1848 erfolgt anschließend mit separater E-Mail (Annahmeerklärung). 2.5 Die verfügbaren Dauerkarten werden in der Regel in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Angebote verkauft. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenDer VfL Bochum 1848 kann das Kontingent verfügbarer Dauerkarten jederzeit aufstocken oder verringern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Der Dauerkarte

Vertragsschluss. 3.12.1 Grundlage des Angebots des Gastgebers ist die Unterkunftsbeschreibung auf BestFewo. Mit der Betätigung des Xxxxxxx „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Xxxx dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Gleichzeitig beauftragt er BestFewo mit der Vermittlung. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ alleine begründet jedoch noch keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahme- vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Mit der Abgabe der Buchung erkennt der Xxxx diese Buchungsbedingungen im Buchungsvorgang durch Anklicken verbindlich an. 2.2 Der Gastaufnahmevertrag kommt mit der Annahme durch den Gastgeber zustande, der Vermitt- lungsvertrag mit der Annahme durch BestFewo, worüber BestFewo den Xxxx mit der Buchungsbestä- tigung auf dauerhaftem Datenträger (z.B. per E-Mail) informiert. Die Buchungsbestätigung enthält auch Angaben über die Zahlungsmodalitäten und ggf. abweichenden Stornierungsbedingungen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Gastes ab, so liegt mit der abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot des Gastgebers vor. Die Buchung kommt dann mit dem Inhalt dieses Angebots zustande, wenn der Xxxx die Annahme der abweichenden Buchungsbestätigung ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) innerhalb einer Frist von 10 Tagen erklärt. 2.3 Bei online buchbaren Unterkünften wird dem Xxxx die Buchungsbestätigung bei Verfügbarkeit der Unterkunft sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm angezeigt. Dem Xxxx wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten; die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Xxxx von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sondern der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden der Annahme durch BestFewo / den Gastgeber nach 2.2 zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure . Zusätzlich wird die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten Buchungsbestätigung an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Buchung benannte E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweckdes Gastes versendet. 2.4 Der Xxxx wird darauf hingewiesen, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 dass bei Gastaufnahmeverträgen gemäß § 312g Abs. 1f DSGVO2 Satz 1 Ziff. Die Daten werden zunächst in der Regel 9 BGB kein Widerrufsrecht für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenXxxx besteht.

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Samples: Buchungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.13.1 Der digitale Aussteller erhält über den Newsletter die Möglichkeit, ein Anmeldeformular aufzurufen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten Das Anmeldeformular kann auch über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Website xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx / xxx.xxxxxxx-xxxxxxx.xxx zum Download aufgerufen oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutzauf Wunsch per E-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen Mail versendet werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit 3.2 Das ausgefüllte Anmeldeformular kann der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert Koelnmesse übermittelt werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte Der Zugang der Übermittlung bei der Koelnmesse stellt das rechtsverbindliche Angebot des digitalen Ausstellers über die Teilnahme an Verisure als Kundender Product Stage dar. Im Rahmen Bis zum Absenden des Formulars kann der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für digitale Aussteller die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, einzutragenden Angaben jederzeit ändern oder das Geburtsdatum, ggf. Formular löschen/vernichten. 3.3 Die Koelnmesse bestätigt dem digitalen Aussteller den Eingang des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem ZweckAdresse, Auskünfte die der digitale Aussteller im Anmeldeformular angegeben hat („Zugangsbestätigung“). Diese Zugangsbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Angebots des digitalen Ausstellers durch die Koelnmesse dar. 3.4 Der Vertrag über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse Teilnahme an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für Product Stage kommt erst dann zu Stande, wenn die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOKoelnmesse das Angebot des digitalen Ausstellers ausdrücklich durch die Zusendung einer Anmeldebestätigung per E-Mail angenommen hat („Vertragsschluss“). 3.5 Über die Zulassung als digitaler Aussteller entscheidet die Koelnmesse nach alleinigem pflichtgemäß auszuübendem Ermessen. Die Daten Gesamtzahl der möglichen Präsentations-Slots ist begrenzt. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichertdiese nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben. Danach wird geprüftDie Koelnmesse behält sich das Recht vor, ob eine Speicherung weiterhin notwendig istBeiträge abzulehnen, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtnicht den technischen Vorgaben entsprechen. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden Ablehnung erhält das antragstellende Unternehmen eine besondere Nachricht. Koelnmesse behält sich insbesondere vor, Unternehmen als digitale Aussteller nicht teilnehmen zu lassen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens, die im Schuldnerverzeichnis digitalen Angebot präsentiert werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidungsollen, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten DatenDritter verletzen, das Unternehmen an einer solchen Rechtsverletzung teilnimmt, Beihilfe hierzu leistet oder aus anderem Rechtsgrund für Rechtsverletzungen Dritter verantwortlich ist. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenKoelnmesse wird dem Unternehmen in einem solchen Fall Gelegenheit zur Stellungnahme und Widerlegung der tatsächlichen Anhaltspunkte geben, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeites sei denn, der aufgrund Rechtsverstoß wurde bereits gerichtlich oder behördlich festgestellt. Weitergehende Rechte und Ansprüche der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenKoelnmesse bleiben unberührt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Digitale Aussteller

Vertragsschluss. 3.1Für alle Einzel-Verträge und Vereinbarungen (Einzeltraining /Coaching, Kompakt-Training, Kurse, Seminare, Workshops, Train & Walk/Talk, Webinare etc.) mit Xxxxxx Xxxxx/Sighthound-Coach, im Nachfolgenden Sighthound Coach genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Angebote von Sighthound Coach in Prospekten, Anzeigen, Webseite und anderen Onlineportalen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Sighthound Coach bietet folgende Leistungen an: • Einzeltraining / Coaching • Kompakt-Training • Workshops, Kurse, Seminare in Theorie und Praxis • Gruppentrainings (z.B. Train & Walk/Talk) Nach spezieller Vereinbarung erfolgt die Erbringung der Leistungen auch außerhalb von Hamburg, Deutschland oder Europa. Sighthound Coach erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Einweisung und Schulung des Kunden gehören zu den Leistungspflichten von Sighthound Coach, jeweils im vereinbarten Rahmen des gebuchten Angebots. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Sighthound Coach nur berücksichtigen, wenn sie aus wichtigen Gründen erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Sighthound Coach zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Sighthound Coach dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Die einzelnen Leistungsverträge, Ausschreibungen oder Vereinbarungen sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Eine Erfolgsgarantie wird ausgeschlossen, da ein Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Kunden abhängig ist. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste, dem Angebot, der Ausschreibung oder dem Leistungsvertrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt des Verzugs gültigen Basiszinssatz rechnen. Dies gilt auch für Nebenkosten (Tierarzt, Medikamente etc.), für die Sighthound Coach in Vorlage getreten ist. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Kunde muss damit rechnen, dass Zahlungen an Sighthound Coach zunächst auf ältere Schulden anrechnet werden. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Sighthound Coach Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. • Kompakt-Training: Generell sind die Kosten für ein Kompakt-Training immer im Voraus zu entrichten: 50 % der Kompakt-Trainingskosten bei Anmeldung und die verbleibenden 50 % der Kompakt- Trainingskosten mindestens 30 Tage vor Trainingsbeginn. Hinzu kommen die dem Kunden zustandevorab mitgeteilten Kosten für An- und Abreise sowie Übernachtungskosten von Sighthound Coach. • Einzelne Trainings- oder Coaching-Einheiten sind am Tag des Trainings/Coaching’s vor Beginn fällig, auf jeden Fall aber mit sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. • Kurse, Workshops, Seminare, Train & Walk/Talks, sonstige Veranstaltungen von Sighthound-Coach, im Nachfolgenden Seminar genannt: 50 % der Seminargebühren bei Anmeldung, wenn die Anmeldung mehr als 30 Tage vor Seminarbeginn erfolgt, die verbleibenden 50 % der Seminargebühren spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn. • Kurzfristige Buchungen. Liegen zwischen der Anmeldung und dem Beginn der Leistungserbringung Veranstaltung weniger als 30 Tage, sind die vereinbarten Seminargebühren sofort fällig. Eine volle Trainingseinheit (60,00 €) beinhaltet 45 Minuten Unterricht. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch Verisure Sighthound Coach. Die Beendigung der Arbeitseinheiten erfolgt ausschließlich durch Sighthound Coach unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Hund und Halter. Wird die Trainingseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, ist Sighthound Coach nicht zur Verrechnung, Gutschrift oder aber wenn Verisure Rückzahlung der weniger geleisteten Zeit der Trainingseinheit verpflichtet. Bei Ausfall des Hundes oder des Kunden selbst durch Krankheit während eines Kompakt-Trainings, individuellem Unterricht, auf Kursen und/oder Seminaren sind die Alarmanlage Unterrichts-, Kompakt-Trainings-, Kurs- oder Seminarkosten in voller Höhe zu entrichten bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2werden abgerechnet. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Ein kostenloser Ersatzanspruch der versäumten Trainingseinheiten durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darwird hiermit ausgeschlossen, dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Für Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Kurse etc. 3.3) wird empfohlen eine Seminarkosten-Rücktritts- Versicherung abzuschließen, die auch dann greift, wenn der z.B. Hund krank wird. Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zum vereinbarten Training/Coaching, wird die vereinbarte Trainingsleistung zu 100 % fällig. Bei Krankheit, z.B. lahmenden Hund zu Beginn oder während des Trainings/Coaching’s wird das Training sofort abgebrochen, dies entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung der Zahlung. Bei Absage eines vereinbarten Trainings- oder Coaching-Termins von weniger als 48 Stunden wird die vereinbarte Unterrichtsleistung in voller Höhe fällig, ausgenommen nicht angefallene Fahrtkosten. Bei Absage eines vereinbarten Trainings- oder Coaching-Termins von weniger als 60 Stunden sind 50 % der vereinbarten Unterrichtsleistung fällig. Bei Absage von vereinbarten Trainings- oder Coaching-Terminen 3 Tage im Voraus ist die Stornierung kostenfrei. Absage von fest vereinbarten Kompakt-Trainings-Terminen. Bei Absage durch den Kunden entfällt der Anspruch auf Ersatz. Der Termin wird als wahrgenommen berechnet, bzw. kommt in der Kompakt-Trainings- Vereinbarung zum Abzug. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests von Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure oder Hund liegt es im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungErmessen von Sighthound Coach einen Ersatztermin anzubieten. Es wird empfohlen eine Seminarkosten-Rücktritts- Versicherung abzuschließen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGauch dann greift, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f wenn z.B. der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenHund krank wird. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.1Mit der Anmeldung zu einem oder mehreren Kochkursen, Weinseminaren und Mehr-Gänge- Menü-Veranstaltungen (nachfolgend: Kurs) in Hackbarth’s Restaurant bietet der Teilnehmer (Anmeldende) Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH (Veranstalter) für sich verbindlich (vorbehaltlich eines gesetzlichen Widerrufsrechts) den Abschluss eines Vertrages an, dessen Bedingungen sich aus dem beschriebenen Kurs/Seminar/Veranstaltung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt. Vor Absendung des Angebots auf elektronischem Weg besteht die Möglichkeit der Prüfung und Korrektur der vom Anmeldenden angegebenen Daten. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich, per Fax oder elektronisch (online/Internet), erfolgen. Sie ist nur in deutscher Sprache möglich. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit wenn er von Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH (Veranstalter) schriftlich oder elektronisch dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Teilnehmer an dessen bekanntgegebene Anschrift, Fax-Nummer oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2eMail-Adresse bestätigt wird. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenTeilnehmer haftet für die ordnungsgemäße Datenbekanntgabe seiner Anschrift, unverbindlichen AngebotenFax-Nummer oder eMail-Adresse. Meldet der Teilnehmer mehrere Personen (sich selbst und Dritte) an, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenhaftet er für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Personen eigenständig. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Mit der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von Bestätigung ist der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungTeilnehmer verpflichtet, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Kursgebühr nach Rechnungslegung zu bezahlen. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich Barzahlung/Kreditkarten (mit Ausnahme AMEX (American Express)/EC-Karten (maestro oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGVpay) akzeptiert. § 3 Widerrufsrecht (§ 312 g BGB, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f § 355 BGB) Ist der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen Anmeldende ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Verbraucher im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: KreditentscheidungGesetzes (§ 13 BGB), Forderungso steht ihm das Recht zu, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Durch den Widerruf Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss (§ 2: Buchungsbestätigung von Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss eine eindeutige Erklärung (per Post, Fax oder E- Mail) gegenüber Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH gerichtet sein und diese vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet worden sein. § 4 Storno / Übertragbarkeit Dem Anmeldenden wird zugestanden, bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn schriftlich oder elektronisch seine Teilnahme an dem gebuchten Kurs abzusagen. Für diesen Fall wird die Rechtmäßigkeitbereits gezahlte Kursgebühr erstattet bzw. auf Wunsch gutgeschrieben. Der Nachweis, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Kursgebühr entstanden ist, bleibt ausdrücklich dem Anmeldenden zugestanden. In diesem Falle ist der aufgrund Anmeldende nur zur Bezahlung der Einwil- ligung tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. § 5 Leistung Die Leistung von Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung des/der Kochkurses, Weinseminars bzw. Mehr-Gänge-Menü-Veranstaltung in Verbindung mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt des/der Kochkurses, Weinseminars bzw. Mehr- Gänge-Menü-Veranstaltung erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH verbindlich. Dies gilt auch für die Änderung des Kunden bis Schriftformerfordernisses. Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH bleibt ausdrücklich vorbehalten, den Kurs abzusagen und/oder ausfallen zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührtlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sollte Dieser ist insbesondere gegeben bei Krankheit des Kursleiters, Ausfall technischer Einrichtungen des Veranstalters (Restaurant / Küche) und/oder zu geringer Teilnehmerzahl (Nichterreichen der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Mindestteilnehmerzahl). Bei Absage/Ausfall des Kurses aus wichtigem Grund wird die gezahlte Teilnahmegebühr zinslos an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wendenTeilnehmer erstattet. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenWeitere Schadensersatzansprüche sind wechselseitig ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.§ 6 Haftung / Verjährung

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agbs)

Vertragsschluss. 3.1Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf den Zugang zu den Gasverteilnetzen auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zum Zwecke der Aus- bzw. Einspeisung an buchbaren Punkten im Verteilnetz mit entry-exit-System. Die Einspeisung von Biogas ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und wird gesondert geregelt. Der Vertrag Transportkunde schließt den Ein- oder Ausspeisevertrag über einen vom Netzbetreiber vorgegebenen Weg ab. Der Ein- oder Ausspeisevertrag für Ein- oder Ausspeisekapazitäten an buchbaren Ein- oder Ausspeisepunkten im Verteilnetz mit entry-exit-System kommt mit Unterzeichnung Zugang einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Buchungsbestätigung beim Transportkunden zustande. Ein- oder Ausspeiseverträge gemäß Ziffer 3 mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger können jederzeit, auf jeden Fall aber mit weniger als einem Jahr können frühestens 3 Monate vor dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. Vertragslaufzeit, weniger als einem Monat können frühestens einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang Monat vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentendem Beginn der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten Ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und Netzbetreibers in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ein- oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtAusspeisevertrages gültigen Fassung sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Ein- oder Ausspeisevertrages und den Ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers haben die Bestimmungen dieses Ein- oder Ausspeisevertrages Vorrang vor den Ergänzenden Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportkunden wird widersprochen. § 2 Begriffsbestimmungen Es gelten die folgenden Begriffsbestimmungen. Begriffe, die in der Erledigung eines Sachverhalts werden Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Daten drei Jahre Mehrzahl. Anschlussnutzer nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 1 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung3 NDAV, Forderunggilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. Ausspeisenetzbetreiber Netzbetreiber, Bonitätsprüfungmit dem der Transportkunde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag, Versicherungsvertragauch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, Vollstreckungsauskunftabschließt. Der Kunde hat gegenüber Ausspeisepunkt Ein Punkt innerhalb des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Creditreform ein Recht auf Auskunft über Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt auch die dort Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu ihm gespeicherten Dateneiner Zone. Soweit BEATE 2.0 Beschluss der Bundesnetzagentur hinsichtlich Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV vom 29.03.2019 (Az. BK9-18/608), abgeändert durch Beschluss vom 16.10.2020 (Az. BK9-20/608), oder eine diese falsch Festlegung ergänzende oder unvollständig sein sollten, hat ersetzende Festlegung der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenBundesnetzagentur.

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Samples: Einspeise Und Ausspeisevertrag

Vertragsschluss. 3.13.1 Die Angebote der TOPIX AG sind freibleibend, es sei denn, das Angebot wurde von der TOPIX AG ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 3.2 Eine Bestellung des Kunden, welche als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann die TOPIX AG innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Angebots annehmen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Übersendung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Bestell- bzw. einen Teil davon mit Wissen Auftragsbestätigung („Bestätigung“)) oder durch die Leistungserbringung erklärt werden. 3.3 Die TOPIX AG ist nicht verpflichtet, An- und/oder Vorgaben des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / auf Ihre Richtigkeit und/oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3rechtliche Konformität zu prüfen. Der Kunde willigt ein, dass Verisure ist für die Auswahl der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungihm beauftragten Leistungen, die Durchführung seinem Bedarf und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über seinen Zwecken angemessen und dafür geeignet sind, selbst verantwortlich. 3.4 Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben, ist die SCHUFA Holding AGTOPIX AG berechtigt, Xxxxxxxxxxx 0auf Anforderung und mit Unterstützung des Kunden die Aufgabenstellung zu detaillieren, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung erstellt gegen gesonderte Vergütung eine Spezifikation darüber (DSGVO„Pflichtenheft“). Übermittlungen auf der Grundlage Die Erstellung eines Pflichtenhefts kann auch unabhängig von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen einem geplanten Vertragsschluss gesondert vom Kunden beauftragt werden. 3.43.5 Das Pflichtenheft stellt eine verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit der TOPIX AG dar. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure Das Pflichtenheft kann im Laufe der Vertragserfüllung in Abstimmung mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert geändert oder ergänzt werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als KundenErkennt die TOPIX AG, dass die Aufgabenstellung fehlerhaft, nicht eindeutig oder mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht ausführbar ist, teilt die TOPIX AG dies dem Kunden mit. IBegehrt der Kunde eine Änderung im Rahmen Ganzen oder zu Teilen, kann die TOPIX AG eine angemessene Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer FirmendatenbankenVertragsbedingungen, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggfinsb. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem ZweckErhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung vereinbarter Termine, Auskünfte über verlangen. Beeinträchtigt der Änderungswunsch die Kreditwürdigkeit TOPIX AG unangemessen, steht der angefragten Person TOPIX AG ein außerordentliches Kündigungsrecht bezüglich der Erstellung eines Pflichtenheftes zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an und, sofern der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Erstellung des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform Pflichtenheftes ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz habenVertragsverhältnis zugrunde liegt, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten auch dieses von der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenTOPIX AG entsprechend gekündigt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Angebote von Fried sind freibleibend und dem Kunden zustandeunverbindlich, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertes sei denn Fried teilt gegenteiliges mit. 3.22. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenAbbildungen, unverbindlichen AngebotenZeichnungen, Ausschreibungen Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder ähnlichen Do- kumentenGarantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt Auch Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung stellen keine rechtlich verbindliche Vereinbarung oder Garantie dar. 3.33. Fried behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde willigt einBesteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von Fried unverzüglich an Fried heraus, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure wenn sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, die Durchführung Entwürfe, Proben, Muster und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenModelle. 3.44. Verisure prüft Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Fried durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ab Bestelldatum bestätigt wurde oder Fried die Bestellung ausführt, insbesondere Fried der Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenUnterschrift und Namenswiedergabe fehlen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure gilt als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Datenschriftlich. Soweit diese falsch die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder unvollständig sein solltenRechenfehler enthält, hat ist sie für Fried nicht verbindlich. 5. Das Schweigen von Fried auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. 6. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird der Kunde Anspruch auf Berichtigung begründete Xxxxxx zur Eröffnung eines Insolvenz- oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werdenvergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, ob die Daten falsch ist Fried berechtigt, ganz oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenteilweise vom Vertrag zurückzutreten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1(1) Der Kunde unterbreitet der SSB ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über das ausgewählte Abo-Produkt, in dem er es am Ende des Bestellprozesses durch die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ an die SSB übermittelt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und Die SSB bestätigt dem Kunden zustandeunverzüglich den Eingang der Bestellung, auf jeden Fall aber mit in dem Beginn sie dem Kunden nach dem Absenden seiner Bestellung eine Seite anzeigt, die alle übertragenen Informationen der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzwBestellung enthält (Bestellbestätigung). einen Teil davon mit Wissen Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des vom Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentengemachten Angebots dar. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Annahme durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und SSB erfolgt in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die einer separaten E-Mail, an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene E- Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichertAdresse. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern erhält der Kunde seine Einwilligung polygoCard mit dem darauf gespeicherten eTicket per Post. (2) Der Vertragstext wird nach Abschluss der Bestellung von der SSB gespeichert und steht dem Kunden dann nicht mehr zur Verarbeitung Verfügung. Die AGB und die Tarifbestimmungen können nur in ihrer, zum Zeitpunkt des Aufrufs, gültigen Fassung eingesehen werden. Die Angabe über den Stand der bei AGB gibt an, wann die AGB in Kraft getreten sind. Die AGB sind solange gültig, bis sie durch eine neuere Version ersetzt werden. Nach einer möglichen AGB-Änderung verliert der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hatKunde den Zugriff auf die zum Zeitpunkt seines Kaufes gültigen, hat er älteren Versionen, da ein AGB-Archiv für zurückliegende Bestellungen nicht angeboten wird. (3) Damit der Kunde Eingabefehler vor dem Abschicken seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, bietet der Abo-Shop im dritten Bestellschritt eine Übersicht der aktuellen Bestellung an. Die Übersicht enthält das Rechtgewählte Abo-Produkt, sowie die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung dazugehörigen persönlichen Angaben des Kunden bis und seine Bankverbindung. Um Eingabefehler zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte korrigieren, kann der Kunde Einwendungenüber die Schaltfläche „zurück“ erneut die Abo-Produktauswahl aufrufen und dort das Abo-Produkt, Wünsche seine Bankverbindung oder Beschwerden zum Datenschutz habenseine persönlichen Angaben korrigieren. Wenn der Kunde, nach der Prüfung der Bestellübersicht, seine Bestellung durch das Auswählen der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ abschickt, kann er sich jederzeit an seine Bestellung (Angebot) nicht mehr korrigieren, ändern oder abbrechen. (4) Die für den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenVertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Print Und Handytickets

Vertragsschluss. 3.11. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird § 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG). 2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Auftragnehmer eine gesonderte Vereinbarung treffen. 3. Der Vertrag kommt Auftragnehmer erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeden im Betrieb des Auftraggebers eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, auf jeden Fall aber die iGZ/DGB-Tarifverträge vollständig in ihrer jeweils gültigen Fassung einbezogen werden. Der Auftragnehmer stellt dadurch sicher, dass der in § 9 Nr. 2 AÜG normierte Gleichbehandlungsgrundsatz abgewendet wird. Der Auftragnehmer ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. 4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor jeder Überlassung zu prüfen, ob der Zeitarbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Auftraggeber selbst oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert einem mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des Art§ 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 6 AbsTrifft das zu, so teilt der Auftraggeber diesen Befund dem Auftragnehmer unverzüglich mit. 1f DSGVO können sein: KreditentscheidungDie Vertragsparteien haben angesichts der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (Equal Treatment) sodann Gelegenheit, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werdenentscheiden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse Überlassung wie geplant durchgeführt werden soll und ggf. Zahlungserfahrungen gebildetdie Überlassungsverträge anzupassen. 5. Vertragsgegenstand stellt die Vermittlung von vorübergehenden Arbeitsaufträgen sowie die Vermittlung von Personal durch AGENTUR-NETWORK GmbH | Ihr Personaldienstleister - zugunsten des Kunden im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, Event-/Konzertveranstaltungen sowie Cateringunternehmen. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.Mitarbeiter werden, die folgenden Bedingungen erfüllen: • Gesundheitsausweis • Stets aktuelle Bescheinigung nach § 42 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Für Verträge mit creactivCONCEPT gmbh gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von creactivCONCEPT gmbh in Betrieb nimmtProspekten, montiert Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und / oder installiert. 3.2unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenMündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, unverbindlichen Angeboteneinschließlich dieser Schriftformklausel, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenbedürfen der Schriftform. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der SCHUFA erhältrechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungcreactivCONCEPT gmbh bietet folgende Leistungen an: Design und Programmierung und Pflege und Update von Web-Sites, die Durchführung sowie Domainregistrierung bei der DENIC und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxWebhosting in Zusammenarbeit mit mehreren Providern. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b creactivCONCEPT gmbh erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität Angaben des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenInstallation, Waterkamp & CollEinweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von creactivCONCEPT gmbh, wenn dies vereinbart ist. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenÄnderungs- und Erweiterungswünsche muss creactivCONCEPT gmbh nur berücksichtigen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältwenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Im Auftrag Bereich Design und Programmierung sind im vertraglichen Leistungsumfang auf der Basis eines eingehenden Briefings vor Arbeitsbeginn maximal 3 Korrekturgänge inbegriffen. Bei weiteren wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Creditreform werden creactivCONCEPT gmbh zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann creactivCONCEPT gmbh dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Artden erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. 14 DSGVO mitgeteilt: Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit creactivCONCEPT gmbh schriftlich darauf hingewiesen hat. creactivCONCEPT gmbh ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Creditreform ist eine KonsumentenauskunfteiPreise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Sie betreibt eine DatenbankVersandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit Preisliste oder dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig Angebot enthalten sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Datensind gesondert zu vergüten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten Dies gilt insbesondere für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.Mehraufwand infolge

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Alle Angebote der eatat System AG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für alle Angaben auf der Aveato Webseite und dem Kunden zustandeAveato Online Shop sowie in per E-Mail, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Fax oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden Post versendeter Angebote, in Betrieb nimmtNewslettern, montiert Werbeanzeigen und / oder installierttelefonisch erteilter Angaben. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen Bestellungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Aufträge des Kunden kann die eatat System AG innerhalb von zehn Werktagen ausdrücklich oder durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darLeistungserbringung annehmen. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Ein Vertragsschluss mit der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten eatat System AG über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte von dieser angebotenen Catering-Leistungen kommt wie nachfolgend beschrieben zustande: 3.3.1. Bei Bestellungen über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.Onlineshop: 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet3.3.1.1. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungeneatat System AG haben die Möglichkeit eine Bestellung über den Aveato Online Shop abzugeben. Durch klicken der Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung, d.h. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden ausgewählten und im Rahmen des Bestellprozesses unter dem Menüpunkt „Übersicht“ angezeigten Leistungen, ab. 3.3.1.2. Die eatat System AG bestätigt unverzüglich den Zugang der über den Aveato Online Shop abgegebenen Bestellung per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die bestellten Leistungen erklärt. 3.3.1.3. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn die eatat System AG das Angebot des Kunden entweder in einer via Post, E-Mail oder Fax versendeten Auftragsbestätigung annimmt oder die bestellten Leistungen tatsächlich erbringt. 3.3.2. Bei Bestellungen über die Online-Anfrage 3.3.2.1. Die Kunden der eatat System AG haben auch die Möglichkeit, Leistungen der eatat System AG über ein unter xxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxx/ abzurufendes Onlineformular abzufragen. 3.3.2.2. Die eatat System AG bestätigt den Zugang der über das Anfrageformular versendeten Anfrage per E- Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme einer über das Onlineformular gegebenenfalls getätigten Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die in der Online- Anfrage bestellten Leistungen erklärt. 3.3.2.3. Die eatat System AG kontaktiert den Kunden auf eine Online-Anfrage hin telefonisch oder via E-Mail über die vom Kunden in der Online-Anfrage bereitgestellten Kontaktdaten zur unverbindlichen Beantwortung seiner Anfrage. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst gemäß der nachfolgenden Ziffern 3.3.2.4, 3.3.2.5 und

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Der Kunde wird im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Buchungs-grundlage darüber unterrichtet, welche Buchungswege (mündlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, online) zur Verfügung stehen. b) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes/Auftraggebers sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibungen, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Xxxx/Auftraggeber bei der Buchung vorliegen. c) Aus der Buchungsgrundlage von visitBerlin ergibt sich, welche Buchungsmöglichkeiten angeboten werden. Buchungen können über Reisebüros und andere Buchungsstellen, die sich als Partner von visitBerlin ausweisen, erfolgen. Solche Partner sind von visitBerlin und vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Gastaufnahmevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen. 1.2. Im Buchungsablauf wird angegeben, ob die Mitteilung von Kreditkartendaten des Kunden erforderlich ist. Soweit die Angabe von Kreditkartendaten gefordert wird, können Buchungen des Kunden nur nach vollständiger Angabe korrekter Kreditkartendaten (und gegebenenfalls deren Verifizierung) bearbeitet werden. 1.3. Für die Buchung, die mündlich oder telefonisch erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Xxxx/Auftraggeber dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) beim Xxxx/Auftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische erfolgte Buchungen für den Xxxx/Auftraggeber und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Der Xxxx/Auftraggeber erhält jedoch bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Die Rechtsverbindlichkeit der mündlich oder telefonisch erfolgten Buchung ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn Xxxx/Auftraggeber diese schriftliche Ausfertigung der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertBuchungsbestätigung tatsächlich zugeht. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägenc) Auskünfte von visitBerlin und des Gastgebers über freie Unterkünfte, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden Preise und Leistungen stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung kein verbindliches Angebot des Gastgebers auf Abschluss eines Gastaufnahmevertrages dar. 3.3d) Ausschließlich bei Gruppenreisen (Gruppenunterkunftsangebote, Gruppenpauschalangebote) unterbreiten visitBerlin oder der Gastgeber auf Anforderung gegebenenfalls ein verbindliches Angebot mit konkreten Leistungen und Preisen. Dadurch erfolgt, abweichend von der vorstehenden Regelung, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Xxxx/Auftraggeber. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch visitBerlin bzw. den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Xxxx/Auftraggeber, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. Dem Xxxx/Auftraggeber wird der Eingang seiner Annahmeerklärung im Regelfall durch visitBerlin bestätigt. Der Kunde willigt einGastaufnahmevertrag ist jedoch bereits mit Eingang der Annahmeerklärung des Gastes/Auftraggebers bei visitBerlin verbindlich, auch wenn dem Xxxx/Auftraggeber die Eingangsbestätigung zu seiner Annahmeerklärung nicht zugeht. 1.4. Buchungen, die im Internet erfolgen, erfolgen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausschließlich in Echtzeit (sofortiger Vertragsabschluss am Bildschirm): a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "kostenpflichtig buchen“ bietet der Xxxx/Auftraggeber dem Gastgeber bzw. visitBerlin als dessen Vertreter den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "kostenpflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gas- tes/Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. visitBerlin bzw. der Gastgeber sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes/Auftraggebers anzunehmen oder nicht. c) Der Vertrag kommt sofort nach Vornahme der Buchung des Gas-tes/Auftraggebers durch Betätigung des Buttons "kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Xxxx/Auftraggeber zu Stande. Dem Xxxx/Auftraggeber die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Xxxx/Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältAusdruck nutzt. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist Regelfall erhält der Xxxx/Auftraggeber zusätzlich eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine DatenbankAusfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem ZweckAnhang, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilenPost oder Fax übermittelt. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Rechtsverbindlichkeit des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenGastaufnahmevertrages.

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Samples: Vermittlungsvertrag

Vertragsschluss. 3.12.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. 2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein 2.3 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, 2.4 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Payments" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 0 Xxx Xxxxxxx, X-0000 Xxxxxxxxx (im Folgenden: „Amazon“), unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxx.xx/xxxx/000000000. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „Amazon Payments“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an Amazon. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst. 2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden zustandenach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Internetseite des Verkäufers archiviert und kann vom Kunden in Betrieb nimmtüber sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, montiert und / oder installiertsofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Verkäufers angelegt hat. 3.22.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenEin wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenmit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch Seine 2.7 Für den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darVertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 3.32.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde willigt einhat sicherzustellen, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. ihm zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig zutreffend ist, andernfalls so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden die Daten taggenau gelöschtkönnen. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, Insbesondere hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die DatenEinsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, dass alle vom Verkäufer oder von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung diesem mit der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenBestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn Die Darstellung der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure zu vermittelnden Angebote im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungInternet-Portal von VP ist freibleibend und unverbindlich. Änderungen in der laufenden Saison können vor Ort Änderungen hervorrufen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über sich noch nicht vertragsgemäßes Verhalten in der Beschreibung oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum Bildmaterial widerspiegeln. Bei der Buchungsanfrage über das Internet-Portal besteht der Buchungsvorgang aus mehreren Schritten: Im 1. Schritt wählt der Mieter das gewünschte Reiseobjekt und in der Schweiz sowie ggfim Buchungskalender eine verfügbare Woche aus. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu gebenDurch eine Weiterleitung ins eigentliche Buchungstool muss vom Mieter die Buchungswoche im 2. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen Xxxxxxx noch einmal bestätigt werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art3. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist Schritt wählt der Mieter zum Haus passende mögliche Optionen (z.B Reiserücktrittsversicherung (siehe 6.), Poolheizung, Wäschepakete, Haustierzuschlag) und gibt die Zusammensetzung der Reisegruppe bekannt. (Anzahl der Personen per Altersgruppe). In dieser Ansicht wird dann entsprechend der Auswahl eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in Übersicht der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als KundenGesamtkosten angezeigt. Im Rahmen 4. Schritt gibt der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil Mieter seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift ein. Die Namen und Geburtsdaten der in Reiseteilnehmer werden im Buchungsvorgang nicht abgefragt, nur die des Mieters. Einige Eigentümer benötigen jedoch die genauen Angaben für z.B. die Anmeldung der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch Gäste für die Belieferung anderer FirmendatenbankenTouristensteuer. Sollte der Mieter eine Reiserücktrittsversicherung wünschen, u.adann benötigt VP ebenfalls noch detaillierte Angaben zur der Reiseteilnehmern. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In Bei einer Bestätigung der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtBuchung fragt VP diese Angaben im Bedarfsfall beim Mietern an. Im Falle 5. Xxxxxxx hat der Erledigung eines Sachverhalts werden Mieter die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöschtMöglichkeit, sämtliche Angaben noch einmal zu überprüfen und seine Buchungsanfrage zu bestätigen. Eintragungen Mit der Buchungsanfrage erklärt der Mieter verbindlich sein Vertragsangebot. Im Buchungsvorgang wurde er darauf hingewiesen, dass er einen verbindlichen Vertrag mit Zahlungsverpflichtung eingeht. VP bestätigt den Zugang der Buchungsanfrage automatisch unverzüglich. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Buchung seitens des Vermieters dar. Die Buchungsanfrage wird von VP an den Eigentümer automatisch unverzüglich weitergeleitet. Sobald VP vom Eigentümer eine Zusage erhält (meist innerhalb von 24 Stunden), bestätigt VP dem Mieter die Buchung verbindlich mit einer Buchungsbestätigung/Rechnung. Bei Buchungen, die sehr früh für das nächste Kalenderjahr getätigt werden, dauert die Abstimmung zwischen Vacances Provence und dem Eigentümer manchmal länger. Der Eigentümer und auch VP sind berechtigt die Buchung nicht anzunehmen sollte das Objekt im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO gewünschten Zeitraum nicht verfügbar sein oder andere Gründe vorliegen. Auch ist der Vermieter berechtigt noch weitere Informationen vom Mieter und der Reisegruppe einzuholen oder über VP andere individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter zu treffen. Mit der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen VP, dem Eigentümer und dem Mieter zustande. Der Mieter kann innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag Empfang der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Buchungsbestätigung kostenlos eventuelle Fehler oder Änderungen im Sinne des ArtVertrag durch VP verbessern lassen. 6 AbsSollte es nach Absprache mit dem Eigentümer (oder einem vom Eigentümer beauftragten Dritten) nicht zu einer Annahme der Buchung kommen, so informiert VP den Mieter so schnell wie möglich. 1f DSGVO können sein: KreditentscheidungDie Personendaten, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der VP bei der Creditreform gespeicherten Buchung oder später vom Mieter erhält, benötigen der Eigentümer und Verwalter für die Erfüllung der Leistung. Wie VP mit diesen Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.umgeht können sie hier nachlesen: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Der Transportkunde schließt diesen Ein- oder Ausspeisevertrag über die vom Fernleitungs- netzbetreiber für den jeweiligen Ein- oder Ausspeisepunkt genutzte Kapazitätsbuchungsplatt- form ab. Voraussetzungen für den Vertragsschluss sind die Registrierung als Transportkunde auf dieser Kapazitätsbuchungsplattform sowie die Zulassung als Transportkunde durch den Fernlei- tungsnetzbetreiber gemäß § 2a. Für die Registrierung auf dieser Kapazitätsbuchungsplattform nach § 6 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und deren Nutzung gelten die Geschäftsbedin- gungen der jeweiligen Kapazitätsbuchungsplattform, die vom Betreiber der Kapazitätsbuchungs- plattform auf dessen Internetseite veröffentlicht sind. Bei Ausfall dieser Kapazitätsbuchungs- plattform oder der verbundenen Systeme der Fernleitungsnetzbetreiber können Buchungen für Day-Ahead- und untertägige Kapazitäten direkt bei den Fernleitungsnetzbetreibern angefragt werden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Fernleitungsnetzbetreiber bietet hierzu im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungFalle von nominierungspflichtigen Punk- ten, soweit technisch möglich, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten Nutzung des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältÜbernominierungsverfahrens an. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für Übrigen er- folgt die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Anfrage per E-Mail-Adresse . Die Vergabe erfolgt dann nach Können und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit Vermögen nach der angefragten Person zu erteilenzeit- lichen Reihenfolge der eingehenden verbindlichen Anfragen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse Ein- oder Ausspeisevertrag für Ein- oder Ausspeisekapazitäten an Grenzübergangspunk- ten und an Speicheranlagen kommt mit der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegenZuteilung der Kapazitäten am Auktionsende zu- stande. Rechtsgrundlage Abweichend hiervon kommt der Ein- oder Ausspeisevertrag für die Verarbeitung ist Artunterbrechbare untertä- gige Ein- oder Ausspeisekapazitäten im Übernominierungsverfahren gemäß § 13d zustande. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten Folgende Kapazitäten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle zeitlichen Reihenfolge der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.eingehenden verbindlichen Anfragen vergeben:

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Samples: Ein Und Ausspeisevertrag (Entry Exit System)

Vertragsschluss. 3.11. Budja veröffentlicht auf der Webseite Kunstwerke, an denen der Vertragspartner jeweils Eigentumsbruchteile erwerben kann. Die Anzahl der erwerbbaren Eigentumsbruchteile an einem Kunstwerk und der Kaufpreis eines Eigentumsbruchteils werden bereits zuvor festgelegt und ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an einen nicht näher bestimmten Personenkreis (invitatio ad offerendum). 2. Der Vertragspartner kann auf der Webseite ein verbindliches Angebot für den Kauf eines oder mehrerer Eigentumsbruchteile an einem Kunstwerk abgeben, indem er auf den Button "BUY NFT" klickt. Mit Abgabe des Angebots und für die Dauer von dessen Wirksamkeit können die entsprechenden Eigentumsbruchteile von anderen Interessenten nicht mehr erworben werden und sind für den Vertragspartner reserviert. 3. Der Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Annahme des Angebots durch Budja zustande. Die von Budja an den Vertragspartner automatisch versandte Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang des Angebots des Vertragspartners und dem Kunden zustandestellt keine Annahme dieses Angebots dar. Die Annahme erfolgt durch Übertragung des jeweiligen NFT an die Wallet-Adresse des Vertragspartners oder durch ausdrückliche Bestätigung durch Budja in Textform (§ 126b BGB). Vor Vertragsschluss ist Xxxxx jederzeit berechtigt, das Angebot des Vertragspartners nach freiem Ermessen abzulehnen sowie die Veröffentlichungen zum Kunstwerk auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertWebseite zu entfernen. 3.24. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenVertragspartner ist sich darüber bewusst, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dardass die auf der Webseite veröffentlichten Kunstwerke zum Zeitpunkt des Angebots noch nicht unbedingt im Eigentum von Budja stehen müssen. 3.35. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Bis Vertragsschlusses kann der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten Vertragspartner sein Angebot jederzeit über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt Webseite oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxx.xx zurückzuziehen. Eine Übersicht über die Anzahl aller für ein Kunstwerk abgegebenen Angebote, die verbleibende Anzahl der noch zum Kauf stehenden Eigentumsbruchteile und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure die Tatsache, ob das Kunstwerk bereits im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungEigentum von Budja steht, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f kann der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen Vertragspartner auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenWebseite einsehen. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Präsentation von Tieren, Waren oder Dienstleistungen auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Auftraggeber wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. 2.2 Bei Auswahl eines oder mehrerer Produkte werden diese in einen virtuellen Warenkorb gelegt, wo die ausgewählten Produkte eingesehen und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage deren Anzahl verändert bzw. einen Teil davon mit Wissen die Produkte entfernt werden können. Durch Betätigung des Kunden in Betrieb nimmt, montiert Buttons “Zur Kasse” wird der Auftraggeber zur Eingabe der für den Versand relevanten Informationen sowie zur Auswahl einer Zahlungsart aufgefordert. Vor Abschluss der Bestellung werden Ihnen alle für die Bestellung relevanten Informationen zusammengefasst angezeigt. Durch Betätigung des Buttons “jetzt kaufen” wird der Bestellvorgang beendet und / oder installiertdie Bestellung gesendet. 3.22.3 Durch das Absenden der Bestellung in der Webseite gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab, welches auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren mit Jungle-Express gerichtet ist. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darMit dem Absenden der Bestellung erkennt der Auftraggeber auch diese Geschäftsbedingungen als für das entsprechende Rechtsverhältnis allein maßgeblich an. 3.3. 2.4 Der Kunde willigt ein, dass Verisure Auftraggeber erhält eine Bestätigung über Eingang der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DatenschutzBestellung durch Versendung einer Bestätigungs-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Jungle-Adresse und das Zahlungsverhalten Express dar. Sie dient lediglich der Information des Auftraggebers, dass die Bestellung bei Jungle-Express eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt regelmäßig innerhalb von Personen gespeichert mit dem Zweckwenigen Tagen durch die Abholung des Transportguts oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. 2.5 Die jeweiligen Transportbedingungen des Logistikpartners sind in der jeweils gültigen Fassung durch den Versender ausdrücklich einzuhalten (derzeit für gewerblichen Versand: GO! Express & Logistics Deutschland GmbH. Die Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Tierversand sind einzusehen unter xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xxx/xx-xx/Xxxxxxxxxxx/XXX/XXX-Xxxxxxxxxxx) derzeit für privaten Versand: ILONEXS GmbH & Co. KG. Die Beförderungsbedingungen für den privaten Tierversand sind einzusehen unter xxxxx://xxx.xxx-xx.xx/xxxx/XXX0000.xxx . Der Versender stellt Jungle-Express hinsichtlich des Transports von jeglicher Haftung frei. Zusatzkosten, Auskünfte die über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilenangebotene Versandleistung hinaus gehen, werden in Rechnung gestellt. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage Dazu gehören ausdrücklich auch Sanktionspauschalen, die für die Verarbeitung ist ArtNichteinhaltung der o.g. 6 AbsAGB für den Tierversand entstehen. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenEntsprechende Gebühren sind HIER einsehbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag Besuch und das Betrachten der Webseite, einschließlich aller Angebote, sind ohne Registrierung möglich und kostenlos. 2. Für die Veröffentlichung von Angeboten ist eine Registrierung auf der Webseite xxx.xxxxxxxx-xx-xxxx.xx erforderlich. Für eine Registrierung sind Pflichtangaben notwendig, die bei der Registrierung abgefragt werden (im Folgenden „Vertragsdaten“). Angaben, die Sie im Zuge der Registrierung bei Soziales-im-Netz machen, müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sie werden Soziales-im-Netz Änderungen der Vertragsdaten unverzüglich mitteilen. 3. Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab (im Folgenden „Vertragsangebot“). Zuvor zeigen wir Ihnen die Vertragsdaten in einem Bestätigungsfenster an. Mit Hilfe von Änderungsbuttons können Sie die Angaben korrigieren. Einen Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrages haben Sie nicht. 4. Nachdem Sie den Registrierungsvorgang abgeschlossen haben, wird Soziales-im-Netz Ihnen durch Übermittlung einer E-Mail den Vertragsabschluss bestätigen (im Folgenden „Bestätigung“). Mit Zugang der Bestätigung kommt mit Unterzeichnung der Nutzungsvertrag zustande und Soziales-im-Netz legt für Sie das Nutzerkonto an. Die Bestätigung wird von Soziales-im-Netz gespeichert, ist für Sie auf der Webseite jedoch nicht noch einmal einsehbar und abrufbar. Sie können Ihre Vertragsdaten jederzeit per E-Mail bei Xxxx Xxxx anfordern. (xxxx@xxxxxxxx-xx-xxxx.xx) 5. Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen (mindestens 18 Jahre alt), juristischen Personen und Personengesellschaften möglich. Die Registrierung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandejuristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, auf jeden Fall aber mit dem Beginn die namentlich genannt werden muss. Bei der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Registrierung dürfen nur einzelne Personen bzw. einen Teil davon mit Wissen Personengesellschaften als Inhaber des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / Mitgliedskontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder installiertFamilien). Mehrfache Registrierungen der gleichen Person/Einrichtung sind unzulässig. Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen Mitgliedsnamen sind untersagt. 3.26. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenIhr Nutzerkonto ist nicht auf mehrere soziale Einrichtungen übertragbar. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darIhr Trägerkonto ist von mehreren Nutzern derselben sozialen Einrichtung aber gleichzeitig nutzbar. 3.37. Der Kunde willigt einIn Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter schützen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Verisure der SCHUFA Holding AGIhre Daten von einem Dritten unbefugt zur Kenntnis genommen wurden, Wiesbadenmüssen Sie uns hiervon unverzüglich Mitteilung machen. Wir bitten um Ihr Verständnis, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungdass Sie als Nutzer für sämtliche Aktivitäten verantwortlich sind, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert Verwendung Ihrer Zugangsdaten vorgenommen werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person Wenn Sie einen etwaigen Missbrauch Ihrer Zugangsdaten nicht zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch vertreten haben oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz verletzt haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenhaften Sie selbstverständlich nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.1(1) Eine Bestellung von RECA NORM gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Lieferungen, für die keine schriftlichen Bestellungen vorliegen, werden nicht anerkannt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure schriftlichen Bestellung oder aber wenn Verisure Bestätigung steht die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Bestellung im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungEDI-Verfahren oder vergleichbaren digitalem Bestellsystem gleich. Das Schweigen von RECA NORM auf Angebote, die Durchführung Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Auf offensichtliche Fehler (z.B. Schreib- und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Rechenfehler) und/oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f unvollständige Bestellungen oder fehlende Bestelldokumente hat der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch Lieferant RECA NORM zum Zwecke der Profilbildung Korrektur bzw. Vervollständigung unverzüglich hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen. 00000 Xxxxxxxxxx Xx Xxxxxxxxxx 0 Telefon 00000 00-0 xxxx@xxxxxxxx.xx Sitz Kupferzell Amtsgericht Stuttgart HRB 738108 Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx (Scoring)2) Sofern seitens des Lieferanten keine Änderung der Bestellung bezüglich Menge, um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum Preis oder Liefertermin erforderlich sein sollte, verzichtet RECA NORM grundsätzlich auf die Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auf ausdrückliches Verlangen von RECA NORM ist der Lieferant allerdings verpflichtet, die Bestellung innerhalb einer Frist von einer (1) Woche schriftlich zu bestätigen oder unverzüglich und in vorbehaltlos auszuführen. Eine geänderte oder verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf stets der Schweiz sowie ggfAnnahme durch RECA NORM. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen Entsprechendes gilt für eine Annahme unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen Erweiterungen, Einschränkungen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdensonstigen Änderungen. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität (3) Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werdenLieferanten sind für RECA NORM kostenfrei. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer FirmendatenbankenVerlangen von RECA NORM sind sie vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen. (4) Streik, u.a. Aussperrung, Betriebsstörung, behördliche Anordnungen und andere von RECA NORM nicht zu vertretende Fälle, welche eine Verringerung des Verbrauchs zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz Folge haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen gelten als höhere Gewalt und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenberechtigen RECA zum Rücktritt vom Vertrag.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Jegliche Produktbeschreibungen und/oder Preislisten der LilaConnect sind keine verbindlichen Angebote auf Abschluss eines Vertrages, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote gekennzeichnet sind. Das gilt auch für die Darstellung der Leistungen und Produkte auf der Website/im Online-Shop der LilaConnect, die jeweils kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss von Verträgen darstellen, sondern eine unverbindliche Darstellung der Leistungen und Produkte bzw. von Leistungs- und Produktpaketen. 2.2 Der Kunde gibt durch Übersendung oder Übergabe eines ausgefüllten Auftragsformulars an LilaConnect oder – bei Bestellung online im Internet – durch Anklicken des Buttons/Felds „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ eine rechtlich verbindliche Bestellung der in dem Auftragsformular bzw. der Bestellübersicht angezeigten Produkte, Leistungen und Dienste ab, gemäß den dort angegebenen oder verwiesenen Produktbeschreibungen und -spezifikationen zu den dortigen Entgelten und sonstigen Konditionen. Damit legt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der LilaConnect („Bestellung“). Bevor ein Kunde, der Verbraucher (oder Klein- oder Kleinstunternehmer) ist, seine Bestellung abgibt, stellt ihm LilaConnect die Vertragszusammenfassung gem. § 129 Abs. 4 TKG kostenlos mit E-Mail im pdf-Format zur Verfügung. Für Xxxxxx ist wichtig, die Vertragszusammenfassung und die AGBs, Produktbeschreibung und Preisliste für die Zwecke der Dokumentierung, der künftigen Bezugnahme und der unveränderten Wiedergabe zu speichern. 2.3 Der Vertrag kommt sowohl für die Errichtung des Kundenanschlusses als auch die Erbringung der Internetzugangs-Leistungen durch (1) die Erfüllung der aufschiebenden Bedingung gemäß Punkt 2.6, (2) die Mitteilung des positiven Ergebnisses der Machbarkeitsstudie für den Kundenanschluss wie in Punkt 2 von Abschnitt B und (3) Annahme der Bestellung des Kunden durch LilaConnect zustande. Danach kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser LilaConnect-Annahme seiner Bestellung (siehe Anhang 3 hinten) vom Vertrag zurücktreten. Diese Annahme durch LilaConnect erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Bereitstellung des beauftragten Produkts bzw. der Dienste. 2.4 LilaConnect behält sich vor, nur Bestellungen anzunehmen, die vom Kunden mit dem von LilaConnect zur Verfügung gestellten und dem vom Kunden zustandevollständig ausgefüllten und wirksam unterzeichneten Auftragsformular (elektronisch oder auf Papier, auf jeden Fall nicht aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure E-Mail, Fax oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3social media) erteilt werden. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung hat dabei eine Post-Zustelladresse sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten eine Kreditkarten- oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern Bankverbindung zu einem im Europäischen Wirtschaftsraum und zugelassenen Kreditinstitut mit Niederlassung in einem EU- oder EWR- Mitgliedstaat oder der Schweiz bekannt zu geben. LilaConnect ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie ggf. weiteren Drittländern die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten (sofern in Kopie) wie Lichtbildausweisen und Meldezetteln vom Kunden zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem fordern, die zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen Bonität erforderlichen Angaben einzuholen bzw. abzuverlangen und den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenüberprüfen. 3.42.5 LilaConnect kann die Annahme eines Angebots (Schritt (3) oben) und damit den Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden jederzeit und jedenfalls in begründeten Fällen - insbesondere aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen - verweigern. 2.6 Der Vertragsschluss mit dem Kunden (Schritt (3) oben) ist von folgenden Bedingungen abhängig: a) der Kunde ist Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes oder legt gleichzeitig mit seiner Bestellung eine Bestätigung oder Vollmacht wie in den AGB Kundenanschluss festgelegt, vor oder b) das Gebäude oder die Wohn- oder Gewerbeeinheit, in dem bzw. Verisure prüft der sich der Kundenanschluss des Kunden befinden soll, ist bereits an ein von LilaConnect betriebenes Glasfasernetz angeschlossen. 2.7 Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern bei berechtigtem Interesse Bestellung über unsere Internetseite in unserem Online-Shop/Speicherung des Vertragstexts: 2.7.1 Bei Bestellungen über unsere Internetseite in unserem Online-Shop wählen Sie die Bonität von Ihnen gewünschten Produkte, Leistungen und Dienste per Anklicken aus. Die von Ihnen ausgewählten Produkte, Leistungen und Dienste werden dann in Ihrer Bestellübersicht angezeigt. Zu dieser Bestellübersicht können Sie beliebig Produkte, Leistungen und Dienste hinzufügen oder von dort wieder entfernen einschließlich der Änderung der Anzahl der Produkte, Leistungen und Dienste. Hierüber können Sie bereits hier etwaige Eingabefehler korrigieren. Zur Fortsetzung des KundenBestellprozesses gelangen Sie durch Klicks auf „Weiter“- Buttons/Xxxxxx zunächst auf eine Seite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen können. Dazu arbeitet Verisure Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (z.B. ausgewählte oder Anzahl ausgewählter Produkte, Leistungen und Dienste, Daten, Bezahlart, Versandadresse etc.) können Sie korrigieren, indem Sie bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klicken. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird durch Anklicken des Buttons/Felds „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ die rechtlich verbindliche Bestellung gem. Ziff. 2.2 und damit das rechtlich verbindliche Angebot des Kunden zu Abschluss des Vertrages abgegeben. 2.7.2 Bei Bestellungen über unsere Internetseite in unserem Online-Shop werden Ihnen die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Produkten, Leistungen und Diensten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertragszusammenfassung nach § 129 Abs. 4 TKG, den weiteren Informationen nach § 129 TKG, der Widerrufsbelehrung und den Datenschutzhinweisen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes durch LilaConnect bzw. mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenBenachrichtigung hierüber zugesandt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11. Der Abschluss dieses Vertrags setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus. 2. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. 3. Eine Anzeigenaufgabe kann persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch, schriftlich, per Fax oder elektronisch erfolgen. 4. Eine elektronische Anzeigenaufgabe über xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx.xx und xxx.xxxxxxx.xx kann durch den Kunden mit und ohne Registrierung erfolgen. Der Vertragsinhalt wird nach Vertrags- schluss gespeichert, ist dem Kunden aber nur bei Buchung mit Registrierung zu- gänglich. Der Kunde kann seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung „zahlungspflichtig bestellen“ korrigieren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Die nachfolgende Eingangsbestätigung per E-Mail enthält noch keine Annahmeerklärung des Auftrag- nehmers. Der Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Annahme des Angebots zustande, auf jeden Fall aber wobei die Annahme erklärt werden kann mit dem Beginn Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Leistungserbringung Anzeige durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertden Auftragnehmer. 3.25. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3Auftragnehmer kann über die Annahme eines Angebots nach billigem Er- messen entscheiden. Der Kunde willigt einVerlag behält sich vor, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abzulehnen. Dies gilt insbeson- dere, wenn die BeantragungAnzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte enthält oder eine Veröffentlichung für die Verlage unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die Durchführung per Internet erteilt wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen ent- gegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxderen Billigung bindend. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des KundenBeilagen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordernFremdanzeigen enthalten, überwiegenwerden nicht angenommen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können Ablehnung eines Auftrags wird dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenAuftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Samples: Advertising Agreement

Vertragsschluss. 3.14.1.1. Der Sofern die Dienstleistung der Callax von einer Voranmeldung des Kunden oder einer Voreinstellung der Callax als Verbindungsnetzbetreiber abhängig ist, kommt der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure der Callax und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber sobald Callax die Voranmeldung oder den Auftragseingang der Voreinstellung schriftlich bestätigt oder dem Kunden eine PIN zur Nutzung übermittelt hat, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Verbindung nach Freischaltung durch Callax nutzt. 4.1.2. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, die Voranmeldung des Kunden anzunehmen. Insbesondere kann Callax ablehnen, einen Preselection-Vertrag mit dem Beginn Kunden zu schließen, sofern zwischen dem Kunden und der Leistungserbringung durch Verisure Callax bereits ein Preselection- Vertragsverhältnis besteht oder aber wenn Verisure bestanden hat. 4.1.3. Callax kann die Alarmanlage bzwAnnahme der Voranmeldung von einer Bonitätsprüfung abhängig machen. einen Teil davon mit Wissen Zu diesem Zweck kann Xxxxxx bei dem kontoführenden Kreditinstitut des Kunden in Betrieb nimmtallgemein gehaltene bankübliche Auskünfte einholen, montiert und / oder installiertsoweit dies im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.34.1.3.1. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Xxxxxx der SCHUFA Holding AG, WiesbadenKormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“), Daten über die Beantragung Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages Telekommunikationsvertrags übermittelt und Auskünfte über den Kunden ihn von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene wird Xxxxxx der SCHUFA Daten über die Beantragungaufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln, soweit dies zur Wahrung berechtigter nach der Abwägung aller betroffenen Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegenzulässig ist. Die SCHUFA verarbeitet speichert und übermittelt die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring)an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit Vertragspartner der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Daneben erteilt die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenSCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenTelekommunikations- und sonstige Unternehmen, die von Verisure die notwendi- gen Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbanknur zur Verfügung, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird wenn ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen hieran im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftKreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde hat gegenüber kann Auskunft bei der Creditreform SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Recht Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum, oder SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxxxxxx. 4.1.3.2. Der Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass Xxxxxx den mit ihr zusammen arbeitenden Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt und bei ihnen Auskünfte über den Kunden eingeholt werden können. Callax kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. Auf Anfrage benennt Callax dem Kunden die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden Auskunft über die dort über ihn gespeicherten Daten erteilen. 4.1.4. Callax behält sich vor, die Annahme der Voranmeldung sowie das weitere Angebot der Dienstleistungen von einer vom Kunden zu ihm gespeicherten Datenleistenden und von Callax festzusetzenden angemessenen Sicherheitsleistung in Euro abhängig zu machen. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenDies gilt insbesondere wenn (a) die begründete Annahme besteht, hat dass der Kunde Anspruch auf Berichtigung die Entgelte für die Dienstleistungen nicht oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werdenrechtzeitig entrichten wird, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat (b) der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern Rechnungsbetrag nicht fristgerecht bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt, (c) der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben die Dienstleistungen innerhalb des vorangegangenen Monats in einem Umfang in Anspruch genommen hat, der erheblich über dem durchschnittlichen Nutzungsumfang der diesem Monat unmittelbar vorangegangenen drei Monate liegt oder (d) gerichtlich die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden angeordnet wurde. Bei Nichterbringung einer angeforderten Sicherheitsleistung ist Xxxxxx nach entsprechender schriftlicher Mahnung mit Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitsleistung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Callax hat er das Recht, die Einwilligung sich jederzeit aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheitsleistung wegen offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu widerrufenbefriedigen. Durch den Widerruf Die Sicherheit wird die Rechtmäßigkeitfreigegeben, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte wenn der Kunde Einwendungen, Wünsche nach Beendigung des Vertrages sämtliche Forderungen der Xxxxxx aus dem Vertrag befriedigt hat oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten Voraussetzungen für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungeneine Sicherheitsleistung entfallen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn 4.2.1 Indem der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen Anleger auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenInternetseite xxx.x-x.xxx/xx/xxxxxxxxxxxx den „zahlungspflichtig kaufen“ -Button anklickt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Zeichnungsvertrages zum Zwecke Erwerb der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in Genussrechte der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältEmittentin ab. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform Anschluss erhält der Anleger eine SMS-TAN (das ist eine Konsumentenauskunfteiüber Short Massage Service übermittelte Transaktionsnummer) an die von ihm angegebene Mobilfunknummer. Sie betreibt Nach Eingabe der SMS-TAN auf der Internetseite www.k- x.xxx/xx/xxxxxxxxxxxx erhält der Anleger eine Datenbankautomatische Bestätigungs-Email mit allen Informationen zu dem Angebot des Anlegers, diesen Genussrechtsbedingungen, der Belehrung über das Widerrufsrecht – sofern der Anleger Verbraucher ist – und einem Bestätigungslink. Mit Anklicken des Bestätigungslinks erhält der Anleger eine Übersicht über seine bei der Zeichnung angegebenen Daten, die Genussrechtsbedingungen, die Widerrufs- und die Widerrufsfolgenbelehrung und die Datenschutzerklärung erhalten zu haben. Er bestätigt ebenfalls, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er den Verkaufsprospekt einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos unter www.k- x.xxx/xx/xxxxxxxxxxxx anfordern kann. 4.2.2 Nach erfolgreichem Anklicken des Bestätigungslinks in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werdenBestätigungs-E-Mail der Emittentin nimmt die Emittentin das Angebot des Anlegers durch Mitteilung in einer zweiten E-Mail an und es kommt ein Zeichnungsvertrag mit der KÖLNDÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 10959, USt-IDNr. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte gem. § 27a UStG: DE 122780510 zustande. Mit Annahme der Zeichnung erhält der Anleger für die jeweilige Zeichnung eine Genussrechtsnummer. Nach Annahme durch die Emittentin nimmt die Emittentin den Anleger namentlich mit der Einlage in das Genussrechtsregister auf. 4.2.3 Die Annahmeerklärung der Emittentin steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anleger das gezeichnete Genussrechtskapital an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der die Emittentin zahlt. 4.2.4 Die Zeichnungserklärungen werden in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In Reihenfolge ihres Eingangs bei der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtEmittentin angenommen. Im Falle eines Überhangs am Tage der Erledigung eines Sachverhalts werden Schließung des Angebots erfolgt die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöschtZuteilung der Genussrechte an die Anleger per Losverfahren. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Ein Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAbschluss eines Zeichnungsvertrages besteht nicht.

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Samples: Genussrechtsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung 2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Diensten / Dienstleistungen durch mibeca auf Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook, Instagram, YouTube etc.) stellt noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. 2.2 Ein Vertragsschluss zwischen Verisure mibeca und dem Kunden zustandekann mündlich, auf jeden Fall aber mit dem Beginn fernmündlich (Videocall, Webmeeting, Telefon) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Leistungserbringung durch Verisure Vertragsschluss mündlich oder aber wenn Verisure fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden Vertragsinhalte noch einmal in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertschriftlicher Form zu erhalten. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente 2.3 Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten wir das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat mit ihm zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen. 2.4 Ein Vertragsschluss zwischen mibeca und dem Kunden kann auch im elektronischen Geschäftsverkehr über den Webshop von mibeca oder per Online-Chat mit mibeca erfolgen. 2.5 Die im Webshop von mibeca buchbaren Leistungen stellen jeweils ein unverbindliches Angebot von mibeca zum Vertragsschluss über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt jeweilige Leistung dar (invitatio ad offerendum). 2.6 Der Kunde kann ein Angebot von mibeca zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Auskünfte die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. 2.7 mibeca wird den Zugang von über unsere Webseiten / Chatkanäle abgegebenen Bestellungen und Aufträgen unverzüglich per E-Mail bestätigen. 2.8 Die Bestellbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Kunden unmittelbar Zugang zu den bestellten Diensten (zum Beispiel durch Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt wird. Sollte die Leistung der vom Kunden bestellten Leistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sieht xxxxxx von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. xxxxxx wird den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung darüber unverzüglich informieren und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdengegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure 2.9 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. 2.10 Die Vertragsbestimmungen mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform Angaben zu den gebuchten Leistungen einschließlich dieser AGB werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die per E-Mail-Adresse Mail mit der Bestellbestätigung zugesandt. Zudem sind diese AGB auf der Webseite von mibeca gespeichert und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert für den Kunden abrufbar. 2.11 Ein Widerrufsrecht besteht nicht. mibeca geht ausschließlich Verträge mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Unternehmern im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung§ 14 BGB ein und weist ausdrücklich darauf hin, Forderungdass ein Widerrufsrecht bei per Fernabsatz (Telefon, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann Internet) eingegangenen Verträgen für Unternehmer nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungengilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag Besuch und das Betrachten der Webseite, einschließlich aller Angebote, sind ohne Registrierung möglich und kostenlos. 2. Für die Veröffentlichung von Angeboten ist eine Registrierung auf der Webseite xxx.xxxxxxxx-xx-xxxx.xx erforderlich. Für eine Registrierung sind Pflichtangaben notwendig, die bei der Registrierung abgefragt werden (im Folgenden „Vertragsdaten“). Angaben, die Sie im Zuge der Registrierung bei Soziales-im-Netz machen, müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sie werden Soziales-im-Netz Änderungen der Vertragsdaten unverzüglich mitteilen. 3. Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab (im Folgenden „Vertragsangebot“). Zuvor zeigen wir Ihnen die Vertragsdaten in einem Bestätigungsfenster an. Mit Hilfe von Änderungsbuttons können Sie die Angaben korrigieren. Einen Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrages haben Sie nicht. 4. Nachdem Sie den Registrierungsvorgang abgeschlossen haben, wird Soziales-im-Netz Ihnen durch Übermittlung einer E-Mail den Vertragsabschluss bestätigen (im Folgenden „Bestätigung“). Mit Zugang der Bestätigung kommt mit Unterzeichnung der Nutzungsvertrag zustande und Soziales-im-Netz legt für Sie das Nutzerkonto an. Die Bestätigung wird von Soziales-im-Netz gespeichert, ist für Sie auf der Webseite jedoch nicht noch einmal einsehbar und abrufbar. Sie können Ihre Vertragsdaten jederzeit per E-Mail bei Xxxx Xxxx (xxxx@xxxxxxxx-xx-xxxx.xx) 5. Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen (mindestens 18 Jahre alt), juristischen Personen und Personengesellschaften möglich. Die Registrierung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandejuristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, auf jeden Fall aber mit dem Beginn die namentlich genannt werden muss. Bei der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Registrierung dürfen nur einzelne Personen bzw. einen Teil davon mit Wissen Personengesellschaften als Inhaber des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / Mitgliedskontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder installiertFamilien). Mehrfache Registrierungen der gleichen Person/Einrichtung sind unzulässig. Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen Mitgliedsnamen sind untersagt. 3.26. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenIhr Nutzerkonto ist nicht auf mehrere soziale Einrichtungen übertragbar. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darIhr Trägerkonto ist von mehreren Nutzern derselben sozialen Einrichtung aber gleichzeitig nutzbar. 3.37. Der Kunde willigt einIn Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter schützen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Verisure der SCHUFA Holding AGIhre Daten von einem Dritten unbefugt zur Kenntnis genommen wurden, Wiesbadenmüssen Sie uns hiervon unverzüglich Mitteilung machen. Wir bitten um Ihr Verständnis, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungdass Sie als Nutzer für sämtliche Aktivitäten verantwortlich sind, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert Verwendung Ihrer Zugangsdaten vorgenommen werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person Wenn Sie einen etwaigen Missbrauch Ihrer Zugangsdaten nicht zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch vertreten haben oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz verletzt haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenhaften Sie selbstverständlich nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag kommt Vertragsangebote der Esders Pipeline Service, insbesondere die mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande“An- gebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, auf jeden Fall aber sind freibleibend. Beabsich- tigt der Kunde, ein Vertragsverhältnis mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Esders Pipeline Service ein- zugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang ei- ner entsprechenden Erklärung des Kunden in Betrieb nimmt(z.B. Bestellung, montiert Auftragsertei- lung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch die Esders Pipeline Service (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde seine Zahlungs- fähigkeit und / oder installiertKreditwürdigkeit zu. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten2.2. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Esders Pipeline Service ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zu- gang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektroni- schem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine rechtlich verbindliche Vereinbarung Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar. 3.32.3. Soweit die Esders Pipeline Service bei der Erstellung von Planungsleistun- gen Statikberechnungen oder sonstige Tragfähigkeitsberechnungen erstellt, so gilt Folgendes: Sämtliche Berechnungen stellen – soweit nicht ausdrück- lich in dem jeweiligen Vertragswerk anders bezeichnet – lediglich Beispiels- rechnungen ohne jedweden verbindlichen Charakter dar. Die Esders Pipe- line Service steht in keiner Art und Weise für die sachliche und rechnerische Richtigkeit ein, ebenso wenig für die Richtigkeit von getroffenen Annahmen im Zusammenhang mit jeglichen Berechnungen. 2.4. Soweit die Esders Pipeline Service die technische Dokumentation (Monta- ge- bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstige Unterlagen an den Kunden übergibt, sind die darin gemachten Angaben für die Esders Pipeline Service nicht bin- dend, soweit die Esders Pipeline Service nicht ausdrücklich zur verbindli- chen Grundlage des Vertrages erklärt. 2.5. An Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Do- kumentationen behält sich die Esders Pipeline Service Eigentums- und Ur- heberrechte vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Der Kunde willigt eindarf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weiterge- ben, dass Verisure der SCHUFA Holding AGunabhängig davon, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werdenob diese als vertraulich gekennzeichnet sind. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen2.6. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in richtigen und rechtzeiti- gen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftEsders Pipeline Service. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft wird über die dort zu ihm gespeicherten DatenNichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Soweit diese falsch Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Esders Pipeline Service ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponen- ten herbeizuführen. 2.7. Bei den Preiskalkulationen wird vorausgesetzt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwaig notwendige Vor- arbeiten oder unvollständig sein sollten, hat Leistungen des Kunden bereits vollständig ausgeführt sind und die Esders Pipeline Service ihre Leistungen ohne Behinderung und ohne Unterbrechung erbringen können. Die Angebote basieren jeweils auf der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder LöschungLeistungsbeschreibung des Kunden ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er Esders Pipeline Service behält sich das RechtRecht vor, die Einwilligung jederzeit zu widerrufenVertragsleistung nach Vertragsschluss einseitig anzupassen, wenn nur so die anwendbaren Sicherheitsbestimmungen oder andere gesetzliche Anforderungen oder die von der Installation und den damit zusammenhängenden Bauteilen erwartete Funktion es erfordern. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, Zusammen mit der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität Benachrichtigung des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungendie Esders Pipeline Service die damit einhergehende Preisanpassung mit- teilen.

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Samples: Leistungs Und Auftragsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Angebote von Sport Nenner sind, sofern nicht jeweils beim betreffenden Produkt auf eine bestimmte Angebotsdauer hingewiesen wird, freibleibend und unverbindlich. Befristete Sonderangebote werden als solche im Rahmen der Darstellung der einzelnen Waren ausgewiesen. 2.2. Auf den Websites (xxx.xxxxxxxxxxx.xx und xxx.xxxxxx.xx), in den Katalogen und den Werbebroschüren etc von Sport Nenner wird der Kunde über die Konditionen und Merkmale der von Sport Nenner angebotenen Waren und Dienstleistungen informiert. Die Darstellung der Waren und Dienstleitungen stellt kein Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, bei Sport Nenner Waren oder Dienstleistungen zu bestellen und zu erwerben und Sport Nenner ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. 2.3. Mit der Bestellung (persönlich, telefonisch, per eMail, per Post) erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot zum Abschluss eines Vertrages gegenüber Sport Nenner. Bei einer auf elektronischem Wege (insbesondere über Internet oder per eMail) bestellten Ware wird Sport Nenner dem Kunden, der Verbraucher ist, den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer bedarf es der ausdrücklichen Zugangsbestätigung nicht. Die dem Kunden von Sport Nenner übermittelte Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung (siehe Pkt 2.7.) dar, wenn Sport Nenner dies ausdrücklich erklärt. 2.4. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer vom Kunden getätigten Bestellung seitens Sport Nenner zustande. 2.5. Sport Nenner ist bei online-Bestellungen oder Bestellungen, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Sport Nenner getätigt werden, berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung des Kunden bei Sport Nenner anzunehmen oder abzulehnen. Erhält der Kunde innerhalb der genannten Frist keine gegenteilige Mitteilung/Ablehnung, kommt der Vertrag gemäß der Bestellung des Kunden zustande. 2.6. Erfolgt eine Ablehnung des Kundenangebotes durch Sport Nenner und hat der Kunde auf Grund des von ihm gewählten Zahlungsmodus bereits vor diesem Zeitpunkt Zahlung geleistet, wird die Zahlung des Kunden rückabgewickelt. Dem Kunden erwachsen - außer auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen - im Falle einer Ablehnung keine Ansprüche gegenüber Sport Nenner. 2.7. Sport Nenner steht es frei, innerhalb der in Pkt 2.5. angeführten Frist eine Auftragsbestätigung auszustellen. Diese ist die Annahmeerklärung durch Sport Nenner. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn bei Zugang der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch Auftragsbestätigung an den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3zustande. Gibt die Auftragsbestätigung von Sport Nenner die vom Kunden erteilte Bestellung nicht richtig wieder, hat der Kunde innerhalb von drei Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung dies schriftlich unter Angabe der unzutreffenden Punkte zu rügen, wobei eine allfällige Rüge an Sport Nenner zu richten ist. Ansonsten ist der Vertrag laut Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde willigt ein, dass Verisure wird in der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten Auftragsbestätigung über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhältWirkung seines Verhaltens besonders hingewiesen. 2.8. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungDarüber hinaus ist Sport Nenner berechtigt, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen Bestellung auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern eine haushaltsübliche Menge zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtbegrenzen. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag Nichtverfügbarkeit oder der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen nur teilweisen Verfügbarkeit der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat bestellten Waren und Dienstleistungen wird der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werdenunverzüglich informiert und wird bekannt gegeben, ob zu welchem Zeitpunkt die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen DatenLieferung erfolgen kann. 2.9. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung Verbraucher ist und er die Waren und Dienstleistungen auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Sport Nenner gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per eMail nach Vertragsschluss zugesandt. 2.10. Der Vertragsschluss mit Unternehmen erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. 2.11. Sport Nenner ist berechtigt, den Vertragsabschluss von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Entgeltvorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, wenn Sport Nenner auf Grund der konkreten Bestellung des Kunden kundenspezifische Einstellungen und Vorleistungen erbringen muss oder der Kunde bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das RechtGeschäften, die Einwilligung jederzeit nicht Zug um Zug abgewickelt werden, einer Bonitätsprüfung nicht zustimmt, oder zu widerrufenerwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt; letzteres ist der Fall, wenn eine negative Bonitätsauskunft vorliegt (siehe Pkt 10.1.) oder der Kunde bereits in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sport Nenner nicht zeitgerecht nachgekommen ist. Durch Mangels anderer Vereinbarung bemisst sich die Entgeltvorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung mit 50 % des Endpreises der betreffenden Bestellung des Kunden. 2.12. Dem Xxxxxx kommt unbeschadet eines allfälligen Rücktrittsrechtes gemäß Pkt 4. dieser AGB kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht zu. Sport Nenner behält sich jedoch vor, im Einzelfall einem vom Kunden gewünschten Umtausch zuzustimmen. Ein solches Vorgehen erfolgt einvernehmlich. Sofern Sport Nenner im Einzelfall einer Rückgabe der vom Kunden erworbenen Waren zustimmt, wird Sport Nenner dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes ausstellen. Eine Refundierung des geleisteten Kaufpreises in anderer Weise, insbesondere in bar, ist ausgeschlossen. 2.13. Die mit Sport Nenner in den Widerruf wird Geschäftsräumlichkeiten von Sport Nenner abgeschlossenen Kaufverträge können bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Sport Nenner und dem Kunden im Einzelfall auch als Kauf auf Probe ausgestaltet werden. Sollte ein solcher Vertrag zum Kauf auf Probe abgeschlossen werden, endet die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung Rückgabefrist des Kunden bis zu jedenfalls mit Geschäftsschluss am dritten Werktag nach dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte Tag der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung Wird der Bonität Kaufgegenstand nicht innerhalb dieser Rückgabefrist und in den Geschäftsräumlichkeiten von Sport Nenner an Sport Nenner unbeschädigt zurückgegeben, gilt der Kaufgegenstand als genehmigt und ist der Kauf beiderseits bindend. Gleiches gilt bei ausdrücklicher Genehmigung des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden Kaufgegenstands innerhalb der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenRückgabefrist durch den Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Angebote von Festo sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, Festo teilt Gegenteiliges schriftlich mit. 2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeentsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzwes sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. einen Teil davon mit Wissen Auch Erwartungen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / hinsichtlich der Produkte oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung Garantie dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt 2.3 Die Bereitstellung von Waren und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Leistungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungFesto Onlineshop stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit der Bestellung unterbreitet der Kunde Festo ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Über den Festo Onlineshop werden lediglich Bestellungen für Lieferungen nach Deutschland akzeptiert. Bestellungen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten in ein anderes Land geliefert werden sollen, sind an die SCHUFA Holding AGjeweilige Landesvertriebsgesellschaft zu richten. 2.4 Eine Bestellung wird erst verbindlich, Xxxxxxxxxxx 0wenn sie von Festo durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Eingangsbestätigung (siehe zur Eingangsbestätigung Ziffer 2.5) bestätigt wurde oder Festo die Bestellung ausführt, 00000 Xxxxxxxxxinsbesondere Festo der Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung oder Eingangsbestätigung, bei der Unterschrift und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung oder Eingangsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Festo nicht verbindlich. 2.5 Sofern (zumindest auch) solche Produkte Teil der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenBestellung des Kunden sind, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht für die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern ein konkreter Liefertermin im Europäischen Wirtschaftsraum und in Zeitpunkt der Schweiz sowie ggfBestellung noch nicht feststeht, erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Auch durch diese Eingangsbestätigung wird die Bonität Bestellung des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältKunden verbindlich. Im Auftrag von Creditreform werden Hinblick auf solche Positionen, für die ein Liefertermin im Zeitpunkt der Eingangsbestätigung noch nicht feststeht, wird der Liefertermin bestätigt, sobald er feststeht. Es steht dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbankfrei, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Iseine Bestellung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der NameHinblick auf diese Positionen durch ausdrückliche Erklärung, die AnschriftFesto vor Bestätigung des Liefertermins in Textform zugehen muss, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person kostenfrei zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. stornieren. 2.6 Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf des Kaufs von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft Software über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch App World kommt ein Vertrag spätestens durch die Bereitstellung der Software zustande. 2.7 Das Schweigen von Festo auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung sonstige Erklärungen des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungengilt nur als Zustimmung, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungensofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Liefer , Zahlungs Und Softwarenutzungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1II.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Die Bestellung des Kunden in Betrieb nimmtdem Online-Shop der ELBG, montiert und / per Telefon oder installiertin einer Verkaufsstelle der ELBG stellt das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, das von der ELBG nach den nachfolgenden Regeln angenommen wird. 3.2II.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Bei einer Bestellung des Kunden in einer Verkaufsstelle der ELBG kommt der Ver- trag durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darÜbergabe der Ware zustande. 3.3II.3. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Mitarbeiters der ELBG am Telefon zustande. II.4. Bei einer Bestellung im Online-Shop kommt der Vertragsschluss wie folgt zu- stande: Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über wählt die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungWaren, die Durchführung er zu kaufen beabsichtigt, aus und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie legt sie in seinen Warenkorb. Über die Schaltfläche »zur Kasse« wird der Kunde zur Ein- gabe seiner persönlichen Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxzum Login und zur Angabe der gewünschten Versandart aufgefordert. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform Danach werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Artdie verfügbaren Zahlungsar- ten angezeigt. 14 DSGVO mitgeteilt: Nach Auswahl der Zahlungsart werden dem Kunden alle Bestellda- ten auf der Bestellübersichtsseite »Zusammenfassung« angezeigt. Sobald der Kunde die Kenntnisnahme der AGB und der Datenschutzbestimmungen bestätigt und anschließend die Schaltfläche »jetzt kaufen« angeklickt hat, löst er die Bestel- lung aus und gibt damit sein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in An- nahmeerklärung der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die ELBG erfolgt per E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck. Solange die Schaltfläche »jetzt kaufen« nicht angeklickt wurde, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden können die Daten taggenau gelöschtder Bestellung jederzeit geändert oder der Kauf abgebrochen werden. Im Falle Zum Ändern der Erledigung eines Sachverhalts Bestelldaten kann entweder die Schaltfläche »zurück« angeklickt werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich (auch über die Verarbeitung Funktion »zurück« des Browsers) oder über die einzelnen Schaltflächen des Warenkorbsystems die gewünschte Seite des Bestellvorgangs aufgerufen wer- den, um dort Änderungen vorzunehmen. Der konkrete Vertragstext der Bestellung wird nicht gespeichert. Vor dem Absen- den der Bestellung besteht aber die Möglichkeit, sich die Vertragsdaten anzusehen, sie über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken und sich die Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenselbst zu speichern. Die Daten, die Creditreform zu Diese können zudem nach der Bestellung jederzeit im Kundenkonto ein- gesehen werden. Der Vertragsinhalt wird dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung spätestens bei Lieferung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenWare auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1(1) Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (sog. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung „invitatio ad offerendum“) dar. 3.3. Der Kunde willigt ein(2) Durch Anklicken „in den Warenkorb“, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt Klick sodann auf „Warenkorb“ und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure sodann Klick auf „Bestellung prüfen“-Buttons im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxletzten Schritt des Bestellpro- zesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil Buchung der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.aBestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In Unmittelbar nach Absenden der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der NameBestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die Anschriftjedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, das Geburtsdatum, ggfsobald wir Ihre Bestellung und/oder Buchung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem ZweckPostfaches. (3) Sie können in unserem Onlineshop Waren zum Kauf und/oder ggf. vereinzelt Dienstleistungen zur Buchung auswählen, Auskünfte über indem Sie diese durch Klick auf den entsprechenden Button in einen Warenkorb legen. Wenn Sie die Kreditwürdigkeit Bestellung abschließen wollen, gehen Sie zum Warenkorb, wo Sie durch den weiteren Bestellprozess geleitet werden. Nach der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen Artikelauswahl im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Warenkorb und der Angabe aller erforderlichen Bestelldaten im nachfolgenden Schritt öffnet sich durch Betätigen des Buttons „Bestellung prüfen“ eine Seite, in welcher die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Ko- sten nochmals zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Eingaben korrigieren bzw. von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöschtVertragserklärung Abstand nehmen. Berechtigte Interessen der Speicherung Erst durch anschließendes Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot im Sinne des Art. 6 von Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft2 abgegeben. (4) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Der Kunde hat gegenüber Etwaige Übersetzungen in andere Sprachen dienen ledig- lich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, Übersetzung hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungendeutsche Text Vorrang.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.14.1 Alle Angebote von Penta sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von Penta ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und angebotenen Leistungen für einen Zeitraum von 4 Wochen für Penta verbindlich. 4.2 Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von Penta einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von Penta angebotenen Leistungen. Dieser Auftrag kann auch durch digitale Unterschrift des Kunden erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter Zugrundelegung des in den Auftragsunterlagen angegebenen Preises und den darin niedergelegten Konditionen sowie auf Grundlage dieser Sonderbedingungen für Listingprodukte. 4.3 Auftragsbestätigungen werden in der Regel nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch Penta. Ebenso bedürfen sonstige mündliche Vereinbarungen einer Bestätigung in Textform. 4.4 Der Vertrag kommt konkludent mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber Leistungserbringung durch Penta bzw. mit dem Beginn Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Übersendung der Leistungserbringung durch Verisure Rechnung zustande. 4.5 Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Selbständiger bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertFreiberufler zu sein. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein4.6 Ferner versichert der Kunde, dass Verisure der SCHUFA Holding AGer alle Angaben zu Vertragsdaten, Wiesbadendie bei Vertragsschluss erhoben werden, Daten vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten Firma des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordernRechtsform, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke Name der Profilbildung (Scoring)vertretungsberechtigten Person, um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die postalische Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse Adresse, Telefon- und das Zahlungsverhalten Telefax-Nummer und Kontoverbindung. Darüber hinaus versichert der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrecht. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 9 dieser Sonderbedingungen für Listingprodukte sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen. 4.7 Penta ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistungen gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen. 4.8 Ein Rücktrittsrecht von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse xxxxx besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Kreditwürdigkeit des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung Xxxxx kann zudem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus Alterdiesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, Geschlecht, Adresse in Verzug ist und ggfnach erfolgter Mahnung bzw. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden nach Fristsetzung der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenZahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

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Samples: Sonderbedingungen Für Listingprodukte