Vertragsschluss. 2.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt. b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis. c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract). 2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge. 2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1a. Die Preise sind aktuell auf den Internetseiten des Campingplatz Kirnbergsee verfügbar und mit dem Buchungsprogramm verknüpft. Ein Vertrag Diese Preise können auch telefonisch erfragt werden. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte (Prospekte und Internetportale von Drittanbietern).
b. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
c. Mit der Buchung bietet der Xxxx dem Campingplatz Kirnbergsee den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Xxxx vom Campingplatz Kirnbergsee eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Mietvertrag zwischen dem Campingplatz Kirnbergsee und dem Xxxx kommt rechtswirksam erst zustandemit der (An-) Zahlung der Rechnung durch den Xxxx oder mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Xxxx oder mit dem Betreten des Campingplatz Kirnbergsee außerhalb des Eingangsbereichs – zustande je nachdem, was früher eintritt.
a. durch Rücksendung x. Xxx Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für den jeweiligen Typ Übernachtungsmöglichkeit darf nicht überschritten werden.
e. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde. Die schriftliche Einverständniserklärung ist einschließlich einer Kopie des EDV-geprüften und Personalausweises von dem/der/den Erziehungsberechtigten vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Anreise in der Anmeldung vom Campingplatz Kirnbergsee unaufgefordert vorzulegen.
f. Bei der Buchung von 14 Tagen nach Zugang des AuftragesOptionen wie zum Beispiel weiteres Zelt, Pavillon, Fahrzeug hat der Xxxx die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis Zweifel erkundigen Sie sich vor der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtBuchung beim Campingplatz Kirnbergsee.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-g. Hat ein Dritter für den Xxxx, Versand-mit dessen Einverständnis, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisgebucht, haftet er dem Campingplatz Kirnbergsee gegenüber zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)h. Unsere Stellplätze stehen nicht als Erst- oder Zweitwohnsitz zur Verfügung. Saisonale Gäste bis zu 8 Monate sind herzlich willkommen, Preise nach Absprache.
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung i. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträgeuntersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.3j. Angebote vom Campingplatz Kirnbergsee zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtDer Campingplatz Kirnbergsee kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrags mit einem Xxxx ablehnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. 2.1 Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Ladengeschäft kommt der Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggeberszustande, wenn der Auftraggeber ausgefüllte und unterschriebene Kunden- antrag klarmobil zugeht und dieser von klarmobil be- stätigt wird, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch klarmobil.
2.2 Online gibt der Kunde sein Angebot über die Lieferung von ihm zuvor ausgewählten und in den Warenkorb ab- gelegten Produkte ab, indem er am Ende der Be- stellstrecke unterhalb der Bestellübersicht den But- ton „Jetzt kaufen“ betätigt. Die Annahme erfolgt durch die klarmobil mit Auftragsbestätigung, spätes- tens mit der Leistungsbereitstellung.
2.3 klarmobil behält sich vor,
2.3.1 vor der Annahme des Auftragnehmers Kundenantrages nach Maßgabe des anliegenden Datenschutzmerkblattes Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzu- holen;
2.3.2 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus ande- ren bestehenden oder früheren Kundenverhältnis- sen oder aus einem Kundenverhältnis mit einem mit klarmobil i.S.v.§§ 15 ff. AktG verbundenen Unter- nehmen im Rückstand ist;
2.3.3 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Xxxxx- xxxx sind;
2.3.4 vor Freischaltung eines Anschlusses die ver- traglichen Leistungen von einer durch den Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Verfügt der Kunde nicht über die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen kann klarmobil Sicherheit in Kenntnis entgegenstehender Form einer unbefriste- ten Bankbürgschaft oder eine Bareinzahlung for- dern. Die Sicherheitsleistung ist im Falle des Verzu- ges bei Unterdeckung auf Anforderung von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtklarmobil zu erhöhen.
2.3.5 innerhalb des letzten Monats Kunde der klar- mobil waren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Vertragsschluss. 2.1(zu § 2 AVBWasserV)
1.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustandeDie Aufnahme der Wasserversorgung ist bei der BHAG mittels des entsprechend gültigen Formulars zu beantragen.
a. durch Rücksendung 1.2. Der Versorgungsvertrag wird grundsätzlich mit dem Eigentümer oder dem Erbbauberechtigten des EDV-geprüften anzuschließenden Grundstücks abge- schlossen.
1.3. In Ausnahmefällen kann der Versorgungsvertrag auch mit dem Nut- zungsberechtigten des Grundstücks (z. B. mit dem Mieter, Pächter oder Nießbraucher) abgeschlossen werden, wenn der Nutzungs- berechtigte die Verfügungsgewalt über den Hausanschluss ausübt und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf der Eigentümer oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer Erbbauberechtigte sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung zur Erfüllung des Vertrages erklärtmitverpflichtet.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet 1.4. Tritt an der Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsge- setzes, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versor- gungsvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen alle Wohnungs- eigentümer mit der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit BHAG abzuschließen und personelle Änderun- gen, die die Haftung der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt Wohnungseigentümer berühren, der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins VertragsverhältnisBHAG unverzüglich mitzuteilen.
c. durch 1.5. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die Unterzeichnung an einen Wohnungs- eigentümer abgegebenen Erklärungen der Vertragspartner BHAG auch für die übrigen Mitglieder der Order Confirmation WEG rechtswirksam.
1.6. Der vorstehende Absatz gilt entsprechend, wenn das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (Sales ContractGesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruchteilen).
2.21.7. Für den Umfang Der Versorgungsvertrag beinhaltet sowohl die Regelungen des An- schlussverhältnisses als auch die Regelungen der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblichTrinkwasserbe- lieferung. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen AufträgeDie Bereitstellung von Löschwasser erfordert besondere Vereinbarungen.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv), Allgemeine Anschluss Und Grundversorgungsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1. Ein Der Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung m.charge Ladekarte kommt erst mit Frei- schaltung der von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH zur Verfügung gestellten Ladekarte zustande. Die Freischaltung erfolgt durch einmalige Registrierung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich Kunden unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx unter der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLRubrik E-Mobilität mittels der ihm überlassenen PIN-Nummer und Contract-ID. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer Nach erfolgter Registrierung wird die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. Ladekarte durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH für die Benutzung frei- geschaltet.
2.2. Für Der Vertrag über die Nutzung der Ladestation und den Umfang Bezug des Ladestroms über die „ladeapp“ kommt durch nachfolgend beschriebene Vorgehensweise zustande:
2.2.1 Die Initiierung des Ladevorgangs an der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich zuvor in der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge„ladeapp“ ausgewählten Ladestation wird direkt aus der „ladeapp“ oder durch Scan eines QR-Codes an der Ladestation gestartet.
2.2.2 Nach Auswahl der Ladestation wird der Kunde zu einer exter- nen Webansicht-URL für direkte Zahlungen umgeleitet, auf welcher der für diese Station geltende Tarif angezeigt wird.
2.2.3 Nach Eingabe der Zahlungsdaten und Akzeptieren dieser AGB der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH und der Daten- schutzbestimmungen kommt der Vertrag zustande und der La- devorgang kann gestartet werden.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichendeNur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers also für natürliche Perso- nen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständi- gen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden nicht Vertragsbestandteilkann, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.gilt fol- gende Widerrufsbelehrung:
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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag
Vertragsschluss. 2.1Die Bank schließt Festgeldverträge auf Antrag. Ein Fest- geldvertrag setzt ein bereits bestehendes Tagesgeld- konto bei der Bank voraus, das als Verrechnungskonto des Festgeldvertrags dient. Unterhält der Kunde kein Tagesgeldkonto bei der Bank, wird mit Abschluss eines Festgeldvertrags automatisch für den Kunden ein Tages- geldkonto eingerichtet. Dieses Tagesgeldkonto gilt dann als Verrechnungskonto des Festgeldvertrags. Es gelten hierzu ergänzend die Besonderen Geschäftsbedingungen für Tagesgeldkonten. Der Vertrag über das Opel Bank Festgeld kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis ordnungsgemäß eingereichten Antrags des Kunden nach erfolgreich durchgeführter Identitätsprü- fung („Legitimation“) zustande. Der Kunde hat hierzu den über das Internet ausgefüllten Antrag unterschrieben an die Bank zu senden und das dort näher beschriebene Identifikationsverfahren durchzuführen. Festgeldverträge können auch für Minderjährige eröffnet werden. In diesem Fall müssen sich sowohl der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über Minderjäh- rige als auch der oder die Durchführung gesetzlichen Vertreter legitimie- ren. Bis zur Vollendung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL16. Lebensjahres ist hierbei für den Minderjährigen die Vorlage seiner Geburtsurkunde ausreichend. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der elektronischen Annahme Minderjährigen-Festgeldvertrag von der Bank zu ei- nem Einzelvertrag auf den Namen des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisursprünglich Min- derjährigen umgewandelt. Dies setzt eine erneute Legiti- mation voraus.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für Festgeldverträge
Vertragsschluss. 2.13.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung Der Nutzer kann auf der Website Apothekenprodukte suchen und vergleichen sowie nähere Informationen zu den gewählten Produk- ten abrufen. Entschließt sich der Nutzer zum Erwerb von Apotheken- produkten über das Anfrage- bzw. Bestellformular auf der Website, übernimmt apoly die technische Weiterleitung der Informationen des EDV-geprüften Nutzers an die ausgewählte Apotheke. Apoly wird nicht Teil der Ver- tragsbeziehung zwischen dem Nutzer und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags der Apotheke über den Er- werb von Produkten; apoly bietet den Nutzern insbesondere selber keine Produkte zum Erwerb an. Auf Anfrage kann Apoly die telefoni- sche Kontaktaufnahme auch zu nicht auf der Website gelisteten Apo- theken an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtNutzer vermitteln.
b. beim 3.2. Die auf der Website dargestellte Auswahl an Produkten und Leis- tungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot der Apotheken dar, sondern ist als Aufforderung an die Nutzer zu verstehen, ihrerseits Kontakt mit einer Apotheke herzustellen bzw. ein Angebot bei der je- weils ausgewählten Apotheke abzugeben. Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Datenaustausch richtet sich Bestellformularsauf der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLWebsite kommt noch kein Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und der ausge- wählten Apotheke zustande (hierzu Ziff. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales ContractIV).
2.23.3. Für den Umfang Apoly verpflichtet sich ausschließlich mit der vertraglich geschuldeten Leistung Sorgfalt eines or- dentlichen Kaufmanns zur technischen Weiterleitung und Vermitt- lung von Leistungen. Die erfolgreiche Erfüllung bzw. ordnungsge- mäße Durchführung von Verträgen, die zwischen dem Nutzer und der Apotheke geschlossen werden, ist ausschließlich nicht Gegenstand des Vertrages zwischen apoly und dem Nutzer. Apoly hat keinen Einfluss darauf, ob es zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind Apotheke und dem Nutzer kommt, insbesondere besteht keine rechtsverbindlichen AufträgeÜbereinkommens- pflicht auf Seiten der Apotheke oder des Nutzers.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Vertragsschluss. 2.1Soweit im Angebot nicht anderweitig angegeben, sind Angebote von Bisnode freibleibend. Ein Der Vertrag kommt rechtswirksam erst mit der Bestäti- gung der Bestellung (Auftragsbestätigung) durch Bisnode, spä- testens aber mit der Bereitstellung der Leistung zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Bisnode gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung internationalen Wa- renkauf (CISG) und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechts- ordnung verweisen. Die Vertragssprache ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag Deutsch. Für die Auslegung aller Vereinbarungen ist allein die deutsche Textfas- sung maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen AufträgeErfüllungsort ist Darmstadt. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Bisnode und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis ist Darmstadt. Bisnode ist aber auch berechtigt, das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Zwingende gesetzliche Bestim- mungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit der Textform.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.13.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustandeAngebote von TIER (insbesondere die in der Preisliste für Werbebuchungen angegebenen Preise) sind freibleibend und unverbindlich und abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit von Werbeflächen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
a. durch Rücksendung 3.2. Der Auftraggeber kann Angebote für Werbebuchungen gegenüber TIER in Textform abgeben. Das jeweilige Angebot hat Angaben zur gewünschten Anzahl der mit Werbemitteln zu belegenden Werbeflächen, dem Inhalt der Werbemittel und dem gewünschten Zeitraum der Nutzung der Werbeflächen sowie gegebenenfalls dem Bereich der Veröffentlichung zu beinhalten. Angebote des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung Auftraggebers kann TIER innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach deren Zugang des Auftragesannehmen.
3.3. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange Die Werbebuchung kommt mit Bestätigung durch TIER zustande. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Bestätigung seitens TIER der Bezeichnung als solche und muss in Textform abgegeben werden.
3.4. Durch die Bestätigung gemäß Ziffer 3.3. kommt eine verbindliche Werbebuchung („Festauftrag“) zustande. Jede Partei kann bis spätestens 60 Tage vor der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die vereinbarten Durchführung des Vertrages erklärtFestauftrags - ohne Angabe von Gründen - von dem Festauftrag zurücktreten.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet 3.5. Angebote von Werbeagenturen und Werbevermittlern werden von TIER nur angenommen, sofern diese ihren jeweiligen Auftraggeber benennen und eine entsprechende Beauftragung nachweisen.
3.6. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen TIER und Auftraggeber ist die zwischen den Parteien geschlossene Werbebuchung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierdurch werden alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiedergegeben. Mündliche Zusagen von TIER vor Abschluss der Werbebuchung sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch die Werbebuchung ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3.7. Ergänzungen und Abänderungen der Kauf ausschließlich nach diesen getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLGeschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern, Prokuristen und Vertriebsmitarbeitern sind die Mitarbeiter von TIER nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisunterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Advertising Agreement
Vertragsschluss. 2.1Hiermit beantrage(n) ich/wir die Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Verrechnungskonto bei der Bank. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an Nachdem ich/wir meinen/unseren Antrag abgesen- det habe/n, erhalte(n) ich/wir eine Bestätigung über den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des AuftragesEingang meines Antrags. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme Anschluss prüft die Bank die Eröffnung des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Wertpapierdepots mit Ver- rechnungskonto. Der Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebersdas Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto kommt rechtswirksam zustande, wenn ich das Kontoeröffnungsschreiben der Auftraggeber Bank erhalte. Dieses Dokument wurde aufgrund der von Ihnen bei der Antragsstellung am [Datum] um [Uhrzeit] auf der Seite [xxxxx://xxx.xx] eingegebenen Daten gene- riert und ist ohne Unterschrift gültig. Die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend „Bank” genannt) ist in ih- rem Marktsegment die Lieferung führende Vollbank in Deutschland. Derzeit werden von den Skontroführern der Bank ca. 930.000 Orderbücher an den Börsen Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart betreut. Konzernweit beschäftigt die Bank zurzeit ca. 450 Mitarbeiter. Der Schwerpunkt des Auftragnehmers Geschäftes der Bank lag früher beim klassischen Börsenhandel. Mittlerweile bietet die Bank vielfältige Dienstleistungen rund um den Kapitalmarkt an und baut ihre Geschäftsfelder aktuell weiter aus. Seit dem 1. August 1994 ist die Aktie der Bank an der Börse notiert und wird an den Börsen in Kenntnis entgegenstehender oder Berlin, Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart im Freiverkehr gehandelt. Die Bank verfügt über langjährige Expertisen im Handel mit Wertpapieren und Termingeschäften. Dabei stellen wir unseren Kunden verschiedene leistungsfähige Online-Handelsplattformen zur Verfügung. Als Vollbank be- sitzen wir die Erlaubnis zum Betreiben aller entsprechenden Bankgeschäf- te, um Banken, Finanzdienstleistern, Fondsgesellschaften, Emittenten und professionellen Börsenhändlern bei der Umsetzung von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtAlternative-Invest- ment-Strategien Produktlösungen anbieten zu können.
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Vertragsschluss. 2.11. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Sozialwerk St. Georg e.V. verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Dem Angebot des Kunden liegen die in den Ausschreibungsunterlagen, dem Fortbildungsprogramm bzw. der Homepage der AUTEA aufgeführten Leistungsbeschreibungen und diese AGB zugrunde.
2. Ist der Kunde Unternehmer, werden dessen Geschäftsbedingungen zurück gewiesen, soweit diese von den vorliegenden abweichen und finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Bei Seminaren hat eine Anmeldung schriftlich, per Post, Telefax oder E-Mail, zu erfolgen. Bei Weiterbildungskursen muss die Anmeldung schriftlich und durch den Kunden handschriftlich unterschrieben erfolgen. Der Kunde kann für die schriftliche Anmeldung ein von AUTEA zur Verfügung gestelltes Formular verwenden.
4. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden mit der Annahme des Auftra- ges steht Angebotes durch das Sozialwerk St. Georg. e.V. zustande. Das Sozialwerk St. Georg e.V. erklärt dem Auftraggeber Kunden eine Annahme durch schriftliche Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Angebotes. Liegen zwischen Eingang des Angebotes und Erbringen der Leistungen, z. B. durch ein Rücktrittsrecht Seminar, weniger als vier Wochen, wird Das Sozialwerk St. Georg e.V. eine Annahme vor der Leistungserbringung erklären. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn aufgrund der Kurzfristigkeit der Anmeldung des Kunden die schriftliche Anmeldebestätigung dem Sozialwerk St. Georg e.V. per Post voraussichtlich vor Beginn der Veranstaltung nicht mehr zugehen wird. Das Sozialwerk St. Georg e.V. wird dann versuchen, den Kunden telefonisch, per E-Mail oder durch Telefax zu informieren.
5. Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung des Sozialwerks St. Georg e.V. vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zuInhalt des Angebotes des Kunden ab, solange bis so liegt ein neues Angebot vor. Daran ist das Sozialwerk St. Georg e.V. für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Erklärt der Auf- tragnehmer sich Kunde innerhalb dieser Frist positiv über ausdrücklich oder schlüssig die Durchführung Annahme, kommt der Vertrag aufgrund des Vertrages erklärtneuen Angebotes unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Andernfalls gilt das neue Angebot des Sozialwerks St. Georg e.V. als abgelehnt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL6. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer Kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, insbesondere weil die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-zur Verfügung stehende Teilnehmeranzahl erreicht ist, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisinformiert das Sozialwerk St. Georg e.V. den Kunden.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.11. Ein Der Vertrag kommt rechtswirksam erst zustandezwischen Tätowierer und Kunde zu Stan- de.
a. durch Rücksendung 2. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsschluss mit einem bestimmten Tätowierer.
3. Der Vertrag zwischen Tätowierer und Xxxxx kommt zu Stande, wenn ein schriftlicher Auftrag des EDVKunden vom Tätowierer ange- nommen wird. Der Auftrag kann innerhalb von vier Wochen nach Eingang schriftlich oder auf elektronischem Wege (per E-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Mail oder Messenger) angenommen werden. Eine Durchschrift des schriftlichen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf stellt noch keine Annahme dar, es sei denn, diese wird ausdrücklich schriftlich oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages auf elektronischem Wege erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL4. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins VertragsverhältnisAuftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei derTermin- vereinbarung getroffenen Vertragsinhalten.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)5. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsände- rung dar und berechtigen zur Ablehnung des Auftrags.
2.26. Für den Umfang Die Tätowierer behalten sich vor, Aufträge und Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können bei- spielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen- oder tierverachtende Motivwünsche, Motivwünsche, die der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblichTätowierer moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, das Bestehen auf die Tätowierung besonders exponierter Körperstellen oder des Intimbereichs, Motive mit er- kennbarem Namen, u.a. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträgesein.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Tattoo Service Agreement
Vertragsschluss. 2.1a. Mit dem Passieren des Kassenbereichs der seitens der Rocolinos Kinderwelt GmbH betriebenen Einrichtungen kommt ein Benutzungsvertrag zwischen der Rocolinos Kinderwelt GmbH und dem Kunden zustande. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Bezahlung des Eintrittsgeldes. Diese AGB sind Gegenstand des Benutzungsvertrags und werden von dem Kunden ausdrücklich anerkannt.
b. Die Präsentation der Dienstleistungen auf den Internetseiten der seitens der Rocolinos Kinderwelt GmbH betriebenen Einrichtungen stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Es handelt sich allein um eine unverbindliche Aufforderung an potentielle Kunden, ihrerseits ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags abzugeben. Über die Internetseiten der seitens der Rocolinos Kinderwelt GmbH betriebenen Einrichtungen besteht für Kunden die Möglichkeit, Geburtstagspakete und Gutscheine zu reservieren. Durch Anklicken der Buttons „Verbindlich reservieren“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot unter Einschluss dieser AGB ab. Nach Eingang dieses Angebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, in welcher bestätigt wird, dass die Rocolinos Kinderwelt GmbH seine reservierung erhalten hat (sog. Eingangsbestätigung). Durch diese Eingangsbestätigung kommt ein Vertrag noch nicht zustande. Ein Vertrag kommt rechtswirksam vielmehr erst dadurch zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden , dass die Rocolinos Kinderwelt GmbH ausdrücklich die Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages Angebots erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit Dies geschieht in Form der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins VertragsverhältnisVersendung einer sog. Auftragsbestätigung.
c. durch Durch die Unterzeichnung telefonische Reservierung eines Tisches in einer von der Vertragspartner Rocolinos Kinderwelt GmbH betriebenen Einrichtung kommt ein Benutzungsvertrag nicht zustande. Es handelt sich vielmehr allein um eine unverbindliche Reservierung. Ein Benutzungsvertrag kommt erst mit dem Passieren des Kassenbereichs der Order Confirmation (Sales Contract)seitens der Rocolinos Kinderwelt GmbH betriebenen Einrichtungen zustande. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Bezahlung des Eintrittsgeldes. Diese AGB sind Gegenstand des Benutzungsvertrags und werden von dem Kunden ausdrücklich anerkannt.
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Vertragsschluss. 2.1. Ein Vertrag Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz Bostalsee und der Gutschrift der überwiesenen Anzahlung auf dem angegebenen Konto zum Fälligkeitstermin kommt rechtswirksam erst der beidseitig verbindliche Mietvertrag zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme der Buchungsbestätigung durch die Leistung der Anzahlung erkennt der Xxxx diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Platzordnung an. Die verbleibende Restzahlung ist am Tag der Anreise in bar oder unbar (EC-Karte/ Kreditkarte) beim Check-In für den gesamten Zeitraum des Auftrages bestätigt verbindlich gebuchten Aufenthaltes zu entrichten. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in bereits gezahlten Entgelte. Die zu zahlenden Entgelet ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisder Preisliste des Eigenbetriebes „Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land“. Der Campingplatz Bostalsee weist auf seine Verpflichtung hin, vom Campinggast die Tourismusabgabe der Gemeinde Nohfelden entsprechend der geltenden Satzung einzuziehen. Die Tourismusabgabe ist am Anreisetag zu entrichten.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Mietvertrag
Vertragsschluss. 2.12.1 Jegliche Angebote von Geiger GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot be- zeichnet sind.
2.2 Sofern nicht abweichend geregelt, wird eine Bestellung erst dann gegen- über einem Besteller verbindlich, wenn sie von Geiger GmbH & Co. KG durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt wurde. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung Eine mit Hilfe au- tomatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unter- schrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als formwahrend erteilt. Das Schweigen von Geiger GmbH & Co. KG auf Angebote, Bestellungen, Auffor- derungen oder sonstige Erklärungen des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Soweit die Auftrags- bestätigung vertragsrelevante, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des AuftragesRe- chenfehler enthält, ist sie für Geiger GmbH & Co. KG nicht verbindlich. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht umgehender Auftragsausführung ohne vorherige Auftragsbestäti- gung in Textform gelten die Warenrechnung oder der Lieferschein von Geiger GmbH & Co. KG, je nachdem was dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zuBesteller zuerst zugeht, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtals Auftragsbestätigung.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich 2.3 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Ver- brauchsangaben, DIN-Normen sowie sonstige Beschreibungen des Lieferge- genstands aus den zu dem Angebot oder der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLAuftragsbestätigung gehören- den Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrück- lich als verbindlich bezeichnet sind. Mit der elektronischen Annahme Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins VertragsverhältnisLiefergegenstands dar.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)2.4 Geiger GmbH & Co. KG behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen al- le Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Regelungen unter Ziffer 11. bleiben hiervon unberührt und gelten im Übrigen ergänzend.
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung Gegenstand dieser AGB ist die Bestellung und Abwicklung von Bestellungen bzgl. der angebotenen Waren und sonstigen Leistungen abseits des EDVOnline-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)Marktplat- zes xx-xxx.xx.
2.2. Für Die Darstellung der Leistungen des VERKÄUFERS im Co-Med-Katalog, in sonstigen Produktbeschreibungen, Flyern, Katalogen, Preislisten, Aussagen etc. sowie ggf. im Angebot und dessen Anlagen stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Umfang KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die entsprechenden Waren / Leistungen des VERKÄUFERS ab. Der VERKÄUFER wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung durch gesonderte Annahmeerklärung oder durch Übersendung der vertraglich geschuldeten Ware annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Übersendung der bestellten Waren / Erbringung der Leistung ist ausschließlich kommt der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblichVertrag zu Stande. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen AufträgeDie Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. Weder der Co-Med-Katalog noch sonstige Produktinformationen stellen Angebote des VERKÄUFERS dar.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ Produktbeschreibungen, Darstellungen, Aussagen, etc. des VERKÄUFERS sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung oder vom Auftrag einem sonstigen Vertretungsberechtigten des Auftraggebers abweichendeVERKÄUFERS.
2.4. Der KUNDE kann eine Bestellerklärung, entgegenstehende beispielsweise durch Übersendung des Auftragsformulars, per E-Mail, Fax, Brief oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteiltelefonisch usw., es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmtgegenüber dem VERKÄUFER abgeben.
2.5. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn Verträge bzgl. der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtplatzierten Bestellungen kommen ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem VERKÄUFER zustande.
2.6. Die Vertragssprache ist deutsch.
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Vertragsschluss. 2.1Der Vertrag kommt durch textförmige Auftrags- und/oder Reservierungsbestätigung der Zoo Hannover gGmbH über die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinba- rung von Lieferungen und Leistungen mit dem Kunden zustande. Gleichzeitig wird mit Ver- tragsschluss bzgl. der Überlassung von Räumen und Flächen ein Mietverhältnis begründet. Es bedarf einer vorherigen textförmigen Erlaubnis der Zoo Hannover gGmbH, wenn Räume oder Flächen unter- oder weitervermietet werden. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf Weiterverkauf sowie die kommerzielle Vermarktung von Veranstaltungen und/oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis Tei- len der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung Veranstaltung enthaltenen Leistungen sind untersagt. Der Kunde bedarf einer vorherigen textförmigen Genehmigung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des AuftraggebersZoo Hannover gGmbH, wenn die Veranstaltung oder darin enthaltene Leistungen weiterverkauft oder kommerziell vermarktet werden sol- len. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten oder Flächen. Sollten diese in der Auftraggeber Auftragsbestätigung zugesagt aber nicht verfügbar sein, ist die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender Zoo Hannover gGmbH verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Bereich der vor- gesehenen Veranstaltungsräume und/oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtAußenflächen zu bemühen.
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Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Vertragsschluss. 2.11. Die auf den Online-Shops oder sonstigen Werbematerialien von sparstrom dargestellten Energietarife und Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produkt-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons Kaufen geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb erhaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. sparstrom kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail nach Freischaltung des Antrages durch den Energielieferanten badenova AG & Co. KG oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 19 Tagen annehmen.
2. Unser unverbindlicher Produkt-Katalog richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Bestandteil des Vertrages ist die Vermittlung eines Energieliefervertrages mit der badenova AG & Co. KG. Dieser kommt zum nächstmöglichen Liefertermin unter Berücksichtigung der verwendeten und zum Zeitpunkt des Vertrages aktuellen AVB der badenova AG & Co. KG zustande. sparstrom tritt im Rahmen des Vertragsabschlusses als Vertragsvermittler des Energievertrages auf. Ein zu erklärender Widerruf hat folglich gegenüber der sparstrom erklärt zu werden. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus 2. dem Vertrag kommt rechtswirksam erst zustandemit sparstrom hängen von dem Bestehen des Energieliefervertrages mit der badenova AG und Co. KG während der Laufzeit des Vertrages mit sparstrom ab.
a. 4. Alle Preise für Privatkunden sind Endpreise in Euro und inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer angegeben.
5. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei. Die Lieferzeit beträgt bei Verfügbarkeit der bestellten Prämie bis 21 Tage nach Bestätigung des Lieferantenwechsels durch Rücksendung die badenova AG & Co. KG.
6. Sparstrom nimmt keine Zahlungen des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags Kunden entgegen. Zahlungen des Kunden an den WÖHRL– Zentral- einkauf Energielieferant badenova AG & Co. KG erfolgen per SEPA Lastschriftverfahren oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des AuftragesÜberweisung. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zuBei Bestellung mit Wunsch-Extra, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv Handy, Tablet. o.ä. wird eine Einmalzahlung fällig. Zahlungen über die Durchführung Einmalzahlung des Vertrages erklärtKunden an badenova AG & Co. KG erfolgen per SEPA Lastschriftverfahren, PayPal oder Klarna SOFORT.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.11. Ein Der Auftrag/Vertrag kommt rechtswirksam erst durch das Versenden des kaufmän- nische Bestätigungsschreibens durch Fortenbacher („Einzelbe- auftragung“) zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften . Von Fortenbacher erstellte Konzepte, Vorschläge und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zuAngebote sind bindend, solange bis wenn und soweit sie ausdrücklich Bestandteil der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtjeweiligen Einzelbeauftragung sind.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet 2. Eine Stornierung erteilter Einzelbeauftragungen ist möglich. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Storniert der Kunde eine Beauftragung, hat er Fortenbacher den Ausfallschaden und be- reits getätigte bzw. nicht mehr stornierbare Aufwendungen zu er- setzen.
3. Kommt eine Einzelbeauftragung nicht zustande, behält sich For- tenbacher vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Höhe der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen Bearbeitungsgebühr ist vom Aufwand und insbesondere von WÖHRLdurch den Kunden angeforderten Angebotsbestandteilen abhän- gig und wird dem Kunden bei Anforderung eines Angebotes mit- geteilt. Mit Bei Erteilung der elektronischen Annahme Einzelbeauftragung entfällt die Ange- botsgebühr.
4. Die Rechte an Ideen, Konzepten und andere Arbeitsergebnissen verbleiben bei Fortenbacher. Der Kunde ist zu deren Weitergabe und Nutzung nur befugt, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages bestätigt Leistungs- zwecks erforderlich ist. Eine gewerbliche Nutzung der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-von For- tenbacher erbrachten Leistungen ist nur zulässig, Versand-, wenn und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl so- weit dies in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins VertragsverhältnisEinzelbeauftragung vorgesehen ist oder die schriftliche Zustimmung von Fortenbacher vorliegt.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Vertragsschluss. 2.11.1. Ein Die Gemeindewerke der Gemeinde Laer (im Folgenden abgekürzt Gemeindewerke genannt) schließt den Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer des anzuschließenden Grundstückes ab. In besonde- ren Ausnahmefällen kann der Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht auch mit dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zuNutzungsberechtigten, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtz. X. Xxxxxx, Pächter, Erbbauberechtigten, Nießbraucher abgeschlossen werden.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet 1.2. Tritt an die Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15.03.1951, so wird der Versorgungsvertrag mit der WEG abgeschlossen. Die WEG verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevoll- mächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen die WEG mit den Gemeindewerken abzuschließen. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungseigentümer abgegebenen Erklärungen der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer Gemeindewerke auch für die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisübrigen Eigentümer rechtswirksam.
c. durch 1.3. Steht das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zu (Ge- samthandeigentum und Miteigentum nach Bruchteilen), gilt Ziffer 1.2 entsprechend mit der Maßga- be, dass die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)Eigentümer als Gesamtschuldner haften.
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Versorgungsvertrag
Vertragsschluss. 2.1Mit Auswahl und Übersendung der auf der Website des Ver- anstalters ausgewählten Leistungen des Veranstalters gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot ab. Dies geschieht durch Betätigung der Schaltfläche mit der Beschriftung „Buchung abschließen“. Ein Vertrag über die vom Aussteller ausgewählten Leistungen kommt rechtswirksam erst nach Bestätigung („Buchung erfolgreich“) zustande
a. durch Rücksendung . Nach Anlegen des EDVUnternehmensprofils und Auswahl der gewünschten (Zusatz-)Leistungen erhält der Aussteller eine automatisch generierte E-geprüften Mail (Buchungsbestätigung) bestehend aus dem Buchungsformular, den AGB sowie den Ausstellerbedingungen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Aussteller gemachten Angaben auf Richtigkeit und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang Vollständigkeit zu überprüfen. Zweifel gehen zu Lasten des AuftragesAusstellers. Im Falle Zweifel entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Veranstaltungszweckes und der zur Verfügung stehenden Kapazität. Ein Rechtsan- spruch auf Zulassung zu der Veranstaltung besteht nicht. Der Aussteller kann sich nicht auf die Teilnahme an vorangegan- genen Veranstaltungen berufen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor den Standplatz hat das Recht den Standplatz in Abhängigkeit von Kapazität und Verfügbarkeiten an einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtanderen Stelle zu platzieren.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.11. Ein Vertrag Die Preise sind aktuell auf den Internetseiten des Campingplatz Kampen verfügbar. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte (Prospekte und Internetportale von Drittanbietern).
2. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ändert sich im laufenden Kalenderjahr der gültige MwSt.-Satz, können Preisanpassungen erfolgen.
3. Mit der Buchung bietet der Xxxx dem Campingplatz Kampen den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Xxxx vom Campingplatz Kampen eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Mietvertrag zwischen dem Campingplatz Kampen und dem Xxxx kommt rechtswirksam erst mit der (An-) Rechnung durch den Xxxx oder mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Xxxx oder mit dem Betreten des Campingplatz Kampen innerhalb des Eingangsbereichs – zustande, je nachdem, was früher eintritt.
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf 4. Zur Nutzung der Stellplätze sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt.
5. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist Personen, denen von 14 Tagen nach Zugang des Auftragesder Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde.
6. Bei der Buchung von Optionen, wie zum Beispiel weiteren Platz für ein Zelt, Fahrzeug oder Anhänger hat der Xxxx die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis Zweifelsfall erkundigen Sie sich vor der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtBuchung beim Campingplatz Kampen.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL7. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-Hat ein Dritter für den Xxxx mit dessen Einverständnis bestellt, Versand-haftet er dem Campingplatz Kampen gegenüber, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältniszusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)8. Unsere Stellplätze stehen nicht als Erstwohnsitz zur Verfügung.
2.29. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Stellplätzen ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträgeuntersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.310. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder Angebote vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmtCampingplatz Kampen zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtDer Campingplatz Kampen kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrags mit einem Xxxx ablehnen.
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Vertragsschluss. 2.11. Ein Der Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften der unterschriebenen Veranstaltungsvereinbarung der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG durch den Kunden zustande. Nimmt der Kunde Änderungen in der seitens der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG übersandten Veranstaltungsvereinbarung vor, so gilt dies als neuerliches Angebot. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch schriftliche Bestätigung der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG zustande. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/ Ergänzungen zu einem Vertrag werden nur Vertragsbestandteil, wenn FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt. In Eilfällen kann der Veranstaltungsvertrag auch mündlich geschlossen werden. In einem solchen Fall erfolgt eine nachträgliche, schriftliche Bestätigung unter Bezugnahme auf den Veranstaltungsvertrag durch die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG.
2. Die Überlassung der Veranstaltungsräume, Inventar und sonstiger Flächen begründen ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser Mietgegenstände ist nicht gestattet.
3. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/ Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG, von seinem Auftraggeber zum Vertragsschluss ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/ Organisator.
4. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an Kunden beauftragte Veranstaltung den WÖHRL– Zentral- einkauf reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder stillschweigend den Ruf der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG zu gefährden droht, so kann die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG über den wahren Zweck der Veranstaltung bei der Beauftragung durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftragesden Kunden nicht ausreichend informiert oder getäuscht wurde. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich außerordentlichen Kündigung durch FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG bleibt der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit Kunde zur Zahlung der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt bereits erbrachten Leistungen der Auftragnehmer die Kenntnis FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG sowie zum Ausgleich der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)außerordentliche Kündigung entstandenen Kosten verpflichtet.
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungs Und Bewirtungsleistungen
Vertragsschluss. 2.1Hiermit beantrage(n) ich/wir die Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Verrechnungskonto bei der Bank. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an Nachdem ich/wir meinen/unseren Antrag abgesen- det habe/n, erhalte(n) ich/wir eine Bestätigung über den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des AuftragesEingang meines Antrags. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme Anschluss prüft die Bank die Eröffnung des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Wertpapierdepots mit Ver- rechnungskonto. Der Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebersdas Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto kommt rechtswirksam zustande, wenn ich das Kontoeröffnungsschreiben der Auftraggeber Bank erhalte. Die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend „Bank” genannt) ist in ih- rem Marktsegment die Lieferung führende Vollbank in Deutschland. Derzeit werden von den Skontroführern der Bank ca. 930.000 Orderbücher an den Börsen Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart betreut. Konzernweit beschäftigt die Bank zurzeit ca. 450 Mitarbeiter. Der Schwerpunkt des Auftragnehmers Geschäftes der Bank lag früher beim klassischen Börsenhandel. Mittlerweile bietet die Bank vielfältige Dienstleistungen rund um den Kapitalmarkt an und baut ihre Geschäftsfelder aktuell weiter aus. Seit dem 1. August 1994 ist die Aktie der Bank an der Börse notiert und wird an den Börsen in Kenntnis entgegenstehender oder Berlin, Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart im Freiverkehr gehandelt. Die Bank verfügt über langjährige Expertisen im Handel mit Wertpapieren und Termingeschäften. Dabei stellen wir unseren Kunden verschiedene leistungsfähige Online-Handelsplattformen zur Verfügung. Als Vollbank be- sitzen wir die Erlaubnis zum Betreiben aller entsprechenden Bankgeschäf- te, um Banken, Finanzdienstleistern, Fondsgesellschaften, Emittenten und professionellen Börsenhändlern bei der Umsetzung von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtAlternative-Invest- ment-Strategien Produktlösungen anbieten zu können.
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Vertragsschluss. 2.11. Ein Der Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften der unterschriebenen Veranstaltungsvereinba- rung der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG durch den Kunden zustande. Nimmt der Kunde Änderungen in der seitens der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG übersandten Veranstaltungsvereinbarung vor, so gilt dies als neuerliches An- gebot. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch schriftliche Bestätigung der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG zustande. Mündliche Nebenabreden oder nach- trägliche Änderungen/ Ergänzungen zu einem Vertrag werden nur Vertragsbestandteil, wenn FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt. In Eilfällen kann der Veranstaltungsvertrag auch mündlich geschlossen werden. In einem solchen Fall erfolgt eine nachträgliche, schriftliche Bestätigung unter Bezugnahme auf den Ver- anstaltungsvertrag durch die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG.
2. Die Überlassung der Veranstaltungsräume, Inventar und sonstiger Flächen begründen ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser Mietgegenstände ist nicht gestattet.
3. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften bei- de gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/ Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot der FC St. Pauli Ver- marktungs GmbH & Co. KG, von seinem Auftraggeber zum Vertragsschluss ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde der FC St. Pauli Service GmbH und damit Rech- nungsadressat ist zunächst der Vermittler/ Organisator.
4. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an Kunden beauftragte Veranstal- tung den WÖHRL– Zentral- einkauf reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder stillschweigend den Ruf der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG zu gefährden droht, so kann die FC St. Pauli Vermark- tungs GmbH & Co. KG den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Dies gilt ins- besondere dann, wenn FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG über den wahren Zweck der Veranstaltung bei der Beauftragung durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftragesden Kunden nicht ausreichend in- formiert oder getäuscht wurde. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich außerordentlichen Kündigung durch FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG bleibt der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit Kunde zur Zahlung der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt bereits erbrach- ten Leistungen der Auftragnehmer die Kenntnis FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG sowie zum Ausgleich der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)außerordentliche Kündigung entstandenen Kosten verpflichtet.
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: General Terms and Conditions
Vertragsschluss. 2.11. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande:
a. durch Rücksendung die Bestellung des EDV-geprüften Auftraggebers gilt frühestens mit schriftlicher Annahme oder Bestätigung als verbindlich. Auf of- fensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und vom Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Be- stellunterlagen hat uns der Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzu- weisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Der Auftragnehmer ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis schriftlich zu bestätigen oder durch Versendung der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtWare vorbehaltlos auszuführen (An- nahme).
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Einkaufsbedin- gungen der SiNN GmbH. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages der Bestellung/Order bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl SiNN GmbH in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Bestellung/Order oder der Confirmation (Sales Contract).
2.22. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die schriftliche Bestellung/Order der EDV geprüfte schriftliche Auftrag SiNN GmbH maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.33. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag von der Bestellung/Order des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.15.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung Die Angebote der NewFinance sind freibleibend und unverbindlich. Technische, konzeptionelle und sonstige Änderungen der Angebotsinhalte bleiben im Rahmen des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtZumutbaren vorbehalten.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL5.2. Mit der elektronischen Bestellung einer Leistung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Erst die Bestätigung in mündlicher- oder Textform durch die NewFinance stellt eine verbindliche Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisbestellten Leistung dar.
c. 5.3. Jede vereinbarte Leistungsart stellt einen eigenen Vertrag dar. Sofern mehrere Leistungen vereinbarten wurden, welche einer Leistungsart zugehören, so werden diese formal in einem Vertrag zusammengefasst. Beinhaltet eine vereinbarte Leistung Werkleistungen und Dienstleistungen, so fallen die Leistungsarten in zwei oder mehr Verträge zwischen den Parteien. Leistungsarten sind durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation NewFinance nachfolgend definiert als: - Einmalige Werkleistungen bei welchen ein spezifizierter Erfolg vereinbart wird (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung z.B.: Gestaltung einer Website; Programmierung; Erstellung eines Videos; Erstellung eines Podcasts; Erstellung eines redaktionellen Beitrages) - Wiederkehrende Werk-Dienstleistungen bei welchen in vordefinierten zeitlichen Abständen ein spezifischer Erfolg vereinbart wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen (z.B.: regelmäßige Platzierung von Facebook Ads / Werbung; regelmäßige Erstellung von redaktionellen Beiträgen für einen Blog des Auftraggebers; Erstellung von Newslettern und die Versendung von diesen) - Dauerschuldverhältnisse in Form von Dienstleistungen bei welchen eine wiederkehrende Leistung und ein vertragsgemäßes Bemühen geschuldet ist (z.B.: Wartung und Hosting einer Website; Zurverfügungstellung einer Software oder Schnittstelle; Beratungsleistungen)
5.4. Die NewFinance ist berechtigt, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder ohne Nennung von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtGründen, eine bestellte Leistung abzulehnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung Unsere Kos envoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Der Ver rag komm zus ande, wenn VHUG ein vom Auf raggeber auf Grundlage des EDVKos envoranschlages übermi eles Angebo annimm , wofür eine 14- ägige Fris gil. Die Annahmeerklärung erfolg in Tex form per Pos , Fax oder E-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)Mail.
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblichSolle VHUG das Angebo nur in geänder er Form annehmen, is dies als neues Angebo zum Abschluss eines en sprechend abgeänder en Ver rages zu vers ehen. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen AufträgeDer Auf raggeber ha in diesem Fall die Möglichkei, das Angebo seinerseis binnen 14 Tagen anzunehmen.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag Sofern eine Lieferung an Dri e vorgesehen is , is Ver ragspar ner gleichwohl der Auf raggeber.
2.4. VHUG is berech ig, erforderliche Fremdleis ungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen Auf raggebers zu beschaffen. Eine en sprechende Vollmach wird mi Auf rags- er eilung er eil. Für die Überwachung und Abwicklung von Fremdarbeien berechne VHUG Regiekos en in Höhe von 15% des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtjeweiligen Ne oauf ragswer es.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.11. Ein Vertrag kommt rechtswirksam Angebote von Scholz Rohstoffe sind freibleibend und unverbindlich. Mündli- che Vereinbarungen der Angestellten von Scholz Rohstoffe werden erst zustandedurch schriftliche Bestätigung seitens Scholz Rohstoffe verbindlich oder wenn sie vom Käufer innerhalb einer Woche nach der mündlichen Vereinba- rung gegenüber Scholz Rohstoffe schriftlich bestätigt werden und Scholz Rohstoffe diese mündliche Vereinba- rung schriftlich gegenbestätigt. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abände- rungen oder Nebenabreden.
a. 2. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Monta- geskizzen und Zeichnungen in Muster- büchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, je- doch bestmöglich ermittelt, für Scholz Rohstoffe aber insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Vorlie- feranten von Scholz Rohstoffe. Modelle und Zeichnungen bleiben das Eigen- tum von Scholz Rohstoffe.
3. Die Bestellung der Ware durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags den Käufer gilt als verbindliches Ver- tragsangebot. Sofern sich aus der Be- stellung nichts anderes ergibt, ist Scholz Rohstoffe berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
4. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtKäufer erklärt werden.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Vertragsschluss. 2.1Sämtliche Angebote sind freibleibend. Ein Der Vertrag zwischen dem Absender und der ZG kommt rechtswirksam erst dergestalt zustande
a. , dass der Absender sich im online-Tool bei der ZG anmeldet, für die betreffende Sendung ein Label erhält, das Paket mit dem Label versieht und an die ZG übergibt. Abweichende Formen der Übergabe und Kennzeichnung von Sendungen können zwischen Absender und ZG vereinbart werden. Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch Rücksendung den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen der ZG und einem Absender begründet. Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des EDV-geprüften und Absenders von einem oder mehreren Übernahmeorten zu den vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags Absender definierten Zielorten. Liegt der Zielort nicht im Tätigkeitsbereich der ZG, so ist die ZG berechtigt, die Beförderung an den WÖHRL– Zentral- einkauf ein verbundenes Unternehmen (z.B. Nordbrief) oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation an einen anderen etablierten Paketdienst (Sales Contract).
2.2z.B. DPD) zur Beförderung zu übergeben. Für den Umfang Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung Sendungen ist allein der Absender verantwortlich. Für die ZG besteht insoweit keine Prüfungspflicht. Befördert werden ausschließlich Pakete innerhalb der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen AufträgeBundesrepublik Deutschland.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Paketversandvertrag
Vertragsschluss. 2.11.1 Die Stadtwerke schließen den Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer des zu versorgenden Grundstücks oder mit dem Erbbauberechtigten ab (im Folgenden: Anschlussnehmer oder Kunde). Ein Vertrag Eine Vereinbarung, wonach ein Mieter oder Pächter die Bezahlung der Wasserrechnungen übernimmt, befreit den Vertragspartner der Stadtwerke nicht von seiner Zahlungspflicht. Durch die Wasserentnahme kommt rechtswirksam erst der Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken gemäß § 2 Abs. 2 AVBWasserV zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet 1.2 Ist der Anschlussnehmer oder Kunde eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. Die Wohnungseigentümer haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Versorgungsvertrag. Die Wohnungseigentümergemeinschaft bevollmächtigt den Verwalter oder eine andere Person, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer mit den Stadtwerken abzuschließen. Personelle Änderungen oder sonstige wesentliche Änderungen, die die Haftung der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLWohnungseigentümer berühren, wird die Wohnungseigentümergemeinschaft den Stadtwerken unverzüglich mitteilen. Mit Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungseigentümer abgegebenen Erklärungen der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer Stadtwerke auch für die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisübrigen Wohnungseigentümer rechtswirksam.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation 1.3 Das Gleiche gilt, wenn das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (Sales ContractGesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruchteilen).
2.21.4 Die Stadtwerke sind berechtigt, die EVB Wasser durch öffentliche Bekanntgabe gemäß § 4 Abs. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich2 AVBWasserV zu ändern. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen AufträgeDie öffentliche Bekanntgabe erfolgt durch Veröffentlichung im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx.
2.31.5 Die §§ 2 bis 34 AVBWasserV und die EVB Wasser gelten auch für den Anschluss und die Versorgung von Industrieunternehmen und für die Vorhaltung von Löschwasser, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.6 Der Anschluss an die Wasserversorgung und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschlussnehmer unter Benutzung eines bei den Stadtwerken erhältlichen Vordrucks zu beantragen. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen, soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: ▪ Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), ▪ der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder vom Auftrag geändert werden soll, ▪ eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des Auftraggebers abweichendegeschätzten Wasserbedarfs, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen ▪ Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage.
2.2 Der Verbrauchspreis ist der Preis für die gelieferte Wassermenge in Euro pro Kubikmeter.
2.3 Der Grundpreis wird abhängig von der Nennweite der Hausanschlussleitung und von der Zahl und Art der eingebauten Wasserzähler berechnet. Der Kunde zahlt den Grundpreis für jeden angefangenen Kalendermonat der Vertragslaufzeit des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmtVersorgungsvertrages. Auch gelten allein die Bedingungen des AuftraggebersDer Kunde zahlt den Grundpreis auch dann, wenn kein Wasser entnommen wird.
2.4 Die Stadtwerke geben die Wasserpreise öffentlich bekannt. Ziffer 1.4 gilt entsprechend.
2.5 Die Abschlagszahlungen sind Anzahlungen auf die bereits geleisteten Wasserlieferungen und werden mit der Auftraggeber turnusmäßigen Verbrauchsabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Verbrauch. Es werden 11 Abschläge im Jahr erhoben, beginnend Anfang Xxxx. Ende Januar wird dann die Lieferung des Auftragnehmers Jahresabrechnung erstellt, in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtdenen die 11 Abschlagszahlungen verrechnet werden.
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Samples: Versorgungsvertrag
Vertragsschluss. 2.1(zu § 2 AVBWasserV)
1.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustandeDie Aufnahme der Wasserversorgung ist bei der BHAG mittels des entsprechend gültigen Formulars zu beantragen.
a. durch Rücksendung 1.2. Der Versorgungsvertrag wird grundsätzlich mit dem Eigentümer oder dem Erbbauberechtigten des EDV-geprüften anzuschließenden Grundstücks abgeschlossen.
1.3. In Ausnahmefällen kann der Versorgungsvertrag auch mit dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks (z. B. mit dem Mieter, Pächter oder Nießbraucher) abgeschlossen werden, wenn der Nutzungsberechtigte die Verfügungsgewalt über den Hausan- schluss ausübt und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf der Eigentümer oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer Erbbauberechtigte sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung zur Erfüllung des Vertrages erklärtmitverpflichtet.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet 1.4. Tritt an der Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentums- gesetzes, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümerge- meinschaft (WEG) verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer mit der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit BHAG abzuschließen und personelle Änderungen, die die Haftung der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt Wohnungseigentümer berühren, der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins VertragsverhältnisBHAG unverzüglich mitzuteilen.
c. durch 1.5. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die Unterzeichnung an einen Wohnungs- eigentümer abgegebenen Erklärungen der Vertragspartner BHAG auch für die übrigen Mitglieder der Order Confirmation WEG rechtswirksam.
1.6. Der vorstehende Absatz gilt entsprechend, wenn das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (Sales ContractGesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruch- teilen).
2.21.7. Für den Umfang Der Versorgungsvertrag beinhaltet sowohl die Regelungen des An- schlussverhältnisses als auch die Regelungen der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblichTrinkwasser- belieferung. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen AufträgeDie Bereitstellung von Löschwasser erfordert besonde- re Vereinbarungen.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)
Vertragsschluss. 2.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustandeDer KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.
a. 2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Artikel, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Rücksendung Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des EDVBrowsers korrigieren.
2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags Shop des VERKÄUFERS stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den WÖHRL– Zentral- einkauf KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Der VERKÄUFER wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Der VERKÄUFER wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 14 5 Tagen oder 3 Werktagen nach Zugang des Auftragesder Bestellung annehmen. Im Falle Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtAnnahmeerklärung gleich.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich 2.4. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLXxxxx Xxxxxx GmbH, Xxxxxxxx. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-0, Versand-00000 Xxxxxxxxxx, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins VertragsverhältnisXxxxxxxxxxx.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract)2.5. Vertragssprache ist Deutsch.
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Agb Für Den Online Shop
Vertragsschluss. 2.1Aufträge für Anzeigen können schriftlich per E-Mail, Fax oder Post erteilt werden. Ein Auf der Grundlage des Auftrags erstellt der Verlag den Vertrag. Erst mit diesem Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung wird der Werbeauftrag gültig. Individuelle Vereinbarungen zwischen Verlag und Auftraggeber haben schriftlich zu erfolgen. Für Haftungsfragen bei Übermittlungsfehlern siehe §12. Werbeauftrag ist der Vertrag zwischen „Partner“, der Medienhaus GmbH & Co. KG (im Folgenden „Verlag“ genannt), und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten („Auftraggeber“ oder „Werbeauftraggeber“) über die Veröffentlichung eines Werbemittels in einer oder mehreren Ausgaben der Zeitschrift „Partner“ und/oder im Internet. Der Verlag kann bei einem Werbeauftrag für eine oder zwei Publikationen den Auftrag ablehnen. Im Auftrag wird die Nummer der Ausgabe bezeichnet, in der der Werbeauftrag geschaltet sein wird. Der Auftraggeber kann bei einem 6-monatigen Werbeauftrag einmalig, bei einem 12-monatigen Auftrag bis zu drei Mal auf die Schaltung verzichten, vorausgesetzt der Verlag stimmt zu. Der Auftraggeber hat den Verlag über seine Entscheidung spätestens zwei Wochen vor Ende des EDVjeweiligen Monats schriftlich zu unterrichten. Aufträge für Anzeigen in der Zeitschrift werden nach dem Anzeigenschluss (zu finden in der letzten Ausgabe) nicht akzeptiert. Annahme von Aufträgen nach dem Anzeigenschluss sind nur unter besonderen Bestimmungen möglich (siehe §9). Der Verlag behält sich das Recht vor, die Anzeigen in der selbstgewählten und konzeptgemäßen Reihenfolge zu publizieren. Für jede Rubrik existiert die dafür vorgesehene Platzierung. Für spezielle Platzierungswünsche des Auftraggebers können zusätzliche Gebühren anfallen (siehe §9). Anzeigenaufträge können nur schriftlich per E-geprüften Mail, Fax oder auf dem gewöhnlichen Postwege gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende. Im Fall der vorzeitigen Kündigung kann der Verlag den Preis bereits veröffentlichter Anzeigen auf der Grundlage der aktuell gültigen Preisliste umrechnen. Zu diesem umgerechneten Preis fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 EUR an. Der Verlag kann den Vertrag auflösen, wenn der Kunde beispielsweise seine Rechnungen nicht regelmäßig begleicht. Sollte sich im Laufe der Vertragslaufzeit die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers ergeben, so kann der Verlag auch in diesem Fall den Vertrag kündigen. Ansonsten erfolgt die Beendigung des Vertrages zwischen der Partner Medienhaus GmbH & Co. KG und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an dem Auftraggeber automatisch entsprechend der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber ist selbst für den WÖHRL– Zentral- einkauf rechtlich einwandfreien Zustand der Anzeige verantwortlich. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für die bereitgestellten Manuskripte, Texte und Bilder etc. für die jeweiligen Zwecke, insbesondere für redaktionelle Beiträge, ein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht besteht. Auch hat er dafür zu sorgen, den Verlag von jeglicher Haftung für urheberrechtliche Ansprüche Dritter freizustellen. Der Verlag „Partner“ ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Anzeige womöglich Rechte Dritter verletzt. Der Kunde kann den Kaufpreis per Rechnung, Kreditkarte oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung Lastschriftverfahren zahlen. Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der Kunde die zusätzlichen Steuern und Zölle. Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug des AuftragesWerbeauftraggebers entstehen, trägt der Werbeauftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung einstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit, das Erscheinen weiterer Anzeigen, abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des gesamten Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Wird ein Auftrag für nur eine Ausgabe gewünscht, so kann der Verlag eine Vorauszahlung verlangen. Im Falle dass bis zum genannten Datum kein Geldeingang verzeichnet wird, wird der Werbeauftrag nicht publiziert. Der Verlag „Partner“ ist berechtigt, bei unberechtigten Rückbuchungen von Lastschriften oder Scheckrückgaben durch den Kunden bzw. dessen Bank sowie bei Mahnungen neben etwaigen Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von EUR 8,00 zu erheben. Der Auftraggeber kann bei Vertragsschluss selbst wählen, wie er die Rechnung erhalten möchte (per Post oder E-Mail). Die gesetzliche Frist zur Rückgabe der Lastschrift ist ausreichend zur Rechnungsprüfung und um eine ggf. erforderliche Überprüfung zu veranlassen. Bei Dauerschuldverhältnissen kann der „Partner“ Verlag die Vergütung nach Ankündigung mit einer derartigen stillschweigenden Annahme Frist von zwei Monaten der Marktlage entsprechend anpassen. Der Kunde kann einer Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang des Auftra- ges steht Erhöhungsverlangens widersprechen, mit der Folge, dass beide Parteien den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen können. Ansonsten wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen fortgesetzt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kundendaten (Anschrift, E-Mailadresse oder Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis Zeitpunkt der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-Angabe erreichbar ist, und Verpackungsvorschriften nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Xxxxxx ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist. Kommt der Firmengruppe Wöhrl in Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht nach und muss der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch „Partner“ Verlag die Unterzeichnung persönlichen Daten des Kunden recherchieren, so trägt der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2Kunde die hiermit anfallenden Kosten. Für den Umfang Anzeigenaufträge, die nach Anzeigenschluss eintreffen, und/oder für besondere Platzierungswünsche kann der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich Verlag abweichende Preise festlegen. Der Verlag „Partner“ und sein Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblichanderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Vorab übermittelte Musterkarten Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die die andere Partei aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf diese nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags-zweckes nutzen. Die Vertragsparteien sind keine rechtsverbindlichen Aufträgeverpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk „Vertraulich” zu versehen.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.17.1. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. Nimmt die Bank die angebotene Fläche zur Förderung an, wird der jeweilige Waldbesitzende hierüber durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf einen Umsetzungspartner (Ziff. 2.2.) mündlich oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2schriftlich informiert. Für den Umfang bindenden Vertragsschluss ist sodann eine handschriftliche Unterzeichnung des Pflanzkodex und der vertraglich geschuldeten Leistung Angaben zu dem Projekt (Ziff. 6) durch den Waldbesitzenden erforderlich. Der Pflanzkodex ist ausschließlich über die digitale Plattform xxxx-xxxxx.xx ausdruckbar. Auf Wunsch sendet der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblichUmsetzungspartner dem Waldbesitzenden ein ausgedrucktes Exemplar zu. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen AufträgeDer Waldbesitzende übersendet den von ihm unterzeichneten Pflanzkodex an den Umsetzungspartner (Ziff. 2.2.
2.3). Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des AuftraggebersEin wirksamer Vertragsabschluss liegt erst dann vor, wenn der Auftraggeber Waldbesitzende den Pflanzkodex unterzeichnet hat und der Umsetzungspartner nach Erhalt der unterschriebenen Exemplare den Vertragsschluss bestätigt.
7.2. Sollte die Lieferung Registrierung und Bewerbung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtWaldbesitzenden auf der Plattform vbrb- xxxxx.xx stellvertretend durch den Umsetzungspartner erfolgt sein (vgl. Ziffer 4.2.), so überträgt der Umsetzungspartner spätestens mit dem Vertragsschluss (Ziff. 7) zwischen Waldbesitzenden und Bank das Profilkonto auf der Plattform auf den Waldbesitzenden.
7.3. Der Waldbesitzende verpflichtet sich mit der Registrierung nicht, die gesamte Pflanzkapazität, die auf der Plattform xxxx.xxxxx.xx eingetragen wurde, zu erfüllen. Gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch den Vertragsschluss nicht berührt.
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Samples: Teilnahmebedingungen
Vertragsschluss. 2.1Die Angebote der Vater GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. Grundsätzlich sollen alle Vereinbarungen mit der Vater GmbH schriftlich erfolgen. Darstellungen und Angaben, die die Vater GmbH in allgemeinen Unterlagen oder auf ihrer Internetseite verwendet, haben rein informatorischen Charakter und stellen keine Zusicherungen dar. Der Umfang der von der Vater GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen. Wartungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, soweit die Parteien es schriftlich vereinbaren. Wenn die Aufstellung und Einrichtung gelieferter Produkte nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt diese durch Rücksendung des EDV-geprüften den Kunden und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an auf seine Kosten. Müssen durch die Vater GmbH Ersatzteile geliefert und/oder eingebaut werden, so ist die Vater GmbH berechtigt, bauartgleiche Teile zu verwenden. Der Kunde stellt der Vater GmbH mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung, der mit den WÖHRL– Zentral- einkauf zur reibungslosen Durchführung erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Der Ansprechpartner muss die erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen können oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung kurzfristig herbeiführen können. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Kaufpreise sind innerhalb einer Frist von 14 zehn Tagen nach Zugang Erhalt der Ware zu zahlen, Vergütungen für werkvertragliche Leistungen innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert. Mietzinsen und Leasingraten sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des AuftragesZeitabschnitts zu entrichten, nach dem sie bemessen sind. Ist kein Zeitabschnitt vereinbart, gilt eine monatliche Zahlungsweise. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich Übrigen sind Entgelte zehn Tage nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLRechnungsstellung zu begleichen. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des AuftraggebersEine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der Auftraggeber Vater GmbH eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Lieferung des Auftragnehmers Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist. Soweit Leistungen erbracht werden, für die die Geltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vereinbart wird, gelten die vereinbarten Bestimmungen der VOB/B hinsichtlich der Leistungen, die sie betreffen, ausschließlich. Der Kunde kommt nach Ablauf der in Kenntnis entgegenstehender §5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Die Vater GmbH ist berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im Übrigen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Vater GmbH ist bei Verzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtgegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Vertragsschluss. 2.11.1. Ein Mit der Buchung bietet der Xxxx der Fewo.‐Hammermühle den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage.
1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Fewo.‐ Hammermühle herausgegeben werden, sind für diese und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Xxxx zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden.
1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E‐Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Xxxx der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.4. Der für Mitreisende buchende Xxxx oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.5. Der Vertrag kommt rechtswirksam erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung /Rechnung zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften . Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche Bestätigungen für den Xxxx und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftragesder Fewo.‐Hammermühle rechtsverbindlich sind. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis Regelfall wird die Fewo.‐Hammermühle eine schriftliche Ausfertigung der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtBuchungsbestätigung / Rechnung an den Xxxx übermitteln.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich 1.6. Weicht der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLInhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Fewo.‐Hammermühle vor. Mit Der Vertrag kommt auf der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des AuftraggebersGrundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Auftraggeber Xxxx die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtRestzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
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Samples: Gastaufnahmevertrag
Vertragsschluss. 2.11.1. Ein Der Vertrag über die Nutzung der WAIKIKI Wasserwelten gegen Entgelt zu den nachstehenden Bedingungen kommt rechtswirksam erst durch Übergabe oder Aufgabe zur Post der nachstehend beschriebenen WAIKIKI-Club-Karte an den/die auf der WAIKIKI-Club-Karte ausgewiesene/n Nutzer/Nutze- rin oder den/die zu dessen Vorteil die WAIKIKI-Club-Karte bestellenden Besteller/Bestellerin = Vertragspartner/Vertragspartnerin zustande.
a. durch Rücksendung 1.2. Der/die Besteller/Bestellerin steht dafür ein, dass der Nutzer/die Nut- zerin diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einhält, er haftet für Verstöße des EDVNutzers/der Nutzerin gegen diese Bedingungen. Nutzer/ Nutzerin und Besteller/Bestellerin sind bis zur Ausgabe der WAIKIKI- Club-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags Karte an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtumseitigen Antrag gebunden.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach 1.3. Nutzer/Nutzerinnen können nur natürliche Personen sein. Sämtliche diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLVertrag betreffende Erklärungen sind, soweit nicht nachstehend etwas anderes bestimmt ist, in Textform an die Stadtwerke Zeulenroda GmbH zu richten und gelten nur mit Eingang als dort zugegangen.
1.4. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer Maßgeblich für dieses Vertragsverhältnis sind die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung Tari- fe der WAIKIKI Wasserwelten und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnisfür die Nutzung der WAIKIKI Wasser- welten die Haus- und Badeordnung.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Waikiki Club Karte Vertrag
Vertragsschluss. 2.1Eine Bestätigung meinerseits per Email begründet den Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung Der Rechnungsbetrag beinhaltet i.d.R. ein Vorgespräch (meist telefonisch), die Vorbereitungen, die besprochen Referentinnen-Leistungen zum Schulungstermin, ein Skript und ein Foto-Protokoll oder eine Präsentation als pdf-Datei. Bei von Kund*innen für abgeschlossene Gruppen gebuchten Veranstaltungen erfolgt die Rechnungsstellung am Tag der Veranstaltungsdurchführung. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen (z.B. Supervision) nach Vereinbarung. Das vereinbarte Honorar ist, soweit nichts Anderes vereinbart ist, binnen 14 (vierzehn) Kalendertagen nach der Veranstaltung zahlbar und fällig. Storniert der/die Kund*n eine Buchung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, werden dem Kunden lediglich evtl. entstandene Stornokosten für Anreise und Hotel in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des EDV-geprüften vereinbarten Honorars sowie evtl. anfallende Stornokosten für Anreise und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung Hotel berechnet. Bei Nennung eines gleichwertigen Ersatztermins innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfällt die Bearbeitungsgebühr. Bei einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung Stornierung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zuvor Veranstaltungsbeginn wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig sowie evtl. anfallende Stornokosten für Anreise und Hotel. Bei zwingenden organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtnicht von mir zu vertreten sind, behalte ich mir vor, eine Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werde ich den/die Kund*in unverzüglich informieren sowie bereits geleistete Anzahlungen unverzüglich zurückerstatten. Eine Haftung für Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Kunden gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen. Eine Terminverschiebung ist möglich.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.12.1 Der Anzeigenauftrag sowie sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen dem Verlag und dem Werbekunden unterliegen neben den Bestimmungen im jeweiligen Vertrag ausschließlich diesen AGB. Ein Geschäftsbedingungen des Werbekunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen, sind unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn dem Verlag solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.2 Die Anzeige für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als den bei der Buchung angegebenen Werbungtreibenden bedarf in jedem Falle der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens des Verlages. Jeder Werbeauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
2.3 Soweit eine Agentur dem Verlag einen Anzeigenauftrag erteilt, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande. Andernfalls kommt rechtswirksam erst der Vertrag direkt mit dem Werbetreibenden zustande.
a. durch Rücksendung 2.4 Änderungen und Ergänzungen des EDV-geprüften Anzeigenauftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.
2.5 Die AGB des Verlags für Anzeigenaufträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Anzeigenauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anzeigenauftrags gültigen Fassung.
2.6 Ist das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen innerhalb eines Insertionszeitraumes eingeräumt, ist der Abruf innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftragesveröffentlicht wird. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Vertrages erklärtJahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.12.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch die Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande
a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf Mündliche oder stillschweigend durch Unterlassung fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Auftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die Durchführung des Vertrages erklärtVereinbarung gedeutet werden.
b. beim elektronischen Datenaustausch richtet 2.2 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen mit der Werbeagentur zustande. Soll ein:e Werbetreibende:r Werbekund:in werden, muss er:sie von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die RUMS-Medien GmbH ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
2.3 Die AGB der RUMS-Medien GmbH für Werbeaufträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Werbeauftrag in der Kauf zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbeauftrags geltenden Fassung.
2.4 Der:die Werbekund:in hat der RUMS-Medien GmbH jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner:innen, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Brief oder per E- Mail anzuzeigen.
2.5 Der:die Werbekund:in ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber der RUMS-Medien GmbH (d. h. die gebuchten Werbeflächen) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der RUMS-Medien GmbH vorliegt.
2.6 Die RUMS-Medien GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag abzutreten.
2.7 Für den Werbeauftrag sowie für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der RUMS-Medien GmbH und dem:der Werbekund:in gelten neben der Auftragsbestätigung ausschließlich nach die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der RUMS-Medien GmbH, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des:der Werbekund:in ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRLGeschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis.
c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract).
2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge.
2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder vom Auftrag des Auftraggebers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des AuftraggebersDies gilt auch dann, wenn die RUMS-Medien GmbH solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des:der Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers Werbekund:in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmtunter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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Samples: Werbeauftrag