Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 (1) Kontrakte, Konsignationsanforderungen und Bestellungen (im Folgenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit als „Bestellung“ bzw. „Bestellungen“ bezeichnet) der WIS gelten frühestens mit Abgabe als verbindlich. Die Abgabe erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Übertragungsweg. Lieferungen, für die keine Bestellungen vorliegen, werden nicht anerkannt. Das Schweigen der WIS auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die WIS-Spezifikation ist Vertragsgrundlage. Sollte der Lieferant die zur Verfügung gestellten Dokumente und Dateien nicht verarbeiten können, so hat er dies unverzüglich der WIS mitzuteilen. Die Produkte / Dienstleistungen müssen der vereinbarten Beschaffenheit (WIS-Artikel-Bezeichnung, Spezifikationen, Datenblätter, Zeichnungen, etc.), den gesetzlichen Bestimmungen und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Weiterhin sind Normen, auf die verwiesen wird und sonstige zur Vertragsgrundlage gemachten Unterlagen entsprechend zu berücksichtigen. Das Referenzieren auf Angebote des Lieferanten sowie das Referenzieren auf dessen Materialnummern ist nicht Bestandteil der Vertragsgrundlage.
(3) Der Lieferant hat ist verpflichtet sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu haltenwie bei Punkt III. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und LeistungenVertragsanbahnung (5), die für WIS-Spezifikation mit den Eigenschaften des Produktes des Lieferanten abzugleichen. Sollte der Abgleich eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion Abweichung aufzeigen, so darf grundsätzlich keine Lieferung ohne schriftliche Freigabe der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützenWIS erfolgen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie die Freigabe der WIS für die Dauer von mindestens 10 Jahre zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdenarchivieren und bei Aufforderung der WIS vorzulegen.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht Auf offensichtliche Fehler (z.B. Schreib- und Rechenfehler), unvollständige Bestellungen, fehlende Dokumente sowie widersprüchliche Bestellgrundlagen hat der Lieferant die WIS zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung unverzüglich in Schriftform hinzuweisen.
(5) Widerspricht der Lieferant einer Bestellung nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Zugang, so kommt der Vertrag auf der Basis dieser Bestellung zustande. Ein Widerspruch oder Rücktritt vorist nur zulässig, ohne wenn die Annahme der Bestellung für den Lieferanten nicht zumutbar ist. Jedes Abweichen von der Bestellung stellt einen Widerspruch dar. Auftragsbestätigungen haben nur die deklaratorische Aussage, dass hieraus der Lieferant die Bestellung erhalten hat. Kann die WIS nachweisen, dass die WIS eine Erklärung abgeschickt hat, wird vermutet, dass dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtdiese Erklärung zugegangen ist.
(6) Auftragsbestätigungen sind innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach Zugang der Bestellung als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu senden: xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxx.xxx.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 1. Der Lieferant hat sich Vertragsschluss erfolgt, wenn eine der Parteien die Absicht äußert, einen Vertrag (Angebot, Bestellung) abzuschließen, und zwar unter Angabe von wesentlichen Bestimmungen und allgemeinen Bedingungen (Gegenstand des Angebots, Preis, Fristen), und die andere Vertragspartei diese Bedingungen ohne Vorbehalt in Form einer Auftragsbestätigung zusammen mit den angenommenen AVB annimmt. -/- Für beide Parteien ist eine schriftliche Form aller Vereinbarungen verbindlich, wobei der Austausch von Dokumenten via Telefax oder in Form eines Scans via E-Mail zugelassen ist.
1.1. Alle vertraglichen Vereinbarungen, von denen die Rede im Angebot und Punkt 1 ist, werden in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu haltenpolnischer Sprache verfasst. Wenn beide Parteien dies vereinbaren, werden Vereinbarungen auch in einer Hilfssprache verfasst. Bei Abweichungen jeglichem Zweifel oder Differenzen im Inhalt der Vereinbarungen, ist darauf ausdrücklich die polnische Version die Grundlage der Auslegung des Vertrages, die auch verbindlich für alle Unterlagen und schriftlich hinzuweisensonstige vertragliche Vereinbarungen ist.
2. Als Zeitpunkt der Vertragsschlusses gilt der Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, definiert als der Zeitpunkt, an dem die Erklärung über die Annahme des Angebots den Anbieter auf eine solche Weise erreicht, die es ihm ermöglicht, sich mit dem Inhalt vertraut zu machen.
2.1. Der Lieferumfang umfasst neben Vertragsschluss ist gleichbedeutend mit der automatischen Reservierung des Materials für die bestellten Produkte.
2.2. Nach dem Vertragsschluss ist der Käufer verpflichtet, innerhalb einer durch die Vertragsparteien vereinbarten Frist die endgültige und detaillierte Information über den in Inhalt der Bestellung ausdrücklich genanntenzu übermitteln (Spezifikation, sämtliche Lieferungen Stückliste, etc.). Abhängig von den vertraglichen Regelungen, übermittelt der Käufer dem Verkäufer eine Stückliste/Schnittliste, der diese in das System einpflegt und Leistungendem Käufer zur Freigabe übermittelt, oder der Verkäufer erstellt die Zuschnittliste auf der Grundlage von dazu erforderlichen Informationen des Käufers und übersendet diese an den Käufer zwecks Freigabe. Wenn der Käufer mit der Übermittlung der endgültigen und detaillierten Information zur Bestellung mehr als 5 Tagen in Verzug ist, kann der Verkäufer vom Vertrag innerhalb der Frist von 14 Tagen ab dem vereinbarten Termin zurücktreten.
2.3. Der Käufer kann innerhalb der Frist von 3 Tagen ab der Übermittlung der Stückliste/Schnittliste, Änderungen oder Vorbehalte zum Inhalt dieses Dokuments anmelden. Das Fehlen von Anmerkungen oder Vorbehalte zur Stückliste/Schnittliste seitens des Käufers innerhalb dieser Frist ist gleichbedeutend mit deren Freigabe.
2.4. Die vom Käufer in beliebiger Form freigegebene Stückliste/Schnittliste ergänzt den Vertrag der Parteien, bildet einen integralen Teil des Vertrages und präzisiert den Vertrag in Form eines Nachtrags zum Vertrag. Bei Zweifel ist die vom Käufer freigegebene Stückliste/Schnittliste bindend für die Parteien, und nicht die endgültige und detaillierte Information zum Inhalt des Auftrags, die der Käufer dem Verkäufer auf der Grundlage des Punkt 2.2. Absatz 1 übermittelt hat.
2.5. Der Verkäufer stellt dem Käufer detaillierte Informationen zu den angebotenen Produkten sowie deren Datenblätter und entsprechende Anleitungen (technische Kataloge) zur Verfügung. Der Käufer bestätigt mit dem Vertragsschluss und dem Übersenden der endgültigen und detaillierten Information über den Inhalt der Bestellung, dass er die technischen Kataloge der Produkte zur Kenntnis genommen hat, diesbezügliche keine Einwände erhebt und die von ihm übermittelte endgültige und detaillierte Information über den Inhalt der Bestellung den Inhalt der technischen Kataloge der bestellten Produkte berücksichtigt.
3. Alle schriftlichen Unterlagen, inklusive Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Angebote usw., dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden und dienen ausschließlich dem Abschluss eines bestimmten Kaufvertrages. Die Parteien verpflichten sich alle Daten, technische Unterlagen oder Informationen, die sie von der anderen Partei im Laufe der Verhandlungen und Auftragsabwicklung (Verkauf) erhalten haben. vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die von den Parteien im Zusammenhang mit ihrer Wirtschaftstätigkeit veröffentlicht werden. Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann zur Haftung führen, die in den Vorschriften zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs beschrieben ist.
4. Wenn nach Vertragsschluss die finanzielle Situation des Käufers sich erheblich verschlechtert oder wesentliche Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion fristgerechte Erfüllung der bestellten Ware erforderlich sindgegenseitigen vertraglichen Leistungen durch den Käufer bedrohen, kann der Verkäufer fordern, dass der Käufer zusätzliche, vom Verkäufer benannte Sicherheiten der Zahlungsforderung bereitstellt, und zwar innerhalb einer vom Verkäufer genannten Frist. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand Der Verkäufer hat das Recht, die Realisierung seiner vertraglichen Pflichten einzustellen, bis der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss Käufer ordnungsgemäß eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenSicherheit für die Zahlungsverpflichtung bereitstellt.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder 5. Wenn der Käufer keine zusätzlichen Sicherheiten der Zahlungsverpflichtung nach Punkt 4 bereitstellt, kann der Verkäufer innerhalb der Frist von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle14 Tagen ab dem Datum, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigender Käufer die zusätzliche Sicherheit der Zahlungsverpflichtung bereitstelle sollte, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdenvom Vertrag zurücktreten.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER6. Dies gilt auchWenn der Verkäufer vom Vertrag auf der Grundlage des Punktes 5 zurücktritt, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit er nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenverpflichtet die vom Käufer geleisteten Anzahlungen/Sicherheitsleistungen zu erstatten.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich bezeichnet sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Lieferung oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte ModelleLeistung aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken elektronische Zusage als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werdenverbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung dar. Für den Fall, dass mit dem Besteller die Sollbeschaffenheit der Lieferung oder Leistung verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch den Verkäufer zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Besteller zumutbar sind. Design- und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Besteller ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdenausgeschlossen.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERDie geschuldete Beschaffenheit der Ware wird abschließend in Bestellung und Auftragsbestätigung vereinbart. Dies gilt auchIn der Produktbeschreibung, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit Bestellung oder der Auftragsbestätigung ausgeschlossene Eigenschaften oder Verwendungszwecke sind nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenTeil der subjektiven oder objektiven Anforderungen an die Ware.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen Der Verkäufer kann Bestellungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformBestellers innerhalb von vierzehn (14) Tagen annehmen. Dies gilt auch Innerhalb dieses Zeitraums ist die Bestellung ein für eine Vereinbarung über die Aufhebung den Besteller verbindliches Angebot im Sinne des Schriftformerfordernisses§ 145 BGB.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei LieferadresseEine Bestellung des Bestellers ist für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie von dem Verkäufer durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen des Verkäufers auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für den Verkäufer nicht verbindlich.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware in den zu einem Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ge- hörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich als verbindlich bezeichnet sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte ModelleAngaben zum Hersteller sind ebenfalls unverbindlich, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS soweit sie nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken ausdrücklich als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben verbindlich bezeichnet werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren stellen kei- ne Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaf- fenheit oder Haltbarkeit der Ware dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Auch Erwartun- gen des Kunden hinsichtlich der Ware oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar. Für die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörenden Einrichtungsge- genständen haften wir ebenfalls nur bei vorheriger ausdrückli- cher schriftlicher Zusage.
2.3. Wir behalten uns an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützensonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat Kunde gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen unverzüglich an uns heraus, wenn sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES im ordnungsgemäßen Ge- schäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Pro- ben, Muster und Modelle.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist2.4. Der BESTELLER Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestä- tigung oder die Auslieferung der Ware an den Kunden zustande. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftrags- bestätigung ohne Unterschrift und Namenswiedergabe gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irr- tümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit sie für uns nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenverbindlich.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform2.5. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesFür Bestellungen unter einem Rechnungswert von EURO 50,00 netto erlauben wir uns, einen Zuschlag von mindestens EURO 10,00 netto zu berechnen.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat 1. Angebote von Xxxxxxxx sind freibleibend und unverbindlich.
2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Produkte dar.
3. Xxxxxxxx behält sich im Angebot an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und in sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4. Eine Bestellung oder ein Auftrag wird erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben Bestellung oder des BESTELLERS zu haltenAuftrags durch Waldmann verbindlich. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswieder-gabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Xxxxxxxx auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben Bestellungen über den Onlineshop von Xxxxxxxx kommt ein Vertrag mit der Zustellung einer Auftragsbestätigung in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion Text- form oder mit Absendung der bestellten Ware erforderlich sindzustande. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenSoweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Xxxxxxxx nicht verbindlich.
2.2 Vom BESTELLER 5. Stellt der Besteller einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über sein eigenes Vermögen oder wird der begründete Antrag eines Dritten zur Verfügung gestellte Eröffnung eines Insolvenz- oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modellevergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen Xxxxxxxx berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenganz oder teilweise vom Ver-trag zurückzutreten.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten1. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisenAngebote sind freibleibend. Der Lieferumfang umfasst neben den in Inhalt erteilter Aufträge sowie von Bestellungen bestimmt sich nur nach unserer Auftragsbestätigung. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen dem Besteller und uns ist der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Ergänzungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen Änderungen des geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesoder Änderung dieser Schriftformklausel. Der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. auch per E-Mail.
2.5 Angegebene Preise 2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen. Angaben über Gewichte und Abmessungen usw. sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresseunverbindlich. Dies gilt auch für alle Leistungs- und Verbrauchsangaben. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2.6 Werden 3. Es ist ausschließlich Angelegenheit des Bestellers, die Tauglichkeit unserer Produkte und Leistungen für seine Zwecke (einschließlich der Zwecke seiner Abnehmer) zu prüfen. Eine Haftung für die Tauglichkeit unserer Produkte und Leistungen für die Zwecke des Kunden setzt voraus, dass wir die Tauglichkeit schriftlich bestätigt oder garantiert haben.
4. Alle Preise gelten ab Werk des Lieferers zuzüglich Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Verladung, Fracht, Porto und Versicherungskosten und ausschließlich Montage. Sofern nicht vorher vereinbartausdrücklich Festpreise vereinbart sind, so gelten die zum Lieferzeitpunkt bestehenden Listenpreise des Lieferers. Teilberechnungen des Lieferers sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenzulässig.
5. Erfüllungsort ist stets das Werk des Lieferers. Der BESTELLER behält Versand erfolgt in allen Fällen für Rechnung und auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit Bekanntgabe der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Erforderliche Verpackung wird selbstkostend berechnet und nicht zurückgenommen.
6. Waren, für die eine Abnahmepflicht besteht oder eine Abnahme vom Besteller vorge- schrieben wird, sind bei uns abzunehmen. Andernfalls gelten diese Waren mit dem Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Der Besteller hat sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus bei uns nach dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtZeitpunkt der Abnahmemöglichkeit zu erkundigen.
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Samples: Sales Contracts
Vertragsschluss. 2.1 Der Anfragen von STIHL sind unverbindliche Aufforderungen an den Lieferanten, ein Angebot abzugeben.
2.2 Angebote sind für STIHL kostenlos. Bestimmt der Lieferant hat sich bei Abgabe nichts Abweichendes, sind seine Angebote 90 Tage ab Zugang bindend. Auf Abweichungen von der Anfrage von STIHL ist im Angebot ausdrücklich hinzuwei- sen, gegebenenfalls sind entsprechende Zeichnungen beizulegen.
2.3 Eine Bestellung durch STIHL ist erst verbindlich, wenn sie von STIHL schriftlich abgefasst oder im Falle mündlicher, telefonischer oder telegrafischer Bestellung ordnungsgemäß schriftlich durch einen Mitarbeiter der Einkaufsabtei- lung bestätigt wurde. Als schriftlich im Sinne der vorgenannten Regelung gilt auch eine mit Hilfe automatischer Ein- richtung erstellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in der Bestellung besteht für STIHL keine Verbindlichkeit.
2.4 Auf Wunsch von STIHL wird der Lieferant unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Eingang der Bestellung die als Zweitschrift der Bestellung beilegende „Annahmebestätigung zur Bestellung“ in elektronischer Form im PDF - Format erteilen, die Preis und Liefertermin ausdrücklich nennt. Abweichungen gegenüber dem Inhalt der Bestel- lung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn STIHL sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Einer schriftlichen Bestätigung steht die Bestätigung durch Telefax oder E-Mail gleich. Stellt der Lieferant keine Abweichungen fest, ist eine Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den nur erforderlich, wenn STIHL dies in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sindwünscht. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder Bestellungen von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchSTIHL gelten stillschweigend akzeptiert, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit Lieferant nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesinnerhalb angemesse- ner Zeit widerspricht.
2.5 Angegebene Preise Stihl hat das Recht, auch nach Vertragsschluss in zumutbarem Umfang Abweichungen von dem vereinbarten Leis- tungsumfang zu verlangen. Dabei sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadressedie Auswirkungen, insbesondere veränderte Liefertermine sowie Preisände- rungen einvernehmlich zu regeln.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: General Purchasing Conditions
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebote, Beratungen, Demonstrationen, technische Unterlagen oder Musterlieferungen des Lieferanten erfolgen kostenfrei. Das Angebot und des Lieferanten erfolgt schriftlich oder in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenTextform (per E-Mail).
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Die Bestellung der HOG gilt frühestens mit ausdrücklicher schriftlicher Abgabe der Bestellung oder von ihm in Auftrag gegebene mit ihrer schriftlichen Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und bezahlte Modelle, Zeichnungen Rechenfehler) und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Lieferant HOG zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdengeschlossen.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf Der Lieferant ist gehalten, die Bestellung der HOG ohne schuldhaftes Zögern schriftlich zu bestätigen oder insbesondere durch den BESTELLERVersendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme). Dies Eine verspätete Annahme gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen als neues Angebot des Lieferanten entgegenstehenund bedarf der Annahme durch HOG.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen Mündliche Absprachen bestehen nicht. Die Änderung, Ergänzung, Aufhebung und Beendigung des VERTRAGES Vertrages, der allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie nach dem Vertrag und diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen mögliche einseitige rechtsgestaltende Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, dass ein abweichender Wille der Parteien deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Dies Das Gleiche gilt auch für eine Vereinbarung über die Änderung, Ergänzung, Aufhebung des und Beendigung dieses Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind HOG ist berechtigt, jederzeit die Produktspezifikationen verbindlich für den Lieferanten mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, soweit diese im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenRahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne unzumutbaren Zeitaufwand umgesetzt werden können. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus HOG wird dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatzdie jeweils durch die Änderung entstehenden, welcher Art auch immer entstehtnachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten nicht mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend um diesen Zeitraum.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 1. Angebote von Spiraltec sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart.
2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annä- hernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar.
3. Spiraltec behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Mustern und Werkzeugen, alle Eigen- tums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat sich Besteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von Spiraltec unverzüglich an Spiraltec heraus, wenn sie im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung 4. Eine Bestellung wird erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchverbindlich, wenn sie von Spiraltec durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder Spiraltec die Bestellung ausführt, insbesondere Spiraltec der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namens- wiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Spiraltec auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Spiraltec nicht verbindlich.
5. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen Spiraltec berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich 2.1. Waren- und Dienstleistungspräsentationen von AWA, auch solche auf Messen, auch virtuellen, in Katalogen, auch elektronischen, in Preislisten, auf AWA Websites, , auch in anderen e-commerce-Angeboten von AWA, oder sonst im Internet, stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebotes über die Bestellung von Leistungen. Auf diese Einladung kann der Besteller durch Angabe eines verbindlichen Angebotes auf Abschluss eines Vertrages (§ 145 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB) reagieren. Eingangsbestätigungen von AWA, etwa als automatisch generierte E-Mail, bestätigen nur den Zugang eines solchen Angebotes, sie stellen keine Annahme des Angebots dar.
2.2. Sofern eine Bestellung als verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann AWA dieses innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.
2.3. Angebote von AWA sind freibleibend und unverbindlich.
2.4. Der Besteller ist verpflichtet, AWA alle relevanten Daten, Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen, ihre Anwendung, sowie den geplanten Standort und/oder Einsatzort, vor Vertragsschluss mitzuteilen. Dabei hat der Besteller sicherzustellen, dass die Leistungen die von ihm gewünschte Spezifikation aufweist und den Erfordernissen des (Gesamt-)Systems genügen, in das die Leistungen ggf. integriert werden sollen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt die Lieferung von Leistungen, welche für den üblichen Gebrauch bestimmt sind. XXX behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
2.5. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von AWA, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder sonstiger elektronischer Form zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung genau und nach diesen AVB-N. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AWA. Handelt es sich bei den Leistungen um eine Reparatur, ist der Besteller verpflichtet, eine detaillierte Historie über den Gegenstand der Reparatur und seinen Defekt in Textform an AWA zu übermitteln.
2.6. Allein maßgeblich für die Vorgaben Rechtsbeziehungen zwischen AWA und dem Besteller sind die ausdrückliche Auftragsbestätigung und diese AVB-N. Diese geben alle Abreden zwischen den Parteien zu den Leistungen vollständig wieder. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart haben, handelt es sich bei Serviceleistungen um Dienstleistungen. Die Regelungen zum Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) finden ergänzend Anwendung. AWA ist berechtigt, die Ausführung der Leistungen selbst oder durch Dritte vorzunehmen. Mündliche Zusagen von AWA vor Abschluss des BESTELLERS Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich aus ihnen nicht im Einzelfall ausdrücklich ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen getroffener Vereinbarungen einschließlich der Auftragsbestätigung und dieser AVB-N bedürfen zu haltenihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern sind die Mitarbeiter1 von AWA nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail, wobei, bei der Übermittlung per E-Mail, der Aussteller zur Gültigkeit der Erklärung seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem deutschen Vertrauensdienstegesetz (VDG) zu versehen hat. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, einem Vertrag müssen die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenVertragspartner jeweils ein gleichlautendes Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder 2.7. Angaben von ihm in Auftrag gegebene AWA zu den Leistungen (z.B. Gewicht, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Leistungsverhalten, Leistungsfähigkeit, Toleranzen und bezahlte Modelle, technische Daten) sowie die Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder Abbildungen) sind nur annähernd und nur dann maßgeblich, wenn die Verwendbarkeit zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werdeneinem etwaig vertraglich vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind sorgfältig zu verwahren keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern nur Beschreibungen der Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und gegen Diebstahl und Verwendung Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigengleichwertige Teile sind zulässig, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES soweit diese die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werdenbeeinträchtigen.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht 1 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AVB-I der Begriff „Mitarbeiter“ verwendet. Wenn hier oder an anderer Stelle in diesen AVB-I ein Wort ein konkretes grammatikalisches Geschlecht aufweist, handelt es sich hierbei nur um eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERvereinfachte redaktionelle Form, die in ihrer Bedeutung nicht geschlechtsspezifisch, sondern ausdrücklich geschlechtsneutral gemeint ist. Dies gilt auchinsbesondere für den Begriff des „Mitarbeiters“ (w/m/d).
2.8. AWA behält sich alle Rechte, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt insbesondere Eigentums- und zur Lieferung bereit istUrheberrechte, an Angebots- und Verkaufsunterlagen (insbesondere Kalkulationen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und den Mustern vor. Der BESTELLER ist zur Abänderung Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von Auslieferungsterminen berechtigtAWA zugänglich gemacht werden und sind AWA auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
2.9. Die Vertragserfüllung seitens AWA steht unter dem Vorbehalt, soweit nicht gewichtige Interessen dass ihr keine Hindernisse oder Einschränkungen aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Lieferanten Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
2.4 Änderungen 2.10. Der Besteller verpflichtet sich, im Zusammenhang mit Leistungen von AWA in jedem Fall Geschäfte zu unterlassen:
2.10.1. mit Personen, Organisationen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformEinrichtungen, die auf einer Sanktionsliste nach EU-Verordnungen oder US-Exportvorschriften stehen;
2.10.2. Dies gilt auch mit Embargostaaten;
2.10.3. für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesdie erforderliche Genehmigung nicht vorliegt; und
2.10.4. die in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer Endverwendung erfolgen können.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse2.11. Ein schwerwiegender Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen den Vertrag und/oder diese AVB-N berechtigen zur fristlosen Kündigung oder zu einer anderweitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat 1. Ein Pauschalangebot wird von STL aufgrund der Angaben des/der AG bezüglich des Umzugsgutes in ccm3 ohne vorherige Besichtigung abgeben. Das Pauschalangebot beinhaltet die Leistung einer von STL kalkulierten Anzahl an Mitarbeitern, Arbeitsstunden und einer Kilometerpauschale. Bei Überschreitung der im Angebot/Vertrag festgehaltenen Kubikmeter erhebt STL eine Zusatzgebühr von 50,00 €/m 3.
2. Es besteht kein Erstattungsanspruch seitens des/der AG, wenn bei einem Pauschalauftrag der Auftrag schneller als innerhalb der kalku lierten Stundenanzahl erledigt wird.
3. Der/die AG ist verpflichtet/n, das schriftliche Angebot von STL hinsichtlich aller getätigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
4. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigunge n, Weisungen und Mitteilungen des/der AG und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen von STL oder einen von STL beauftragter Frachtführers haben Letztere nicht zu verantworten. Ergebe n sich im Angebot Nachhinein durch das Verschweigen von Krankheiten oder mangelnder Transporteignung Nachteile für den Auftragnehmer, so hat der Auftraggeber alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Pferd zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten. Für anfallende Warte- und Standzeiten hat der Auftraggeber mit einer Stundenpauschale in der Auftragsbestätigung genau an Höhe von 15,00 EUR je angefangene Stunde aufzukommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Pferd auf den bevorstehenden Transport vorzubereiten und die Vorgaben des BESTELLERS zu haltenFütterung im Vorfeld entsprechend dem Transport anzupassen.
5. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweiseneinem Pauschalangebot mit Festpreisgarantie verpflichtet sich der/die AG, bei Unzugänglichkeiten an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Halte-/Parkverbotsz one zuzustimmen. Der Lieferumfang umfasst neben den in Gibt der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und LeistungenAG an, die Be- und/oder Entladestelle sei für eine ordnungsgemäße Ausführung einen LKW bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen, ohne dass dieser verbotswidrig abgestellt werden und Funktion ist dies am Tage der bestellten Ware erforderlich Auftragsausführung nicht der Fall, so werden die Kosten aufgrund von einem Mehraufwand für die Zeit des Be- und/oder Entladens von STL zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, welche als vorhanden angegeben, am Tage der Vertragsdurchführu ng aber nicht vorhanden oder defekt sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, mit denen weniger als 50 % der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegeneinzelne Umzugsgüter transportiert werden können.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte 6. Verzögerungen, die die Durchführung des Auftrages behindern oder gar unterbrechen und die nicht von ihm STL verursacht werden, werden von STL dem /die AG gesondert in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformRechnung gestellt. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesverursachte Verzögerungen durch Dritte.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse7. Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluß durch den/die AG erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten.
2.6 Werden 8. Wird der Leistungsumfang durch den/die Preise nicht vorher vereinbartAG nach Vertragschluss erweitert, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtist dies zusätzlich zu vergüten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot 5.1 Über entsprechende Eingabemasken innerhalb der Internetpräsenz von DEJORIS kann ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung der ANWENDUNG gestellt und in der Auftragsbestätigung genau per Datenfernübertragung an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt DEJORIS abgesendet werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf 5.2 Die im Rahmen der Antragstellung mitgeteilten Daten werden von DEJORIS auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von DEJORIS vollständig und plausibel und bestehen aus Sicht von DEJORIS keine sonstigen Bedenken, registriert DEJORIS den VP und benachrichtigt den VP hierüber per E-Mail. Diese Benachrichtigungs-E-Mail gilt als Annahme des durch den BESTELLERVP abgegebenen Angebotes auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der ANWENDUNG.
5.3 Durch Anklicken des in der Benachrichtigungs-E-Mail enthaltenen Hyperlinks wird der VP erstmalig zu der ANWENDUNG weitergeleitet. Dies gilt auchDort kann der VP über eine Eingabemaske einen Hauptnutzer anlegen und für diesen einen Administratornamen und ein Administratorkennwort festlegen.
5.4 VP kann nur sein, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit wer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Der BESTELLER Die Unternehmereigenschaft des VP ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen DEJORIS auf Anforderung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und/oder einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Gewerbeamtes nachzuweisen, aus der die unternehmerische Tätigkeit des VP eindeutig erkennbar ist.
5.5 Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. DEJORIS ist berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehennach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages zurückzuweisen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen 5.6 VP stimmt dem Übergang der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in Geschäftstätigkeit und der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenvertraglichen Vereinbarungen an ein anderes Unternehmen als Dejoris ausdrücklich zu. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen Wechsel des Unternehmens, das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vorANWENDUNG anbietet, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtführt zu keinem außerordentlichem Kündigungsgrund.
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Samples: Software License Agreement
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot 1. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und in der Auftragsbestätigung genau an Preislisten enthaltenen Angaben über Leistungen, Preise, Parameter usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
2. TSES ist für die Vorgaben des BESTELLERS zu haltenBeschaffung und Bevorratung aller fertigungsnotwendigen Materialien verantwortlich. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich Materialnotkäufen, welche durch Kurzfristbedarf des Bestellers getätigt und schriftlich hinzuweisenvon diesem in Schriftform bestätigt werden müssen, trägt der Besteller die tatsächlich entstandenen Mehrkosten.
3. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und LeistungenMaterialbestände, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich durch technische Änderungen, welche vom Besteller veranlasst sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden, hat der Besteller nach Änderungseinführung zu übernehmen.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf 4. Im Falle der Stornierung oder Reduzierung einer verbindlichen Bestellung durch den BESTELLERBesteller werden die bei TSES bevorrateten oder mit Abnahmeverpflichtung bestellten Artikel (unverarbeitetes Material, angearbeitete Erzeugnisse) vom Besteller erstattet. Dies gilt auch, wenn Für Fertigerzeugnisse wird der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenvereinbarte Abgabepreis berechnet.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform5. Dies gilt auch Sofern die Lieferkette durch den Besteller bestimmt und die Lieferantenauswahl nicht durch TSES vorgenommen wird, schließen wir die Qualitätsverantwortung für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesbetroffenen Lieferanten aus. Wir führen nur übliche Eingangsuntersuchungen durch.
2.5 Angegebene Preise 6. Installationsleistungen sind von TSES beim Besteller nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart. Werden solche im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbartEinverständnis des Bestellers dennoch erbracht, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vorgilt eine angemessene, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtortsübliche Vergütung als vereinbart.
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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich 1. Die Angebote von uns sind freibleibend, sie gelten als Auffor- derung zur Abgabe eines Angebots.
2. Grundsätzlich stellt der vom Besteller erteilte Auftrag das An- gebot zum Vertragsschluss dar. Die Annahme des Auftrags durch uns erfolgt innerhalb von 4 Wochen, wenn nicht eine andere An- nahmefrist vereinbart wurde.
3. Die erste Bearbeitung eines Angebotes ist in der Regel kosten- los. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten sind nur insoweit un- entgeltlich, als der Liefervertrag gültig wird und bleibt.
4. Beschreibungen und Ablichtungen der Produkte in technischen Unterlagen, Prospekten, Firmenbroschüren, Katalogen, Preislis- ten, etc. sind unverbindlich, soweit ihr Einbezug in den Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde; sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen. Produkt- und Leistungsbeschreibungen im Angebot und in Internet können natur- gemäß nur allgemeiner Natur sein; sofern der Auftragsbestätigung genau an Besteller daraus verbindliche Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist Verwen- dungstauglichkeit für die von ihm vorgesehene Applikation ablei- ten will, muss er darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenBezug nehmen.
2.2 Vom BESTELLER 5. Im Auftrag sind alle Angaben zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder Auftragsdurchführung zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERma- chen. Dies gilt auchfür alle Lieferungen, wenn Dienst-, Werk- und sonstige Leistungen von uns. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht nur, Angaben zu Artikelbezeichnung, Stückzahl, Maßen, Material, Werkstoffzusammensetzung, Vorbehandlungen, Bearbeitungs- spezifikationen, Behandlungsvorschriften, Lagerung, Normen so- wie alle sonstigen technischen Parameter und physikalische Kenndaten. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als ausdrücklich nicht vereinbart und begründen keine Verpflichtun- gen von uns, weder im Sinne von Erfüllungs- und Gewährleis- tungs- noch im Sinne von Schadenersatzansprüchen.
6. Weicht der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit istvom Besteller erteilte Auftrag von dem Angebot von uns ab, so hat der Besteller die Abweichungen gesondert kennt- lich zu machen.
7. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen Wir sind berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen weitere Auskünfte, die der sachgemäßen Durchführung des Lieferanten entgegenstehenAuftrags dienen, einzuholen.
2.4 Änderungen 8. Aufträge sollen schriftlich oder Ergänzungen elektronisch (EDI) erteilt werden; mündlich sowie telefonisch übermittelte Aufträge werden auf Ge- fahr des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesBestellers ausgeführt.
2.5 Angegebene Preise 9. In den Fällen, in den die Stornierung eines Auftrages nicht von vornherein ausgeschlossen ist, sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadressewir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Liefer- oder Leistungspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den ent- gangenen Gewinn zu berechnen, sofern der Besteller einen von uns angenommenen Auftrag zurückzieht. Dem Besteller bleibt der Nach-weis eines geringeren Schadens vorbehalten.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in 10. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtAuftragsbestätigung.
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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot Jegliche Angebote von Igepa Großhandel sind freibleibend und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich als verbindliches An- gebot bezeichnet sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Sofern nicht abweichend geregelt, wird eine schriftliche oder telefonische Bestellung erst verbindlich, wenn sie von ihm Igepa Großhandel durch eine Auftragsbestätigung in Auftrag gegebene Textform bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auf- tragsbestätigung, bei der Unterschrift und bezahlte ModelleNamenswiedergabe fehlen, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gilt als formwahrend erteilt. Das Schweigen von Igepa Großhandel auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des BESTELLERS Bestellers gilt nur als Zustim- mung, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung vertragsrelevante, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Igepa Großhandel nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdenverbindlich.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben, DIN-Normen sowie sonstige Beschreibun- gen des Liefergegenstands aus den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn zu dem Angebot oder der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtAuftragsbestätigung gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht gewichtige Interessen ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit des Lieferanten entgegenstehenLiefergegenstands dar.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformIgepa Großhandel behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind Solche Unterlagen dür- fen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Regelungen unter Ziffer 11. bleiben hiervon unberührt und gelten im Zweifel Festpreise frei LieferadresseÜbrigen ergänzend.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten sind kostenfrei abzugeben, es sei denn, dass zwischen den Vertragsparteien schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Der Lieferant hat sich im ist verpflichtet, Angebote, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstige Vorgaben von Obsequ ei- genständig auf Fehler und Widersprüche zu überprüfen und etwaige Bedenken unverzüglich gegenüber Obsequ anzumelden. Andernfalls gilt der Vertrag als nicht ge- schlossen.
2.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Lieferant zwei Wo- chen an sein Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit Annahme durch Obsequ zustande.
2.4 Angebote, Bestellungen und Annahmeerklärungen von Obsequ erfolgen grundsätzlich in Textform.
2.5 Ein von Obsequ abgegebenes Angebot gilt als ange- nommen, falls der Auftragsbestätigung genau an Lieferant nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang widerspricht oder die Vorgaben Lieferung vorbehaltlos ausführt; hierauf wird Obsequ in dem Ange- bot hinweisen.
2.6 Mit Zustandekommen des BESTELLERS zu haltenVertrages sind die vereinbar- ten Preise, Mengen, Liefertermine bzw. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich Lieferfristen und schriftlich hinzuweisenLieferadressen verbindlich. Der Lieferumfang umfasst neben den Wenn in der Bestellung ausdrücklich genanntenvon Obsequ kein Liefertermin angegeben ist, sämtliche Lieferungen beträgt die Lie- ferfrist 2 Wochen nach Vertragsschluss.
2.7 Obsequ kann jederzeit Änderungen der Vertragspro- dukte in Konstruktion und LeistungenAusführung verlangen, soweit die für eine ordnungsgemäße Ausführung Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig und Funktion der bestellten Ware erforderlich dem Lieferanten zumutbar sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen Über die Änderungen wird Obsequ den Lieferanten rechtzeitig informieren. Obsequ wird gemeinsam mit dem jeweiligen Stand Lieferanten abstimmen, wel- che Änderungen gegenüber der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben ursprünglich vereinbar- ten Spezifikation vorgenommen werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, dürfen Änderungen nur nach vorheriger Freigabe durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt Obsequ vorgenommen werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht 2.8 Verringern oder erhöhen sich durch die gemäß Ziffer 2.7 vorzunehmenden Änderungen die dem Lieferanten ent- stehenden Kosten, hat der Lieferant die Höhe der Kos- ten Obsequ unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Ver- tragsparteien können eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERentsprechende Anpassung der vereinbarten Preise verlangen. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Obsequ ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen hierbei berechtigt, soweit vom Lieferanten Aufklärung über seine Preis- kalkulation sowie Einsicht in geeignete Unterlagen zu verlangen. Sofern durch die vorzunehmenden Änderun- gen ein vereinbarter Liefertermin bzw. eine vereinbarte Lieferfrist nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegensteheneingehalten werden kann, hat der Liefe- rant Obsequ hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich Alle im Angebot Namen und/oder im Auftrage der AGENTUR abgegebenen Angebote sind unverbindlich und in freibleibend. Vertragsschlüsse, Lieferbedingungen und Aufträge mit der Auftragsbestätigung genau an AGENTUR sowie durch Vertreter oder Handlungsbevoll- mächtigte der AGENTUR vermittelte Geschäfte werden erst bei schriftlicher Bestätigung durch die Vorgaben AGENTUR verbindlich. §3 Entwurfs- und Layoutarbeiten Sämtliche Entwurfs-, Satz- und Layoutarbeiten sowie die Erstellung von Vorlagen und Mustern werden nur nach Auftragserteilung des BESTELLERS Auftraggebers vorgenommen und sind grundsätzlich kostenpflichtig. Dies gilt ebenso für sämtliche Änderungen und Korrekturen der erstellten Vorlagen. Korrektur- abzüge sind vom Auftraggeber auf alle möglichen Fehler zu haltenprüfen. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich Die AGENTUR haftet nicht für von diesem übersehene Fehler. Änderungswünsche und Korrekturen sind eindeutig und schriftlich hinzuweisendurch den Auftraggeber zu benennen. Für die korrekte Bearbeitung missverständlicher, ungenauer und fehlerhafter Vorgaben und Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Für die Richtigkeit sämtlicher Daten, Fakten und Inhalte haftet der Auftraggeber uneingeschränkt. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genanntenAuftraggeber stellt sicher, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder dass von ihm eingebrachte Vorlagen nicht mit Nutzungsrechten Dritter behaftet sind bzw. von ihm erworben werden. Werden von der AGENTUR erstellte Vorlagen nicht von dessen Partnerunternehmen, sondern auf Wunsch des Auftraggebers bei einer von diesem benannten Drittfirma weiterverarbeitet, so übernimmt die AGENTUR für ein einwandfreies Endprodukt keinerlei Gewähr. §4 Urheber- und Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte für gestaltete Aufträge gehen mit dem Kauf der Waren und Dienstleistungen auf den Auftraggeber über und gelten nur für das in Auftrag gegebene Endprodukt. Alle anderen durch Entwurf und bezahlte ModelleErstellung von grafisch- künstlerischen Arbeiten sowie durch Erstellung von Konzeption, Zeichnungen Design, Satz und Werkzeuge dürfen Layout entstehenden Urheber- und Nutzungsrechte liegen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS Wertung der Schöpfungshöhe, vollständig bei der AGENTUR. Die Nutzungs- und Folgenutzungsrechte werden durch den Auftraggeber nur erworben, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und die entsprechenden Positionen ausweislich gesondert auf einer entsprechenden Rechnung ausgewiesen sind. Werden die Folgenutzungsrechte nicht erworben, verbleiben alle Unterlagen, Dateien, Filme, Reinzeichnungen und Reprografien im Besitz und Eigentum der AGENTUR. Eine Archivierungspflicht besteht für die AGENTUR nicht. Bei Missachtung der Urheber- und Nutzungsrechte durch den Auftraggeber oder bei unauthorisierter Weitergabe der in §3 genannten Arbeiten an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen wird unverzüglich eine Konventionalstrafe in Höhe des VERTRAGES Dreifachen der Entwurfs-, Satz- und Layoutkosten, mindesten aber in Höhe von 1.000.- Euro (eintausend) fällig. Fotos, Grafiken etc. die durch die Agentur geliefert werden, dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und Diese Vorlagen dürfen nicht losgelöst vom vereinbarten Zweck verwendet werden, da sonst gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützendas Urheberrecht verstoßen wird. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Die Agentur ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Lieferanten entgegenstehenWerbungbetreibenden hinzuweisen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Vertragsschluss. 2.1 2.1. Angebote und Mitteilungen der PM sind freibleibend, soweit sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Mit dem Angebot wird der KUNDE unverbindlich eingeladen, eine Bestellung an die PM zu übermitteln. An diese Bestellung bleibt der KUNDE 14 Tage gebunden. Der Lieferant hat Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der PM oder bei deren Fehlen, mit Durchfüh- rung der Leistungserbringung durch PM zustande.
2.2. Ergibt sich im Angebot Zuge der Arbeiten, dass die Angaben des KUNDEN unrichtig wa- ren bzw. von falschen Tatsachen ausgegangen ist, so hat er die dadurch entstan- denen Mehrkosten zu tragen. Gleiches gilt, wenn die vom KUNDEN zur Bearbei- tung übergebenen Materialien oder Vorarbeiten Dritter ungeeignet oder mangel- haft sind und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenhierdurch Mehrkosten entstehen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte 2.3. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge müssen von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS PM nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben angenommen werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigenFür den Fall der ausdrücklichen oder schlüssigen Annahme, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES wird – so- fern nicht mehr benötigt werdenanders vereinbart – ein angemessenes Entgelt vereinbart.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch 2.4. Unwesentliche und für den BESTELLER. Dies gilt auchKUNDEN zumutbare Abweichungen in den Abmes- sungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtinsbesondere bei Nachbestel- lungen, bleiben vorbehalten, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenNatur der verwendeten Materia- lien liegen und üblich sind. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vorAls sachlich gerechtfertigt gelten Veränderungen, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtdie werkstoffbedingt üblich sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot 2.1. Die Angebote der SAE sind freibleibend und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERunverbindlich. Dies gilt auch, wenn SAE dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN- Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich SAE Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
2.2. Die Bestellung der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit istWare durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der BESTELLER Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen die SAE berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehendieses Vertragsangebot innerhalb von 21 Tagen nach seinem Zugang bei ihr, anzunehmen.
2.4 Änderungen 2.3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen durch Auslieferung der SchriftformWare an den Käufer erklärt werden. Dies gilt auch Maßgebend für den Umfang, die Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von SAE. Ist eine Vereinbarung über solche nicht erfolgt, sind die Aufhebung des SchriftformerfordernissesAngaben im Angebot der SAE maßgebend.
2.5 Angegebene Preise 2.4. Zeichnungen, Modelle und andere Angaben sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadressenur annähernd maßgebend. Herstellungsbedingte oder dem technischen Fortschritt dienende Abweichungen sind zulässig. Darstellungen in Zeichnungen, Modellen oder anderen Unterlagen sind keine Garantien. Die Einräumung einer Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von SAE.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart2.5. An Kostenvoranschlägen, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER Zeichnungen, Modellen und Werkzeugen behält sich SAE ihre Eigentumsrechte und Urheberreche vor. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten überlassen werden. Sie bleiben Eigentum von SAE und sind nach Erledigung des Vertrages durch Erfüllung oder Kündigung oder in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch anderer Weise bzw. bei Nichtzustandekommen des Vertrages an SAE zurückzugeben.
2.6. Die Installation der bestellten Ware oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch die Einweisung daran sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Leistungen erfolgen auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtWunsch aufgrund gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot Angebote von ZEG sind freibleibend und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenunverbindlich.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Pro- dukte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder von ihm in Auftrag gegebene Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Entsprechendes gilt für Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung.
2.3 ZEG behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS Dritten nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben zugänglich gemacht werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat Be- steller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von ZEG unverzüglich an ZEG heraus, wenn sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies Entsprechendes gilt auchinsbesondere auch für alle anderen Unterlagen, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Entwürfe, Proben, Muster und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenModelle.
2.4 Änderungen Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von ZEG durch eine schriftliche Auftragsbestäti- gung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen ZEG die Bestellung ausführt, insbesondere ZEG der SchriftformBestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Dies Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt auch als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechen- fehler enthält, ist sie für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesZEG nicht verbindlich.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei LieferadresseDas Schweigen von ZEG auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
2.6 Werden Verschlechtern sich die Preise nicht vorher vereinbartVermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch ist ZEG berechtigt, ganz oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtteilweise vom Vertrag zurück- zutreten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, sind sie freibleibend und in der unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenoder durch Lieferung zustande.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein der schriftlich geschlos- sene Kaufvertrag maßgebend. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertrags- gegenstand vollständig wieder. Mündliche Abreden der Vertragsparteien und Zusagen durch uns vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag er- setzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzun- gen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder von ihm Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.3 Angaben zum Liefergegenstand in Auftrag gegebene unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen und bezahlte Modelleunserem An- gebot (z.B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werdendie Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind sorgfältig zu verwahren keine ga- rantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigenÄnderungen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchdie aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtsind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenbeeinträchtigen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen Muster und Proben sind unverbindliches Anschauungsmaterial und hinsichtlich ihrer Beschaf- fenheit und technischen Werte für die Ausführung des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesAuftrages nur als ungefähre Anhaltspunkte zu betrachten.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im (1) Die Produkt-, Projekt- und Leistungsbeschreibungen sowie als unverbindlich bezeichnete Angebote von helbig stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein Vertragsabschluss und in der Auftragsbestätigung genau an damit eine vertragliche Bindung über die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn helbig das in der Bestellung des Kun- den liegende Angebot auf Abschluss eines Vertrages ausdrücklich genanntendurch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln, sämtliche Lieferungen und Leistungeninsbesondere durch Vorbereitung des Versands der Ware, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sindannimmt. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenDer Kunde wird von seinem Angebot frei, wenn ein solches nicht binnen 14 Tagen nach dessen Zugang von helbig angenommen wurde.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modellesonstige Leis- tungsdaten sind nur verbindlich, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdenwenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch(3) Produktbeschreibungen, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Angaben in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtPreislisten sind, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehensie Vertragsbestandteil geworden sind, Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäfts- leitung von helbig.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen helbig behält sich das Recht Eigentum und Urheberrecht an allen von helbig abgegeben Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Be- rechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Ge- genstände ohne ausdrückliche Zustimmung von helbig weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von helbig diese Gegenstände vollständig an helbig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benö- tigt werden oder Verhandlungen nicht zum Widerspruch Abschluss eines Vertra- ges führen.
(5) Die Mitarbeiter von helbig sind nicht befugt, mündliche Ne- benabreden zu treffen oder Rücktritt vormündliche Zusicherungen zu geben, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtdie über den Inhalt der Auftragsbestätigung und sonstiger schriftlicher Abreden hinausgehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 (1) Kontrakte, Konsignationsanforderungen und Bestellungen (im Folgenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit als „Bestellung“ bzw. „Bestellungen“ bezeichnet) der WAS gelten frühestens mit Abgabe als verbindlich. Die Abgabe erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Übertragungsweg. Lieferungen, für die keine Bestellungen vorliegen, werden nicht anerkannt. Das Schweigen der WAS auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die WAS-Spezifikation ist Vertragsgrundlage. Sollte der Lieferant die zur Verfügung gestellten Dokumente und Dateien nicht verarbeiten können, so hat er dies unverzüglich der WAS mitzuteilen. Die Produkte / Dienstleistungen müssen der vereinbarten Beschaffenheit (WAS-Artikel-Bezeichnung, Spezifikationen, Datenblätter, Zeichnungen, etc.), den gesetzlichen Bestimmungen und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Weiterhin sind Normen, auf die verwiesen wird und sonstige zur Vertragsgrundlage gemachten Unterlagen entsprechend zu berücksichtigen. Das Referenzieren auf Angebote des Lieferanten sowie das Referenzieren auf dessen Materialnummern ist nicht Bestandteil der Vertragsgrundlage.
(3) Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS ist verpflichtet, ähnlich zu haltenII. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und LeistungenVertragsanbahnung (5), die für WAS- Spezifikation mit den Eigenschaften des Produktes des Lieferanten abzugleichen. Sollte der Abgleich eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion Abweichung aufzeigen, so darf grundsätzlich keine Lieferung ohne schriftliche Freigabe der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenWAS erfolgen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht Auf offensichtliche Fehler (z.B. Schreib- und Rechenfehler), unvollständige Bestellungen, fehlende Dokumente sowie widersprüchliche Bestellgrundlagen hat der Lieferant die WAS zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung unverzüglich in Schriftform hinzuweisen.
(5) Widerspricht der Lieferant einer Bestellung nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Zugang, so kommt der Vertrag auf der Basis dieser Bestellung zustande. Ein Widerspruch oder Rücktritt vorist nur zulässig, ohne wenn die Annahme der Bestellung für den Lieferanten nicht zumutbar ist. Jedes Abweichen von der Bestellung stellt einen Widerspruch dar. Auftragsbestätigungen haben nur die deklaratorische Aussage, dass hieraus der Lieferant die Bestellung erhalten hat. Kann die WAS nachweisen, dass die WAS eine Erklärung abgeschickt hat, wird vermutet, dass dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtdiese Erklärung zugegangen ist.
(6) Auftragsbestätigungen sind innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach Zugang der Bestellung als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu senden: xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxx.xxx.
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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat 1. Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Beim Auftrag handelt es sich im lediglich um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages an den Auftragnehmer, unabhängig davon, ob der Auftrag als Antwort auf ein Angebot des Auftragnehmers erfolgte. Ein Vertrag über den Kauf von Waren oder die Beauftragung von Dienstleistungen (nachfolgend der „Vertrag“) gilt erst durch schriftliche unveränderte Bestätigung binnen zwei Wochen nach Erhalt des Auftrags durch den Auftragnehmer als geschlossen. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag kostenfrei zu widerrufen. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind für diesen bindend und für den Auftraggeber mit keinen Kosten verbunden.
3. Für den Fall, dass Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung genau des Auftragnehmers über den Auftrag hinausgehen oder vom Auftrag abweichen, so ist die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers als neues Angebot anzusehen. In diesem Fall gilt der Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als geschlossen.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag innerhalb des JTI Konzerns jederzeit vollumfänglich an Dritte weiterzugeben, wobei der Auftraggeber diesfalls dem Auftragnehmer für dessen vertragliche Ansprüche neben dem neuen Auftraggeber weiterhaftet, sofern nicht davon Abweichendes gesondert vereinbart wird.
5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorgaben Bestimmungen der JTI Supplier Standards sowie des BESTELLERS JTI Code of Conduct, die jederzeit unter xxxxx://xxx.xxx.xxx einzusehen sind, einzuhalten. Diese sind integrierende Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber jederzeit entsprechend den genannten Regelwerken zu handeln und seine Angestellten, Subunternehmer und jeden sonstigen Dritten, dessen er sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber bedient, auf die Einhaltung dieser Regeln zu verpflichten. Der Auftragnehmer haftet für diese Dritten und hat den Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot und in i.S.d. § 145 BGB. Mit der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben Bestätigung nimmt WW MOLTICS den in der Bestellung ausdrücklich genanntenVer- trag an, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen§ 151 BGB.
2.2 Vom BESTELLER Sämtliche Angebote von WW MOLTICS sind unverbind- lich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekenn- zeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthal- ten.
2.3 Ausschließlich maßgeblich für die Beziehungen zwischen WW MOLTICS und dem Kunden ist der in Textform ge- schlossene Vertrag, einschließlich dieser Lieferbedingun- gen. Etwaige mündliche Abreden oder Zusagen vor oder nach Vertragsschluss werden durch den Vertrag in Text- form ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen er- gibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.4 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Verein- barungen einschließlich dieser Lieferbedingungen bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.5 WW MOLTICS behält sich das Eigentum bzw. Urheber- recht an allen von WW MOLTICS abgegebenen Ange- boten, Kostenvoranschlägen und sonstigen während der Vertragsanbahnung zur Verfügung gestellte gestellten Informatio- nen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeich- nungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Kata- logen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese ohne ausdrück- liche Zustimmung von WW MOLTICS weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie veröffent- lichen, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfäl- tigen. Der Kunde hat auf Verlangen von WW MOLTICS diese Unterlagen bzw. Gegenstände vollständig an WW MOLTICS zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werdenwerden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages füh- ren. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektro- nisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 2.1. Verträge sollen schriftlich geschlossen werden und müssen, sofern sie mündlich geschlossen worden sind, vom BR unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Als schriftliche Bestätigung des BR gilt die Übersendung des Vertrages durch den BR. Der Lieferant hat sich Mitwirkende kann von dem Vertrag bis zum Beginn seiner vereinbarten Tätigkeit zurücktreten, wenn diese Bestätigung trotz Mahnung unterblieben ist. Hat der Mitwirkende die vereinbarte Tätigkeit begonnen, so gilt im Angebot Zweifel eine Darbietung und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS sonstige Leistung zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenangemessenen Bedingungen nach Maßgabe dieses Tarif- vertrages als vereinbart.
2.2 Vom BESTELLER 1 Protokollnotiz: Die Tarifvertragsparteien wissen, dass es beim BR nicht für alle unter diesen Tarifvertrag fallen- den Mitwirkenden einen Vergütungstarifvertrag gibt. Bis zum Abschluss eines Tarifvertrages für diese Mitarbei- ter bleibt es hinsichtlich der Vergütungshöhe und der Wiederholungsvergütungen bei der bisherigen Praxis. Die Gewerkschaften nehmen zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte ModelleKenntnis, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werdendass es beim BR derzeit keine Hauptregisseure gibt. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigenDie Tarifver- tragsparteien stimmen darin überein, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdendass - sofern zukünftig Hauptregisseure betreffende Regelungen getrof- fen werden - diese einer tarifvertraglichen Regelung vorbehalten sind.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER2 Protokollnotiz: Vorherige Einzelvereinbarungen sind möglich und gelten bei individueller Vereinbarung nicht als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch, wenn Im Vertrag sind mindestens zu vereinbaren:
a) in welcher Produktion die Darbietung und sonstige Leistung erfolgt;
b) Art und Umfang der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Darbietung und zur Lieferung bereit sonstigen Leistung;
c) die Dauer der Darbietung und sonstigen Leistung;
d) welche Vergütung der Mitwirkende erhalten soll;
e) ob die Produktion für Hörfunk oder Fernsehen bestimmt ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen.
2.4 Änderungen 2.3. Vereinbarungen über die Änderung, Ergänzung oder Ergänzungen des VERTRAGES Aufhebung eines schriftlich geschlossenen oder bestätigten Vertrages bedürfen zur Gültigkeit beiderseits der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesSchriftwechsel genügt.
2.5 Angegebene Preise 2.4. Die für die Produktion erbrachte Darbietung oder Leistung muss den für den BR geltenden Ge- setzen, Satzungen und allgemeinen Grundsätzen für die Programminhalte entsprechen. Insbe- sondere sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadressedie Programmgrundsätze der ARD und des BR sowie die Richtlinien betreffend Trennung von Werbung und Programm sowie Jugendschutz einzuhalten. Diese Bestimmungen sind dem Mitwirkenden auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Tarifvertrag
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen1. Der Lieferant hat wird jede Bestellung des Bestellers auf erkenn- bare Fehler, Unklarheiten, Unvollständigkeit sowie Ungeeig- netheit der vom Besteller gewählten Spezifikationen für die beabsichtigte Verwendung überprüfen. Der Lieferant wird den Besteller unverzüglich über erforderliche Änderungen oder Präzisierungen der Bestellung informieren.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch ein schriftliches Angebot des Lieferanten und unsere schriftliche Bestellung. Enthält die Bestellung mehr als nur unerhebliche Abweichungen vom An- gebot des Lieferanten, kommt ein Vertrag erst mit der schriftli- chen Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten zu- stande. Dieser ausdrücklichen Annahme durch den Lieferan- ten steht die konkludente Annahme des Angebots zum Ver- tragsschluss durch den Beginn der Ausführungen durch den Lieferanten gleich.
3. Vor Abschluss des Vertrages etwaig getroffene mündliche Abreden oder vom Besteller gegebene Zusagen werden durch den Vertrag vollständig ersetzt. Dies gilt nicht, soweit sich je- weils ausdrücklich aus den Zusagen ergibt, dass sie dem BESTELLER auszuhändigenverbind- lich fortgelten sollen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt oder die Zusagen durch den Besteller ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst 4. Der Besteller ist berechtigt, Änderungen des Liefer- /Leistungsgegenstandes auch nach ausdrücklichem Abruf durch Vertragsabschluss zu ver- langen, soweit dies für den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit Lieferanten zumutbar ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtEine sol- che Vertragsänderung hat die beidseitigen Auswirkungen, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegensteheninsbesondere Mehr- und Minderkosten sowie Auswirkungen auf den Terminplan angemessen zu berücksichtigen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen 5. In allen Schriftstücken hat der Lieferant folgende Informatio- nen anzugeben: Einkaufsabteilung, komplette Bestellnummer, Bestelldatum und Zeichen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesBestellers.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und 1.1 Für Aufträge gegenüber „cooltecc energy“ gelten in der Auftragsbestätigung genau an aufgeführten Reihenfolge: die Vorgaben nachstehenden Geschäftsbedingungen die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B- (VOB/B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor Abweichenden Geschäftsbedingungen des BESTELLERS zu haltenAuftraggebers. Bei Abweichungen ist darauf Abweichende Ge- schäftsbedingungen des Auftraggebers, gelten nur, soweit diese ausdrücklich in Textform (§ 126 b BGB) angenommen werden.
1.2 Soweit der Auftraggeber in seinem Auftrag von einem von „cooltecc energy“ gemachten Angebot inhaltlich abweicht, hat er da- rauf ausdrücklich und schriftlich deutlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den geänderte Auftrag gilt erst nach Auftragsbestätigung durch „cooltecc energy“ mit ausdrücklicher Bestätigung des Auftrages als verbindlich. „cooltecc energy“ wird seinerseits auf Änderungen zum Auftrag in einer Auftragsbestätigung hinweisen. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt der Bestellung ausdrücklich genanntenAuftragsbestätigung zustande, sämtliche Lieferungen und Leistungensofern der Auftrag- geber dem nicht unverzüglich widerspricht. Dies gilt nicht wenn der Auftraggeber weder Unternehmer, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegennoch juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene 1.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und bezahlte ModelleDurchbruchsangaben usw. – sind, Zeichnungen soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet, nur angenähert maßgebend. Drucksa- chen geben grundsätzlich branchenübliche Annäherungswerte wieder.
1.4 Alle Eigentums- und Werkzeuge Urheberrechte an dem Angebot und an sämtlichen Unterlagen bleiben vorbehalten. Das Angebot und die Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben Genehmigung von „cooltecc energy“ weder weitergegeben, veröffentlicht oder zu vervielfältigt, noch für einen anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt den vereinbarten Zweck benutzt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt1.5 „cooltecc energy“ setzt, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehennach Art und Umfang ausdrücklich anders angegeben, bei Vertragsschluss voraus, dass die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv oder belastet sind, bei Durchführung der Arbeiten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung, insbesondere asbesthaltige Stoffe, auftreten oder zu beseitigen sind, die nicht in der Leistungsbeschreibung nach Art und Umfang ausdrücklich angegeben sind (x. Xxxxxx 5.2).
2.4 Änderungen 1.6 Macht der Auftraggeber vor Vertragsschluss unzureichenden Angaben über Gefahrstoffe oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen aggressiven oder belasteten Medien ist „cooltecc energy“ berechtigt den zusätzlichen Aufwand der Schriftformdurch die Gefahrstoffe oder die belasteten/aggressiven Medien entsteht zu den Listenpreisen von „cooltecc energy“ in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und Scha- densersatz geltend zu machen. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesDaneben haftet der Auftraggeber gemäß Ziffer 8.11.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: General Terms and Conditions
Vertragsschluss. 2.1 1. Angebote von Stengel sind freibleibend und unverbindlich.
2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Entsprechendes gilt für Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung.
3. Stengel behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat sich Besteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von Stengel unverzüglich an Stengel heraus, wenn sie im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung 4. Eine Bestellung wird erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchverbindlich, wenn sie von Stengel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder Stengel die Bestellung ausführt, insbesondere Stengel der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Stengel nicht verbindlich.
5. Das Schweigen von Stengel auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
6. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen Xxxxxxx berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen1. Der Lieferant hat wird jede Bestellung des Bestellers auf erkenn- bare Fehler, Unklarheiten, Unvollständigkeit sowie Ungeeignet- heit der vom Besteller gewählten Spezifikationen für die beab- sichtigte Verwendung überprüfen. Der Lieferant wird den Be- steller unverzüglich über erforderliche Änderungen oder Präzi- sierungen der Bestellung informieren.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch ein schriftliches Angebot des Lieferanten und unsere schriftliche Bestellung. Enthält die Bestellung mehr als nur unerhebliche Abweichungen vom An- gebot des Lieferanten, kommt ein Vertrag erst mit der schriftli- chen Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten zu- stande. Dieser ausdrücklichen Annahme durch den Lieferanten steht die konkludente Annahme des Angebots zum Vertrags- schluss durch den Beginn der Ausführungen durch den Liefe- ranten gleich.
3. Vor Abschluss des Vertrages etwaig getroffene mündliche Ab- reden oder vom Besteller gegebene Zusagen werden durch den Vertrag vollständig ersetzt. Dies gilt nicht, soweit sich je- weils ausdrücklich aus den Zusagen ergibt, dass sie dem BESTELLER auszuhändigenverbindlich fortgelten sollen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt oder die Zusagen durch den Besteller aus- drücklich schriftlich bestätigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst 4. Der Besteller ist berechtigt, Änderungen des Liefer-/Leistungs- gegenstandes auch nach ausdrücklichem Abruf durch Vertragsabschluss zu verlangen, so- weit dies für den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit Lieferanten zumutbar ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtEine solche Ver- tragsänderung hat die beidseitigen Auswirkungen, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegensteheninsbeson- dere Mehr- und Minderkosten sowie Auswirkungen auf den Terminplan angemessen zu berücksichtigen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen 5. In allen Schriftstücken hat der Lieferant folgende Informationen anzugeben: Einkaufsabteilung, komplette Bestellnummer, Be- stelldatum und Zeichen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesBestellers.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Angebot und in Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Für den Umfang der Auftragsbestätigung genau an Lieferung der Waren sind die Vorgaben des BESTELLERS beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu haltenwollen. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den Wir sind berechtigt, das in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Angebots durch uns kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt werden. Nachträgliche Änderungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion Ergänzungen bedürfen der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenSchriftform.
2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen3. Der Lieferant hat sie Vertragsschluss erfolgt unter dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden.
2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den BESTELLERunsere Zulieferer. Dies gilt auchnur für den Fall, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbe- sondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenKunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Änderungen 4. Maß- und Gewichtsangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Beschreibungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissessonstige Leistungsdaten in den von uns verwen- deten Prospekten und sonstigen Drucksachen enthalten keine Garan- tien im Rechtssinne.
2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse5. Auskünfte über Verwendungs- oder Anwendungsmöglichkeiten unserer Leistungen, technische Beratung und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unseres derzeitigen Kenntnisstan- des, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jedweder Haftung.
2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.
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