Common use of Vertragsänderungen Clause in Contracts

Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx hat den Kunden in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/oder Maßnahmen informiert Xxxxx die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa sich vorbehält, Kunden, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen Reise- leistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei VeröffentlichungDrucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden Gastes sind jedoch aus sachlichen sach- lichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche ver- antwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx XXXX Xxxxxxx hat den Kunden Xxxx in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und sowie vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/oder Maßnahmen informiert Xxxxx die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa sich vorbehält, Kunden, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss Vertrags- schluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung Ab- weichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa berechtigtAIDA Cruises berech- tigt, dem Kunden Xxxx vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (ErsatzreiseErsatzrei- se) anzubieten. Der Kunde Xxxx hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb inner- halb einer von Costa AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.der 4.5 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx XXXX Xxxxxxx ist verpflichtet, den Kunden Xxxx über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen Reiseleistun- gen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei VeröffentlichungDrucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx hat den Kunden in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform etwa per Brief, Fax oder elektronischE-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/oder Maßnahmen informiert Xxxxx die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa sich vorbehält, Kunden, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei VeröffentlichungDrucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich nicht wesentlich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- Sicherheits-oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx XXXX Xxxxxxx hat den Kunden in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/oder Maßnahmen informiert Xxxxx die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa sich vorbehält, Kunden, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa XXXX Xxxxxxx berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.eine 4.5 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx XXXX Xxxxxxx ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Reisebedingungen

Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.Online-PDF 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx XXXX Xxxxxxx hat den Kunden Xxxx in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und sowie vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa AIDA Cruises berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/und / oder Maßnahmen informiert Xxxxx XXXX Xxxxxxx die Kunden Gäste rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- Aufenthalts und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-inCheckin. Hierzu kann auch ein Impf-Impf, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa AIDA Cruises sich vorbehält, KundenGäste, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-COVID19 Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in Checkin und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-SchutzMundNasenSchutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa AIDA Cruises geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 COVID19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa AIDA Cruises dazu, den betroffenen Kunden Xxxx und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder /oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss Ver[1]tragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung Ände[1]rung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa AIDA Cruises berechtigt, dem Kunden Xxxx vor Reisebeginn eine entsprechende entspre[1]chende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde Xxxx hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde Xxxx innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden Xxxx über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Reisevertrag

Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen Reise- leistungen im Katalog Online-PDF entsprechen dem Stand bei VeröffentlichungDruck- legung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx XXXX Xxxxxxx hat den Kunden Xxxx in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform Papier- form oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und sowie vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/oder Maßnahmen informiert Xxxxx die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa sich vorbehält, Kunden, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss Ver- tragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung Ände- rung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.ist 4.5 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx XXXX Xxxxxxx ist verpflichtet, den Kunden Xxxx über Leistungsabweichungen Leistungsabweichun- gen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen Änderun- gen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung Erklä- rung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog Reise- leistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung Über- mittlung des Buchungswunschs des Kunden Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich aus- drücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx XXXX Xxxxxxx hat den Kunden Xxxx in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa AIDA Cruises berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/und / oder Maßnahmen Maßnah- men informiert Xxxxx XXXX Xxxxxxx die Kunden Gäste rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa AIDA Cruises sich vorbehält, KundenGäste, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Mund- Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen KulinarikBerei- xxxx Xxxxxxxxx, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa AIDA Cruises geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht.getesteten 4.4 Xxxx Xxxxx Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss Vertrags- schluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa berechtigtAIDA Cruises berech- tigt, dem Kunden Xxxx vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (ErsatzreiseErsatz- reise) anzubieten. Der Kunde Xxxx hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb inner- halb einer von Costa AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde Xxxx innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx XXXX Xxxxxxx ist verpflichtet, den Kunden Xxxx über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei VeröffentlichungDrucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Fahrtund Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Sicherheitsoder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx XXXX Xxxxxxx hat den Kunden Xxxx in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und sowie vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/oder Maßnahmen informiert Xxxxx die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa sich vorbehält, Kunden, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa XXXX Xxxxxxx berechtigt, dem Kunden Xxxx vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde Xxxx hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde Xxxx innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx AIDA Cruises ist verpflichtetverpfl ichtet, den Kunden Xxxx über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Reisevertrag

Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx hat den Kunden in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/oder Maßnahmen informiert Xxxxx die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa sich vorbehält, Kunden, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx und dem Kunden gesondert gesonder t getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung Vertragsänder ung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog Online-PDF entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx XXXX Xxxxxxx hat den Kunden Xxxx in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und sowie vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nicht wie geplant und / oder nur unter Einhaltung von hoheitlichen behördlichen oder gesetzlichen Auflagen möglich ist, ist Costa AIDA Cruises berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/und / oder Maßnahmen informiert Xxxxx XXXX Xxxxxxx die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln:Gäste rechtzeitig a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen Genesenen- oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa AIDA Cruises sich vorbehält, KundenGäste, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests COVID19Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa AIDA Cruises geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 COVID19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa XXXX Xxxxxxx berechtigt, dem Kunden Xxxx vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde Xxxx hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, Frist von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde Xxxx innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx XXXX Xxxxxxx ist verpflichtet, den Kunden Xxxx über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Reisevertrag

Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich istist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Das gilt insbesondere auch insbesondere, aber nicht ausschließ- lich, für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder WitterungsgründenWitterungs- gründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx hat Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung Kenntnis zu unterrichtensetzen. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führenAIDA Cruises ist berechtigt, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung zur Erfüllung von hoheitlichen Auflagen möglich istoder vertraglichen Bestimmungen oder um eine sichere Reise zu ermöglichen, ist Costa berechtigt, die erforderlichen geeignete Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/Bestimmungen und / oder Maßnahmen informiert Xxxxx AIDA Cruises die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werdenGäste um- gehend. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen diesen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlichaus- schließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen Ge- nesenen- oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa AIDA Cruises sich vorbehält, KundenGäste, bei denen bestimmte risikoerhöhende risiko- erhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa AIDA Cruises geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten ge- testeten Personen sowie engen Kontaktpersonen, auch wenn die Kontaktpersonen selbst nicht positiv auf COVID-19 getestet worden sind. Personen gelten dann als enge Kontaktpersonen, wenn diese mit dem positiv getesteten Xxxx in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammen mit diesem angereist sind oder sich über einen längeren Zeitraum in dessen Nahbereich auf- gehalten haben. Verstöße gegen geltende Auflagen hoheitliche und vertragliche Be- stimmungen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa für eine sichere Reise be- rechtigen AIDA Cruises dazu, den betroffenen Kunden Xxxx und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende Mitreisende, wenn diese z. B. enge Kontaktpersonen im Sinne von Xxxxxx 4.3 g) sind, von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten er- brachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss Ver- tragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung Reise- leistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa AIDA Xxxxxxx berechtigt, dem Kunden Xxxx vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise xxxx- weise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde Xxxx hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb inner- halb einer von Costa AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten zurück- zutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde Xxxx innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa gegen- über AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommenan- genommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden Xxxx über Leistungsabweichungen Leistungs- abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen erheb- lichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich unver- züglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Reisebedingungen

Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich istist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Das gilt insbesondere auch insbesondere, aber nicht ausschließ- lich, für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder WitterungsgründenWitterungs- gründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx hat Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung Kenntnis zu unterrichtensetzen. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, AIDA Cruises ist Costa berechtigt, die erforderlichen zur Erfüllung von bei Vertrags- schluss noch nicht bekannten hoheitlichen oder reisevertrag- lichen Bestimmungen von XXXX Xxxxxxx oder um eine sichere Reise zu ermöglichen, geeignete Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/Be- stimmungen und / oder Maßnahmen informiert Xxxxx AIDA Cruises die Kunden rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werdenGäste umgehend. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen diesen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen Ge- nesenen- oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa AIDA Cruises sich vorbehält, KundenGäste, bei denen bestimmte risikoerhöhende risiko- erhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests bzw. eines Tests auf eine andere, ansteckende Infektionskrankheit vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa AIDA Cruises geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 oder eine andere ansteckende Infektionskrankheit getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen, auch wenn die Kontakt- personen selbst nicht positiv auf COVID-19 oder eine andere, ansteckende Infektionskrankheit getestet worden sind. Personen gelten dann als enge Kontaktpersonen, wenn diese mit dem positiv getesteten Xxxx in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammen mit diesem angereist sind oder sich über einen längeren Zeitraum in dessen Nahbereich aufgehalten haben. Verstöße gegen geltende Auflagen hoheitliche und vertragliche Be- stimmungen und / oder Maßnahmen für eine sichere Reise berechtigen Costa AIDA Cruises dazu, den betroffenen Kunden Xxxx und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende Mitreisende, wenn diese z. B. enge Kontaktpersonen im Sinne dieser Ziffer sind, von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Xxxx Xxxxx die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog Reise­ leistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Kunden Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Costa AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung Ände­ rung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- Fahrt­ und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- Sicherheits­ oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Xxxxx XXXX Xxxxxxx hat den Kunden Xxxx in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener hervorge­ hobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichtenunter­ richten. 4.3 Sollten äußere Umstände dazu führen, dass die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von hoheitlichen Auflagen möglich ist, ist Costa AIDA Cruises berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen vorzu­ nehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig abhän­ gig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Auflagen und/und/ oder Maßnahmen informiert Xxxxx XXXX Xxxxxxx die Kunden Gäste rechtzeitig vor Abfahrt. Diese können auch jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx nachgelesen werden. Bei den genannten Auflagen und Maßnahmen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- Aufenthalts­ und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-inCheck­in. Hierzu kann auch ein Impf-Impf­, Genesenen Genesenen­ oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass Costa AIDA Cruises sich vorbehält, KundenGäste, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren Fak­ toren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests COVID­19­Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in Check­in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-SchutzMund­Nasen­Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von Costa AIDA Cruises geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 COVID­19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen. Verstöße gegen geltende Auflagen und / oder Maßnahmen berechtigen Costa dazu, den betroffenen Kunden und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht.R E I SEBEDINGUNGEN 4.4 Xxxx Xxxxx Kann XXXX Xxxxxxx die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss Ver­ tragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung Ände­ rung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Xxxxx AIDA Cruises und dem Kunden Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Costa AIDA Xxxxxxx berechtigt, dem Kunden Xxxx vor Reisebeginn eine entsprechende entspre­ chende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde Xxxx hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von Costa AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Kunde Xxxx innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber Costa AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Xxxxx ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.,

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