Vertragsänderungen. 10.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBI, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 (BGBI. I, S. 2002) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederdrucknetz (StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, I, S. 2391, 2396) in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI. I, S. 333)) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD unzumutbar werden, ist SWD berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages und dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen.
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Samples: www.energie-mobil-erleben.de
Vertragsänderungen. 10.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen aktuellen, einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.z. B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 7.7.2005 (BGBI, IBGBI.2005I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 (26. Juni 2013 BGBI. 2013 I, S. 20021738) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom Elektrizität aus dem Niederdrucknetz Niederspannungsnetz (StromGVVStrom GVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, IBGBI.2006I, S. 2391, 2396) jeweils in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI30. April 2012 (BGBI, 1012 I, S. 3331002)) sowie auf der aktuellen aktuellen, einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen aktuellen, einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD EGO unzumutbar werden, ist SWD EGO berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 9, 13, 14 und 17 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen entsprechend anzupassen.
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Samples: ego-ohlstadt.de
Vertragsänderungen. 10.1 12.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.z. B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBIBGBl. 2005 I, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 13. Oktober 2016 (BGBIBGBl. I, S. 20022258) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung Ersatz- versorgung mit Strom Gas aus dem Niederdrucknetz (StromGVVGasGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, BGBl. 2006 I, S. 2391, 2396) in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI29. I, August 2016 (BGBl. I S. 333)2034) sowie auf der aktuellen einschlägigen einschlä- gigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten Soll- ten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD innogy unzumutbar werden, ist SWD innogy berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 11, 14, 16 und 18 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen entsprechend anzupassen.
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Samples: cdn.energie.check24.de
Vertragsänderungen. 10.1 11.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBI, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 07.07.2005 (BGBIBGBl. I, 2005 I S. 20021970 (3621)) und der „"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom Elektrizität aus dem Niederdrucknetz Niederspannungsnetz (StromGVV)“ Strom-GVV) vom 26.10.2006 (BGBI, I, BGBl. 2006 I S. 2391, 2396) jeweils in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI17.10.2008 (BGBl. I, 2008 I S. 333)2006) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden, ist SWD berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 10, 13, 14 und 15 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen entsprechend anzupassen.
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Samples: www.stadtbad-doebeln.de
Vertragsänderungen. 10.1 11.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBIBGBl. 2005 I, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 26. Juni 2013 (BGBIBGBl. 2013 I, S. 20021738) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom Elektrizität aus dem Niederdrucknetz Niederspannungsnetz (StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, BGBl. 2006 I, S. 2391, 2396) jeweils in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI30. April 2012 (BGBl. 2012 I, S. 333)S.1002) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen VerwaltungsentscheidungenVerwaltungsent- scheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD SWSLS unzumutbar werden, ist SWD SWSLS berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 10, 12, 15 und 18 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen entsprechend anzupassen.
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Samples: Sondervertrag – Online Tarif
Vertragsänderungen. 10.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften Rechtsvor- schriften (wie z.B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBIBGBl. 2005 I, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 26. Juni 2013 (BGBIBGBl. 2013 I, S. 20021738) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom Gas aus dem Niederdrucknetz (StromGVVGasGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, BGBl. 2006 I, S. 2391, 2396) jeweils in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI30. April 2012 (BGBl. 2012 I, S. 333)1002) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen Rahmenbedingun- gen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD SSW unzumutbar werden, ist SWD SSW berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 9, 13, 14 und 17 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen entsprechend anzupassen.
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Samples: Auftrag Zur Erdgaslieferung
Vertragsänderungen. 10.1 12.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.z. B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBIBGBl. 2005 I, I,S. 1970, 3621), ) in der Fassung vom 05.12.2019 13. Mai 2019 (BGBIBGBl. I, I S. 2002706) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom Elektrizität aus dem Niederdrucknetz Niederspannungsnetz (StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, BGBl. 2006 I, S. 2391, 2396) in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI14. I, Xxxx 2019 (BGBl. I S. 333)) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen). Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD innogy unzumutbar werden, ist SWD innogy berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 11, 13 bis 16 und 18 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen entsprechend anzupassen.
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Samples: www.innogy.com
Vertragsänderungen. 10.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBIBGBl. 2005 I, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 26. Juni 2013 (BGBIBGBl. 2013 I, S. 20021738) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom Elektrizität aus dem Niederdrucknetz Niederspannungsnetz (StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, BGBl. 2006 I, S. 2391, 2396) jeweils in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI30. April 2012 (BGBl. 2012 I, S. 333)S.1002) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen VerwaltungsentscheidungenVerwaltungsent- scheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD SWSLS unzumutbar werden, ist SWD SWSLS berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 9, 11, 14 und 17 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen entsprechend anzupassen.
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Samples: Auftrag Zur Strom Lieferung
Vertragsänderungen. 10.1 11.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBI, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 (BGBI19.06.2020(BGBI. I, S. 20021328) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung Ersatz- versorgung mit Strom Erdgas aus dem Niederdrucknetz (StromGVVGasGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, I, S. 2391, 2396) in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI29.08.2016(BGBI. I, S. 333)2034) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen Rahmen- bedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD unzumutbar werden, ist SWD berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages und dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen.
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Samples: www.stadtwerke-dueren.de
Vertragsänderungen. 10.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBI, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 21.07.2014 (BGBI. I, S. 20021066) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederdrucknetz (StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, I, S. 2391, 2396) in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI22.10.2014 (BGBI. I, S. 3331631)) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD unzumutbar werden, ist SWD berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 9, 11, 14 und 15 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen entsprechend anzupassen.
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Samples: www.klara-preiswertenergie.de
Vertragsänderungen. 10.1 12.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen ein- schlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.z. B. Energiewirtschaftsgesetz dem Ener- giewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBI, I,BGBl. I S. 1970, 3621), ) in der Fassung vom 05.12.2019 10.08.2021 (BGBIBGBl. I, I S. 20023436) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden Haushalts- kunden und die Ersatzversorgung mit Strom Gas aus dem Niederdrucknetz (StromGVVGasGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, BGBl. 2006 I, S. 2391, 2396) in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI22. I, November 2021 (BGBl. I S. 333)4946) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen). Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung Fortset- zung für SWD OIE unzumutbar werden, ist SWD OIE berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 11, 13 bis 16 und 18 dieser AGB neu entsprechend anzupassen. Die Änderung der Vertragsbedingungen darf das vertragliche Äqui- valenzverhältnis nicht zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassenLasten des Kunden verändern.
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Samples: www.oie-ag.de
Vertragsänderungen. 10.1 11.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.z. B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBIBGBl. 2005 I, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 13. Ok- tober 2016 (BGBIBGBl. I, S. 20022258) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen Bedingun- gen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom Gas aus dem Niederdrucknetz (StromGVVGasGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, BGBl. 2006 I, S. 2391, 2396) in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI29. I, August 2016 (BGBl. I S. 333)2034) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD innogy unzumutbar werden, ist SWD innogy berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages Ziffern 1, 3 bis 10, 12, 14, 16 und 18 dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen ent- sprechend anzupassen.
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Samples: www.innogy.com