Common use of Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Clause in Contracts

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.tropfsteinhoehle.eu, www.klinikum-saarbruecken.de, www.formularservice-online.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen ver- traglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bun- desrepublik Deutschland.

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Samples: www.stadt-koeln.de, www.stadt-koeln.de, www.kliniken-koeln.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei der Auslegung des Vertrages von Verträgen ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: stadt.muenchen.de, stadt.muenchen.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen ver- traglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.kte-karlsruhe.de, www.huertgenwald.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen außerver- traglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: unternehmen.bvg.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut Vertragswort- laut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtliches Verfahren das Pro- zessrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.bonn.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut Wortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.rellingen.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.gewofag.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.hnu.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die nach Erteilung des Auftrags vorzulegende Freistellungsbe- scheinigung nach § 48 b EStG dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

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Samples: www.gewofag.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

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Samples: www.ndr.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.bodenseekreis.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: www.uni-hohenheim.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen ver- traglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.gelsenkirchen.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlichver- bindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen vertragli- chen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.messe-berlin.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste abge- fasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen Be- ziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bun- desrepublik Deutschland, für ein evt. gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.rhein-sieg-kreis.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen Erklärun- gen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen Bezie- hungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.hamm.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen ver- traglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen Erklärun- gen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen Bezie- hungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www1.deutschebahn.com